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BMUB 2017 bis 2019 - FÖRDERPROGRAMM
LED–Beleuchtung kommunaler Immobilien, Straßen, Wege und Plätze
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AGENDA Kommunalrichtlinie des BMUB Warum wird gefördert?
Was, wer und wie wird gefördert? TRILUX und BMUB Ablauf eines Projektes Werkzeuge
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Beitrag zur Zielerreichung der Energiewende
BMUB HINTERGRÜNDE Ziel: Förderung von Projekten zur effizienteren Energienutzung und Emissionsminderung Beitrag zur Zielerreichung der Energiewende Reduktion von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 40% bis 2020 55% bis 2030 70% bis 2040 80-95% bis 2050 Erzeugen einer Multiplikatorwirkung durch Förderung von Einrichtungen mit gesellschaftlicher Vorbildfunktion und Öffentlichkeitswirkung Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative „NKI“ Umsetzung: Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in öffentlichen Immobilien und wieder aufgenommen: Außenbereiche (Straßen, Wege & Plätze)
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BMUB 2017-2019 HINTERGRÜNDE Gebäude – Zahlen und Daten:
40 % Endenergieverbrauch 33 % CO₂-Emissionen durch Gebäude 75 % älter als 30 Jahre Nichtwohngebäude – Beleuchtung: 75 % älter als 25 Jahre 85 % ohne intelligente Lichtsteuerung 80 % ohne Lichtplanung 5 %-7% Sanierungsquote
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BMUB HINTERGRÜNDE Anteil Beleuchtung am Strombedarf in Gebäuden: 70–85 % Parkhaus 60–80 % Lager 50–70 % Sporthallen 30–50 % Büro und Verwaltung 30–50 % Schulen 30–50 % Werkhallen
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STRASSENBELEUCHTUNG IN DEUTSCHLAND
BMUB STRASSENBELEUCHTUNG IN DEUTSCHLAND Deutsche Kommunen betreiben ca. 9 Mio. Lichtpunkte Straßenbeleuchtung ca. 40 % des kommunalen Stromverbrauchs Straßenbeleuchtung vielfach veraltet und ineffizient 30 % aller Anlagen aus den 60ern
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BMUB ENERGIEEINSPARPOTENZIAL DER STRASSENBELEUCHTUNG
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BMUB LED IN DER KOMMUNALEN STRASSENBELEUCHTUNG
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Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung:
BMUB FÖRDERGEGENSTAND Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung Hocheffiziente LED-Leuchten Lichtmanagement (Steuer-/Regelungstechnik) z. B. LiveLink von TRILUX! (Ausnahmen möglich, aber zu begründen; Flure, Treppenhäuser, Nebenräume mit Zeitsteuerung oder Eingangsbewegungsmelder möglich; Sportstätten i. d. R. dreistufig beleuchten) Montage, Demontage und Entsorgung der Altanlagen: externes Fachpersonal Förderschwerpunkt KSJSS mit erhöhter Förderung: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen
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LED-Außenbeleuchtung wird wieder gefördert!
BMUB FÖRDERGEGENSTAND Veröffentlichung Kommunalrichtlinie mit Details zum BMUB-Förderprogramm: Antragsfenster: und und und LED-Außenbeleuchtung wird wieder gefördert! 20 % Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 70 % 25 % Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 80 % mit Lichtsteuerung/-regelung
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LED-Innenbeleuchtung unverändert mit 30 % Investitionszuschuss bei
BMUB FÖRDERGEGENSTAND LED-Innenbeleuchtung unverändert mit 30 % Investitionszuschuss bei 50 % Reduzierung CO2-Ausstoß Erweiterung um KSJSS-Paket: Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen*, Sportstätten, Schwimmhallen LED-Innenbeleuchtung: 40 % Förderung LED-Außenbeleuchtung: 30 % Förderung * nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe) Projektbegleitende Ingenieurleistungen werden mit 5 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens gefördert (Innen- und Außenleuchten)
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Kommunen und 100% kommunale Verbünde
BMUB INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Antragsberechtigung Kommunen und 100% kommunale Verbünde Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Hochschulen (außer Volkshochschulen) bzw. deren Träger (auch Länder) Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus Kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft Behinderteneinrichtungen Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Ausschluss Land und Bund, Ausnahme s.o.
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Förderfenster Antragstellung:
BMUB INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Förderfenster Antragstellung: und und und Vorgabe CO2 – Minderung: ≥ 50 % Förderanteil: 30 % bzw. 40 % bei KSJSS-Projekten (s. u.) Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 € Mindestbetrag Projektgröße: € bzw € Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (geförderte Anlagen müssen im Eigentum des Antragstellers verbleiben)
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Fremdfinanzierung/ Dritt- und Fördermittel:
BMUB INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Fremdfinanzierung/ Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital Auszahlung: Zuwendung < €: nach Verwendungsnachweis; Zuwendung ≥ €: 80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden, 20 % Schlusszahlungsvorbehalt Frist Elektronische Einreichung (fristwahrend!) des Antrags über easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.
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Bewilligungsbescheid 1 Jahr
BMUB INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Projektlaufzeit: Bewilligungsbescheid 1 Jahr Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Ausschlüsse: Medizinische Einrichtungen, Sakralgebäude Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen Eigenleistungen Laufende Ausgaben/Instandhaltung Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig KSJSS Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe), Sportstätten, Schwimmhallen LED-Innenbeleuchtung: 40 % Förderung CO2-Einsparung wie zuvor aufgeführt
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau
BMUB INNEN- UND HALLENBELEUCHTUNG Fördermittelgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau Projektmanager BMUB: Projektträger Jülich (PTJ) Adresse für Antrag: Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin
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Kommunen und 100 % kommunale Verbünde
BMUB AUSSENBELEUCHTUNG Antragsberechtigung Kommunen und 100 % kommunale Verbünde Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Träger (auch Länder) Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Ausschluss Land und Bund, Ausnahme s.o.
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Förderfenster Antragstellung
BMUB AUSSENBELEUCHTUNG Förderfenster Antragstellung und und und Vorgabe CO2-Minderung/Förderung: ≥ 70 %: % Förderung ≥ 80 %: % Förderung bzw. 30 % bei KSJSS-Projekten (s. u.) Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 € Mindestbetrag Projektgröße: € bzw € bzw € Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (geförderte Anlagen müssen im Eigentum des Antragstellers verbleiben)
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Fremdfinanzierung/Dritt- und Fördermittel:
BMUB AUSSENBELEUCHTUNG Fremdfinanzierung/Dritt- und Fördermittel: Zulässig, aber 15 % Eigenkapital Auszahlung: Zuwendung < €: nach Verwendungsnachweis; Zuwendung ≥ €: 80 % Vorabauszahlung können mit PTJ vereinbart werden, 20 % Schlusszahlungsvorbehalt Frist Elektronische Einreichung (fristwahrend!) des Antrags über easy-online bis Ende Antragsfrist, binnen 14 Tagen ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.
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Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen Eigenleistungen
BMUB AUSSENBELEUCHTUNG Ausschlüsse: Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen Eigenleistungen Laufende Ausgaben/Instandhaltung Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig KSJSS Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen nach SGB 8 (Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe), Sportstätten, Schwimmhallen LED-Außenbeleuchtung: 30 % Förderung CO2-Einsparung 70 %
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Bewilligungsbescheid 1 Jahr
BMUB AUSSENBELEUCHTUNG Projektlaufzeit: Bewilligungsbescheid 1 Jahr Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Fördermittelgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau Projektmanager BMUB: Projektträger Jülich (PTJ) Adresse für Anträge: Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Klima (KLI) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin
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Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid!
BMUB DETAILREGELUNGEN Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Bewilligungszeitraum i. d. R. 1 Jahr (Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgewickelt werden= begonnen – durchgeführt - abgeschlossen) Finanzierung muss gesichert und Eigenmittel müssen bestätigt werden. Drittmittel (Zuschüsse oder Förderkredite) sind auszuweisen, Eigenbeteiligung mindestens 15%. Maßnahmenbeginn in ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums nachzuweisen. Mehrere Antragsteller sowie Landkreise mit Kommunen können sich zusammen schließen. Bei fehlerhaften Anträgen kann nachgebessert werden!
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Erhöhte Förderquote für Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel
BMUB DETAILREGELUNGEN Anspruchsberechtigt sind Finanzschwache Kommunen, die nach jeweiligen Landesrecht zum Beispiel ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben oder eine vergleichbare finanzschwache Haushaltssituation nachweisen und somit nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen Eine Bestätigung der Kämmerei über die gesicherte Bereitstellung der Eigenmittel ist vorzulegen.
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Erhöhte Förderquote für Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel
BMUB DETAILREGELUNGEN Erhöhte Förderquoten: Außen- und Straßenbeleuchtung bis zu 45 % Förderung bei 70 % Einsparung bzw. bis zu 50 % Förderung bei 80 % Einsparung plus Lichtsteuerung Innen- und Hallenbeleuchtung bis zu 55 % Förderung Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten, Schwimmhallen: Außenbeleuchtung bis zu 60 % Förderung bei 70 % Einsparung Innen und Hallenbeleuchtung bis zu 70 %
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Antrag bis 31.03./30.09 digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB UNTERSTÜTZUNG BEI ANTRAG UND UMSETZUNG Schritt 1: Erfassen Ihrer alten Beleuchtungsanlagen Schritt 2: Lichtberechnung und Effizienznachweis Schritt 3: Erarbeiten des Excel-Antragsformulars Schritt 4: Antrag „Easy Online“ Schritt 5: Einreichen des Antrags Schritt 6: Nach Antragsbewilligung erfolgt die Ausschreibung
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Excel Antragsformular
Antrag bis /30.09 digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ! BMUB X DER WEG ZUM ANTRAG Bestandserfassung Excel Antragsformular Eigentumsnachweis Antragsstellung
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Antrag bis 31.03./30.09 digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB ERFASSUNG DER ALTEN BELEUCHTUNGSANLAGE
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Antrag bis 31.03./30.09 digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB ERFASSUNG DER ALTEN BELEUCHTUNGSANLAGE
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Antrag bis 31.03./30.09 digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB EXCEL-ANTRAGSFORMULAR
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Antrag bis 31.03./30.09.2017 bzw. 2018/19 digital und anschließend zeitnah schriftlich zum PTJ!
BMUB EASY ONLINE - ANTRAG
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Online Produktkatalog
BMUB WERKZEUGE Website Online Produktkatalog BMUB/PTJ Dokumente B+A Erfassungstool
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Datenausleitung Antrag
BMUB WERKZEUGE Lichtberechnung Effizienz-Rechner Datenausleitung Antrag Download Vorlagen
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X BMUB 2017-2019 WERKZEUGE Eigentumsnachweis Easy Online-Antrag
Easy Online Anleitung Info Unterlagen
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BMUB WERKZEUGE FAQ Präsentation Beratungs-Hotline Schulungen Tel.: Fax:
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BITTE SPRECHEN SIE UNS AN:
WIR UNTERSTÜTZEN SIE. BITTE SPRECHEN SIE UNS AN: HOTLINE Tel.: Fax: Information: Claus Artus
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