Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Titel der Präsentation.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Advertisements

Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE)
Erziehung vermittelt soziale Kompetenzen. Erziehung st ä rkt die Pers ö nlichkeit. Erziehung basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Erziehung st ü tzt sich.
Sozialhilfe und Jugendhilfe
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Pflegesymposium Schladming Andrea Kynast1.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Eidgenössisches Departement des Innern EDI.
Stadt Brixen Fakultät für Bildungswissenschaften Erziehungsstile: Gibt es den Königsweg der Erziehung? von Prof. Dr. Wassilios E. Fthenakis Homepage
Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut
Leitbild 2015 des Sozial- und Gesundheitssprengels Mieminger Plateau Leitbild 2015 des Sozial- und Gesundheitssprengels Mieminger Plateau.
JugendamtLandeshauptstadt Dresden Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. Auslastung im Kinder- und Jugendnotdienst – ausgewählte Fakten zur Situation.
Familienzentrum der Samtgemeinde Gronau (Leine).
Ziele der Förderung: Erhöhung der Chancen von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Familien mit minderjährigen Kindern soziale (und berufliche)Teilhabe.
1 Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren ESF-Messe 2010 am in Celle Horst Josuttis Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Amt / Dienststelle1 Informationsvorlage Jugendhilfeausschuss Kinder- und Jugendhilfe auf dem „inklusiven Weg“ Sachbericht Angebote der Kinder-
Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie 7. Fachtag Kinderschutz-Zentrum Köln AG 3: ….und wir sorgen für die Bedingungen Klaus-Peter.
Kinderschutz und Schule - Das Bundeskinderschutzgesetz als gesetzlicher Auftrag! (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG vom 22. Dezember 2011) in Kraft getreten.
Andreas Eimer, M.A., MSc Leiter des Career Service der Universität Münster Workshop 2: „Kompetenzen entwickeln – Berufschancen stärken“ Input bei der BMBF-Veranstaltung.
Berufsfachschule für Altenpflege
Pflegestärkungsgesetz II
Zukunftsausblicke
Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten
Was ist gute Kindheitspädagogik wert?
Entwicklungen auf Bundesebene
Der Schwerbehindertenausweis
Jahrestagung Leitungen der Jugendämter
18 Jahre – und was nun?! Careleaver e.V.: Roxan Krummel und Annika Westphal Fachtagung der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. Dortmund,
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
Gymnasium Isernhagen Schulprogramm
7. Tag der freien Berufsbetreuer
Ablauf Analyse der Lernsituation Kooperationsspiele
Rechtsgrundlagen für die Hilfen für junge Volljährige
2. Öffentliche Sitzung der Wiener Monitoringstelle
Betreuungsquoten von Schulkindern in Horten am
Begleiteter Besuchstreff 2018 Begleitete Besuchstage
KOOperative BerufsOrientierung
Sozialpolitischer Diskurs München 26.Juni 2008
 Ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung AKF e.V., Bonn.
Pflegereform Entlastung oder Bürde.
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
Vorstellung Jugendberufsagentur (JBA) Kreis Pinneberg
Hilfe und Schutz für geflüchtete Frauen und ihre Kinder „Heimat schaffen. Familie schützen. Zukunft schenken“ Einrichtung von „Zentralen Frühe Hilfen“
Herzlich willkommen, Begrüssung, Vorstellung
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung „Berufswegeplanung“ Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. Hannover
Hausaufgabenfibel der Bernhardschule
EhP - Teamorientierte Ausbildung
Prof. Dr. Günter Gerhardinger Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien Übersicht über die Lehrveranstaltung Grundlegende Bestimmungsfaktoren der Praxis.
Kita Erziehungsberechtigte
Hausaufgaben Schule XY Elternabend vom #816810
Erziehung in der Schule und zuhause
Ganztagsorientierungsklasse G T O an der Mittelschule Wasserburg
Vollzeitpflege.
Herzlich willkommen, Begrüssung, Vorstellung
Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA
Bern, 21. November 2018 Jacqueline Sidler Stv. Amtsleiterin KJA
Jugendsozialarbeit an der Elsbethenschule
Beratungslehrer und Schulpsychologen
Jugendsozialarbeit an der Hessenwaldschule
ZENTRALE ZUKUNFTSAUFGABE:
Inklusion – Eine Schule für alle?
Mit dem Eintritt in die 8. Klasse beginnt für die Schülerinnen und Schüler der Startschuss für die Berufsvorbereitung. Diesen Weg wollen wir mit euch.
Elternpräsenz statt Suchtpräsenz Elterncoaching in Suchthilfe und Jugendhilfe Teil 2 – Indikation.
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Was ist die ideale Schule?
Hessisches Netzwerk für Nachhaltige Modellfirmen
Inklusiver Kindergarten im Röthelheimpark
polis aktuell 2/2019: Musik und Menschenrechte
Die mobile sonderpädagogische Hilfe
 Präsentation transkript:

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Titel der Präsentation Autor der Präsentation 01.01.2013

16.03.2017

16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsauftrag Jugendhilfe und Schule agieren in gesell-schaftlichem Auftrag. Die Qualität ihrer Arbeit dokumentiert sich in ihrem Beitrag für eine gelungene Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen. Im Mittelpunkt der Kooperation von Jugend-hilfe und Schule stehen die Rechte (UN-KRK, BayEuG, KKG), Bedürfnisse und Förderbe-darfe von Kindern und Jugendlichen. 16.03.2017

ein zuverlässiges System der Hilfe Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsauftrag und Ressourcensicherung Benachteiligte Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensphasen brauchen ein zuverlässiges System der Hilfe eine an kindlichen Bedürfnissen orientierte verbindliche und partnerschaftliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule Integration verlangt viel Aufwand, Zeit und Ressourcen. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, Kooperationsstruktur Ein an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ausge-richtetes Gesamtsystem von Bildung, Betreuung und Erziehung erfordert eine systematische und rechtlich verbindliche partnerschaftliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Systeme Jugendhilfe und Schule, also eine entsprechende „Kooperationskultur“ mit fest vereinbarten Strukturen, um die Qualität einer pädago-gischen Arbeit im Sinne von Bildung, Be-treuung und Erziehung sichern und ent-wickeln zu können. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendhilfe und Schule, förderliche Bedingungen Für die Entwicklung der Persönlichkeit, ihrer sozialen, emotionalen und kulturellen Fä- higkeiten und ihrer Begabungen brauchen Kinder und Jugendliche förderliche Bedin- gungen. Sie benötigen beständige, verlässliche und akzeptierende Beziehungen und ein stabiles kulturelles Umfeld. 16.03.2017

Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Auftrag der Jugendhilfe Kinder stark machen, dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbstständig gehen können Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern Kinder, Jugendliche und Eltern müssen in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe ausreichend informiert, beraten und beteiligt werden (§ 8 SGB VIII). Sie haben ein Recht, über Art und Umfang der Leistungen mitzubestimmen. Erfahrungen der Eltern, der Kinder und der Jugendlichen sollen in der Jugendhilfeplanung berücksich-tigt werden. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Jugendsozialarbeit an Schulen, § 13 SGB VIII Unter Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII lassen sich jene Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe zusammenfassen, die sich vorrangig und unmittelbar der beruflichen und sozialen Integration von sogenannten sozial benachteiligten bzw. individuell beeinträchtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Übergang von der Schule ins Erwerbssystem widmen. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie § 16 SGB VIII Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberech-tigten und jungen Menschen sollen Leistun-gen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und ande-re Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsver-antwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konflikt-situationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Angebote der Beratung in allgemeinen Fra-gen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen können wahrgenommen werden. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Die ambulanten Hilfen zur Erziehung im Allgemeinen beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebens-lagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu akti-vieren, um damit eigenständig sicher tragen-de Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Soziale Gruppenarbeit (§ 29) ist ein intensives gruppenpädagogisches Ange-bot für Kinder und Jugendliche, das bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkei-ten und Verhaltensproblemen helfen soll. Die zeitliche Intensität ist vergleichsweise gering, ein bis drei Treffen wöchentlich. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Erziehungsbeistandschaft (§ 30) definiert eine Einzelbetreuung, die das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Ent-wicklungsproblemen möglichst unter Einbe-ziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern soll, evtl. ergänzt durch Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche mit ebenfalls geringer zeitlicher Intensität, mit bis zu sechs Stunden wöchentlich. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, § 31) ist als eine aufsuchende Hilfe für die gesamte Familie konzipiert, erfolgt in teilweise hoher zeitlicher Intensität und soll die Familie in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewäl-tigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Ambulante Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbe-treuung (§ 35) ist flexibel angelegt und soll Jugendlichen gewährt werden, die einer in-tensiven Unterstützung zur sozialen Integra-tion und zu einer eigenverantwortlichen Le-bensführung bedürfen. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Teilstationäre Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Tagesgruppen (§ 32) stellen als teilstatio-näres Angebot für die betreuten Kinder oder Jugendlichen einen wirklichen Lebensort neben Schule und Familie dar. Als erzieheri-sche Hilfe haben sie den Auftrag, soziales Lernen in der Gruppe zu ermöglichen, die schulische Förderung zu begleiten und eine intensive Elternarbeit zu unterstützen. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Stationäre Hilfen zur Erziehung, SGB VIII Vollzeitpflege (§ 33) bedeutet eine Unter-bringung von Kindern oder Jugendlichen in Pflegefamilien. Die Hilfeleistung kann eine zeitlich befristete oder auch eine auf Dauer angelegte Lebensform sein. Heimerziehung (§§ 34, 41, 19) ist eine Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht. In dieser betreuten Wohnform sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung mit pädagogischen und thera-peutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert werden. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Eingliederungshilfen, SGB VIII Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, § 35a wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 16.03.2017

z.B. Legasthenie- oder Dyskalkuliethera-pien Schulbegleiter Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Eingliederungshilfen, SGB VIII Unter dem Begriff Eingliederungshilfe nach § 35a fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen: z.B. Legasthenie- oder Dyskalkuliethera-pien Schulbegleiter ebenso teilstationäre Maßnahmen in Form von heilpädagogischen Tagesstätten wie auch stationäre Maßnahmen in Form der Heimunterbringung. 16.03.2017

Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Krisenhilfen, SGB VIII Inobhutnahme (§ 42) Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. 16.03.2017

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten – Unterstützungsangebote von Seiten Schule, Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 16.03.2017