Aktuelle Entwicklungen bei der Abluftreinigung Verfahren, Stickstoffverwertung und Überwachung Tierhaltung und nationale Stickstoffüberschüsse Ziele der Abluftreinigung und neue Verfahren Stickstoffverwertung Überwachung Zusammenfassung und Ausblick Dr. Jochen Hahne, Thünen-Institut für Agrartechnologie, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531-596-4111, Email: jochen.hahne@thuenen.de
Ausdehnung der Fleischproduktion Tier-kategorie Bestand [Mio.] und Bezugsjahr Fleisch- erzeugung 1995 [Mio. t] 2016 Veränderung [%] Rinder 12,5 (2016) 1,541 1,1 - 29 Schweine 27,3 (2016) 3,430 5,57 + Import: 1,2 (2014) - Export: 2,8 (2014) + 62 Geflügel 177,38 (2013) 0,664 1,53 + Import: 0,37 (2013) - Export: 0,33 (2014) + 130 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/LandForstwirtschaftFischerei/Tiere undtierischeErzeugung/TiereundtierischeErzeugung.html und http://www.bauernverband.de/situationsbericht-2016-17
Produktion von Überschüssen http://www.bauernverband.de/situationsbericht-2016-17
Überschreitung nationaler Emissionsobergrenzen für NH3 34,5 % „Grenzwert“ NEC-RL Weitere Minderungsanforderungen 5 % gegenüber 2005 (bis 2020) 29 % gegenüber 2005 (bis 2030) Quelle: Umweltbundesamt, Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen seit 1990, ergänzt
N-Düngerabsatz und N-Emissionen Nationale Emissionen / N-Düngerabsatz = 0,41 Tendenzen: N-Düngeabsatz: kaum sinkend N-Emissionen: steigend Quelle: Umweltbundesamt, Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen seit 1990
Beispiele zum Umfang von Emissionen bei großen Tierhaltungsanlagen mit und ohne Abluftreinigung Tierart Tier- Bestand Parameter Einheit Ohne Abluftreinigung Mit Abluftreinigung Mast-schwein konventionell 2.000 NH3 [kg] 7.280 728 - 2.184 Gesamtstaub [kg] 1.200 120 - 360 Lege-henne Bodenhaltung 40.000 3.640 364 – 1.092 10.400 1.040 – 3.120 Mast-hähnchen 1.601 160 - 480
Aktuelle Entwicklungen bei der Abluftreinigung Verfahren, Stickstoffverwertung und Überwachung Tierhaltung und nationale Stickstoffüberschüsse Ziele der Abluftreinigung und neue Verfahren Stickstoffverwertung Überwachung Zusammenfassung und Ausblick Dr. Jochen Hahne, Thünen-Institut für Agrartechnologie, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531-596-4111, Email: jochen.hahne@thuenen.de
Wichtige Ziele der Abluftreinigung Emissionsminderung (wirksam und überprüfbar) Stickstoff und Ammoniak Gerüche Stäube und Bioaerosole Vorsorge und Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen Erhaltung der Entwicklungsmöglichkeiten für Tierhaltung und Wohnbevölkerung Verbesserung der Akzeptanz der Tierhaltung bei Anliegern (auch im Rahmen von Genehmigungsverfahren) Beitrag zum Klimaschutz (CO2-Einsparung durch Stickstoffrückgewinnung) „Wird die landwirtschaftliche Nutzung des in der Abluftreinigungsanlage zurückgehaltenen Stickstoffs mit berücksichtigt, ist diese Einsparung bei allen auf Basis von KTBL-Daten berechneten Varianten vorhanden. Es werden zwischen 4,2 und 10,0 kg CO2e /TP eingespart“. (Stellungnahme Thünen und KTBL)
Neues Verfahren für die Schweinehaltung: Stand 3-2017 System Hagola, Biofilter Quelle: DLG-Test 6380 bestanden 7/2016
Hagola NH360°: NH3-Abscheidung DLG-Prüfergebnisse Sommer 2015 Messungen: LUFA Nord-West
Hagola NH360°: NH3-Abscheidung DLG-Prüfergebnisse Winter 2015/2016 Messungen: LUFA Nord-West
Max. Filterflächenbelastung Hagola-Biofilter NH360 Wesentliche Verfahrenskenndaten (1), Mastschweinehaltung Parameter Einheit Sommer Winter Max. Filterflächenbelastung m³/(m² h) 440 Berieselungsdichte m³/(Modul h) 0,05 Max. Nutzungsdauer (Hackschnitzel) Monate 6 pH-Wert, Umlaufwasser - 6,0 – 6,5 Max. Leitfähigkeit mS/cm 25 Säureverbrauch (Schwefelsäure, 96 %) kg/(TP a) 3,03 1,14
Hagola-Biofilter NH360 Wesentliche Verfahrenskenndaten (2), Mastschweinehaltung Parameter Einheit Sommer Winter Frischwasserverbrauch m³/(TP a) 2,5 0,5 Abschlämmung 0,63 0,25 Geruchsstoffkonzentration Rohmax/Rein GE/m³ 752 140 2298 256 Staubabscheidung Gesamt PM10 PM2,5 % 82,9 89,5 92,0 80,0 88,7 97,4 Ammoniakabscheidung 88,1 91,1 Stickstoffentfrachtung 79,2 78,2
Neues Verfahren für die Schweinehaltung: Stand 3-2017 System RIMU, Rieselbett Quelle: DLG-Test 6284 bestanden 7/2016
RIMU-Rieselbettfilter Wesentliche Verfahrenskenndaten (1), Mastschweinehaltung Parameter Einheit Sommer Winter Max. Filterflächenbelastung m³/(m² h) 2.800 Berieselungsdichte 0,9 pH-Wert - 6,5 – 7,2 Max. Leitfähigkeit mS/cm 20 Säureverbrauch (Schwefelsäure, 96 %) kg/(TP a) 0,0 3,0 Natriumhydrogencarbonat-verbrauch (Feststoff) 9,78 0,08
RIMU-Rieselbettfilter Wesentliche Verfahrenskenndaten (2), Mastschweinehaltung Parameter Einheit Sommer Winter Frischwasserverbrauch m³/(TP a) 1,77 1,25 Abschlämmung 0,81 0,79 Geruchsstoffkonzentration Rohmax/Rein GE/m³ 724 266 762 261 Staubabscheidung Gesamt PM10 PM2,5 % 87,9 85,3 95,0 90,0 86,3 96,7 Ammoniakabscheidung 93,8 87,1 Stickstoffentfrachtung 78,8 76,7
Schweinehaltung: Stand 3-2017 14 DLG-geprüfte Abluftreinigungsanlagen 6 mehrstufige Anlagen 4 Rieselbettfilter 2 Biofilter 2 dezentrale Chemowäscher Mindestanforderungen, Emissionsminderung im DLG-Test (Prüfrahmen, Stand: 3 -2016) Stickstoffentfrachtung: > 70 % Ammoniakabscheidung: > 70 % Staub (Gesamt, PM10, PM2,5) > 70 % Geruch k.R.w., Reingas < 300 GE/m³ Bioaerosole (Option) > 70 %
Schweinehaltung: Stand 3-2017 Wesentliche Kenndaten, DLG-Standard Parameter 1-stufiger Biofilter (Nur DLG-Verfahren 6380) 1-stufiger Rieselbett- Filter 1-stufiger Chemo-Wäscher Mehrstufige Anlage Filterflächenbelastung [m³/(m² h)] 440 <3.500 < 5.000 < 4.500 pH-Regelung Säure Lauge ja nein Filtermaterialwechsel teilweise Abschlämmung [m³/(TP Mastschwein a)] 0,44 0,8 < 0,2 0,3 – 0,8 Abscheidung Geruch Abscheidung Stickstoff Ja Nur DLG-Verfahren 6380 Abscheidung Staub
Neues Verfahren für die Legehennenhaltung: System Devrie Quelle: DLG-Test 6406,bestanden 11/2016
Devrie-Rieselbettfilter (Bio) Wesentliche Verfahrenskenndaten (1), Legehennen und Junghennenhaltung Parameter Einheit Sommer Winter Max. Filterflächenbelastung m³/(m² h) 2.800 Berieselungsdichte 0,92 0,81 pH-Wert - 6,5 – 6,8 Max. Leitfähigkeit mS/cm 20 Säureverbrauch (Schwefelsäure, 96 %) kg/(TP a) 0,20 0,04 Natriumlauge-Verbrauch (33 %) 0,16 0,0
Devrie-Rieselbettfilter (Bio) Wesentliche Verfahrenskenndaten (2), Legehennen und Junghennenhaltung Parameter Einheit Sommer Winter Frischwasserverbrauch m³/(TP a) 0,11 0,06 Abschlämmung 0,02 0,03 Geruchsstoffkonzentration Rohmax/Rein GE/m³ 211 98 335 120 Mindest-Staubabscheidung Gesamt PM10 PM2,5 % 76,7 82,2 98,1 79,8 84,9 98,0 Ammoniakabscheidung 77,7 83,9 Stickstoffentfrachtung 76,6 83,0
Devrie-Rieselbettfilter (Chemo) Wesentliche Verfahrenskenndaten (1), Legehennen und Junghennenhaltung Parameter Einheit Sommer Winter Max. Filterflächenbelastung m³/(m² h) 3.200 Berieselungsdichte 0,96 0,77 pH-Wert - 3,5 – 4,0 Max. Leitfähigkeit mS/cm ≤ 100 Säureverbrauch (Schwefelsäure, 96 %) kg/(TP a) 0,34 0,36 Natriumlauge-Verbrauch (33 %) 0,0
Devrie-Rieselbettfilter (Chemo) Wesentliche Verfahrenskenndaten (2), Legehennen und Junghennenhaltung Parameter Einheit Sommer Winter Frischwasserverbrauch m³/(TP a) 0,08 0,02 Abschlämmung 0,005 Mindest-Staubabscheidung Gesamt PM10 PM2,5 % 70,7 82,2 98,1 79,8 84,9 98,0 Ammoniakabscheidung 92,2 91,5 Stickstoffentfrachtung 97,6 82,1
Legehennenhaltung: Abscheidung Bioaerosole, Quelle: DLG-Tests 6397 und 6406 Parameter Einheit Biobetrieb Chemobetrieb Gesamtbakterien KBE/Nm³ * 106 Roh: 6,70 - 27,5 Rein: 0,28 – 2,5 Roh: 4,4 – 23,3 Rein: 0,44 – 1,4 Abscheidung % 89 - 97 79 - 98 Mesophile Pilze KBE/Nm³ * 103 Roh: 1,7 - 19,2 Rein: 0,42 – 6,6 Roh: 124,9 – 501,4 Rein: 23,7 – 73,6 58 - 96 67 - 90
Geflügelhaltung: Stand 3-2017 8 DLG-geprüfte Abluftreinigungsanlagen 1 mehrstufige Anlage 1 Rieselbettfilter (biologisch) 6 Chemowäscher Mindestanforderungen, Emissionsminderung im DLG-Test (Stand: 3-2016) Stickstoffentfrachtung: > 70 % Ammoniakabscheidung: > 70 % Staub (Gesamt, PM10, PM2,5) > 70 % Geruch k.R.w., Reingas < 300 GE/m³ Masthähnchen: WG > 50 % Bioaerosole (Option) > 70 %
Aktuelle Entwicklungen bei der Abluftreinigung Verfahren, Stickstoffverwertung und Überwachung Tierhaltung und nationale Stickstoffüberschüsse Ziele der Abluftreinigung und neue Verfahren Stickstoffverwertung Überwachung Zusammenfassung und Ausblick Dr. Jochen Hahne, Thünen-Institut für Agrartechnologie, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531-596-4111, Email: jochen.hahne@thuenen.de
Einstufiger Abluft-Wäscher Einstufiger Chemo-wäscher Stickstoffgehalte von Waschwässern im Vergleich zu Schweinegülle und Jauche Beispiele Para-meter Einheit Biofilter DLG 6380 Einstufiger Abluft-Wäscher Einstufiger Chemo-wäscher Schweine-gülle (TR= 1,5 – 7,2 % Schweine- jauche (TR = 2 %) LF mS/cm 20 - 25 100 (200) 14,6 – 42,2 ? NH4-N kg/m³ 2 – 4,3 0,2 – 2,9 24,4 (48,8) 1,9 – 7,7 3 - 4,5 NO2-N n. n. 0 – 3,0 NO3-N 1,3 – 2,4 0 – 0,7 N mineralisch 4,4 – 5,5 3,3 – 4,1 3,1 - 5,0
Wassergefährdung Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV, 18.4.2017), Auszug Wirtschaftsdünger und Jauche gelten als allgemein wassergefährdend. Keine Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK) (§ 3). Für alle anderen: (Selbst-)-Einstufung des Gemisches in „nicht wasser-gefährdend“ oder in eine Wassergefährdungsklasse (WGK 1 – 3) (§ 6 – 12). Grundsatzanforderungen (§ 17) Kein Austreten von Stoffen. Undichtigkeiten müssen erkennbar sein. Austretende Stoffe müssen zurückgehalten werden. Anlagen müssen dicht, standsicher und gegen übliche Einflüsse widerstandsfähig sein. Einwandige unterirdische Behälter für flüssige Stoffe sind unzulässig. Geeignete Rückhalteeinrichtung ist i.d.R. erforderlich. Weitere Anforderungen an Sicherheit von Rohrleitungen. Weitere Anforderungen an die.. Überwachung von Befüll- und Entleerungsvorgängen (§ 23) Qualität der Fass- und Gebindelager (§ 31)
Wassergefährdung Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV, 18.4.2017), Auszug Anlage 1 Gemische sind nicht wassergefährdend, wenn sie alle folgenden Anforderungen erfüllen: Gehalt an Stoffen der WGK 1 ist < 3 % Gehalt an Stoffen der WGK 2 ist < 0,2 % Gehalt an Stoffen der WGK 3 ist < 0,2 % Gehalt an nicht identifizierbaren Stoffen ist < 0,2 % Keine gezielte Zugabe krebserregender Stoffe Keine gezielte Zugabe von Stoffen der WGK 3 Keine Zugabe von Stoffen mit unbekannter WGK Keine Zugabe von Dispergatoren oder Emulgatoren Kein Aufschwimmen in oberflächlichen Gewässern
Abschätzung der Waschwasser-Bestandteile (Jahresdurchschnitt) Mastschweinehaltung Stoff WGK (VwVwS 1999 u. 2005) Biofilter DLG 6380 Einstufiger Abluft-Wäscher (DLG 6284) Einstufiger Chemo-wäscher (100 – 200 mS/cm) Schwefelsäure 1 < 0,5 % < 0,2 % 8,5 – 17,1 Natronlauge < 0,17 % Ammoniumsulfat < 1,3 % < 0,7 % 11,4 – 23,0 Natriumnitrit 2 < 0,09 % < 1,1 % Natriumnitrat < 1,2 % < 0,08 %
Abschätzung der Wassergefährdungsklasse Mastschweinehaltung Anforderung für „nicht wassergefährdend“ Biofilter (DLG 6380) Einstufiger Abluft-Wäscher (DLG 6284) Einstufiger Chemo-wäscher Gehalt WGK 1 < 3 % + - Gehalt WGK 2 < 0,2 % Gehalt WGK 3 < 0,2 % Nicht ident. Stoffe < 0,2 % Keine Zugabe krebserregender Stoffe Keine gezielte Zugabe von Stoffen mit WGK 3 Keine Zugabe von Stoffen mit unbekannter WGK Keine Zugabe von Dispergatoren und Emulgatoren Kein Aufschwimmen in Oberflächengewässern
Waschwasserverwertung Die landwirtschaftliche Verwertung von Waschwässern aus der Abluftreinigung wurde bislang fachlich nicht beanstandet. Aktuell wird die Einordnung weiterer Waschwässer und eine Aufnahme in die Düngemittelverordnung geprüft. Bereits anerkannt ist eine Ammoniumsulfat-Lösung mit 5 % N und 6 % S als Ausgangsstoff für die Düngemittelherstellung (DüMV, Tab. 6, Punkt 6.1.1) Für Waschwässer mit geringeren N-Konzentrationen (z.B. aus biologisch arbeitenden Abluftwäschern) ist die Aufnahme in die DüMV beantragt (entweder als neuer Düngemitteltyp oder als Nebenbestandteil). Die landwirtschaftliche Verwertung unter Berücksichtigung düngerechtlicher Anforderungen ist aus Autorensicht richtig, dient der Ressourcenschonung (Stickstoffrückgewinnung, Nährstoffkreislauf) und ist verhältnismäßig. Die Beseitigung des Waschwassers über eine innerbetriebliche Vorbehandlung und Einleitung in das öffentliche Abwassersystem ist fachlich unsinnig, widerspricht der Ressourcenschonung und würde zu enormen Kosten führen.
Aktuelle Entwicklungen bei der Abluftreinigung Verfahren, Stickstoffverwertung und Überwachung Tierhaltung und nationale Stickstoffüberschüsse Ziele der Abluftreinigunge und neue Verfahren Stickstoffverwertung Überwachung Zusammenfassung und Ausblick Dr. Jochen Hahne, Thünen-Institut für Agrartechnologie, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531-596-4111, Email: jochen.hahne@thuenen.de
BImSchG und TA Luft BImSchG (Stand: 20.11.2014) TA Luft (2002) § 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen Die zuständige Behörde kann bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der Inbetriebnahme oder einer Änderung im Sinne des § 15 oder des § 16 und sodann nach Ablauf eines Zeitraums von jeweils drei Jahren Anordnungen nach § 26 auch ohne die dort genannten Voraussetzungen treffen. TA Luft (2002) 5.3.2.1 Erstmalige und wiederkehrende Messungen Es soll gefordert werden, dass nach Errichtung, wesentlicher Änderung und anschließend wiederkehrend durch Messungen einer nach § 26 BImSchG bekannt gegebenen Stelle die Emissionen aller luftverunreinigenden Stoffe, für die im Genehmigungsbescheid nach Nummer 5.1.2 Emissionsbegrenzungen festzulegen sind, festgestellt werden.
Niedersächsischer Filtererlass Stand: 23.09.2015 Nach Inbetriebnahme oder einer Änderung der Abluftreinigungsanlage einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage und wiederkehrend alle drei Jahre ist die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen durch eine nach § 29 b BImSchG bekannt gegebene Messstelle zum Zeitpunkt der höchsten Emissionen nachzuweisen (vgl. Nummer 5.3.2.1 TA Luft). Auf die wiederkehrenden Messungen nach Nummer 5.3.2.1 TA Luft soll verzichtet werden, wenn durch eine für die Ermittlung der Emission von Gerüchen und Ammoniak nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Messstelle, die nicht nach § 29 b BImSchG bekannt gegeben sein muss, eine regelmäßige Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit (Funktionsprüfung) der Abluftreinigungsanlage mit folgendem Mindestumfang stattfindet:
Niedersächsischer Filtererlass Stand: 23.09.2015 Die Funktionsprüfung umfasst mindestens folgende Parameter: — Reingasfeuchte, — NH3-Abscheidung mittels geeigneter Prüfröhrchen (Wäscher), — Bewertung, ob Rohgasgeruch im Reingas wahrnehmbar ist. Die Auswertung des elektronischen Betriebstagebuches soll im Hinblick auf — die Nachvollziehbarkeit des Frischwasserverbrauches, — die Nachvollziehbarkeit des Stromverbrauches, — die Einhaltung des pH-Wertes, — die Einhaltung des Leitfähigkeitswerts, — die Einhaltung der Abschlämmrate, — die Prüfung auf Plausibilität von Volumenstrom und Druckverlust und — die Nutzungsdauer des Filtermaterials erfolgen.
Entwurf TA Luft Stand: 22.02.2017 Für Abgasreinigungseinrichtungen ist ein elektronisches Betriebstagebuch zu führen, welches bei der Abnahmemessung auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen ist. Das Betriebstagebuch enthält mindestens folgende Parameter, die als Halbstundenmittelwerte zu erfassen und zu dokumentieren sind: - Datum und Uhrzeit - Abgasvolumenstrom (m³/h) - Druckverlust der Abgasreinigungseinrichtung (Pa) - Frischwasserverbrauch der Abgasreinigungseinrichtung, kumulativ (m³) - Energieverbrauch der Abgasreinigungseinrichtung, kumulativ (kWh) - Status der Anlage (in Betrieb / nicht in Betrieb) Bei Wäschern und Abgasreinigungseinrichtungen mit Waschstufen sind folgende Parameter zusätzlich zu erfassen und zu dokumentieren: - pH-Wert - Leitfähigkeit (mS/cm) und bei Chemowäschern Dichte (g/cm³) - Abschlämmung, kumulativ (m³).
Entwurf TA Luft Stand: 22.02.2017 Die regelmäßige Überwachung der Abgasreingungseinrichtung umfasst die Kontrolle des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage inklusive aller Messeinrichtungen. Dazu ist jährlich wiederkehrend durch eine Stelle, die nach § 29b BImSchG in Verbindung mit der 41. BImSchV für den Tätigkeitsbereich der Gruppe I Nummer 1 und für die Stoffbereiche P, G und O gemäß der Anlage 1 der 41. BImSchV bekannt gegeben worden ist, eine Funktionsprüfung der Abgasreingungseinrichtung durchzuführen. Dabei ist durch geeignete Messungen und Auswertungen des Betriebstagebuchs insbesondere der ordnungsgemäße Zustand der Anlage zu prüfen und festzustellen, ob die Anlage seit der letzten Funktionsprüfung wie genehmigt betrieben wurde.
Entwicklung von Prüfprotokollen
Checkup-Protokolle Allgemeiner Teil
Checkup-Protokolle Spezieller Teil (I)
Checkup-Protokolle Spezieller Teil (II)
Checkup-Protokolle Spezieller Teil (III)
Elektronisches Betriebstagebuch Auszug Datum und Zeit Umwälz- Pumpe [h] Schlamm-pumpe [m3] Säure-pumpe [l] Frisch-wasser pH-Wert [-] Wasser-temp.[°C] Abluft-temp.[°C] Druck [Pa] Leitfähig-keit [mS/cm] Volumen-strom [m3/h] 1.3.17 0:00 15245 1133,6 145,8 5893,1 6,5 16,6 22,6 25 19,8 69242 1.3.17 0:30 15246 16,5 21,8 15 53756 1.3.17 1:00 22,1 17 19,9 55358 1.3.17 1:30 15247 1133,8 5893,5 16,4 16 19,4 57494 1.3.17 2:00 5893,6 22,3 19,7 1.3.17 2:30 15248 22,2 18 53222 1.3.17 3:00 1.3.17 3:30 15249 56070 1.3.17 4:00 1134 5894 6,6 16,3 19,5 1.3.17 4:30 15250 22 1.3.17 5:00 21,6 12 61944 1.3.17 5:30 15251 16,2 49484 1.3.17 6:00 1134,2 5894,3 16,1 21,7 14 51620
Checkup-Protokolle pH-Wertverlauf aus EBTB
Checkup-Protokolle Verlauf der Leitfähigkeit aus EBTB
Vorteile des Checkups gegenüber Abnahme- und Wiederholungsmessungen Durchgehende und umfangreiche Funktionskontrolle „Geringere Optimierungsmöglichkeiten“ bei angekündigten 1-tägigen Abnahmemessungen Regelmäßige Mängelbeseitigung möglich Sichere Einhaltung der genehmigten Betriebsweise Höheres Schutzniveau für die Umwelt Kostengünstiger als Abnahme- und Wiederholungsmessungen Checkup: ca. 550 – 620 €, jährlich Abnahmemessung: ca. 2.000 € (nur Geruch) Abnahmemessung: ca. 3.500 € (Geruch und Ammoniak) Abnahmemessung: ca. 4.500 € (Geruch, Ammoniak und Staub) Wiederholungsmessung: wie Abnahmemessung, alle 3 Jahre
Ergebnisse der Überwachung Einstufige Rieselbettfilter, Schweinemast, 2016
Aktuelle Entwicklungen bei der Abluftreinigung Verfahren, Stickstoffverwertung und Überwachung Tierhaltung und nationale Stickstoffüberschüsse Ziele der Abluftreinigung und neue Verfahren Stickstoffverwertung Überwachung Zusammenfassung und Ausblick Dr. Jochen Hahne, Thünen-Institut für Agrartechnologie, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig, Tel: 0531-596-4111, Email: jochen.hahne@thuenen.de
Zusammenfassung Die nationalen Ammoniakemissionen liegen mit 740.000 t/a um mehr als 34 % über dem zulässigen Wert der NEC-RL. Die Tierhaltung ist ein maßgeblicher Verursacher der N-Überschüsse. Die Abluftreinigung bietet eine wirksame Option, diese Überschüsse zu mindern und mineralische N-Dünger einzusparen. Da sie nur bei größeren Anlagen „wirtschaftlich“ zu betreiben ist, ist ihr Potenzial jedoch begrenzt. Es gibt aktuell 23 DLG-anerkannte Abluftreinigungsverfahren für die Schweine-, Mastkalb- und Geflügelhaltung. Das Waschwasser der Abluftreinigungsanlagen sollte aufgrund seines Düngewertes landwirtschaftlich verwertet werden. Eine Beseitigung des Stickstoffs in Kläranlagen ist weder sinnvoll noch verhältnismäßig. Zur Sicherstellung der Anlagenfunktion ist eine angemessene Überwachung erforderlich. Hierfür sind vom Thünen-Institut entsprechende Prüfprotokolle entwickelt worden. Die Prüfungen sind wirksamer und preiswerter als Abnahme- und Wiederholungsmessungen. Ergebnisse der Überwachung zeigen, dass ein Großteil der eignungsgeprüften (!) Anlagen wirksam betrieben und so die Emissionen nachweislich gemindert werden.
Ausblick Die Zukunft der Abluftreinigung hängt direkt mit den zukünftigen Tierhaltungsformen zusammen, da diese Technik nur bei größeren Ställen „wirtschaftlich“ einsetzbar ist. Bei kleineren Stallgebäuden sind verfügbare emissionsmindernde Maßnahmen oft nicht wirtschaftlich zu realisieren – dies gilt nicht nur für die Abluftreinigung. Von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung der Abluftreinigung ist auch die Umsetzung der BVT-Techniken in nationales Recht, was mit der Novellierung der TA Luft geschehen soll. Aus Autorensicht sollte die Abluftreinigung für G-, E- und neue V-Anlagen der 4. BImSchV. Stand der Technik werden. Für die weitere Nutzung der Abluftreinigung muss die Verwertung aller anfallenden Waschwässer sinnvoll und wirtschaftlich geregelt werden. Aus Autorensicht gibt es zur landwirtschaftlichen Verwertung keine sinnvolle und verhältnismäßige Alternative.