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Umsetzung Pflegefinanzierung Kurzinformation für die Gemeinden

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Präsentation zum Thema: "Umsetzung Pflegefinanzierung Kurzinformation für die Gemeinden"—  Präsentation transkript:

1 Umsetzung Pflegefinanzierung Kurzinformation für die Gemeinden
Othmar Mettler Ausgleichskasse Schwyz

2 Lebensphase – Risiko „Pflegebedürftigkeit“
Das Leben ist vielfältig – und selten wirklich planbar!

3 Neuordnung der Pflegefinanzierung: Idee
Zwei Reformziele von Bundesrat und Bundesparlament: Finanzielle Entlastung der pflegebedürftigen Personen Keine zusätzliche Belastung der Krankenversicherung durch zunehmende altersbedingte Pflegeleistungen Die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist keine neue Pflegeleistung. Es ist eine Finanzvorlage; es sollten keine neuen oder höheren Kosten entstehen, sondern es soll nur eine andere Finanzierung erfolgen (Fragezeichen? = systembedingte Anpassung der Heimtaxen aufgrund von 12 statt 4 BESA-Stufen) ((RR Hüppin)) Nach dem Rückblick 2009 nun ein Ausblick auf kommende Gesetzesänderungen in den Sozialversicherungen. Am meisten beschäftigen wird uns in nächster Zeit die Neuordnung der Pflegefinanzierung und die entsprechenden Anpassungen auf kantonaler Ebene.

4 Revision von drei Bundesgesetzen
Teilrevision von drei Bundes-Sozialversicherungsgesetzen Bundesgesetz über die AHV (AHVG) Bundesgesetz über die EL zur AHV / IV (ELG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Zudem: Detailregelung in den entsprechenden Bundes-Verordnungsbestimmungen Teilrevision von vier kantonalen Rechtserlassen Neue kantonale Pflegefinanzierungsverordnung  In Kraft: 1. Januar 2011

5 Pflegefinanzierung: AHVG
AHVG: HE leichten Grades Im AHVG wird mit der HE leichten Grades eine neue Leistung geschaffen Anspruch haben Altersrentnerinnen und -rentner, die zu Hause leben Kein Anspruch haben AHV-Rentnerinnen und -rentner, die im Heim leben Höhe des Anspruches: CHF / Monat = CHF 2‘784.- / Jahr (Stand 2011)

6 Pflegefinanzierung: ELG (1)
ELG: Höhere Vermögensfreibeträge Bei der EL wird ein Anteil des Reinvermögens, nach Abzug eines Freibetrages, als so genannter Vermögensverzehr zu den Einnahmen hinzugezählt. Der Freibetrag wird erhöht: Alleinstehende: neu CHF 37‘500.- (bisher 25‘000.-) Ehepaare: neu CHF 60‘000.- (bisher 40‘000.-) Bereits per 2008 wurde der Freibetrag für selbstbewohntes Wohneigentum von CHF 75‘000.- auf CHF 112‘500.– erhöht. neu: Freibetrag von CHF 300‘000.– wenn ein Ehepartner im Pflegeheim und der andere im selbstbewohnten Wohneigentum lebt oder wenn eine Person Bezügerin einer HE ist und im selbstbewohnten Wohneigentum lebt.

7 Pflegefinanzierung: ELG (2)
EL: Höhere maximale Heimtaxen neu Art. 10 Abs. 2 Bst. a ELG: „Keine Fürsorgeabhängigkeit wegen Aufenthalt im Pflegeheim“ Erhöhung der maximalen Heimtaxen per : Pflegeheim von Fr. 308.– auf neu Fr. 365.– Schwerstpflegebedürftige max. Fr. 574.– (Soweit bekannt: Umrechnung von Amtes wegen)

8 Pflegefinanzierung: Akut- und Übergangspflege
Die Kosten für eine im Spital angeordnete Akut- und Übergangspflege werden von der Krankenversicherung und vom Wohnkanton nach den Regeln der Spitalfinanzierung abgerechnet Die Kostenübernahme erfolgt längstens während zwei Wochen Der kantonale Anteil beträgt mindestens 55 Prozent Die Kosten der Hotellerie (Kost / Logis) gehen zu Lasten der pflegebedürftigen Person

9 Pflegefinanzierung: Ambulante Pflege (Spitex)
Die spitalexterne Pflege (Spitex) ist Aufgabe der Gemeinden (GesV § 15) Sofern die Kosten nicht durch Dritte und die versicherte Person gedeckt sind, übernimmt die Gemeinde die Finanzierung Die Kostenbeteiligung der versicherten Person ist begrenzt (Festlegung durch den Regierungsrat, jedoch max. 10 % von CHF = CHF 8.– gemäss KR-Beschluss vom ) Versorgung: Verträge der Gemeinden mit zehn Spitex-Organisationen Fünf private Spitex-Organisationen und zehn Pflegefachfrauen erbringen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (Restfinanzierung durch die Gemeinden)

10 Pflegefinanzierung: Stationäre Pflege
Restfinanzierung der nicht gedeckten Pflegekosten Beispiel: Pflegetaxe des Heimes / Tag CHF Beitrag der Krankenkasse (OKP) / Tag CHF Restbetrag (nicht durch KK gedeckt) CHF Anteil pflegebedürftige Person (max. 20% von CHF 108.-) CHF Restfinanzierung durch die öffentliche Hand (Gemeinden) CHF (nicht berücksichtigt sind die Kosten für Kost + Logis) Die Abwicklung erfolgt via die Ausgleichskasse Schwyz Die Finanzierung der Heimkosten via die Gemeinden

11 Pflegefinanzierung: Verfahren Heimaufenthalt
Ablauf Rechnungsstellung 1. Schritt nächste Schritte

12 Pflegefinanzierung: Anmeldung/Auszahlung
Der Anspruch für die Rückvergütung der Pflegekosten (Restfinanzierung) erfolgt mit einer einmaligen Anmeldung (Grunddaten). Die Ausgleichskasse Schwyz bestätigt den Anspruch. vP macht monatlich oder periodisch die Rückerstattung geltend: Einreichen der Heimrechnung sowie der KK-Abrechnung (inkl. Zusatzversicherungen) Die Ausgleichskasse Schwyz berechnet und zahlt aus (in der Regel innerhalb von 30 Tagen)

13 Anmeldeformular (Muster)

14 Zuständigkeit Pflegefinanzierung (Heim): § 19 Abs. 1 SEG:
Wohnsitz und Heimaufenthalt im Kanton Schwyz = Anspruch im Kanton Schwyz Wohnsitz in Schwyz und Heimaufenthalt in St. Gallen Wohnsitz in Zürich und Heimaufenthalt in Kanton Schwyz = Anspruch im Kanton Zürich Achtung: Bei EL-Anspruch spezielle Regeln

15 Detailabrechnung (Muster)

16 Relevanz für Kanton und Gemeinden

17 Pflegefinanzierung – Neue Aufgabe
Neuordnung der Pflegefinanzierung Stationäre Pflege (Pflegeheim) 1. Januar 2011 Aufgabe der Gemeinden § 19a SEG (Finanzierung durch die Gemeinden Durchführung durch Ausgleichskasse Schwyz Kanton trägt die Durchführungskosten Budget: Nur ganz grobe Schätzungen möglich!

18 Abrechnung mit den Gemeinden
§ 11 Pflegefinanzierungsverordnung: Anteile der Gemeinden werden nach Einwohnerzahl bemessen Halbjährlich als Vorschuss und Schlussabrechnung Ende Jahr (analog EL und IPV)

19 Pflegefinanzierung – Roadshow 2011
Informationstour „Wie finanziere ich die Pflegekosten“? Wir sind auch in Ihrer Nähe: 18. Januar 2011 Küssnacht, Monséjour 19. Januar 2011 Einsiedeln, Dorfzentrum 25. Januar 2011 Schwyz, MythenForum 26. Januar 2011 Freienbach, Gemeinschaftszentrum 2. Februar 2011 Wangen, Mehrzweckhalle Buchberg


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