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Herzlich willkommen zur „MBOR soG" Gruppe

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen zur „MBOR soG" Gruppe"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen zur „MBOR soG" Gruppe
Kann als Folie PPP gezeigt werden oder auf einem Flip Chart geschrieben stehen

2 „Reha vor Rente“ Modul 1:
Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, EM-Rente Modul 2: Persönliche und soziale Ressourcen Modul 3: Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung Die Teilnehmer werden anhand der Überschriften der Module darüber, informiert welche Themen sie erwarten können. Die eigene Leistungsfähigkeit steht im Vordergrund der Gruppenstunden. Das Anliegen der Schulung ist es, den Rehabilitanden Möglichkeiten zur Rückkehr in das Arbeitsleben aufzuzeigen, individuelle berufliche Perspektiven zu erarbeiten und den Planungsprozess zu begleiten. Die Rehabilitanden werden über ihre Rechte informiert, die Auseinandersetzung mit sozialrechtlichen Hintergründen ist jedoch nur ein Bestandteil dieser Gruppe. Modul 4: Individuelle Planerstellung

3 Vorstellung der Teilnehmer
Mein Name Mein Letzter Arbeitsplatz Mein Arbeitgeber, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer Meine Erwartungen / Wünsche an die Gruppenstunden Nachdem sich der Gruppenleiter kurz vorgestellt hat, bittet er die Teilnehmer sich anhand der genannten Punkte vorzustellen

4 Vereinbarungen der Gruppe
Alles Persönliche bleibt in der Gruppe Verschwiegenheit aktive Mitarbeit Akzeptanz verschiedener Meinungen Rücksichtnahme Bitte keine Beleidigungen Folgende Frage kann die Teilnehmer anregen, sich mit den aufgestellten Regeln auseinanderzusetzen und sie einzuhalten: „Welche Bedingungen müssen erfüllt sein damit sie als Teilnehmer in der Gruppe mitarbeiten und sich mit ihrer Problematik einbringen können“ An dieser Stelle ist es wichtig, auf die Schweigepflicht aller Teilnehmer und Therapeuten hinzuweisen. Die Gruppenregel „Alles Gesprochene bleibt im geschützten Raum“ dient dem vertrauensvollen Umgang in der Gruppe und bietet zugleich Schutz und Sicherheit, persönliche und berufliche Probleme anzusprechen. ausredenlassen

5 sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
Modul 1: GdB, sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, EM-Rente Inhalte/ Themen Grad der Behinderung sozialmedizinische Leistungsbeurteilung Voraussetzungen für eine EM-Rente Berechnungsgrundlage für die EM-Rente

6 Schwerbehindertengesetz
§ 2 SGB IX: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung be-droht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

7 Schwerbehindertengesetz
§ 2 SGB IX: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung be-droht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

8 Schwerbehindertengesetz
Antrag stellen zuständiges Versorgungsamt Feststellung der Behinderung Schwere der Einschränkung bestimmt den „Grad der Behinderung“ (GdB) ab 20 GdB - Behinderung An dieser Stelle kann auf die mögliche Einstufung der Teilnehmer eingegangen werden, denn Rehabilitanden sind häufig sehr unsicher oder unrealistisch diesbezüglich. Es ist auf die Begutachtung nach Aktenlage hinzuweisen und dem Erfordernis des Vorliegens aussagekräftiger Krankenunterlagen im Versorgungsamt. ab 50 GdB - Schwerbehinderung

9 Schwerbehindertengesetz
Vorderseite Rückseite Mit oder ohne Merkzeichen! Chipkarte

10 Merkzeichen G = erhebliche Bl = Blindheit Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gl = Gehörlosigkeit RF = Rundfunkgebühren- H = Hilflosigkeit ermäßigung B = Begleitperson T = Telebus 1.Kl. = 1. Klasse-Reisen

11 Freifahrt G/Gl aG H/Bl 72,- € Wertmarke oder 50% KfZ- Steuerermäßigung
72,- € Wertmarke und % KfZ- Steuerermäßigung H/Bl kostenlose Wertmarke und % KfZ- Steuerermäßigung

12 Nachteilsausgleich im Erwerbsleben
Kündigungsschutz (bei Gleichstellung ab 30 GdB) Steuerfreibetrag ab 30 GdB Zusatzurlaub von 1 Arbeitswoche im Jahr Freistellung von Mehrarbeit begleitende Hilfen im Arbeitsleben Unterstützung beruflicher Selbständigkeit früherer Eintritt in die Altersrente Gleichstellung und Kündigungsschutz sind besonders zu erläutern, auch die Funktion des Integrationsamtes sollte angedeutet werden, mit dem Verweis auf näheres Eingehen in Modul 3. Die Rehabilitanden werden sollen nun entscheiden, ob sie einen Antrag/Änderungsantrag stellen möchten. Die Formulare werden ausgehändigt und kurz besprochen.

13 Definition Gleichgestellte (§ 2 SchwbG)
Personenkreis nach dem SchwbG Definition Gleichgestellte (§ 2 SchwbG) Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen den Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder erlangen können (Kündigungsschutz) Erhaltung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen Vermittlungshilfe zur Erlangung von Arbeitsplätzen Ziele

14 Berufliches Leistungsvermögen
qualitativ quantitativ verbleibende Fähigkeiten in Bezug auf Arbeitsplatz (Arbeitsschwere, Arbeitshaltung, Arbeitsorganisation) krankheitsbedingte Einschränkungen zeitlicher Umfang, in dem der Beruf täglich ausgeübt werden kann zeitliche Eingrenzung Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung wird am Ende der Reha verfasst.

15 Erwerbsminderung 6 Stunden und mehr 3 bis unter 6 Stunden
keine Erwerbsminderung 6 Stunden und mehr Teil - Erwerbsminderung 3 bis unter 6 Stunden volle Erwerbsminderung weniger als 3 Stunden Hinweis auf Festlegung im Entlassungsbrief der Reha-Klinik. auf nicht absehbare Zeit, d.h. mehr als 6 Monate

16 Erwerbsminderungsrente
LV allgm. Arbeitsmarkt unter 3 Stunden täglich Rente wegen voller Erwerbsminderung Ja Nein Ja LV allgm. Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden tg. Arbeitsmarkt verschlossen Ja Nein Nein Vor dem geboren Keine Rente wegen Erwerbsminderung Nein Ja Anhand der Folie kann der Weg zur EM-Rente erklärt werden. Besonders zu beachten ist der Aspekt Jahrgangsgrenze (vor 1961 Geborene) und die Verweistätigkeit. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 50% der vollen EM-Rente, immer befristet LV im bisherigen Beruf 3 bis unter 6 Stunden tg. Nein Ja Berufsschutz/ Verweisung Ja 16

17 Berechnungsgrundlage EM-Rente
abhängig vom Bruttoeinkommen und Anzahl der Versicherungsjahre volle EM-Rente 30 – 34 % des bisherigen Bruttoeinkommens nach dem 63. Lebensjahr, sonst 3% Abschlag pro Monat, max. 10,8% Berechnung: Jahresbruttoeinkommen : Durchschnittseinkommen = Entgeltpunkte Entgeltpunkte x Beitragsjahre = erzielte Entgeltpunkte Jahre bis 60. Lebensjahr x Entgeltpunkte = Zurechnungszeit Beitragszeit x Zurechnungszeit x Rentenfaktor = Brutto-EM-Rente

18 Rentenbeispiel: Erwerbsminderung
Jürgen S., geb immer durchschnittlicher Brutto-Verdienst: 2542 Euro pro Monat volle Erwerbsminderung (Beitragszeit 31 Jahre) 1115,20 Euro Erwerbsminderungsrente bei Inanspruchnahme vor 63 Jahren: abzüglich 10,8 % = 994,79 Euro abzüglich Kranken-/Pflegeversicherung > Auszahlung = 893,79 Euro

19 Richtig oder falsch? Wenn ich meine bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, bekomme ich Rente. richtig falsch Wenn ich die Rente habe und die Sorge um die wirtschaftliche Absicherung weg ist, wird es mir besser gehen. Diese Fragen von der Gruppe beantworten lassen.

20 berufsbezogene Ressourcen soziales Netzwerk soziale Unterstützung
Modul 2: Persönliche und soziale Ressourcen Inhalte/ Themen berufsbezogene Ressourcen soziales Netzwerk soziale Unterstützung

21 Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
Wie wird Ihr Leistungsvermögen aktuell eingeschätzt?

22 Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
Welche (verbliebenen) Fähigkeiten kann ich für eine berufliche Zukunft nutzen? In welchen Arbeitsfeldern werden diese Fähigkeiten benötigt? Bild als Paradox: bestimmte Fähigkeiten sind nicht notwendig, um einen Beruf auszuüben.

23 Inhalte/ Themen Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung Modul 3:
Berufliche Rehabilitation (LTA) Möglichkeiten der Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unterstützung durch Integrationsämter Betriebliches Eingliederungsmanagement Teilerwerbsminderung und Hinzuverdienst

24 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)
Wer hat Anspruch? Personen,… bei denen auf Dauer gesundheitliche Einschränkungen mit Auswirkungen auf die Arbeit ärztlicherseits feststehen bei denen (juristisch gesagt) eine erhebliche Minderung oder eine erhebliche Gefährdung der Erwerbstätigkeit vorliegt bei denen voraussichtlich die Beseitigung der Auswirkungen durch Leistungen der Teilhabe möglich ist bei denen zur Antragstellung bestimmte rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind

25 (Kostenträger Rentenversicherung)
LTA (Kostenträger Rentenversicherung) berufliche Anpassungs- und Trainingsmaßnahmen, Fort- und Weiterbildung, Ausbildung und Umschulung Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Zuschüsse an Arbeitgeber für die Bereitstellung eines dauerhaften gesundheitsgerechten Arbeitsplatzes oder für eine Probebeschäftigung bei Neueinstellung oder für technische Arbeitshilfen Berufsvorbereitung und Eignungsüberprüfung Anlernmaßnahmen/Reintegrationsmaßnahmen bei gesundheitlich bedingter Langzeitarbeitslosigkeit Überbrückungsgeld

26 Integrationsamt Beratung und Begleitung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz Durchsetzung des Kündigungsschutzes Unterstützung von Arbeitgebern technische Arbeitshilfen Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes Fortbildungsmaßnahmen ……

27 Integrationsfachdienst (IFD)
Vermittlung Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen Hilfe und Informationen für Arbeitgeber Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit* Berufsbegleitender Dienst Begleitung am Arbeitsplatz Behindertengerechte Ausstattung Zusammenarbeit mit Arbeitgeber u. der Schwerbehinderten-vertretung Regelung der Zuständigkeit Beratung und Unterstützung für behinderte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber (§§ 109 ff. SGB IX)

28 Betriebliches Eingliederungsmanagement
unterschiedliche Möglichkeiten: veränderte Arbeitszeiten, andere Schichten anderer Arbeitsort Versetzung in andere Abteilung schweres Tragen wird von Kollegen übernommen Arbeitsaufgaben werden anders verteilt im Kollegium andere Position ……

29 Betriebliches Eingliederungsmanagement
seit 2004 § 84 Abs. 2 SGB IX Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wieder herstellen Arbeitsplatz erhalten z.B.: „Welche rechtlichen Hilfen gibt es bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz“ „Sie haben in der Gruppe „Sozialrecht“ schon von dem BEM gehört, hier geht es nochmal darum den genauen Weg aufzuzeigen und sie auf die möglichen Auswirkungen hinzuweisen“

30 Betriebliches Eingliederungsmanagement
Sechs Schritte zur Wiedereingliederung Gesprächsrunde: „ihre Erfahrungen sind uns wichtig“ Beispiel aus der Rechtsprechung

31 Erwerbsminderungsrente
Voraussetzungen: allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre Beiträge gezahlt 3 – 6 Stunden täglich Arbeitszeit halbe EM - Rente Hinzuverdienst wird individuell berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt

32 Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit
selbständige oder nicht selbständige Tätigkeit möglich muss weniger als 15 h in der Woche betragen mehrere Tätigkeiten möglich Hinzuverdienstgrenzen: ALG I: Euro pro Monat Bei ALG II: 100 Euro pro Monat

33 Meine berufliche Perspektive
Welche Vorstellungen haben Sie von Ihrer beruflichen Zukunft? Inwieweit stimmen Sie mit der aktuellen ärztlichen Leistungseinschätzung überein? auf Karten (rot-/grün+) schreiben an Pinnwand heften und häufigkeit von rot – grün + verbalisieren

34 Modul 4: Individuelle Planerstellung Inhalte/ Themen berufliche Zielstellungen Umsetzung der beruflichen Ziele individuelle Planerstellung ggf. Antragstellungen Kontaktdaten von Beratungsstellen und Behörden

35 Handlungsplanung Aktivitäten nach der Reha
„Was?“, „Wann?“, „Wo?“, „Wie?“, „Mit wem?“ Strategie zur konkreten Umsetzung konkret, spezifisch, messbar als Herausforderung, aber realistisch erreichbar zeitlich festgelegt mit angemessener Zielferne mit Klarheit über die Konsequenzen bei Zielerreichung nicht zu detailliert nicht im Widerspruch zueinander

36 Abschlussrunde Was nehme ich mit? Was hat mir gefallen?
Was eher nicht? Der Schulungsleiter kann die Abschlussrunde selbst mit einem anerkennenden Feedback an die Gruppenteilnehmer einleiten. Welche Idee, Anregungen nehme ich mit? Jedem Teilnehmer sollte nach seiner Äußerung etwas Positives, Motivierendes mit auf den Weg gegeben werden. Das Bild verdeutlicht den Wunsch für jeden Gruppenteilnehmer, wieder einen Weg zu finden. Was die Raupe Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling.

37 Auf Wiedersehen und herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!


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