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Finanzierung Kommunaler Infrastruktur – KfW Programme für Kommunen und kommunale Unternehmen NBank Veranstaltung „Kommunale Infrastruktur: Beschaffungsvarianten.

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Präsentation zum Thema: "Finanzierung Kommunaler Infrastruktur – KfW Programme für Kommunen und kommunale Unternehmen NBank Veranstaltung „Kommunale Infrastruktur: Beschaffungsvarianten."—  Präsentation transkript:

1 Finanzierung Kommunaler Infrastruktur – KfW Programme für Kommunen und kommunale Unternehmen
NBank Veranstaltung „Kommunale Infrastruktur: Beschaffungsvarianten und Finanzierungsansäte 24. Oktober 2016, Hannover Janina Oest, KfW Bankengruppe Infrastrukturfinanzierung

2 KfW-Förderprogramme für kommunale Infrastruktur
Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe, kommunale/soz. Unternehmen Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* IKK – Investitionskredit Kommunen / IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen > Allgemeine Infrastruktur-Investitionen 208 148 0,10 % 1,10 % Energetische Stadtsanierung – Zuschuss > Konzepte und Sanierungsmanager 432 65 % Zuschuss IKK – / IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung > Wärme-, Kälte-, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung 201 202 0,05 % / 1,00 % zzgl. 5 % Tilgungszuschuss IKK – / IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren > Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude 217 220 zzgl. bis zu 5 % Tilgungszuschuss IKK – / IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren > Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden 218 219 zzgl. bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss IKK – / IKU – Barrierearme Stadt > Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur inkl. ÖPNV 233 234 0,05 % 1,00 % * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, in IKU-Programmen für Preisklasse A; Stand Tagesaktuelle Konditionen unter

3 Kommunale und soziale Unternehmen
Antragsweg Direkt / Bankdurchleitung Kommunen Direktkredit Keine Sicherheiten Kreditvertrag und Auszahlung Kommunale und soziale Unternehmen Hausbank* Bankdurchleitung Sicherheiten Kreditantrag bei der Hausbank Übersendung des geprüften Kreditantrages Kreditvertrag und Auszahlung Kredit-refinanzierung * Geschäfts-, Direkt- oder Genossenschaftsbanken, Sparkassen und andere Finanzierungspartner

4 Wer wird gefördert? Antragsberechtigung IKK- und IKU- Programme
Kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbständige Eigenbetriebe Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände) mit einem Risikogewicht von Null, deren Tätigkeitsfelder keine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit darstellen Kommunale Unternehmen (> 50 % kommunaler Gesellschafterhintergrund) Gemeinnützige Organisationen inkl. Kirchen (Nachweis: Freistellung Körperschaftssteuer) Unternehmen (Gruppenumsatz < 500 Mio. EUR) und natürliche Personen i.R.v. ÖPP-Modellen Hinweis EU-Beihilferecht (IKK-Programme) Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen o.g. Antragsteller eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind nicht förderfähig. Die KfW behält sich eine entsprechende Prüfung vor. Beihilferechtliche Grundlagen (IKU- Programme) extra Folie

5 Beihilferechtliche Grundlagen der IKU-Programme der KfW
Stand Oktober 2016 Förderprodukt Beihilfefreie Zusagen De-minimis Komponente 1 AGVO: KMU-Beihilfe Komponente 2 AGVO: Energieeffizienz-maßnahmen Komponente 4 AGVO: Energieeffizienz Fernwärme und –kälte Komponente 11 IKU – Kommunale und Soziale Unternehmen (148) X IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202) (ab ) X Verteilnetze (ab ) IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219 / 220) X (220) IKU – Barrierearme Stadt (234)

6 IKK–/IKU– Investitionskredit Kommunen / Kommunale und Soziale Unternehmen
Programm-Nr. 208/148 Was wird finanziert? Allgemeine Infrastruktur: diverse Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur Spezifika 208 (Direkt / Kommunen, Landkreise, Eigenbetriebe, Zweckverbände): Bei Krediten bis 2 Mio. EUR bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben finanzierbar; bei Vorhaben über 2 Mio. EUR max. 50 % (mind. 2 Mio. EUR). Eine Zusammenfassung mehrerer Vorhaben in einem Kreditantrag ist möglich. 148 (bankdurchgeleitet / Kommunale und soziale Unternehmen): Bis 50 Mio. EUR pro Vorhaben; auch 20 Jahre Zinsbindung möglich; Zinssatz beihilfefrei

7 Energetische Stadtsanierung – Zuschuss
Programm-Nr. 432 Seit : Verlängerungsanträge für Sanierungsmanagement möglich (5 J./ 250 TEUR) Was wird finanziert? Infos zum Zuschuss A. Quartierskonzepte Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Quartierskonzepte; Konzeptphase i.d.R. 1 Jahr B. Sanierungsmanager zur Planung, Begleitung, Koordination, Kommunikation Sach- und Personalkosten für bis zu 3 Jahre für einen Sanierungsmanager (z.B. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune / eines kommunalen Unternehmens) 65 % Zuschuss zu förderfähigen Kosten (Sanierungsmanager max EUR) Förderung für Planung und Management Zuschuss weiterleitbar an Dritte (Stadtwerke, Wohnungsunternehmen) Eigenanteil kann aus weiteren Förder- mitteln (z.B. Land, EU), Mitteln der Kommune oder der beteiligten Akteure dargestellt werden. Eigenanteil durch die Kommune bzw. den Begünstigten selbst mind. 15% (Kommunen in Haushaltssicherung: 5%) sowie

8 IKK–/IKU– Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung
Programm-Nr. 201/202 Tilgungszuschüsse i.H.v. 5 % Gefördert werden Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz Wärme-/Kälteversorgung: Hocheffiziente strom- oder wärmegeführte KWK-Anlagen auf Erd- oder Biogasbasis inkl. Spitzenlastkessel Strom- oder thermisch geführte Kraft- Wärme-Kälte-Kopplungssysteme Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme Wärme- und Kältenetze inkl. Anschlüsse und Übergabestationen Dezentrale Wärme- und Kältespeicher Wasserver- und Abwasserentsorgung: Hocheffiziente Motoren und Pumpen Optimierung der Mess- und Regeltechnik Energierückgewinnung in Gefällestrecken Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen KWK-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgas Energieeffizientere Belüftung bei der aeroben Abwasserbehandlung

9 IKK–/IKU– Energieeffizient Bauen und Sanieren
Bauen / Programm-Nr. 217/220 Was wird finanziert? Förderung Errichtung oder Ersterwerb kommunaler Nichtwohngebäude als KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 55 Niedrige Zinsen Bei KfW-Effizienzhaus 55 zusätzlich 5% Tilgungszuschuss

10 IKK–/IKU– Energieeffizient Bauen und Sanieren
Sanieren / Programm-Nr. 218/219 Was wird finanziert? Förderung Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude 1. KfW-Effizienzhäuser Effizienzhausstandards 70, 100, Denkmal 2. Einzelmaßnahmen Wärmedämmung Fenster, Heizung, Beleuchtung Sonnenschutzeinrichtungen Lüftungsanlagen Alle Nichtwohngebäude unabhängig vom Baujahr Kein Förderhöchstbetrag: 100 % Finanzierung der Energieeffizienzinvestitionen möglich Bundesverbilligte Zinskonditionen Tilgungszuschüsse für Sanierungen auf KfW-Effizienzhausstandard und für Einzelmaßnahmen

11 IKK–/IKU– Energieeffizient Bauen und Sanieren
Förderstufen Programm-Nr. 218/219 Effizienz Förderkredit Tilgungszuschuss Energiekosten KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % max. 175 EUR/qm Zinssatz von 0,05 % p.a. für alle Förderstufen KfW-Effizienzhaus 100 10,0 % max EUR/qm + KfW-Effizienzhaus Denkmal 7,5 % max. 75 EUR/qm Einzelmaßnahmen 5,0 % max. 50 EUR/qm

12 IKK – / IKU – Barrierearme Stadt
Programm-Nr. 233 / 234 Gefördert wird der Abbau von Barrieren In öffentlichen Gebäuden: Zuwegung, Stellplätzen, Gebäudezugänge Aufzüge, Rampen Raumgeometrie Sanitärräume Orientierungshilfen, Raumakustik Sportplätze, Sporthallen und Schwimmbäder Servicesysteme wie Schalter und Kassen Im öffentlichen Raum / Verkehrsbereich: Bürgersteige, Fußgängerüberwege/-zonen Leit- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte barrierefreie/-arme WC-Anlagen Stellplätze Park- und Grünanlagen, Spielplätze U-Bahn-, S-Bahn- und Straßenbahn- Stationen ; Haltestellen Über-/Unterführungen

13 Förderung von ÖPP-Vorhaben
IKK Hofer Modell: Ausgliederung der Endfinanzierung aus dem Gesamtauftragspaket;  Kommunalkreditfinanzierung, Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Förderkrediten IKU „echtes“ ÖPP: z.B. analog Braunschweiger Schulen bis zu 50 Mio. EUR Häufigster Fall: Auseinanderfall von Investor und Betreiber Beispiel Pr. 148: Unternehmen finanziert Errichtung einer Container- Flüchtlingssammelunterkunft, danach erfolgt Vermietung an Kommune Beispiel Pr. 220: Unternehmen/natürliche Personen finanzieren Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung und vermieten diese dann an die Caritas Beinhaltet auch Contracting: z.B. im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren (z.B. Wärmeliefervertrag inkl. Austausch/Erneuerung der KWK-Anlage; Antragsteller ist Contractinggeber) sowie Leasingfinanzierung Voraussetzung: Investition in kommunale/soziale Infrastruktur; Nutzung des finanzierten Investitionsguts durch Kommune/Eigenbetrieb/ZV/kommunales oder soziales Unternehmen mind. für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist Forfaitierung (Forderungsankauf) im Programm 148 (nur noch bis )

14 Ansprechpartner für kommunale Förderprogramme
Key-Account-Management: Betreuung in den Regionen NORDWEST Nordrhein- Westfalen Niedersachsen Schleswig- Holstein Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen Hessen Rheinland- Pfalz Baden- Württemberg Bayern Saar- land NORDOST Andreas Ronge 030 – Axel Papendieck 030 – MITTE SÜD David Michael Näher 030 – Sylvia Bischoff-Salim 030 –

15 Weitere Informationen und Formulare: www.kfw.de/infrastruktur
Kontakt Die kommunale Infrastrukturfinanzierung der KfW in Berlin Kommunale Infrastrukturfinanzierung Janina Oest Referentin Infrastrukturfinanzierung / Vertrieb Fon Fax KfW Niederlassung Berlin Charlottenstraße 33 / 33 a Berlin Kostenfreie Servicenummer: Fax Weitere Informationen und Formulare:

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

17 Back-Up

18 Förderprogramme Erneuerbare Energien
Finanzierung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung Programmgruppe „Erneuerbare Energien“ Nr. Soll-Zins* Erneuerbare Energien „Standard“ > Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien 270 1,05 % 274 Erneuerbare Energien „Speicher“ > Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus Sonnenenergie 275 Erneuerbare Energien „Premium“ > Anlagen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien 271 1,00 % Photovoltaik Aktuell Zusagestopp Photovoltaik * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Preisklasse A, Stand Tagesaktuelle Konditionen unter

19 Erneuerbare Energien „Premium“ (Programm 271)
Übersicht Tilgungszuschüsse Seit bei Austausch von Heizungsanlagen APEE-Zusatzbonus +20% Tilgungszuschuss beantragbar Förderzweck Förderkriterium Tilgungszuschuss Solarthermische Anlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche Bis zu 50% der förderfähigen Kosten Biomasseanlagen mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung Bis zu 50 EUR pro kW Biomasse KWK-Anlagen 40 EUR pro kW Wärmenetze Mindestwärmeabsatz von 500 kW/h pro Jahr und Meter 60 EUR pro Trassenmeter Bis zu EUR pro Übergabestation Wärmespeicher mit mehr als 10 m³ Volumen 250 EUR pro m³ Wärmepumpen mit mehr als 100 kW Wärmeleistung Jahresarbeitszahl >= 3,8 80 EUR pro kW Wärmepumpe mit Erdsonde Nur eine Erdsonde pro Vorhaben und nur i.V.m. förderfähiger Wärmepumpe 4 EUR pro Meter bis 400m 6 EUR pro Meter ab 401m Biorohgasleitungen ab 300m Luftlinie; bei KWK-, Kraftstoffnutzung oder zur Aufbereitung auf Erdgasqualität 30% der förderfähigen Kosten Tiefengeothermie ab 400m Bohrtiefe, max. 4 Bohrungen Anlagen: 200 EUR pro kW Bohrung: bis zu 750 EUR pro Meter

20 Beihilferechtliche Grundlagen der EE-Programme der KfW
Stand Oktober 2016 Förderprodukt Beihilfefreie Zusagen De-minimis Komp. 1 AGVO: KMU-Beihilfe Komp. 2 AGVO: Energie-effizienz-maßnahmen Komp. 4 AGVO: Erneuerbare Energien Komp. 5 AGVO: energieeff. Fernwärme und –kälte Komp. 11 Erneuerbare Energien – Standard (270) X Erneuerbare Energien – Speicher (275) Erneuerbare Energien – Premium (271, 272, 281, 282)


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