Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang

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 Präsentation transkript:

Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Gerätekunde Rettungsgeräte

Ausbildungsorganisation Thema: Gerätekunde Rettungsgeräte Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Feuerwehrdienstvorschrift 10 Tragbare Leitern Feuerwehrleinen Sprungrettungsgeräte Gerätesatz Absturzsicherung Handhabung Knoten und Stiche Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Arten der tragbaren Leitern Steckleiter Schiebleiter Klappleiter Hakenleiter Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Allgemeine Einsatzgrundlagen Tragen der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung. Aufstellen nur auf tragfähigen Standflächen. Sichern gegen Abrutschen. Anlegen gegen sicheren Auflagepunkt. Sichern beim Besteigen. Anstellwinkel zwischen 65 und 75°. Leitern an sicheren Auflagepunkten anlegen und beim Besteigen sichern. Klappleitern und Hakenleitern dürfen nur mit einer Person belastet werden. Steckleitern und Schiebleitern dürfen unabhängig von der Rettungshöhe nur mit zwei Personen belastet werden. Hakenleiter nicht als Anstellleiter benutzen. Schiebleiter im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen. Anstellwinkel 65 bis 75° Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Anstellen der Leitern Der Überstand soll mindestens drei Sprossen (ca. einen Meter) betragen. An den Rand der Einstiegsöffnung anlegen. Ausreichend Platz zum Übersteigen. Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden. Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich mit dem Feuerwehrhaltegurt sichert. Das Strahlrohr darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15° zu den Seiten eingesetzt werden. Schlauchleitungen dürfen nicht auf der Leiter verlegt oder an ihr befestigt werden. Eine Ausnahme ist der Strahlrohreinsatz direkt von der Leiter aus, wobei sofort nach Beendigung des Löscheinsatzes dieser Angriffs- und Rettungsweg freizumachen ist. 1 Meter (3 Sprossen) Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Vornahme von Schlauchleitungen Bis ins 1. Obergeschoss können Schlauchleitungen über die Schulter genommen werden Strahlrohre nicht am Körper befestigen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Leitereinsätze im Bereich elektrischer Anlagen Beim Aufrichten von Leitern ist zu beachten, dass elektrische Freileitungen nicht berührt werden und dass zwischen Leitern bzw. Personen auf Leitern und unter Spannung stehenden Teilen ein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Als ausreichender Sicherheitsabstand ist anzusehen: Spannung Mindestabstand bis 1.000 Volt 1 m 1.000 bis 110.000 Volt 3 m 110.000 bis 240.000 Volt 4 m 240.000 bis 400.000 Volt 5 m Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Es dürfen nur maximal 4 Leiterteile zusammengesteckt werden. Steckleiter B – Teil mit Einsteckteil B-Teil A-Teil Rettungshöhe: 1.OG: 2 Leiterteile 2.OG: 4 Leiterteile Es dürfen nur maximal 4 Leiterteile zusammengesteckt werden. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Rettungshöhen der Steckleitern 10 Meter 5 Meter 0 Meter 4 Steckleiterteile Steighöhe mit einem Meter Überstand 3 Steckleiterteile 2 Steckleiterteile 1 Steckleiterteil Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Steckleiter als Hilfsgerät Beispiele für den Schutz gegen Ein- und Durchbrechen Leiterbock Eisrettung Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Rettungshöhe der Schiebleiter Rettungshöhe 12,20 m 10 Meter 5 Meter Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Unfallverhütungsvorschriften Leitern müssen so beschaffen und ausgerüstet sein, dass Standfestigkeit und Tragfähigkeit unter Einsatzbedingungen gewährleistet sind. Feuerwehreinrichtungen sind instand zu halten und schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen. Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungs- vorschriften abgewichen werden. Quelle: FwDV 10 Seite 44 Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Beispiele für das Anwenden der Feuerwehrleine Halten / Sichern und Selbstretten Sichern des Rückzugsweges Hochziehen, Ablassen, Sichern von Einsatzgerät Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Zimmermannstich Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Halbschlag Stabilisieren Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Brustbund Sichern Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Spierenstich Sichern Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Verbinden von Leinen ungleicher Stärke Schotensteg Verbinden von Leinen ungleicher Stärke Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Halbmastwurf Sichern Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Pfahlsteg Rettungsknoten Sicherung Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Kreuzknoten Verbinden von Leinen gleicher Stärke Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Sichern beim Verwenden des Achtknoten Sichern beim Verwenden des Sitzgurtes Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Anbinden und Sichern von Doppelter Ankerstich Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Anbinden und Sichern von Mastwurf Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Sprungtuch Bis maximal 8 Metern Rettungshöhe Mindestens 16 Einsatzkräfte zum Halten Nicht im Sprungbereich ausbreiten Übungen nur mit Fallkörper max. 50 kg (aus maximal 6 Metern Höhe) Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Sprungpolster / Sprungretter Bis maximal 16 Metern Rettungshöhe Haltemannschaft nicht erforderlich Aufbau nicht im Sprungbereich Übungen maximal aus 12 Metern Höhe mit Fallkörper bis 50 kg Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Falsche Absturzsicherung Ungesicherter Fall mit schweren Verletzungen wahrscheinlich Sicherungsmann ist ungesichert in die Sicherungskette eingebaut Sicherung nur durch Feuerwehrhaltegurt Fehlende Zwischensicherungen Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Absturzsicherung Sichern bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen Keine Höhenrettung Kein freies Hängen im Seil Keine Redundanz wie bei Höhenrettung vorhanden Die Feuerwehrleinen sind bei klar definierten Situationen weiter einsetzbar Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Ausrüstung Absturzsicherung Kernmanteldynamikseil (Rettungsdreieck) Bandschlingen Bandschlingen Karabinerhaken Falldämpfer Auffanggurt Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Fallkräfte Fallkräfte bei Sturz Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Absturzsicherung direkte Sicherung indirekte Sicherung Festpunkt Sicherungs mann Festpunkt Sicherungssystem Sicherungsmann stürzende Person stürzende Person LEBENSGEFAHR UNGEFÄHRLICH Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „Gerätekunde – Rettungsgeräte“ sollen Sie die auf Löschfahrzeugen mitgeführten Rettungsgeräte richtig benennen und selbständig handhaben können. Stand 01. Februar 2006, Version 3.0

Stand 01. Februar 2006, Version 3.0