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Informationsveranstaltung zur Forschungsförderung der EU Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24. März 2009 Förderung der interregionalen Zusammenarbeit.

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Präsentation zum Thema: "Informationsveranstaltung zur Forschungsförderung der EU Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24. März 2009 Förderung der interregionalen Zusammenarbeit."—  Präsentation transkript:

1 Informationsveranstaltung zur Forschungsförderung der EU Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24. März 2009 Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF

2 Referat Internationale Zusammenarbeit Förderung von Projekten im Rahmen von Regionalpartnerschaften und Internationalen Kommunalpartnerschaften sowie des internationalen Jugendaustausches Pflege der Regionalpartnerschaften des Landes Koordinierung der internationalen Kontakte des Landes Aufgaben (Auswahl): Vorbereitung von Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Europaministers Vorbereitung von Besuchen ausländischer Delegationen Förderung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit mit Landesmitteln bzw. EFRE-/ESF-Mitteln      

3 Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Internationale Verflechtungen Sachsen-Anhalts rund 300 Schulen unterhalten internationale Schulpartnerschaften ca. 125 Kommunalpartnerschaften Außenwirtschaftliche Aktivitäten der Unternehmen des Landes Internationaler Jugendaustausch Fachkooperationen der Ministerien und nachgeordneter Einrichtungen (z. B. Landwirtschaft, Umwelt, Kunst/Kultur) Internationale Wirtschaftskooperationen („Partner von morgen“)       Wissenschafts- und Forschungsaustausch   Regionalpartnerschaften des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv)

4 Förderperiode 2007-2013 5,2 Mio. € Fördermittel inkl. Landeskofinanzierung, davon 2,2 Mio. € aus EFRE und 3 Mio. € aus ESF Erstmalige Möglichkeit der Förderung interregionaler Zusammenarbeit aus EFRE und ESF Eigene Förderlinie in den Operationellen Programmen Sachsen-Anhalts   

5 Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“ Thematisch offen Rechtliche Grundlagen (Auswahl):    VO 1083/2006 (Allgemeine Bestimmungen zu EFRE und ESF) VO 1080/2006 (EFRE-Verordnung)  VO 1081/2006 (ESF-Verordnung)  VO 1828/2006 (Durchführungs-Verordnung)   Haushaltsrecht (LHO) Leitlinien zum Förderprogramm (zu EFRE bzw. ESF) 

6 Schwerpunkte der EFRE-Förderung (Art. 4 der VO 1080/2006) Auswahl :   lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung von Strukturen für lokale Dienstleistungseinrichtungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze Risikovermeidung, einschließlich: Ausarbeitung und Durchführung von Plänen zur Vermeidung und Bewältigung von naturbedingten und technologischen Risiken  Tourismus  Investitionen in den Kulturbereich   Forschung und technologische Entwicklung, Innovation und unternehmerische Initiative (inkl. Technologietransfer, Entwicklung von Unternehmens- netzwerken; öffentlich-private Partnerschaften und Cluster)

7 Schwerpunkte der ESF-Förderung (Art. 3 der VO 1081/2006) Auswahl :   Verbesserung des Zugangs von Arbeitssuchenden und nicht erwerbs- tätigen Personen zum Arbeitsmarkt und Verbesserung ihrer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen im Hinblick auf ihre dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt   Stärkung des Humankapitals, insbesondere durch Förderung von Netzwerk- tätigkeiten zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Technologiezentren und Unternehmen  die Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer zur besseren Vorwegnahme und Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels

8 Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“ Bedingung für interregionale Projekte EFRE:  Beteiligung lokaler, regionaler oder nationaler Behörden aus mindestens einem anderen EU-Land (Art. 37 Abs. 7 der VO 1083/2006)   Beteiligung mindestens einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft aus einem anderen EU-Land (Art. 37 Abs. 6 c der VO 1083/2006) Bedingung für interregionale Projekte ESF:  Wünschenswert, aber keine Förderbedingung: Beteiligung von Partnern in den drei Partnerregionen des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv) 

9 Wichtig: Sachsen-Anhalts Finanzmittel müssen Nutzen in/für Sachsen-Anhalt bewirken!  Kosten der ausländischen Projektpartner müssen dort finanziert werden. 1. 2. Eine Kombination mit anderen europäischen Fördermitteln ist nicht möglich!  Das betrifft auch die Kombination von EFRE- und ESF-Mitteln untereinander. 3. Antragsteller haben einen Eigenanteil an den Projektkosten einzubringen.

10 Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Mögliche Inhalte von Projekten Erfahrungsaustausch  Austausch von „Best practice“-Beispielen und deren Umsetzung in Sachsen-Anhalt  Erarbeitung und Umsetzung von Mechanismen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft (EFRE)  Erarbeitung und Umsetzung von interregionalen Aus-, Fort- und Weiter- bildungsprojekten (ESF) 

11 Möglich: überjährige Projekte  Förderfähige Kosten:  Antragsberechtigt:  Personalausgaben, soweit durch das Projekt neu entstanden (also nicht für Stammpersonal!)  Sachkosten, jedoch kein Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken   nur dem Projekt zuzuordnende Ausgaben sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und denen Gleichgestellte  natürliche und juristische Personen des privaten Rechts   Kommunen

12 Fördergrundlagen und Antragsunterlagen Landesportal Sachsen-Anhalt: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=30712 „Politik+Verwaltung“  „Europa+Internationales“ „Internationales“ „Förderung der internationalen Zusammenarbeit“  

13 Verfahrensablauf (1) Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Antragsberatung Einreichung des Antrags (mind. 6 Wochen vor Projektbeginn) Antragsbearbeitung Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei Förderentscheidung

14 Verfahrensablauf (2) Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Verwendungsnachweisprüfung und Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei Mittelauszahlung Erteilung Zuwendungsbescheid (oder ggf. Ablehnungsbescheid) Entscheidung über Entlastung/Rückforderungen Erteilung Entlastungs- oder Rückforderungsbescheid

15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Thomas Kelter Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel.: 0391-567 6568 E-Mail: thomas.kelter@stk.sachsen-anhalt.de


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