Versetzung in die Stufe 9 und Abschlüsse

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 Präsentation transkript:

Versetzung in die Stufe 9 und Abschlüsse Elternabend Stufe 8 Versetzung in die Stufe 9 und Abschlüsse

Versetzung Ende Klasse 8 + 9 Note „5“ in einem Fach - kein Ausgleich nötig Note „5“ in zwei Fächern - Ausgleich: Note „3“ in zwei Fächern   Note „5“ in drei Fächern (nur 1x M, D o. E.) - Ausgleich: Note „3“ in drei Fächern Note „6“ in einem Fach - Ausgleich: Note „2“ in einem Fach oder Note „3“ in zwei Fächern Note „6“ in einem Fach und Note „5“ in einem Fach (nur 1x M, D o. E.) - Ausgleich: Note „2“ in einem Fach und Note „3“ in einem Fach oder Note „3“ in drei Fächern

Ausgleichsregelungen Vorgeschriebene Stundenzahl eines Ausgleichsfaches darf nur um „1“ niedriger sein. Note „5“ in einem E-Kurs wird für die Versetzung als Note „4“ gewertet. Note „4“ in einem E-Kurs kann als Ausgleich für ein Fach mit der Note „5“ herangezogen werden. Die Klassenkonferenz entscheidet, ob der Ausgleich angewendet wird.

Spezialisierung in Stufe 9 und 10 Zur Spezialisierung (S) werden in den Stufen 9 und 10 Profile (Französisch, Niederländisch, Technik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales, Berufsvorbereitung) angeboten. Jede Schülerin und jeder Schüler kann ein Profil wählen. Die Profile Technik, Wirtschaft, Gesundheit und Soziales sowie Berufsorientierung werden dabei zweistündig, die übrigen Profile vierstündig angeboten. Schülerinnen und Schüler mit einem zweistündigen Profil belegen ein weiteres, zweistündiges Unterrichtsfach. Der Wechsel des Profils ist nur nach dem 1. Halbjahr der Stufe 9 möglich.

Abschlüsse in der jahrgangsbezogenen Oberschule (nach Klasse 10) 4 Fächer in E- und G- Kursen (M, D, E, Ph/Ch)

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss Mindestens 4 in allen Fächern 1 x 5 ohne Ausgleich 2 x 5 2 x 3 als Ausgleich 1 x 6 1 x 2 oder 2 x 3 als Ausgleich   5 in Französisch oder Niederländisch ist nicht wirksam

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss 2 E-Kurse mit mindestens 4 2 G-Kurse mit mindestens 3 2 weitere Fächer mit mindestens 3

Erweiterter Sekundarabschluss I 3 E-Kurse mit mindestens 3 1 E-Kurs mit mindestens 4 oder 1 G-Kurs mit mindestens 2 Durchschnitt aller anderen Fächer mindestens 3,0 (max. 2 E-Kurse mit mindestens 2 sind mit einzubeziehen, wenn vorhanden)  

Abschlussprüfung zum Erwerb eines Abschlusses Schriftlich in Deutsch, Mathematik und Englisch in Klasse 10 (Abschlussprüfung nach Klasse 9 ist die absolute Ausnahme und wird nur auf Antrag der Eltern auf Empfehlung der Fachlehrkräfte durchgeführt). Die Aufgaben werden für ganz Niedersachsen zentral gestellt und am gleichen Tag zur gleichen Zeit geschrieben. Die Schüler haben dabei die Auswahl aus zwei Themen. Zeit: D 180`, M 150`, E 120`

In den Fächern der schriftlichen Prüfung darf die Note ausreichend nur einmal unterschritten werden. Die schriftliche Arbeit wird von zwei Lehrkräften benotet. Es gibt zentrale Nachschreibtermine

Mündlich in einem weiteren Fach (nicht Sport) nach Wahl des Schülers in Absprache mit dem Fachlehrer. Auch in der mündlichen Prüfung sitzen zwei Lehrkräfte. Das Thema der Prüfung muss aus dem Sachgebiet des 10. Schuljahres stammen. Zeit : Vorbereitung 20` und Prüfung 20` Verpflichtende mündliche Prüfung in Englisch (kann als Gruppenprüfung absolviert werden). Das Ergebnis der Abschlussprüfung zählt in den Prüfungsfächern 1/3 der Jahresnote.