Dr. Jens Burgard Aktuelle Position: Leiter Compliance Case Handling Legal (Strafrechtsabteilung) der Siemens AG Verantwortlich für die Implementierung,

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 Präsentation transkript:

Dr. Jens Burgard Aktuelle Position: Leiter Compliance Case Handling Legal (Strafrechtsabteilung) der Siemens AG Verantwortlich für die Implementierung, Steuerung und Auswertung aller konzernweiten Systeme und Prozesse zur Meldung von Compliance-Vorgängen: (a) elektronisches Hinweisgeber-Tool (BKMS) (b) Ombudsmann (externer Rechtsanwalt) (c) sonstige Prozesse (Auswertung von Revisionsberichten, Hinweise an die Unternehmensleitung etc.) Eigenverantwortliche Entscheidung und Fallbearbeitung aller konzernweit eintreffenden Hinweise, insbesondere - Prüfung der Plausibilität - weitere Kommunikation mit dem Hinweisgeber, ggf. Einleitung von Maßnahmen zur whistleblower protection - Zuweisung der weiteren Fallbehandlung an die zentrale Untersuchungsstelle (meine eigene Einheit) oder lokale Compliance Stellen (94 Regional Compliance Officer weltweit), interne Revision, Personalabteilung, Konzernsicherheit etc. - ggf. parallel Einschaltung staatlicher Ermittlungsbehörden Verantwortlich konzernweit für die rechtliche Behandlung von (a) internen Untersuchungen von Fehlverhalten von Siemens-Mitarbeitern und Externen. - Themenschwerpunkte sind: Betrug, Korruption, Kartellverstöße, Verstöße gegen Zoll- und Embargovorschriften, Verstöße gegen interne und externe Buchhaltungs- und Bilanzierungsvorgaben (IFRS u.a.), Diebstahl und Unterschlagung - Betroffene Mitarbeiter aus allen Hierarchieebenen, vom Buntmetall-Diebstahl durch Werksarbeiter bis zu Verletzungen der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Konzernvorstands (b) aus (a) resultierenden Strafverfahren sowie zivilrechtlicher Schadenersatzverfahren gegen Mitarbeiter und Externe (c) behördlichen Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen, Tochtergesellschaften, Mitarbeiter etc. (d) anderen Vorgängen und Themen mit Bezug zu Compliance / Strafrecht Direkte Führungsverantwortung für 8 Rechtsanwälte sowie 4 Assistenzkräfte. Daneben besteht Weisungsbefugnis gegenüber der gesamten konzernweiten Compliance-Organisation hinsichtlich der Behandlung von Vorgängen, ebenso gegenüber den Personal- und Revisionsabteilungen. Ich berichte direkt an den Chief Counsel Compliance sowie den Chief Compliance Officer. In der aktienrechtlichen Hauptversammlung im Beraterraum zuständig für alle Compliance-Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat Regelmäßiger Austausch mit den Compliance-Verantwortlichen anderer deutscher und internationaler Unternehmen

Dr. Jens Burgard - 2 - Beruflicher Werdegang 1996 – 1997 Richter in Strafsachen und Ermittlungsrichter (AG Freiberg) 1997 – 1998 Staatsanwalt (StA Chemnitz, Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen) 1999 – 2000 Richter in Strafsachen, Abordnung als Dozent für Straf- und Strafprozessrecht an die Universität Meißen 2000 – 2017 Siemens AG, Stabsabteilung für Recht und Compliance Phase 1 (2000 - 2005): - Aufbau der konzernweiten Compliance-Abteilung, Aufwuchs von 3 auf 15 Mitarbeiter - Fachliche Führung der ca. 80 Compliance-Officer weltweit (ab 2003) - Betreuung der straf- und bußgeldrechtlichen Verfahren weltweit sowie interner Untersuchungen. Einsätze u.a. in Brasilien, China, Dänemark, Dubai, Frankreich, Griechenland, Indonesien, Italien, Kuwait, Mexiko, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Schweiz, Singapur, Spanien, Taiwan, Türkei, UK, Ungarn, USA - Entwurf, Implementierung und Umsetzung verschiedener Compliance Prozesse Phase 2 (2006 - 2010): - Betreuung der aus der Unternehmenskrise resultierenden behördlichen Verfahren in Deutschland und weltweit, Verhandlungen über und Abschluß von Settlements mit den Ermittlungsbehörden insbesondere in Deutschland (StA München I, 2008), USA (DOJ / SEC, 2008), Nigeria (EFCC, 2010) - Zusammenarbeit mit externen Kanzleien weltweit, insbesondere Baker & McKenzie, Debevoise & Plimpton, Freshfields, Jones Day, Kim & Chang, King & Wood, Kirkland & Ellis, Patterson Belknap - Zusammenarbeit mit dem externen Monitor Dr. Waigel und der Kanzlei Gibson Dunn Phase 3 (2011 - 2017): - Konzeption, Umsetzung und Bearbeitung der konzernweiten Hinweisgebersysteme - Entwurf, Implementierung und Umsetzung verschiedener Compliance Prozesse auf Konzernebene ~ Verhaltensvorgaben bei behördlichen Durchsuchungen (Dawn Raid Guidelines) ~ Vorgaben zum Umgang mit Drittparteien (Business Consultant Guidelines, Business Partner Tool) ~ Verhaltenskodex für interne Untersuchungen (Code of Conduct for Internal Fact Finding) - im Übrigen siehe Seite 1