Strategien der internationalen Sicherheits-und Friedenspolitik - Die Vereinten Nationen PhDr. M. Polčicová, PhD.
UNO – am 24.10.1945 von damals 51 Staaten unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs gegründet Ziel: durch globale Organisation künftig Frieden und Sicherheit in der Welt zu gewährleisten 193 Mitglieder zur Zeit
Charta der VN Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, [...] haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.„ am 25. Juni 1945 in San Francisco von Delegierten aus 50 Ländern einstimmig verabschiedet, am 24. Oktober desselben Jahres ratifiziert
Tätigkeitsbereiche Alle Weltprobleme – Bekämpfung vom Hunger, Klimawandel, Kinderarbeit, Überschuldung der Entwicklungsländer
eine internationale Organisation, freiwillige Zusammenarbeit der beteiligten Staaten Bewahrung der eigenen Souverenitätsrechte einzige Institution mit universeller politischer Zuständigkeit weltumspannende Mitgliedschaft vermittelt umfassende politische Legitimität als multilaterales politisches Forum
Ziele der VN im ersten Kapitel der Charta aufgelistet: Weltfrieden und internationale Sicherheit wahren Friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten Verzicht auf Gewaltanwendung Gleichheit und nationale Souveränität aller Staaten achten freundschaftliche Zusammenarbeit zur Friedenssicherung fördern internationale Zusammenarbeit fördern, um wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Probleme zu lösen Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ungeachtet der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion
Finanzierungssystem der VN drei wesentliche Säule: Pflichtbeiträge zum ordentlichen Haushalt Pflicht-Beiträge zur Finanzierung der Friedensmissionen und Internationalen Tribunalen für Ruanda (ICTR = International Criminal Tribunal for Rwanda) und dem ehemaligen Jugoslawien (ICTY = International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia ) freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten Höhe des Haushaltsbudgets und der Pflichtbeiträge - durch die Generalversammlung beschlossen Pflichtbeiträge, Beitragsschlüssel, Beitragsausschuss, Welt-Bruttosozialprodukt, Zahlungsfähigkeit des Landes
Finanzierungssystem der VN Prinzip: Reichere Länder zahlen mehr, ärmere Länder zahlen weniger bei Berechnung des Beitragsschlüssels sowohl Mindest-, Höchstsatz Untergrenze von 0,001%, Obergrenze von 22% am UN-Haushalt. USA zahlen als einziger Mitgliedsstaat den Höchstsatz von 22% Deutschland ist mit 8% drittgrößter Beitragszahler Jahresbeiträge für den ordentlichen Haushalt - innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung durch den Generalsekretär, bis Ende Januar des Haushaltsjahres bezahlt
Finanzierungssystem der VN für Friedensmissionen der prozentuale Beitrag der Mitgliedsstaaten entspricht je nach Wirtschaftskraft zwischen 10% und 100% ihres Beitragsschlüssels zum ordentlichen Haushalt die ärmsten Mitgliedsländer der UN - 10% ihres Beitragssatzes zum Haushalt Ausnahme - fünf ständige Mitglieder des Sicherheitsrates der höhere Anteil an den Pflicht-Beitragsumlagen als am ordentlichen Haushalt besondere Verantwortung, aber auch außerordentliche Rechte ( Vetorecht im Sicherheitsrat) Mehrbeitrag - kompensiert die geringeren Beiträge der Entwicklungsländer
freiwillige Beiträge Spezial- und Nebenorgane, Programme und Fonds der Vereinten Nationen ganz oder zumindest teilweise finanziert (Kinderhilfswerk UNICEF, Entwicklungsprogramm UNDP, Weltgesundheitsorganisation WHO) Ausnahmen - Bretton-Woods-Institutionen, d.h. Internationaler Währungsfond,Weltbankgruppe (eigenes Finanzierungsmodel)
Organe der VN Generalversammlung – Diskussionsforum für Weltprobleme, alle Mitglieder vertreten, jeder 1 Stimme, jährlich eine Tagung, Sondertagungen aller 193 Mitgliederstatten Sicherheitsrat – das eigentliche Entscheidungsorgan bei Fragen der Friedenssicherung, 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht (USA, Russland, China, Frankreich, Grossbritanien) und 10 nichtständigen, von der Generalversammlung auf zwei Jahre gewählten Mitgliedern
Vetos - gescheiterte Resolutionsanträge USA Russland China Fran-kreich Groß-britannien Summe Vetos Verab-schie- dete Resolu-tionen 1946-55 80 1 2 83 110 1956-65 26 3 31 109 1966-75 12 7 10 33 165 1976-85 34 6 9 11 60 196 1986-95 24 8 37 455 1996-05 13 616 2006-14 128 5 18 32 14 271 434 2085
Internationaler Gerichtshof – 15 Richter von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat gewählt Wirtschaft- und Sozialrat (ECOSOC) – 54 Mitglieder von Generalversammlung gewählt, Fachkommissionen z.B. für nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte Sonderorganisationen – mit eigenständigen Organisationsstruktur und Butgethoheit /ILO – Arbeit, FAO –Ernährung, UNESCO – Bildung, Kultur, WHO – Gesundheit/
Programme und Fonds UNICEF UNEP UNFPA WFP UNHCR OHCHR UNCTAD UNDP
Friedensmissionen alle multilateralen Friedenseinsätze bezeichnet Aufgaben: nach einem externen oder internen gewaltsamen Konflikt helfen, die Gesellschaften wieder zu stabilisieren, Frieden erhalten bzw. die Grundlagen für einen dauerhaften Frieden aufbauen am Anfang als Einsätze der Vereinten Nationen bekannt, heute mehrere Akteure laut Friedensforschungsinstitut SIPRI - 2010 insgesamt 52 Friedensmissionen (19 von den Vereinten Nationen, 12 von der Europäischen Union, 7 von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), 3 von der NATO geleitet) Unterschiede im Auftrag, Mandat, Zusammensetzung und Umfang politische Unterstützungseinsätze, reine „Beobachtermissionen“, Aufbau von Polizei oder Militär, rein militärische Komponente bei Einsätzen multidimensionale Einsätze
die wichtigste Aufgabe des UN-Sicherheitsrates laut der UN-Charta: Wahrung bzw. Wiederherstellung des Friedens Grundprinzipien der UN-Einsätze Unparteilichkeit, Einsatz nur mit Einverständnis der Regierungen des Landes, in dem die Einsätze stattfinden sollen, Gewalteinsatz im Wesentlichen nur zur Selbstverteidigung
politische, friedenserhaltenden (peacekeeping) Einsätze Frieden aufbauende bzw. konsolidierende (peacebuilding) Einsätze friedenserzwingende (peace enforcing) Missionen (ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung des Gastlandes)
Deutschland und VN Engagement in den VN - Kernbestand deutscher Außenpolitik 1973 - wurde die Bundesrepublik Deutschland – wie auch die damalige DDR – Vollmitglied in den Vereinten Nationen. die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Mitgliedsstaaten Beteiligung mit Blick auf die eingeschränkte Souveränität durch den Besatzungsstatus zunächst aber nicht mit Truppen an Friedensmissionen heute militärische, polizeiliche und zivile Kräfte für UN-Friedensmissionen oder Einsätze unter UN-Mandat 2012 - in Einsätzen rund 110.000 Personen /Libanon, Sudan, Kosovo oder in Afghanistan/ Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen einem Parlamentsvorbehalt, also einer Zustimmung des Bundestages finanzielle Beiträge für Friedensmissionen - im 2014 den viertgrößten Anteil
Engagma in VN: Friedensmissionen in mehr als 20 Jahren - vielfach Blauhelm-Missionen unterstützt Aktuell mehr als 7.000 Soldatinnen und Soldaten an sechs von derzeit 16 VN-Missionen auf drei Kontinenten Förderung des Aufbaus von rechtsstaatlichen Strukturen Beratung bei der Bewältigung von Konflikten Förderung der Zivilgesellschaft Engagement für nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle als Voraussetzung für Stabilität und Entwicklung die Einsetzung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte 2007 während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft - Aufbau des neuen VN-Menschenrechtsrats Themen - nachhaltige Entwicklung, humanitäre Hilfe und Klimaschutz
BRD für die Jahre 1977/78, DDR für die Jahre 1980/81 in den Sicherheitsrat gewählt Deutschland - für die Amtszeiten 1995/96, 2004/05 und 2011/12 als nichtständiger Mitglied des Sicherheitsrats Generalversammlung von einem Deutschen geleitet: Rüdiger von Wechmar (Bundesrepublik Deutschland) - Präsident der 35. (1980/81) Sitzungsperiode Peter Florin (DDR) - Präsident der 42. (1987/88) Sitzungsperiode des VN-Plenums
Deutschland und VN deutsche Außenpolitik - Bundesregierung Linien der Zusammenarbeit mit VN - Bundeskanzler und Bundesaußenminister als Vollmitglied der Vereinten Nationen - Pflicht, Entscheidungen des Sicherheitsrates umzusetzen Engagement- auch finanziell in den UN-Sonderorganisationen, Fonds und Programmen eine Stimme in der Generalversammlung
Deutschland und VN 2008 - Unterwerfungserklärung , Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs Möglichkeit bei Streitfällen zwischen Staaten vor diesem klagen bzw. verklagt werden (der weitere beteiligte Staat muss den Gerichtshof ebenfalls anerkennen) Themenfelder - Reform des Sicherheitsrates, Klimaschutz, Menschenrechte.
VN und Deutschland zwei Dutzend Organisationen der VN – Sitz in Deutschland Bundesstadt Bonn - als Standort der VN 1984 Sekretariat des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (UNEP/CMS) Bonner Konvention 1979 - 18 VN-Organisationen mit etwa 1000 Mitarbeitern - Entwicklungs- und Umweltpolitik Sekretariat des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaänderungen (UNFCCC) - 520 Mitarbeitern Berlin - Vertretungen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), des Welternährungsprogramms (WFP) und UNHCR Hamburg - Internationale Seegerichtshof (ISGH) , UNESCO Frankfurt am Main - Büro der Internationalen Finanz-Corporation der Weltbankgruppe Dresden - Institut für Integriertes Materialfluss- und Ressourcenmanagement der Universität der Vereinten Nationen
F. Schimmelfennig – Internationale Politik. Ferdinand Schöningh Verlag J. Hartmann – Internationale Beziehungen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2009 M.List - Internationale Politik studieren. Grundwissen Politik . VS Verlag für Sozialwissenschaften. 2006 V. Rittberger, B. Zangl - Internationale Organisationen. Politik und Geschichte. 2008.
Sicherheitspolitische Richtlinien der BRD Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger Territoriale Integrität und Souverenität Deutschlands und seiner Verbündeten Wahrnehmung internationaler Verantwortung
Sicherheitsinteresse Krise und Konflikte verhindern und bewältigen, die Sicherheit Deutschlands und seiner Verbündeten beeinträchtigen Außen- und sicherheitspolitische Positionen nachhaltig und glaubwürdig vertrenen und einzulösen Die translantische und europäische Sicherheit und Partnerschaft stärken Für die internationale Geltung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze einzutreten, das weltweite Respektieren des Völkerrechts zu fördern und die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen zu redizieren Einen freien und ungehinderten Zugang zur Hohen See und zu natürlichen Ressourcen zu ermöglichen