Senatskanzlei Bremen Referat 11 1 von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht
Senatskanzlei Bremen Referat 11 2 von 20 WMDI am 17. August KEF- Bericht Die KEF und das Beitragsfestsetzungsverfahren
Senatskanzlei Bremen Referat 11 3 von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Was ist die KEF? KEF = Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Gegründet 1975 durch Beschluss der MPK. 16 unabhängige Sachverständige (Rechnungshöfe, Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Rundfunkrecht, Medienwirtschaft, Medientechnik). Bremen: Aufgabenfeld Betriebswirtschaft, StR a. D. Hubert Schulte. Neubesetzung Alle Infos auch unter
Senatskanzlei Bremen Referat 11 4 von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Aufgaben der KEF Überprüfung des angemeldeten Finanzbedarfs. Insbesondere Rundfunkbeitragsempfehlung. Sonderberichte, regelmäßige Berichte.
Senatskanzlei Bremen Referat 11 5 von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Regelmäßige Berichte: Finanzlage der Rundfunkanstalten, Verwendung der Mittel. Änderung des Finanzausgleichs der Rundfunkanstalten. Empfehlung zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags. Turnus zwei Jahre, jeder 2. Bericht beitragsrelevant.
Senatskanzlei Bremen Referat 11 6 von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung des Rundfunkbeitrags 1.Anmeldung der Anstalten 2. KEF-Bericht Fachliche Überprüfung des Finanzbedarfs unter Achtung der Programmautonomie. Überprüfung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Medienspezifische Teuerungsrate, Indizes, laufend fortentwickeltes Prüfverfahren. Beitragsempfehlung an Landesregierungen.
Senatskanzlei Bremen Referat 11 7 von 20 WMDI am 17. August Beitragsfestsetzung Staatsvertragliche Vereinbarung auf der Grundlage der Empfehlung (Änderung des Rundfunkfinanzierungs-StV); Verhandlungen und Unterzeichnung im Rahmen von RFK und MPK. Abweichungen von Empfehlung der KEF nur mit besonderer, verfassungsrechtlich einwandfreier Begründung zulässig. Ratifikationsverfahren in 16 Ländern: - Entwurf eines Zustimmungsgesetzes. - Beschlussfassung durch die Landesregierung. - Beschlussfassung durch das Parlament. Nach Einreichung der letzten Ratifikationsurkunde: Inkrafttreten des Rundfunkänderungsstaatsvertrages. 20. KEF- Bericht
Senatskanzlei Bremen Referat 11 8 von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Der 20. KEF-Bericht wesentliche Aussagen -
Senatskanzlei Bremen Referat 11 9 von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Finanzbedarf ARD/ZDF/DLR für die Beitragsperiode insgesamt Finanzbedarf ARDZDFDLRSumme Ergebnis28.240,19.264,81.012, ,6 Alle Angaben in Mio. Euro; Rundungsdifferenzen möglich Vorherige Beitragsperiode ( ): ,4 (10,1%).
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Plandaten für ARD Programmaufwand 2017 BR ,1% HR 154 6,1% MDR ,6% NDR ,4% RB 52 2,0% RBB 161 6,4% SR 40 1,6% SWR ,9% WDR ,9% Volumen % Anmeldungen der ARD zum 20. KEF-Bericht Angaben in Mio. € Rundungsdifferenzen möglich
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Anmeldung der Anstalten in Höhe von 19,6 Mio. Euro wird nicht anerkannt. RB und SR werden vorab insgesamt 28,28 Mio. Euro zweckgebunden zur Rückzahlungen von Liquiditätshilfen der anderen Anstalten zugewiesen. Kooperationen sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Aussagen zum ARD-Finanzausgleich
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Die Sendeleistung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Hörfunkprogramme (einschließlich der Partner- und Spartenprogramme) ist gegenüber dem 19. Bericht nahezu konstant geblieben. Nutzung und Kosten der Telemedienangebote von ARD, ZDF und DLR nehmen weiterhin zu. Weitere Aussagen des 20. Berichts
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Prognostizierte Erträge aus Werbung in Höhe von 1.030,2 Mio. Euro und Erträge aus Sponsoring in Höhe von 159,5 Mio. Euro. Gegenüber den Anmeldungen Zuschätzungen von insgesamt 35,2 Mio. Euro. Investitionsausgaben um 47,1 Mio. niedriger als angemeldet. 120,4 Mio. Euro für Entwicklungsprojekte (Digitaler Hörfunk, DVB-T2). Für die ARD Mittelsperren i.H.v. 117 Mio. Euro: um dieses Geld zu erhalten, müssen ein Konzept zur Reform der IT-Strukturen und abgeschlossene Tarifverhandlungen zur Altersvorsorge vorliegen. Weitere Aussagen des 20. Berichts
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Kürzungen durch die KEF (Auszug) Bereich AnmeldungKürzungARDZDFDLR Programm- aufwendungen Personal- aufwendungen Programmverbreitung Anrechenbare Eigenmittel 1.007, Wirtschaftlichkeits- abschlag Kürzungen = nicht als Bedarf anerkannt Alle Angaben in Mio. Euro; Rundungsdifferenzen möglich
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Finanzbedarf und Beitragsempfehlung Bedarf ARDZDFDLRSumme Angemeldeter zus. Bedarf1.558,3383,083,82.025,2 Sonderrücklage ,8387,539,31.589,5 Angemeldeter ungedeckter Finanzbedarf 395,64,544,5435,7 Veränderung des angemeldeten Finanzbedarfs durch die KEF 773,6166,026,0965,7 Festgestellter Finanzbedarf ,416,2-542,2 Alle Angaben in Mio. Euro; Rundungsdifferenzen möglich Aus diesem Grunde: Empfehlung der KEF, den monatlichen Beitrag ab 2017 um 30 Cent auf 17,20 Euro abzusenken.
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Die aus den bisherigen Überschüssen angesparte Beitragsrücklage muss ab 2017 verbraucht werden. Es wird ein Überschuss in Höhe von ca. 542,2 Mio. Euro festgestellt. Die KEF empfiehlt den Rundfunkbeitrag um 30 Cent/Monat zu senken (aktuell: 17,50 Euro/Monat). Zentrales Ergebnis des 20. Berichts
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Diskussion um die Höhe des Rundfunkbeitrags und weiteres Vorgehen
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Diskussion um die Höhe des Rundfunkbeitrags und weiteres Vorgehen MPK muss 2016 über Rundfunkbeitrag entscheiden. Diskussionsprozess dauert an, Entscheidung ist vorgesehen für MPK im Oktober 2016, Unterzeichnung im Dezember Für eine Beitragsreduzierung auf 17,20 Euro spricht - Abweichen von der KEF-Empfehlung erfordert hohen Begründungsaufwand. - Berechnung per Beitragsperiode, keine Thesaurierung. Für Beibehaltung des Beitrags in Höhe von 17,50 Euro spricht Prinzip der Beitragsstabilität und das Risiko einer Beitrags- steigerung ab 2020.
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August KEF-Bericht Gründe für eine mögliche Beitragssteigerung Allgemeine Kostensteigerungen (1,5 - 2 %). Lange Zeit der Beitragsstabilität trotz höheren Bedarfes (letzte Erhöhung 2009, Senkung 2015). Einmal-Effekt der Beitragsrücklagenverwendung. Unsicherheiten, die noch nicht berechnet sind (Werbereduzierung im neuen WDR-Gesetz, künftige Einnahmenentwicklung).
Senatskanzlei Bremen Referat von 20 WMDI am 17. August 2016 Dr. Enzo Vial Freie Hansestadt Bremen - Senatskanzlei Referat 11 - Medienrecht und Medienpolitik Tel KEF-Bericht