Fiduciastr. 2, 76227 Karlsruhe www.arztrecht.org Kanzlei für ArztRecht Fiduciastr. 2, 76227 Karlsruhe www.arztrecht.org.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Advertisements

Aktuelle Entwicklungen der psychotherapeutischen Versorgung
Chancen und Risiken für Geschlechtergerechtigkeit
Tag der Allgemeinmedizin Versorgungssituation Allgemeinmedizin in Berlin und aktueller Stand des IPAM-Programms.
Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Universität Innsbruck
SAPV – Ärztlich verordnet und gemeinsam gestaltet
Rolf Schaefer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover Arbeitsrechtsforum Hannover Aktuelle Rechtsprechung
Delegiertenversammlung 23. September 2010
Nicht neu Geregeltes gilt fort.
Zukunft im Beruf Ihr gutes Arbeits-Recht
16. September 2008 Professor Dr. Hartmut Morck Marburg /Eschborn
Aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale Finanzen, FAG Bildungsveranstaltung kofo aktuelle Diskussionen im Landtag Schuldenbremse, kommunale.
Betriebspraktikum Hagenbeck-Schule
Sozialgerichtsbarkeit
Präsentation zur Delegiertenversammlung
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Das neue Gewährleistungsrecht
Referatsleiterin Gesundheitspolitik, BAG SELBSTHILFE
Vergütung Entgeltzahlungspflicht (§611 Abs. 1 BGB) Entgeltformen
Belegärztliche Versorgung
Rechtliches Statement
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - November 2009.
Tagesordnung 1. Bericht des Vorstands 2. Bericht des Kassenprüfers
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Vortrag Ausschreibung regelmäßiger Instandhaltungsarbeiten über
Hochbau - BAG AZR 454/06, juris
Der Sicherstellungsauftrag
Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße Berlin Tel.: Fax: Stromkonzession Expertenanhörung.
Das Urteil der Apostolischen Signatur und seine Auswirkungen Mitgliederversammlung DiAG-MAV Speyer.
Philosophie der HZV. 1 Warum HZV Verträge? Ausgangssituation 3.
Seite 1 Wer bestimmt eigentlich über die Behandlung? Unterschied zwischen GKV und PKV Patient PatientArztKASSE / GKV PatientArztPKV.
Workshop „Erfolgreich und haftungssicher PKV verkaufen“ Uwe Baumeister – Key Account.
DAS KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ (KHSG) MIT INKRAFTTRETEN AB DEM Schließung einer ambulanten Versorgungslücke im Überblick.
Walter Kämpfer Sophienweg Meschede
10 Tipps vom Rechtsanwalt für Ihren nächsten Krankenhausaufenthalt
Rechtsfragen der Zusammenarbeit zwischen Honorarärzten und Krankenhäusern vor dem Hintergrund des Antikorruptionsgesetzes 2. Trierer Medizinrechtsymposium.
Politischer Entscheidungsprozess
Herzlich willkommen zur Mitarbeiterversammlung
Handlungsempfehlungen
Kollektivvertrag §§ 9 – 17 ArbVG
Jugendhilfeausschuss Neue Neusser Beitragstabelle:
Sonderregelungen für Mitarbeiterinnen, die als pädagogische Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder arbeiten Siegfried Wulf.
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Informationsveranstaltung zum „SuE-Tarif“ – Januar 2017
Inhalte der Verwahrungsvereinbarung Ihrer Zulassungsrückgabe
Rechtliche Stellung LNA/ORGL Aufbauseminar LNA ORGL 23. und 24
Handlungsempfehlungen
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Was darf im niedergelassenen Bereich delegiert werden?
Nachwuchsförderung 2018 Neuer Fördermechanismus.
Procedere beim Wechsel der GKV – Eine kurze Erläuterung
Medizinische Leistungsabrechnung
Einheit 10: Der allgemeine Aufopferungsanspruch
Honorarrahmen Programm
Schneeverwehungen Vorgehen der Klausurbearbeitung:
Nebengebiete Erbrecht 10. Woche.
Walter Kämpfer Sophienweg Meschede
Praxisoptimierung? Besser geht‘s immer! Teil 2.
Einheit 11: Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
RECHTSANWALTSKANZLEI KONRADT
Forderungen des Marburger Bundes für die Tarifrunde 2011
Öffnungsaktionen für Beamte
Historie, rechtliche und organisatorische Grundlagen
Informationen zu AT-Angestellten
Sabrina Czechorowski Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein
Familie und Beruf Teilzeitmodelle während und Rückkehrmöglichkeiten nach der Elternzeit.
Dr. Sophie Germont GKV-Spitzenverband, DVKA
Kommunale Baulandentwicklung in Edingen-Neckarhausen für die Baugebiete Edingen-Südwest – Tennisgelände Wiese Wingertsäcker Neckarhausen-Nord Dr.
 Präsentation transkript:

Fiduciastr. 2, 76227 Karlsruhe www.arztrecht.org Kanzlei für ArztRecht Fiduciastr. 2, 76227 Karlsruhe www.arztrecht.org

Regelleistungsvolumen im EBM 2009 Neue Urteile zum Chefarzt-Festgehalt

Regelleistungsvolumen im EBM 2009 Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 3

§ 87 Abs. 1 SGB V Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen einheitlichen Bewertungs-maßstab für die zahnärztlichen Leistungen. KBV GKV Bewertungsausschuss Unter Berücksichtigung SGB V! EBM Wie wird welche vertragsärztliche Leistung vergütet? Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 4

§ 85 Abs. 4 SGB V Honorarverteilungsmaßstab (HVM, HVV) AOK-Landesverband BKK-Landesverband IKK-Landesverband Kassenärztliche Vereinigung LKK-Landesverband VdAK Unter Berücksichtigung SGB V und EBM! AEV Wie wird der Honorartopf der KV unter den Vertragsärzten verteilt? Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 5

§§ 82 Abs. 2, 83 SGB V Gesamtverträge, Gesamtvergütungen AOK-Landesverband BKK-Landesverband Kassenärztliche Vereinigung IKK-Landesverband LKK-Landesverband VdAK Unter Berücksichtigung SGB V AEV Wieviel ist im Honorartopf der KV? Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 6

§ 87 b SGB V Vergütung der Ärzte (arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina (1) Abweichend von § 85 werden die vertragsärztlichen Leistungen ab dem 1. Januar 2009 von der Kassenärztlichen Vereinigung auf der Grundlage der regional geltenden Euro-Gebührenordnung nach § 87 a Abs. 2 vergütet. …. (2) Zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes und der Arztpraxis sind arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina festzulegen. Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 7

§ 87 Abs. 2 SGB V Ein Regelleistungsvolumen nach Satz 1 ist die von einem Arzt oder der Arztpraxis in einem bestimmten Zeitraum abrechenbare Menge der vertragsärztlichen Leistungen, die mit den in der Euro-Gebührenordnung gemäß § 87 a Abs. 2 enthaltenen und für den Arzt oder die Arztpraxis geltenden Preisen zu vergüten ist. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist die das Regelleistungsvolumen überschreitende Leistungsmenge mit abgestaffelten Preisen zu vergüten; …. Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 8

§ 87 b Abs. 3 SGB V ….Soweit dazu Veranlassung besteht, sind auch Praxisbesonderheiten zu berücksichtigen. …. Anteile der Vergütungssumme nach Satz 2 Nr. 1 können für die Bildung von Rückstellungen zur Berücksichtigung einer Zunahme von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, für Sicherstellungsaufgaben und zum Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten verwendet werden. Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 9

Gehorsam unter den Willen des Gesetzgebers! Der Gesetzgeber sieht im SGB V ab dem 01.01.2009 zwingend Regelleistungsvolumen vor! Der Bewertungsausschuss muss im EBM zwingend Regelleistungsvolumen vorsehen! Die Kassenärztliche Vereinigung muss im HVM zwingend Regelleistungsvolumen vorsehen! Gehorsam unter den Willen des Gesetzgebers! Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 10

? Was tun? Politische Lösung Rechtliche Lösung Bundestagswahl 2009 Lobbyarbeit Gesetzgeber Bewertungsausschuss Krankenkassen KV riesiger Spielraum gesetzgeberisches Ermessen kleiner Spielraum nur im Rahmen des SGB V Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 11

Rechtliche Lösung? - Verfassungsbeschwerde gegen SGB V? - Klage gegen EBM? - Klage gegen HVM? - Sammelklage? - Klage des Berufsverbands? Verfassungsbeschwerde nur bei Ausschöpfung des ordentlichen Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) Normenkontrollklage (gegen EBM oder HVM) existiert im Sozialgerichtsgesetz nicht Sammelklage existiert nicht Verbandsklage existiert nicht Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 12

verfahrensrechtlich richtiges Vorgehen: Rechtliche Lösung? verfahrensrechtlich richtiges Vorgehen: Widerspruch gegen jeden RLV-Bescheid (Klage gegen jeden RLV-Bescheid) Widerspruch gegen jeden Honorarbescheid für jedes Quartal (Klage gegen jeden Honorarbescheid) Lange Wartezeit! Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 13

Beschleunigung / vorläufiger Rechtsschutz? Rechtliche Lösung? Beschleunigung / vorläufiger Rechtsschutz? Untätigkeitsklage, weil KV nicht über den Widerspruch entscheidet? (§ 88 Abs. 2 SGG) Anordnung aufschiebender Wirkung? (§ 86 b SGG) Einstweilige Verfügung? (§ 86 b Abs. 2 SGG) hoffnungslos! Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 14

Argumentationsmöglichkeiten Rechtliche Lösung? Argumentationsmöglichkeiten Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit? (Art 12 GG, Art 3 GG) Differenzierungsgebot? Gebot der leistungsproportionalen Vergütung? Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 15

Bundessozialgericht Urteil vom 09. 12 Bundessozialgericht Urteil vom 09.12.2004 B 6 KA 44/03 R, ArztR 2005, 247 Die gesetzlich vorgegebenen Strukturen des vertragsärztlichen Vergütungssystems sind mit dem Grundrecht des einzelnen Vertragsarztes aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Das in § 72 Abs. 2 SGB V normierte Ziel angemessener Vergütung vertragsärztlicher Leistungen ist eine von mehreren Vorgaben für die Regelung der gesamtvertraglichen Beziehungen zwischen den vertragsärztlichen Institutionen. Ein Anspruch auf Vergütung in bestimmter Höhe kann daraus nicht hergeleitet werden. Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 16

Bundessozialgericht Urteil vom 09. 12 Bundessozialgericht Urteil vom 09.12.04 B 6 KA 44/03 R, ArztR 2005, 247 Die Zuerkennung höheren Honorars kommt auf Grund des Art 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Gesichtspunkt angemessener Vergütung erst dann in Betracht, wenn durch eine zu niedrige Vergütung ärztlicher Leistungen das vertragsärztliche Versorgungssystem als Ganzes oder zumindest in Teilbereichen gefährdet wird. BSG/BVerfG Überragender Gemeinwohlbelang einer Sicherung der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 17

Bewertungsausschuss und KV dürfen üben! Bundessozialgericht Urteil vom 09.12.04 B 6 KA 44/03 R, ArztR 2005, 247 Die Berücksichtigung der generellen Situation einer Arztgruppe schließt zugleich aus, dass ein Anspruch auf höhere Vergütung mit Erfolg nur für einen kurzen Zeitraum oder für beliebig herausgegriffene Quartale geltend gemacht werden kann. … mindestens vier zusammenhängende Quartale. Bewertungsausschuss und KV dürfen üben! Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 18

Mit Ausnahme der Psychotherapeuten wurden alle Klagen von Vertragsärzten auf „mehr Honorar“ zurückgewiesen! Auch bei den Psychotherapeuten wurden nur bei zeitgebundenen Leistungen feste Punktwerte zuerkannt. Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 19

„systemkonformes Vorgehen“ Empfehlungen: Widerspruch gegen alle RLV-Bescheide (erst einmal unbegründet einlegen) Widerspruch gegen Honorarbescheid 1/08, 2/08, 3/08, … Berechnungsfehler in den Bescheiden? Beantragen von Ausnahmeregelungen Zusatzbudget, Ausnahmen von der Abstaffelung, Praxisbesonderheiten, Ausgleich überproportionaler Honorarverluste/Härtefallregelung usw. Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 20

Systematik des EBM, der HVMs 2009 Regelleistungsvolumen, in Euro RLV-Überschreitung: Abstaffelung, in Euro Fallwertzuschlag, zur Zeit nur Teilradiologie, 5 Euro Einzelleistungen, in Euro insbes. Notfall, ambulantes Operieren, belegärztliche Leistungen, Schmerztherapie Freie Leistungen, insbes. org. Notfalldienst, in Euro Kosten (Porto, Labor), in Euro Regionale Sonderverträge, in Euro Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 21

Wo sind die 3 Milliarden Euro geblieben, die 2009 zusätzlich in die vertragsärztliche Versorgung fließen sollen? Erst im Herbst 2009 werden Sie wissen, ob Sie zu den Gewinnern oder Verlierern des EBM 2009 gehören werden! mein Rat: Weiter arbeiten wie bisher und hoffen, dass die Katastrophe (jedenfalls für Sie) nicht eintritt! Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 22

Neue Urteile zum Chefarzt-Festgehalt Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 23

Chefarzt-Festgehalt „Der Arzt erhält für seine Tätigkeit im dienstlichen Aufgaben-bereich eine Vergütung entsprechend der Vergütungsgruppe I BAT der Anlage 1a zum BAT (VKA), d.h. Grundvergütung nach § 27 BAT, Ortszuschlag nach Maßgabe des § 29 BAT sowie Zulagen, eine Zuwendung und ein Urlaubsgeld entsprechend den tariflichen Regelungen zum BAT in der jeweils gültigen Fassung. Wird der BAT oder der maßgebende Vergütungstarifver-trag im Bereich der VKA durch einen anderen Tarifvertrag ersetzt, so tritt an die Stelle der vereinbarten BAT-Vergütungsgruppe die entsprechende Vergütungsgruppe des neuen Tarifvertrages unter Berücksichtigung etwaiger Überleitungsbestimmungen.“

Chefarzt-Festgehalt „Der Arzt erhält für seine Tätigkeit im dienstlichen Aufgaben-bereich eine feste Jahresvergütung in Höhe von ………… € brutto, die in 12 monatlichen Raten jeweils zum Monatsende für den laufenden Monat ausgezahlt wird. Die feste Jahresvergü-tung nach Satz 1 erhöht sich prozentual entsprechend dem BAT. Maßgeblich ist die prozentuale Erhöhung der höchsten tariflichen Vergütungsgruppe in der Endstufe. Wird der BAT oder der maßgebende Vergütungstarifver-trag im Bereich der VKA durch einen anderen Tarifvertrag ersetzt, so tritt an die Stelle der vereinbarten BAT-Vergütungsgruppe die entsprechende Vergütungsgruppe des neuen Tarifvertrages unter Berücksichtigung etwaiger Überleitungsbestimmungen.“

Auslegung der Verweisungsklauseln CA-Festgehalt Auslegung der Verweisungsklauseln Was hätten die Parteien geregelt, wenn Sie bei Abschluss des Chefarztdienstvertrages die Tarifspaltung in TVöD und TV-Ärzte/VKA ab dem 01.08.2006 vorausgesehen hätten? Festgehalt nach Entgeltgruppe IV TV-Ärzte/VKA der Chefarzt soll (punktuell) genauso behandelt werden wie seine nachgeordneten Ärzte! Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 26

Klageeinreichung spätestens 31.12.2009! Anspruchswahrung Sehr geehrter Herr Geschäftsführer, Gemäß §… Chefarztdienstvertrag erhalte ich ein Festgehalt nach der höchsten Vergütungsgruppe BAT I (Grundgehalt, Ortszuschlag, Zulagen, Zuwendung usw.). Mit Wirkung ab dem 01.08.2006 wurde der BAT durch den TV-Ärzte/VKA zwischen VKA und marburger bund ersetzt, so dass sich mein Festgehalt ab diesem Zeitpunkt nach der höchsten Entgelt-gruppe IV (Leitender Oberarzt) des TV-Ärzte/VKA bestimmt. Im Hinblick auf § … Chefarztdienstvertrag i.V.m § 70 BAT, § 37 TV-Ärzte/VKA mache ich diesen Entgeltanspruch hiermit ausdrücklich schriftlich geltend und fordere Sie zur Bezahlung des Differenz-betrages mit der nächsten Lohnzahlung auf. Mit freundlichen Grüßen Chefarzt Klageeinreichung spätestens 31.12.2009!

Urteile der Arbeitsgerichte Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 28

Arbeitsgericht Aachen Urteil vom 11.10.2007 – 8 Ca 2020/07 d Debong, ArztR aktuell 2007, 142 Andreas, ArztR aktuell 2007, 258 Andreas, ArztR aktuell 2008, 114 Morawietz, ArztR aktuell 2009, 28 Arbeitsgericht Darmstadt Erstes Urteil vom 19.9.2007 – 5 Ca 34/07 ArztR 2007, 324 – 328 Arbeitsgericht Aachen Urteil vom 11.10.2007 – 8 Ca 2020/07 d 3. Arbeitsgericht Krefeld Urteil vom 16.01.2008 – 3 Ca 2574/07 ArztR 2008, 95 – 98, rechtskräftig Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 29

Arbeitsgericht Lübeck Urteil vom 14.02.2008 1 Ca 2986 b/07 Arbeitsgericht Darmstadt Zweites Urteil vom 17.04.2008 – 12 Ca 31/08 Arbeitsgericht Oldenburg Urteil vom 06.05.2008 – 5 Ca 30/08 Arbeitsgericht Wuppertal Urteil vom 08.05.2008, 6 Ca 242/08 Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 30

Arbeitsgericht Dortmund Urteil vom 11.06.2008 5 Ca 1015/08 Sondersituation Evangelisches Krankenhaus Ehemalige Preußische Rheinprovinz Geltung BAT-KF Arbeitsgericht Dortmund Urteil vom 11.06.2008 5 Ca 1015/08 Arbeitsgericht Oberhausen Urteil vom 14.08.2008 – 4 Ca 488/08 Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 31

bisher haben alle Arbeitsgerichte zugunsten der Chefärzte entschieden! Ersetzung der alten Vergütungsgruppe BAT I durch die jeweils höchste Entgeltgruppe des neuen Ärzte-Tarifwerks! Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 32

Urteile der Landesarbeitsgerichte Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 33

Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 09. 06 Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 09.06.2008, 2 Sa 357/08 Bestätigung Urteil ArbG Aachen „Die Grundvergütung des Klägers bestimmt sich, da eine Einigung zwischen den Parteien über die Vergütungshöhe nicht getroffen wurde und eine unmittelbare Anwendung des Tarifvertrages ausscheidet, aus § 612 Abs. 2 BGB. Danach ergibt sich, dass für den Kläger als Grundvergütung jedenfalls die höchste Vergütung aus dem Vergütungstarifvertrag und damit die Vergütung nach Vergütungsgruppe IV zu leisten ist.“ Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 34

Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 09. 06 Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 09.06.2008, 2 Sa 357/08 Bestätigung Urteil ArbG Aachen „Denn die übliche Vergütung für Chefärzte setzt sich wegen der herausragenden Verantwortung und des an Ihre Person gebundenen Privatliquidationsrechts mindestens aus der höchsten Vergütungsgruppe für nachgeordnete Ärzte zuzüglich weiterer Gehaltsbestandteile zusammen.“ Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 35

2. Landesarbeitsgericht Hessen Urteil vom 15.08.2008, 3 Sa 1798/07 Aufhebung erstes Urteil Arbeitsgericht Darmstadt, Abweisung der Chefarzt-Klage Urteil ist unverständlich (Fortgeltung BAT?) Beim Bundesarbeitsgericht wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 36

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 31.10.2008 10 Sa 1016/08 Bestätigung Urteil Arbeitsgericht Wuppertal Keine Zulassung Revision zum BAG 4. Landesarbeitsgericht Niedersachsen Urteil vom 12.12.2008, 16 Sa 901/08 E Bestätigung Urteil Arbeitsgericht Oldenburg Zulassung Revision zum BAG 5. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil vom 20.01.2009, 5 Sa 101/08 Bestätigung Urteil Arbeitsgericht Lübeck Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 37

Revisions-Urteile des Bundesarbeitsgerichts 2009? Regelleistungsvolumen im EBM 2009, Neue Urteile zum CA-Festgehalt 38

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RA Dr. Wolfgang Bruns Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht, Mediator Kanzlei für ArztRecht Karlsruhe

Regelleistungsvolumen im EBM 2009 Neue Urteile zum Chefarzt-Festgehalt

Fiduciastr. 2, 76227 Karlsruhe www.arztrecht.org Kanzlei für ArztRecht Fiduciastr. 2, 76227 Karlsruhe www.arztrecht.org