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Gesamtschule Hungen Herzlich willkommen!.

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Präsentation zum Thema: "Gesamtschule Hungen Herzlich willkommen!."—  Präsentation transkript:

1 Gesamtschule Hungen Herzlich willkommen!

2 Schulformübergreifende Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
Gesamtschule Hungen Schulformübergreifende Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe

3 Überblick Versetzung Organisation der Qualifikationsphase Kursbelegung
Einbringen von Kursen Landesabitur Informationen :09

4 Versetzung problemlos: Ausgleichsmöglichkeiten:
:09 Folie 4 problemlos: wenn in allen verbindlichen Fächern 05 Punkte erreicht wurden Ausgleichsmöglichkeiten: 2 mal 07 Punkte oder 1 mal 10 Punkte D / Ma / 1. FS und 2. FS können nur innerhalb der Fächergruppe ausgeglichen werden :09

5 Versetzung im Regelfall keine Versetzung:
:09 Folie 5 im Regelfall keine Versetzung: 00 Punkte in einem verbindlichen Fach 2 Minderleistungen in der Fächergruppe Deutsch / Mathematik / 1. und 2. Fremdsprache 3 oder mehr Minderleistungen :09

6 Versetzung keine Versetzung:
:09 Folie 6 keine Versetzung: möglichst Antrag auf Wiederholung / Abmeldung bis zum abgeben spätester Termin für Anträge auf Wiederholung: Kurswahlzettel für die E-Phase ausfüllen :09

7 Unterrichtsorganisation
:09 Folie 7 Jeder Schüler besucht 2 fünfstündige Leistungskurse. Aktuell gibt es: D / E / Ku / Ge / Ma / Bio / Ch / Ph / Sp (F / PoWi / Info) Welche Leistungskurse angeboten werden, entscheidet sich nach der Anzahl der Anmeldungen. :09

8 Unterrichtsorganisation
:09 Folie 8 Unter den Leistungskursen muss entweder eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Als LK können nur Fächer gewählt werden, die in der gesamten Einführungsphase besucht und mit mind. 05 Punkten abgeschlossen wurden. :09

9 Unterrichtsorganisation
:09 Folie 9 Die Grundkurse werden in der Regel dreistündig unterrichtet. Ausnahmen: vierstündig: D / Ma; Ita zweistündig: Ku / DS / Ek / evR / kR / Eth / Info / Sp Die Wahl der Grundkurse ergibt sich weitgehend aus der Belegungsverpflichtung: :09

10 Belegungsverpflichtung
:09 Folie 10 Jeder Schüler muss folgende Kurse in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase entweder als Grund- oder Leistungskurs besuchen. Keiner der verpflichtenden Kurse darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden. :09

11 Belegungsverpflichtung
:09 Folie 11 4 Kurse in Deutsch 4 Kurse in einer aus Sek. I fortgeführten Fremdsprache 2 Kurse in Kunst oder Musik oder DS 4 Kurse in Geschichte 2 Kurse in Politik und Wirtschaft 4 Kurse in Religion oder Ethik 4 Kurse in Mathematik 4 Kurse in einer Naturwissenschaft 4 Kurse in Sport 2 Kurse in einer weiteren Sprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik :09

12 Einbringen von Kursen :09 Folie 12 Nicht alle der verbindlich belegten Fächer fließen in die Berechnung des Abiturdurchschnitts ein. Die Noten der nachfolgend aufgeführten Kurse müssen „eingebracht“, d.h. bei der Zulassung zur Abiturprüfung berücksichtigt und zur Berechnung der Durchschnittsnote herangezogen werden, unabhängig davon, ob das Fach als Grund- oder Leistungskurs belegt wird: :09

13 Einbringen von Kursen 4 Kurse in Deutsch
:09 Folie 13 4 Kurse in Deutsch 4 Kurse in einer aus Sek. I fortgeführten Fremdsprache 2 Kurse in Kunst oder Musik oder DS 6 Kurse aus dem Aufgabenfeld II, darunter: 2 Kurse in Geschichte (Q3 und Q4) 2 Kurse in Politik und Wirtschaft 4 Kurse in Mathematik 4 Kurse in einer Naturwissenschaft 2 Kurse in einer weiteren Sprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik Italienisch abhängig von der Fremdsprachenwahl in Sek. I :09

14 Landesabitur Gesamtqualifikation:
:09 Folie 14 Gesamtqualifikation: Das Gesamtergebnis des Abiturs setzt sich zusammen aus dem Leistungskursbereich dem Grundkursbereich dem Prüfungsbereich :09

15 Landesabitur Leistungskursbereich:
:09 Folie 15 Leistungskursbereich: Noten der beiden Leistungskurse Q1 bis Q4 in doppelter Wertung Max. 240 Punkte sind erreichbar, mind. 80 Punkte zum Bestehen des Abiturs nötig. Maximal 3 Kurse dürfen mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden. :09

16 Landesabitur Grundkursbereich:
:09 Folie 16 Grundkursbereich: Noten aus 24 Grundkursen in einfacher Wertung Kurse der Prüfungsfächer (GK) Q1 bis Q4 Kurse der 2. Fremdsprache, falls diese erst in der Einführungsphase begonnen wurde (mind. Q3 und Q4) Kurse, die verpflichtend eingebracht werden müssen, sofern sie nicht LK sind Kurse nach Wahl des Schülers, darunter maximal 3 Sportkurse :09

17 Landesabitur Grundkursbereich:
:09 Folie 17 Grundkursbereich: Noten aus 24 Grundkursen in einfacher Wertung Max. 360 Punkte sind erreichbar, mind. 120 Punkte zum Bestehen des Abiturs nötig. Maximal 6 Kurse dürfen mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden. :09

18 Landesabitur Prüfungsbereich:
:09 Folie 18 Prüfungsbereich: Prüfungsnoten aus 5 Prüfungsfächern in vierfacher Wertung Max. 300 Punkte sind erreichbar, mind. 100 Punkte zum Bestehen des Abiturs nötig. Keine Prüfung darf mit 00 Punkten abgeschlossen werden (Möglichkeit einer Nachprüfung besteht). In mindestens 3 Prüfungen, darunter 1 LK, müssen mind. 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. :09

19 Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer:
:09 Folie 19 Wahl der Prüfungsfächer: 1. und 2. Prüfungsfach: Leistungskurse schriftliche Prüfung landesweit einheitliche Aufgaben mit vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten 3. Prüfungsfach: Grundkurs Sport und DS nicht wählbar :09

20 Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer: 4. Prüfungsfach: Grundkurs
:09 Folie 20 Wahl der Prüfungsfächer: 4. Prüfungsfach: Grundkurs mündliche Prüfung Aufgaben werden vom Fachlehrer gestellt 5. Prüfungsfach: Grundkurs mündliche Prüfung oder Präsentation oder besondere Lernleistung Beratung durch die Fachlehrer :09

21 Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer: Unter den 5 Prüfungsfächern muss
:09 Folie 21 Wahl der Prüfungsfächer: Unter den 5 Prüfungsfächern muss Deutsch Mathematik eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein. Diese Fächer können nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden. :09

22 Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer:
:09 Folie 22 Wahl der Prüfungsfächer: Die Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder umfassen: AF I: sprachlich – literarisch – künstlerisch D / E / F / L / Ita / Spa / Ru / Ku / Mu / DS AF II: gesellschaftswissenschaftlich Ge / PoWi / Ek / evR / kR / Eth AF III: mathematisch – naturwissenschaftlich – technisch Ma / Bio / Ch / Ph / Info Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet. :09

23 Landesabitur Wahl der Prüfungsfächer:
:09 Folie 23 Wahl der Prüfungsfächer: Die schriftlichen Prüfungsfächer müssen mindestens 2 Aufgabenfelder umfassen. Als Prüfungsfach können nur Fächer gewählt werden, die seit Beginn der Einführungsphase durchgängig belegt wurden. :09

24 Landesabitur Beispiele: Leistungskurskombination Deutsch / Mathematik
:09 Folie 24 Beispiele: Leistungskurskombination Deutsch / Mathematik Unter den restlichen 3 Prüfungsfächern muss ein Fach aus dem AF II sein. Unter den restlichen 3 Prüfungsfächern muss eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik sein. :09

25 Landesabitur Beispiele: Leistungskurskombination Biologie / Chemie
:09 Folie 25 Beispiele: Leistungskurskombination Biologie / Chemie Deutsch muss Prüfungsfach sein. Mathematik muss Prüfungsfach sein, eine schriftliche Prüfung in Mathematik ist nicht möglich. Ein Fach aus dem AF II muss Prüfungsfach sein. :09

26 Landesabitur Beispiele: Leistungskurskombination Englisch / Sport
:09 Folie 26 Beispiele: Leistungskurskombination Englisch / Sport Deutsch muss Prüfungsfach sein, eine schriftliche Prüfung in Deutsch ist nicht möglich. Mathematik muss Prüfungsfach sein. Ein Fach aus dem AF II muss Prüfungsfach sein. :09

27 Kurswahlbogen :09 Folie 27 :09

28 Sportkurswahl :09 Folie 28 :09

29 Klassenbildung :09 Folie 29 Zur Zeit ist noch offen, ob die Klassenbildung an einen Leistungskurs oder an ein bestimmtes Fach gebunden ist und wer ggf. Tutor / Tutorin wird. Wünsche, wer nach Möglichkeit und abhängig von der o.g. Entscheidung zusammen in eine Klasse möchte, werden gerne schriftlich (!) entgegengenommen. Kurswahl (verbindlich für ein Halbjahr!) bis !!! :09

30 Information :09 Folie 30 Die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres über wesentliche das Schulverhältnis betreffende Sachverhalte, insbesondere über Versetzungsgefährdungen und Nichtversetzungen (…) zu informieren, sofern die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler dem nicht widersprochen hat. Über den Widerspruch werden die Eltern von der Schule informiert. :09


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