Anerkennung der Schwerbehinderung mit einem Grad von unter 50.

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 Präsentation transkript:

Anerkennung der Schwerbehinderung mit einem Grad von unter 50. Was nun? Referent: Carsten Schnauß 1. Vorsitzender HOCM Deutschland e.V.

Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung: Nach dem Sozialgesetzbuch IX wird als Schwerbehindert bezeichnet, wem mindestens ein GdB von 50 zugesprochen wurde. Als behindert wird bezeichnet, wer einen GdB von 20, 30 oder 40 hat Wer eine Behinderung mit einem Grad von 30 oder 40 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

Name Anschrift Versorgungsamt Ort, den Datum Ihr Bescheid wegen Nichtanerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft Aktenzeichen: ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, mit Antrag vom (Datum) habe ich die Feststellung der Schwerbehinderung beantragt. Am ________ habe ich Ihren Bescheid vom (Datum) erhalten, in dem Sie erklären, dass meinem Antrag nicht entsprochen werden kann. Gegen diese Entscheidung lege ich Einspruch ein. …….. Mit freundlichen Grüßen, Unterschrift

Wichtig Bevor Sie die Widerspruchsbegründung anfertigen, sollten Sie unbedingt Einsicht in die Ihnen nicht bekannten entscheidungserheblichen Unterlagen, wie z.B. Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse, versorgungsärztliche Stellungnahme, RV-Gutachten, BG-Unfallgutachten und anderes nehmen. Hierzu sind Sie ausdrücklich berechtigt und Sie sollten auf jeden Fall von Ihrem gesetzlichen Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen.

1. Allgemeine Hinweise zur GdS-Tabelle 2. Kopf und Gesicht 3. Nervensystem und Psyche 4. Sehorgan 5. Hör- und Gleichgewichtsorgan 6. Nase 7. Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege 8. Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen 9. Herz und Kreislauf 10. Verdauungsorgane 11. Brüche (Hernien) 12. Harnorgane 13. Männliche Geschlechtsorgane 14. Weibliche Geschlechtsorgane 15. Stoffwechsel, innere Sekretion 16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem 17. Haut 18. Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten

9.1 Krankheiten des Herzens 9.1.1 Einschränkung der Herzleistung: Liegen weitere objektive Parameter zur Leistungsbeurteilung vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Notwendige körperliche Leistungsbeschränkungen (z.B. bei höhergradiger Aortenklappenstenose, hypertrophischer obstruktiver Kardiomyopathie) sind wie Leistungsbeeinträchtigungen zu bewerten. nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators . . . . . . . wenigstens 50

Rechtsanwälte – Fachanwalt für Sozialrecht -- Unterstützung bei der Formulierung des Widerspruchs

Gerichtsverfahren Klage: Sofern Sie mit einer Entscheidung der Widerspruchsstelle des Landesversorgungsamtes nicht einverstanden sein sollten, können Sie gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid eine Klage beim zuständigen Sozialgericht ein Gerichtsverfahren einleiten Berufung: Gegen ein sozialgerichtliches Urteil kann Berufung beim Landessozialgericht eingelegt werden.

07.02.1997 Grad der Behinderung 40 Hypertrophe Kardiomyopathie bei Bluthochdruck Asthma bronchiale bei Pollenallergie 24.02.1997 Widerspruch Hypertrophe Kardiomyopathie, Bluthochdruck 17.09.1997 Klage vor dem Sozialgericht 16.12.1997 Versorgungsamt Stellungnahme Internist/Sozialmediziner 17.03.1998 Empfehlung Klage zurückzunehmen ! 20.07.1998 Neuer Bescheid mit Grad der Behinderung von 50 .., ob sie nunmehr die Klage zurücknehmen

Die Gleichstellung Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50, aber mindestens 30, können von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

VORAUSSETZUNG 1: GDB 30 ODER 40 VORAUSSETZUNG 2: GEEIGNETER ARBEITSPLATZ Eine zentrale Frage ist, ob der Arbeitsplatz überhaupt geeignet ist Geeignet ist ein Arbeitsplatz, wenn der behinderte Mensch unter Berücksichtigung von Art und Schwere seiner Behinderung die Tätigkeit auf diesem Arbeitsplatz auf Dauer ausüben kann – gegebenenfalls mit Hilfe behinderungsgerechter Ausgestaltung

Was bewirkt die Gleichstellung? Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen. Auswirkungen: besonderer Kündigungsschutz, besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste. jedoch nicht: Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

der Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung Fehlzeiten durch Arbeitsunfähigkeit Leistungsschwankungen Veränderungen am Arbeitsplatz Konflikten am Arbeitsplatz Gefährdung des bestehen Arbeitsverhältnisses Suche eines leidensgerechten Arbeitsplatz und beruflicher Alternativen Bedarf an psychosozialer Unterstützung

die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam.

Nachteile ?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.