Heizen mit Erneuerbaren Energien durch lokale Wärmenetze Förderung im Rahmen des Programms Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS) Thorsten Henkes Energieforum von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz am 11. März 2017 DRK-Berufsbildungszentrum Worms Organisation: LAG Energie, Ökologie und Abfallwirtschaft
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur GEGENSTAND DER FÖRDERUNG Bau und Ausbau von Nahwärmenetzen die aus folgenden Energieträgern versorgt werden Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen, einschließlich Anlagen zur Brennstoffzuführung und -lagerung Errichtung von Solarthermieanlagen Errichtung von Wärmepumpenanlagen Bau und Ausbau von oben genannten Anlagentechniken sowie von Wärmespeichern Errichtung von Anlagen zur Verwertung von Abwärme Anlagen zur Abwasserwärmenutzung Messtechnik zur Ermittlung und Auswertung von Energieverbräuchen für ausgewählte Sonderprojekte Anmerkung: Nahwärmeverbünde als auch Einzelanlagentechniken förderfähig
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur FÖRDERFÄHIGE AUFWENDUNGEN Notwendige Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Planungs- und Ingenieurleistungen Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Richtlinie Ausgaben für den allgemeinen Betriebsmitteldarf Der Erwerb von Grundstücken sowie übergeordnete Planungskosten Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht Investitionen in EEG- und KWKG-geförderte Anlagen Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen Eigenleistungen des Antragstellers Anlagentechnologien mit fossilen Energieträgern sowie die damit verbundenen Ingenieurleistungen Anschluss von Neubauvorhaben
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur ANTRAGSBERECHTIGTE Kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) Energiegenossenschaften Anmerkung Kommunale Antragsteller benötigen eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme Unternehmen müssen Deminimis-Beihilfeerklärung einreichen Ausnahmeregelung über AGVO möglich Contracting mit Vorlage des Contractingvertrages möglich – Zweckbindungsfrist mindestens 10 Jahre Privatpersonen können nicht gefördert werden
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur FÖRDERHÖHE / AUSGESTALTUNG Zuschuss beträgt 12 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben Förderfähige Aufwendungen müssen mindestens 100.000 € betragen Projekte bis zu 5 Millionen Investitionsmittel förderfähig Kumulierbarkeit seitens der Förderrichtlinie ist möglich Betrachtung anderweitiger Förderrichtlinien (z.B. KfW- Erneuerbare Energien Premium-Programm) ANTRAGSTELLUNG vor Maßnahmenbeginn Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Einzureichende Unterlagen Antragsformular Anlage I- Angaben zu den mit Wärme versorgten Gebäuden CO2-Einsparungsangaben Lageplan Genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme inkl. technischer Merkmale Wirtschaftlichkeitsberechnung nach VDI 2067 Kostenschätzung bzw. Angebote Ggf. Bonitätsnachweis De-minimis-Beihilfeerklärung AGVO Nachweis wird bei Bedarf angefordert Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn unter Angaben eines wichtigen Grundes möglich
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Beispiel zu Förderfähige Kosten: Gesamtkosten des Vorhaben – Nahwärmenetz mit Biomasseanlage inkl. Spitzenlast-BHKW (100% Anschluss von Bestandsgebäuden) 320.000 € Nicht förderfähige Punkte Einnahmen durch Anschlussgebühren von den Teilnehmern 40.000 € z.B. Gas-BHWK zur Spitzenlastausgleich inkl. Ing.-Leistungen Eigene Ingenieurleistungen 20.000 € Förderfähige Kosten 220.000 € Förderzuschuss ZEIS bei 12 v.H. der förderfähigen Kosten in Höhe von 220.000 € 26.400 € Anmerkung: Anderweitige Förderprogramme können soweit Sie der Förderricht-linie nicht entgegenstehen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Beispiel Mindestinvestitionsbetrag Gesamtkosten des Projektes 130.000 € Nichtförderfähige Kosten (fossiler Spitzenlastkessel oder BHKW inkl. Ing.-Leistung ) 35.000 € Förderfähige Gesamtkosten 95.000 € Antrag nicht förderfähig
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur FÖRDERbeispiel Nahwärmenetz mit BiomasseFeuerungs- und Solar- thermieanlage inkl. Fossilem Spitzenlastkessel Allgemeine Kenndaten: Biomasseanlage inklusive neuem Silogebäude Solarthermieanlage mit 1.200 m² Kollektorfreifläche Pufferspeicher: 120 m³ Spitzenlastkessel fossil Länge Nahwärmenetz: 4.500 Meter Anschlussteilnehmer: 120 Anschlussteilnehmer – 100% Bestandgebäude Wärmeabnahme insgesamt: 3.000.000 kWh/a Erhebung von Anschlussgebühren: 3.000 € pro Teilnehmer Zuschuss durch die Kommune: 300.000 € Eigene Ingenieurleistungen bei Planung durch Antragsteller: 100.000 € Gesamtinvestitionssumme: 4.900.000,00 €
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Förderbeispiel: Gesamtinvestition des Vorhabens Alle Angaben in Netto 4.900.000,00 € Nicht förderfähige Kosten Fossiler Spitzenlastkessel (Gaskessel) 50.000,00 € Einnahmen durch Anschlussgebühren von den Teilnehmer 3.000 € * 120 Teilnehmer 360.000,00 € Einbringung eigene Ingenieurleistungen 100.000,00 € „Förderfähige Kosten“ 4.390.000,00 € Förderansatz ZEIS bei 12 % v.H. AGVO Tatbestand Beihilferechtliche Prüfung der Förderobergrenzen nach AGVO 526.800,00 € Anderweitige Förderungen KfW Erneuerbare Energien Premium u.a. Länge Netz: 60 € pro lfd Meter Pro Übergabestation: 1.800 € 1.000.000,00 € Förderzuschuss Kommune 300.000,00 €
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Projektumsetzungsbeispiele: Quelle: www.energieatlas.rlp.de
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Projekt Kappel: Projekt Neuerkirch-Külz Quelle: www.energieatlas.rlp.de Quelle: www.energieatlas.rlp.de
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Wie ist der Ablauf des Projektes? Antragstellung über EA Zuwendungsbescheid durch MUEEF Mittelauszahlung nach Projektfortschritt bis auf Restbetrag Verwendungsnachweiseinreichung Verwendungsnachweisprüfung Ausreichung der Restemittel Nähere Informationen (u.a. Antragsformulare, FAQ`s, etc) zum Förderprogramm ZEIS unter folgendem Link: www.energieagentur.rlp.de/service-info/foerderinformationen/zukunftsfaehige-energieinfrastruktur/
Förderprogramm Zukunfts- fähige Energieinfrastruktur Ausblick: Erweiterung des Förderprogramms ZEIS im Kontext LED- Straßen- und Außenbeleuchtung - Umsetzung neuer Fördertatbestand gegen Sommer LED Straßen- und Außenleuchten mit Steuer- und Regeltechnik an geeigneten Orten auch Masten, soweit diese als Träger für digitale Anwendungen geeignet sind – z. B. für Messung für Luftqualität Bereitstellung mobiles Internet Ladestation für EAutos Geplant zukünftig 20 Prozent Förderung Mittelaufstockung Budget ZEIS um 1,3 Millionen Euro Quelle: PR-Termin im MUEEF „Leuchten für den Klimaschutz“ 03.03.2017