Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider

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 Präsentation transkript:

Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider 20. Oktober 2016 Information zum Abitur an der Kooperationskursstufe IGS Halle & KGS „U.v.Hutten“ Oberstufenkoordinatorin Frau Schneider

Tagesordnung Gesetzliche Grundlagen Rücktritt und Wiederholung Wahl der Prüfungsfächer Zulassung zur Abiturprüfung Berechnung Abitur Termine

Gesetzliche Grundlage Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 03. Dezember 2013 Erlass „Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung“ vom 21.09.2004 neue OV beschlossen, aber noch nicht bekannt

Rücktritt und Wiederholung nach dem 3. KHJ –> Rücktritt 2. KHJ mgl. keine Zulassung zur Abiturprüfung oder bei nicht bestandener Abiturprüfung –> Wiederholung des 3./4. KHJ mgl. oder: Verlassen der Schule –> Abgangszeugnis Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife (2 zusammenhängende Kurshalbjahre)

Abitur 2017 5 Prüfungselemente davon 4 schriftliche Prüfungen und 1 mündliche Prüfung verpflichtend: Deutsch Mathematik Fremdsprache sowie eine Naturwissenschaft oder Geschichte Für die Wahl der PF gilt: aus jedem Aufgabenfeld muss mind. ein PF gewählt werden.

Aufgabenfelder/Unterrichtsfächer Unterrichtsfächer sind Aufgabenfeldern zugeordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisches A. gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld mathematisch – naturwissenschaftlich – technisches Aufgabenfeld

Abiturprüfung Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des 3. KJH zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt. Dabei kann nur eine Fremdsprache und eines der Fächer Geschichte/Naturwissenschaft ausgewählt werden. Die Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau sind das 1. und 2. Prüfungsfach (schriftlich).

Abiturprüfung Die weiteren 3 Prüfungen benennt der Schüler bei Anmeldung zur Abiturprüfung (zulässig sind Fächer, die seit Beginn der Einführungsphase belegt wurden). 3. PF/4. PF: schriftlich 5. PF: mündlich Diese Fächer werden auf grundlegendem Niveau geprüft.

Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung/Gesamtqualifikation Block I (Qualifikationsphase) In den Block I werden alle im Rahmen der Mindestbelegung (34 Stunden) einschließlich der Prüfungsfächer in den vier Kurshalbjahren erzielten Kurshalbjahresleistungen in einfacher Wertung eingebracht.

Zulassung zur Abiturprüfung/Gesamtqualifikation Block I Der Gesamtpunktwert für Block I errechnet sich mit der Formel (P/A) x 40. P = Summe der eingebrachten Punktwerte aus allen Fächern gemäß Mindestbelegung und Kurshalbjahren. A = Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresleistungen Von den maximal erreichbaren 600 Punkten müssen 200 erzielt werden. Von den einzubringenden Kurshalbjahresleistungen dürfen höchstens acht mit weniger als 5 Punkten und keine mit 0 Punkten bewertet worden sein.

Block II Block II – Prüfungen: mind. 100 Pkt. Ergebnisse der fünf Prüfungselemente ( 5 PF oder 4 PF+BLL) sind vierfach gewichtet einzubringen Erfolgt eine Zusatzprüfung nach § 20 Absatz 3 ergibt sich der einzubringende Punktwert aus ((2s+m)/3) x 4 In allen Prüfungselementen müssen als gewichtetes Prüfungsergebnis mindestens je 04 Punkte, und in drei der fünf PE, darunter mind. einem PF auf erhöhtem Anforderungsniveau, mind. 20 Pkt. erreicht sein. Der Gesamtpunktwert für den Block II errechnet sich aus der Summe der einzubringenden Leistungen. Von den erreichbaren 300 Punkten müssen mindestens 100 erreicht werden.

Zusätzliche Prüfungen Das Erreichen des Abiturs ist auf diesem Wege noch möglich. Diese Möglichkeit ist auszuschöpfen. Liegt das Ergebnis der schriftlichen Prüfung mehr als 06 NP unter dem Durchschnitt der KHJ-Bewertungen des jeweiligen Faches, ist, soweit die zulässige Anzahl noch nicht ausgeschöpft ist, ebenfalls eine Ergänzungsprüfung anzusetzen. Liegt sie 06 oder mehr NP über dem Durchschnitt der KHJ-Bewertungen oder wurden in einzelnen Prüfungsfächern weniger als 05 NP der einfachen Wertung erreicht, kann eine Ergänzungsprüfung angesetzt werden. Die Prüfungen können auch vom Prüfling beantragt werden. (bis 1 Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung, bis 12.00 Uhr)

Gesamtqualifikation Abitur Block I + Block II = Summe Block I 320 Block II 160 Gesamt: 480 (900) Abiturdurchschnitt: 3,0

Kurshalbjahr A17/IV 12.12.2016 – 21.04.2017 Punkteschluss: 29.03.2017 Vorläufige Anmeldung zum Abitur bis 12.12.16 (P3-P5 noch änderbar, Abgabe bei den Tutoren gegen Unterschrift bis 09.12.2016) Endgültige schriftliche Anmeldung zur Abiturprüfung: bis 05.04.2017, 12.00 Uhr Bekanntgabe der zum Abitur zugelassenen Schülerinnen und Schüler: bis 20.04.2017 Letzter Regelunterrichtstag: 21.04.2017

Klausur unter Prüfungsbedingungen Termin: ca. 03.01.17 – 10.03.2017 alle vierstündigen Fächern: 210‘ Wichtung: 40% Aufgabenstellung ähnlich Abitur auf grundlegendem Niveau

Prüfungstermine Abitur 2017 24.04. Biologie 25.04. Deutsch 26.04. Chemie 27.04. Geschichte 28.04. Englisch 02.05. Physik 03.05. Mathematik 04.05. Russisch / Italienisch 05.05. Französisch

Abitur 2017 Belehrung VPK, vorläufige Anmeldung: 29.11.2016 Belehrung zum Abitur: Pflichtveranstaltung 16.03.2017; Ausgabe: Formblatt „Endgültige Anmeldung“/Erklärung Teilnahme Zuhörer Abiturberechnung nach individueller Absprache mit Schülern (Terminvereinbarung) Abiturtermine (schriftlich): 24.04. – 05.05.2017 08.05. – 02.06.17 individuelle Prüfungsvorbereitung auf die mdl. Abiturprüfung; Schule bietet Konsultationsmöglichkeiten (Pflicht) Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturfächer: 29.05.2017; 9:30 Uhr, bis zu 2 mdl. Zusatzprüfungen möglich (Pflichtveranstaltung)

Verschiedenes Ansprechpartner/Termine für weiterführende Informationen BIZ: Tel.: 5249 1231 Elternsprechtag: 25.11.2016

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