Multiplikatorenschulung 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ OdA Gesundheit Bern Pascale Mencaccini, Leiterin ÜK OdA Gesundheit Bern Adrian Baumgartner, Leiter Betreuung Pflege Betagtenheim Mattenhof Monique Göldlin-Meister, Berufsschullehrerin Bildungszentrum Interlaken
Nationales Schulungskonzept OdA Santé und EHB (Schneeballprinzip) Aufgabe Berufsbildungsverantwortliche: Weitergabe der Informationen in den Betrieben Berufsschullehrpersonen und Berufsbildner/innen ÜK nehmen direkt an der Schulung teil, eine Weitergabe der Informationen ist nicht erforderlich 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Schulungsmaterial Die Schulungsmaterialen können auf der OdA-Website heruntergeladen und bei Bedarf für interne Betriebsschulungen genutzt werden. https://www.oda-gesundheit-bern.ch/betriebe/lehrbetriebe-fage-efz/ Das Ausbildungshandbuch kann ab sofort beim Careum für CHF 68.00 bestellt werden. An der heutigen Schulung stehen Ansichtsexemplare zur Verfügung. www.careum-verlag.ch/online-shop 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Tagesprogramm Zeit 09.00 – 09.10 09.10 – 09.20 09.20 – 09.40 Inhalte Begrüssung Projektorganisation der 3. BiVo FaGe EFZ Neue Gliederung BiVo, Bildungsplan und Ausbildungshandbuch Inhaltliche Änderungen BiVo Inhaltliche Änderungen Bildungsplan Pause Neue Anhänge Bildungsplan Kompetenznachweis Praxis Lehrmittel Careum Mittagspause 09.40 – 10.10 10.10 – 10.55 10.55 – 11.10 11.10 – 11.20 11.20 – 12.55 12.55 – 12.10 12.10 – 13.10 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Tagesprogramm Zeit 13.15 – 13.45 13.45 – 14.45 14.45 – 15.00 15.00 – 15.20 15.20 – 16.10 16.10 – 16.20 16.20 – 16.45 Inhalte KoRe und Situationsdidaktik Workshop mit Arbeitsauftrag Pause Lernortkoopertion Workshop mit Arbeitsauftrag Ausbildungsplanung mit IPAK TN Praxis: Vorbereitung der internen Multiplikatorenschulung TN Schule und ÜK: Arbeitsauftrag zur Lernortskooperation Abschluss, Verabschiedung 16.45 – 17.00 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Projektorganisation der 3. BiVo FaGe EFZ 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Der Projektauftrag Gemäss Ergebnis der 5-Jahres-Überprüfung waren in der Revision der Bildungserlasse FaGe die folgenden Elemente zu überprüfen: Das Qualifikationsprofil Die Struktur der Ausbildung, namentlich die Bestimmungen zur verkürzten Lehre Das Qualifikationsverfahren, hier insbesondere die Kompetenznachweise Praxis Die Einführung einer vierjährigen Ausbildung mit integrierter Berufsmatur Weitere Optimierung der Lernortkooperation Anpassung an die Entwicklung des übergeordneten Rechts. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Die Struktur der neuen Dokumente 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Die neue Gliederung des Ausbildungshandbuchs Die Gliederung des Ausbildungshandbuchs zeigt nur geringe Änderungen: A B C D E Einführung in das Ausbildungshandbuch: aktualisiert. Leitfaden zur Erläuterung der Ausbildungsgrundlagen: aktualisiert. Ausbilden mit der Situationsdidaktik: neue Bezeichnung, aktualisiert. Bildungsverordnung: aktuelle Fassung. Bildungsplan: aktuelle Fassung. Das bisherige Register F Bildungsprogramm entfällt (neu im BiPlan) F G H I Modell-Lehrgang mit Verlaufsdokumentation: überarbeitet. Förderkonzept: aktualisiert. Lerndokumentation und Beurteilungskonzept: aktualisiert. Leitfaden zu den Kompetenznachweisen Praxis: neues Kapitel. Das bisherige Kapitel K Glossar entfällt. K Ergänzungen 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Die neue Gliederung der Bildungsverordnung Die Bildungsverordnung beruht auf dem neuen Leittext des SBFI. Die Regelungsdichte auf Stufe Verordnung hat damit zugenommen. Der neue Leittext des SBFI umfasst zusätzlich zur bisherigen Fassung der BiVo: Neben den Handlungskompetenzbereichen sind neu auch die Handlungskompetenzen aufgeführt (bisher im BiPlan verankert), Wesentlich ausgebaute Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz, Bestimmungen zur Bildung in beruflicher Praxis in der schulisch organisierten Grundbildung, Ausführlichere, neu gegliederte Bestimmungen zu Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentationen, Die Lektionentafel für den schulischen Unterricht und das detaillierte ÜK- Programm (bisher im Biplan geregelt), Einen erweiterten, völlig neu gegliederten Katalog der Anhänge. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Die neue Gliederung der Bildungsverordnung Das Qualifikationsverfahren war bisher in 4 Dokumenten geregelt: Bildungsverordnung: Grundsatzbestimmungen. Bildungsplan Teil D: Ausführungsbestimmungen Stufe 1. Bildungsplan Anhang H: Ausführungsbestimmungen Stufe 2. Wegleitung zum QV: Ausführungsbestimmungen Stufe 3. Neu: Bildungsverordnung: Grundsatzbestimmungen wie bisher. Sämtliche Regelungen zur Umsetzung der QV sind nun im Dokument „Ausführungsbestimmungen zum QV“ zusammengefasst. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Die neue Gliederung des Bildungsplans Berufsbild und Qualifikationsprofil: Das Qualifikationsprofil ersetzt den bisherigen Kompetenzenkatalog. Katalog der Situationsbeschreibungen: Das Qualifikationsprofil wird im Kapitel B nicht mehr aufgeführt. Berufspädagogische Grundlagen und curricularer Aufbau: Im Kapitel C sind neu die berufspädagogischen Grundlagen und das Bildungsprogramm verankert. Die bisherigen Kapitel D «Qualifikationsverfahren», E «Organisation, Aufteilung und Dauer der üK» und F «Verkürzte Grundbildung für Erwachsene» sind ersatzlos gestrichen. Genehmigung und Inkrafttreten G Anhang zum Bildungsplan: Die Detailregelungen zum QV entfallen, an ihre Stelle treten: Anhang 1: Verzeichnis der Instrumente zur Förderung der Qualität der beruflichen Grundbildung. Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen Bivo 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen BiVo Die standardisierte verkürzte Lehre (Art. 2) wurde gestrichen: Gemäss Berufsbildungsgesetz sind verkürzte Lehren auch ohne diese Bestimmung möglich (BBG Art. 18). Die Verankerung einer standardisierten verkürzten Lehre würde detaillierte, auf eine bestimmte Zielgruppe ausgerichtete Bestimmungen im Bildungsplan erfordern (heutiges Kapitel F). Die heutigen Zielgruppen für verkürzte Lehren sind heterogen. Nur ein Teil der Kantone hat diese Bestimmung genutzt und spezifische Bildungsangebote gemäss den Bestimmungen des Bildungsplans bereitgestellt. Es steht den Kantonen weiterhin frei, spezifische verkürzte Bildungsangebote für ausgewählte Zielgruppen anzubieten. Die Problematik des bisherigen, kontrovers diskutierten Mindestalters stellt sich nicht mehr. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Projekt Kanton Bern: FaGe E ab 2018 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen BiVo Anforderungen an die Betriebe Neuregelung der Höchstzahl der Lernenden in Analogie zu den Bestimmungen für die Assistentin Gesundheit und Soziales: Eine Lernende darf ausgebildet werden, wenn der Betrieb eine Berufsbildnerin zu 60% (bisher 80%) oder zwei Berufsbildnerinnen zu mindestens 50% (bisher 60%) beschäftigt. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu 60% (bisher 80%) oder von zwei Fachkräften zu mindestens 50% (bisher 60%) darf eine weitere Lernende angestellt werden. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen BiVo Qualifikationsverfahren Das Qualifikationsverfahren wurde überprüft, es bleibt weitgehend unverändert: Die IPA wird beibehalten Es sind keine eigenständigen Verfahren zulässig, Es darf keine Wahlmöglichkeit geboten werden. Die Gesamtdauer bleibt unverändert, das Fachgespräch wird aber um 10 Minuten verlängert. Keine Fallnote und keine Positionen in Berufskenntnissen Fallnoten können den Ausbildungsprozess entwerten, der Berufskunde kann durch höhere Gewichtung mehr Bedeutung gegeben werden. Positionen stehen im Widerspruch zum kompetenzorientierten Prüfen. Die Berufskenntnisse werden höher gewichtet. Die Kompetenznachweise Praxis bleiben, erhalten aber eine neue, einheitliche und verbindliche Form. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen BiVo Allgemein - bildung Berufs- kenntniss e beruflich e Praxis Praktische Arbeit 3-fach 30% Berufskenntnisse Allgemeinbildung 2-fach 20% Erfahrungsnote Bildung in beruflicher Praxis einfach 10% Berufskundlicher Unterricht Total alle Bereiche 40% 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen BiVo Prüfung anderer Ausbildungsmodelle Die Einführung einer vierjährigen schulgestützten Ausbildung mit integrierter Berufsmatur wurde geprüft. Die nötigen Bestimmungen (inklusive curriculare Regelung) wurden erarbeitet und im Rahmen der Vernehmlassung zur Stellungnahme vorgelegt. Knapp 2/3 der Teilnehmer der Branchenvernehmlassung stimmten dem Vorschlag zu, die übrigen Teilnehmer waren ambivalent oder lehnten die Bestimmung ab. Auf Behördenseite – SBBK und SBFI – wurde die Frage intensiv diskutiert. Das SBFI hat nun entschieden, dass bis auf Weiteres keine solchen Ausbildungsmodelle zugelassen werden. Die entsprechenden Bestimmungen in der Bildungsverordnung FaGe wurden darum ersatzlos gestrichen. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen Bildungsplan 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Inhaltliche Änderungen Bildungsplan Das Berufsbild bleibt unverändert, wird aber durch einen neuen Standardtext des SBFI eingeleitet: «FaGe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:» Das Qualifikationsprofil ist neu gegliedert. Neu umfasst es 8 statt wie bisher 14 Handlungskompetenzbereiche. Dies erleichtert die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren. Das Qualifikationsprofil umfasst neu noch 37 statt wie bisher 41 Handlungskompetenzen. Der Beruf bleibt unverändert, ist aber aktualisiert, die Positionierung entspricht den Entwicklungen im Berufsfeld. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Situationsbeschreibungen Die Situationsbeschreibungen wurden aktualisiert und dem gewandelten Berufsalltag angepasst. Es wurden mehr Situationen in der Spitex, der Psychiatrie und im Kinderbereich angesiedelt. Der Begriff „typische Situation“ führte zu Missverständnissen, darum neu „beispielhafte Situation“. Neue Bezeichnung „Handlungsleitende Normen und Regeln“, dafür Verzicht auf eine Wiederholung unter den Kenntnissen. Verzicht auf die Kategorie „externe Ressourcen“, diese war oft zufällig, die Lernenden können sie selber erarbeiten. Die Liste der Pflegediagnosen und der Krankheitsbilder findet sich neu im Anhang der Situationsbeschreibungen. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Lektionentafel und ÜK-Programm Die Berufskenntnisse umfassen weiterhin 1’040 Lektionen. Das degressive Modell wird beibehalten, im dualen System gibt es weiterhin 2 Schultage im ersten und zweiten Ausbildungsjahr und einen Schultag im 3. Ausbildungsjahr. Weiterhin 34 ÜK-Tage, die Themen und Inhalte sind aktualisiert. Es stehen weitern 5 ÜK-Tage für versorgungsbereichsspezifische Themen zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Lernortkooperation wurden auf der Ebene des Bildungsprogramms optimiert. Lernortkooperation entsteht allerdings nur dann, wenn sie durch die drei Lernorte gelebt wird! 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Weitere Anpassungen Die e-Health Strategie wurde in den Bildungsplan übernommen (Kompetenz H.2). (Unter „eHealth” oder „Elektronischen Gesundheitsdiensten“ versteht man den integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung aller Prozesse und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Gesundheitswesen.) http://www.e-health-suisse.ch/ Gemäss dem Factsheet Cleantech des SBFI für die FaGe wurde unter dem Stichwort „Erneuerbare Materialien“ das Thema „natürliche Produkte“ aufgenommen (Kompetenzen B.1, G.2, H.5) (Den Themen Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien soll auf allen Stufen des Bildungssystems gebührend Beachtung geschenkt werden.) https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/themen/berufsbildung/berufliche- grundbildung/cleantech.html Die neuen Bestehensregeln für die Validierung sind bereits erarbeitet, sie wurden einfacher und klarer gestaltet, erste Validierungen nach neuer BiVo finden frühestens im Jahr 2020 statt. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Pause
Neue Anhänge Bildungsplan 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Neue Anhänge Bildungsplan Die folgenden Instrumente zur Förderung der Qualität der beruflichen Grundbildung sind neu verbindlich verankert: Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren. Die Lerndokumentation. Der Bildungsbericht. Der Modell-Lehrgang mit abgestimmtem Ausbildungsprogramm für die Berufsfachschule und die Lernorte ÜK und Praxis. Das pädagogische Modell. Der Leitfaden und das Bewertungsraster für die Kompetenznachweise Praxis. Alle Instrumente liegen in aktualisierter Form vor. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Neue Anhänge Bildungsplan Das Arbeitsrecht wurde im Bereich des Jugendarbeitsschutzes verschärft. Die Jugendarbeitsschutzverordnung verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Gefährlich sind alle Arbeiten, welche die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen und ihre physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. Es gilt die Sichtweise der Arbeitsmedizin. Anhang 2 zeigt, welche gefährlichen Arbeiten die Jugendlichen unter welchen begleitenden Massnahmen ausführen dürfen. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Kompetenznachweis Praxis 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Kompetenznachweis Praxis Das Verfahren für die Kompetenznachweise Praxis wird neu und gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. Das Verfahren wurde in der Praxis überprüft. Die Kompetenznachweise bilden eine summative Evaluation, sie sind kein Element der Lernprozessbegleitung. Pro Semester wird 1 abgeschlossene Handlungskompetenz geprüft, die Zuteilung ist national verbindlich geregelt. Pro Lernende/r werden insgesamt 5 Kompetenznachweise durchgeführt (Semester 1-5), welche am Ende der Ausbildung zusammengerechnet die Erfa- Note ergeben. Die Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs A sowie zwei weitere Handlungskompetenzen sind Querschnittskompetenzen. Sie werden nicht für sich allein geprüft, werden aber immer in die Bewertung einbezogen. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Kompetenznachweis Praxis Der Kompetenznachweis besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil: Der praktische Teil umfasst die Elemente Vor- und Nachbereitung des Auftrags und Durchführung des Auftrags. Der schriftliche Teil umfasst die Begründung und Reflexion des durchgeführten Auftrags. Ein Leitfaden für die Durchführung und Bewertung der Kompetenznachweise Praxis liegt vor. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Der Reflexionsbogen in beruflichen Handlungssituationen Handlungsabsicht Umsetzung der Handlung Situation: Schlussfolgerung Mit Trauer der Klienten umgehen Analyse der Bedingungen Bewertung 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Instruktionsfilm KompNa https://youtu.be/0_71YSsvVuY Download über OdA-Website möglich 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Lehrmittel Careum 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Voraussichtliche Verfügbarkeit: Juni 2017 Lehrmittel FaGe Voraussichtliche Verfügbarkeit: Juni 2017 pdf-Versionen sind auf Frühjahr 2017 angekündigt Schulleitungen werden fortlaufend über Entwicklungsfortschritte direkt von Careum informiert Print- und E-Book-Version werden identisch sein Das Lehrmittel wird auch auf französisch zur Verfügung stehen Das pädagogische Konzept entspricht der in der BiVo verankerten Situationsdidaktik ÜK-Themen sind im Lehrmittel integriert Das Lehrmittel ist so konzipiert, dass alle 3 Lernorte damit arbeiten können 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Provisorisches Inhaltsverzeichnis Ansichtsexemplare liegen auf Download über OdA-Website 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
MITTAGSPAUSE
Multiplikatorenschulung 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ OdA Gesundheit Bern Teil 2
KoRe und Situationsdidaktik 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
KoRe versus Situationsdidaktik Im neuen Ausbildungshandbuch FaGe wird neu der Begriff Situationsdidaktik verwendet (Register B) Gleichzeitig wird nach wie vor vom KoRe-Modell gesprochen Was wird anders, was bleibt gleich? 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Kurze Repetition: Wissenstheoretische Grundlage Deklaratives Wissen: Fachwissen, Begriffe und Definitionen Anwendung: bewusst und absichtsvoll, regelhaft Prozedurales Wissen (a) und sensomotorisches Wissen (b): Routiniertes Können Anwendung: (a) regelhaft, wenig bewusst (z.B.) Essen (b) rückgekopelt, steuert gut beherrschte Abläufe (z.B. Autofahren, Skilaufen) 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Situatives Wissen: Erfahrungen, Erinnerungen an Erlebtes Anwendung: wird spontan aktiviert durch assoziative Erinnerung an ähnliche Situationen Haltungen: (savoir être) motivations- und willensbasiert Geprägt durch Einstellungen, Werte und Normen 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Entwickeln von Bildungsplänen KoRe - eine Methode zum Entwickeln von Bildungsplänen KoRe ist eine Methode Bildungsziele zu ordnen und darzustellen KoRe-Bildungspläne beschreiben die notwendigen Ressourcen in Form von Kenntnissen, Fähigkeiten und Haltungen KoRe ist keine Unterrichtsmethode 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Situationsdidaktik (SID) – ein pädagogisch-didaktisches Modell Die Situationsdidaktik orientiert sich am KoRe- Bildungsplan Die berufliche Handlungssituation steht im Zentrum Sie soll als didaktische Situation in den Unterricht transportiert werden Wissen soll anhand der relevanten Herausforderungen, Fragen, Probleme erarbeitet werden und Lösungen reflektiert werden 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Der Situationsorientierte Ansatz des EHB Entwicklung Bildungsplan Reale Arbeitssituation Unterrichten Evaluation Prüfen und Bewerten 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Unterricht Schule und ÜK Unterricht auf Situationen ausrichten SID an allen 3 Lernorten Unterricht Schule und ÜK Unterricht auf Situationen ausrichten Unterricht um Situationen herum aufbauen Transfer von schulischem Wissen in die Praxis Mit Situationen arbeiten, beschreiben und reflektieren 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Der innere und äussere Kreislauf des Lernens mit Situationen Praxis Theorie Fachwissen Neue Erfahrungswissen/ Können Erlebte Lebenssituation Lebenssituation Reflexive Verarbeitung Theorie Praxis 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Arbeitsauftrag Situationsdidaktik 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Lernortkooperation 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Zusammenspiel der Lernorte 3 Lernorte – 1 Ziel 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Formen des Zusammenspiels I Koexistenz: Lernorte funktionieren als in sich geschlossene Systeme; inhaltliche Absprachen finden nicht satt; zeitliche Anteile sind vorgegeben (Triplex- Modell) Koordination: Nur organisatorische Absprachen und gegenseitige Information; wenig inhaltliche Veränderungen 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Formen des Zusammenspiels II Kooperation: Inhalte und Durchführung sind enger aufeinander abgestimmt; einzelne Elemente werden von den Partnern aufgenommen und in dieeigene Arbeit eingebaut Kollaboration: Gemeinsame Ziele/Aufgaben definieren und durchführen; jeder Partner ist auf den anderen bzw. dessen Beiträge angewiesen 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Bedingungen für das Zusammenspiel Aktives Zusammenarbeiten der Lernorte Vernetzung, Absprache, Abstimmung Lernorte kennen die Möglichkeiten und Grenzen des eigenen und der anderen Lernorte Verbindung zu anderen Lernorten herstellen, Bildungsinhalte aufeinander beziehen Kommunikativ zusammenhängendes, inhaltlich konsistentes Netz von Ausbildungspersonen muss spürbar/erlebbar sein Gemeinsame Sprache Loyale Haltung Eine verantwortliche Stelle für die Lernortkooperation 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Verbindende Elemente in der Grundbildung FaGe Ausbildungshandbuch FaGe BiPla mit BiPro Modell-Lehrgang Lerndokumentation Lehrmittel FaGe 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Bestehende Austauschgefässe ERFA-Gruppen Fachgruppe FaGe und AGS Angebote der Berufsfachschulen z. B. BB- Konferenz Kurskommission ÜK FaGe Treffen der Lehrpersonen und Berufsbildner/innen ÜK 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Stand Lernortkooperation aus Sicht der… Lernenden Praxis Frage 5a Frage 5b 4.00 4.00 3.50 3.50 3.00 3.00 2.50 2.50 2.00 2.00 1.50 1.50 Bern ALLE REGIONEN Bern ALLE REGIONEN 5a 2013 5a 2016 5b 2013 5b 2016 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Stand Lernortkooperation aus Sicht der… Lehrpersonen Berufsbildner/innen ÜK Frage 5b Frage 5b 4.00 4.00 3.50 3.50 3.00 3.00 2.50 2.50 2.00 2.00 1.50 1.50 Bern ALLE REGIONEN Bern ALLE REGIONEN 5b 2013 5b 2016 5b 2013 5b 2016 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Multiplikatorenschulung 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ OdA Gesundheit Bern Teil 3 ePAK
ePAK Elektronisches Hilfsmittel zur Ausbildungsplanung integriert in OdAOrg Projekt gemeinsam mit OdA’s aus den Kantonen BE, ZH, BS & BL, AG Möglichkeit zur Weiterentwicklung im Bereich Lernortskooperation Angestrebtes Ziel: Den Betrieben steht das Tool auf Lehrbeginn 2017 zur Verfügung (2. und 3. BiVo FaGe) 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Vorgesehene Funktionen Version 1 Ausbildungsverlauf pro Lernende Bildungsplanung mit hinterlegtem Musterbildungsplan inkl. ÜK-Inhalte Individuelle Anpassungen möglich Wochen- und Monatsziele Lernjournal Kompetenznachweise Bildungsbericht 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |
Instruktion für die Betriebe Im Frühsommer 2017 werden Instruktionsfilme zur Verfügung stehen ePAK wird nach der Version 1 weiterentwickelt: Integration von Stundenplänen der Schulen Austauschmöglichkeiten zwischen den Lernorten Bedürfnisse der Anwender werden einbezogen usw. 26.10.2016 Multiplikatorenschulung, 3. Bildungsverordnung FaGe EFZ |