Amt / Dienststelle1 Informationsvorlage Jugendhilfeausschuss 25.06.2013 Kinder- und Jugendhilfe auf dem „inklusiven Weg“ Sachbericht Angebote der Kinder-

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Advertisements

Auf dem Weg in ein inklusives NRW
Jugendhilfeplanung Planungsaufgabe eines Jugendamtes
Modul 1 - Migration Modul 1.
6.Juli 2010 Aufwachsen offensiv mitgestalten Auftaktveranstaltung zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan im Rhein- Sieg-Kreis Referentin: Martina.
Grundsätzliches Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat.
Die LAG WR NRW erarbeitet sich den
Präventionswegweiser e.V.
Das Leitbild der kfd.
Rahmenkonzept Frühe Hilfen in der Stadt Wetzlar
„Kids im Verein“ > Starke Vereine stärken Kinder<
Soziales Engagement im Einklang mit betriebswirtschaftlichen Handeln
Ansatzpunkte der EU-Jugendstrategie
Unsere Vision In unserem Konzeptionsausschuss haben wir eine Vision für unsere Gemeinde erarbeitet. Diese wollen wir gerne mit Ihnen teilen und stellen.
„Frühe Förderung – Auf dem Weg zur Inklusion“
Landkreis Bad Kissingen Folie 1 Auftrag Der gesamtgesellschaftliche Auftrag besteht darin, jeden jungen Menschen in seiner Entwicklung und Erziehung zu.
PARTicipation Basis Workshop Inklusion
SC Aleviten Paderborn Inklusion Integration Soziales Sport
Im Intihaus Friedrichstr Berlin Tel.: / 60 Fax.:
AN DER HOCHSCHULE ALBSTADT-SIGMARIMGEN
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
1 Inklusion im Sozialraum gestalten Netzwerke von Anfang an Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg
Leitsätze Kita Nonnweiler Erstellt am Präambel Der Gedanke des Carl Rudolf von Beulwitz, eine Stiftung zu gründen, um Kindern und älteren Mitbürgern.
Von der Integration zur Inklusion in der Gemeinde Weyhe Weyhe, ja klar und inklusiv Beate Pilath.
M 08 Inklusion Werte und Normen Marianne Wilhelm PH Wien.
Gemeinsam zur Inklusion Die Sichtweise der MitarbeiterInnen und Mitarbeiter 3 Tagesstrukturstandorte in Wien, 1 in NÖ BALANCE ist eine von ca 35 Organisationen.
Homosexualität in unserer Gesellschaft Angelika Wittek Modul
Gemeinnützige Elternstiftung Baden-Württemberg Angebote der Elternstiftung Stand: Juni 2016 Gemeinnützige Elternstiftung BW Silberburgstr. 158 //
Landespsychiatrieplan Niedersachsen 2 1 AUFTRAG, ZIELE UND RAHMENSETZUNG 1.1 Niedersachsen: Bevölkerungsstruktur und Entwicklung 1.2 Entwicklung psychischer.
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Die Oberbürgermeisterin Amt für Kinder, Jugend und Familie 7. Fachtag Kinderschutz-Zentrum Köln AG 3: ….und wir sorgen für die Bedingungen Klaus-Peter.
Betreuungsangebote für Kinder 2010/2011 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Düsseldorf – das dritte Jahr.
Die Koordinatorinnen für Inklusion im Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf stellen ihre Arbeit vor.
Der Gesetzgeber definiert zwei Einrichtungsformen der Frühförderung
Guten Abend meine Damen, guten Abend meine Herrn, guten Abend die Madln,
Untersuchung zur Haltung der Mitarbeiter
Konzeption der aufsuchenden Jugendarbeit
Kath. Kindertagesstätte Heilig Kreuz
Fachtagung Juni 2010 von 9: :00 Uhr im Gymnasium Koblenzer Straße Thema: „Gemeinsame Verantwortung“ 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestalteten.
Einführung in die Sonderpädagogik
Bildungssysteme - Chancengleichheit
Übergang Kita – Grundschule im Landkreis Northeim
Checkpoint Erasmus+ JUGEND IN AKTION
Fachkräftemobilitäten nach R1 und R :
Rechtsgrundlagen für die Hilfen für junge Volljährige
Sozialpolitischer Diskurs München 26.Juni 2008
Was ist die Behinderten- Rechts- Konvention
Vielfältiger Islam versus gewaltbereiter Salafismus
Netzwerk Frühe Hilfen des Landkreises Harz.
Hilfe und Schutz für geflüchtete Frauen und ihre Kinder „Heimat schaffen. Familie schützen. Zukunft schenken“ Einrichtung von „Zentralen Frühe Hilfen“
Verein LOK – Leben ohne Krankenhaus
Kommunale Jugendarbeit aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags
Modul 7.21 Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII
WPM 04 Termin: Mittwoch, den 12. April von 10 bis 12 Uhr
von Sabine Kronfoth und Adrian Maerevoet
Konzeption der Kindertagesstätte St. Petrus Dom Osnabrück
Ein Bekenntnis zu einem besseren Bildungssystem
Inklusion als Chance für Alle
DDr.in Ursula Naue Universität Wien, Institut für Politikwissenschaft
Bundesprogramm Kindertagespflege - Weil die Kleinsten große Nähe brauchen - Modellstandort Bielefeld.
Themen des Faches Pädagogik
Soziale Ressourcen im Stadtteil nutzen
Teilhaushalt 04 – Jugend- wesentliche Produkte
Jugendsozialarbeit an der Hessenwaldschule
Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Inklusion durch Sozialleistungen?
„Aus der Schule … in den Beruf“
ABF - Assistenz für Beruf und Familie Ideen – Erfahrungen - Chancen
 Präsentation transkript:

Amt / Dienststelle1 Informationsvorlage Jugendhilfeausschuss Kinder- und Jugendhilfe auf dem „inklusiven Weg“ Sachbericht Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Düsseldorf für Kinder- und Jugendliche mit einer Behinderung und ihre Familien

2 Inklusion in der Gesellschaft Inklusion im Bildungsbereich Ebenen Inklusion in der Schule Vielfalt unterstützen Inklusion in der Jugendhilfe

Amt / Dienststelle 51 Sachbericht Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Düsseldorf für Kinder- und Jugendliche mit einer Behinderung und ihre Familien Sammlung aktueller Angebote für Kinder/Jugendliche mit Behinderung und Ihre Familien der Düsseldorfer Jugendhilfe Darstellung der Ausgangssituation zur Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Jugendhilfelandschaft.

Amt / Dienststelle 51 Rechtsgrundlagen Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3 „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Behindertengleichstellungsgesetz SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe § 1 Abs. 1 „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Kinderbildungsgesetz – KiBiz Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) Artikel 24 beschreibt den Auftrag zur Verwirklichung eines inklusiven Erziehungs- und Bildungssystem

Amt / Dienststelle 51 Kinder- und Jugendhilfe Vielfalt und Verschiedenartigkeit sind in der Kinder und Jugendhilfe alltäglich und selbstverständlich. Die Qualität der Jugendhilfe misst sich u.a. an ihrer Flexibilität im Umgang mit nicht passenden Strukturen, um Menschen Entwicklungsräume zu eröffnen und Wege zur Teilhabe zu bereiten.

Amt / Dienststelle 51 Tageseinrichtungen für Kinder Dreigliedriges System der Betreuung, welches die notwendigen Spielräume für vielfältige Lebens- und Entwicklungssituationen bereithält. Heilpädagogische Betreuung in Sondergruppen seit Anfang der 60er Jahre. Integrative Betreuung von Kindern mit und ohne eine Behinderung, seit Mitte der 70er Jahre Seit 2008 kontinuierlicher Ausbau der Einzelintegration von Kindern mit einer Behinderung in Regelgruppen und Qualitätsmaßstäben.

Amt / Dienststelle 51 Basisfaktoren gelingender Einzelintegration 1. Engagement und Bereitschaft der Mitarbeiterinnen 2. Fachliche Beratung und Begleitung der Mitarbeiter 3. Mitverantwortung der Eltern/Sorgeberechtigten 4. Qualifizierungsangebote 5. Angemessene Rahmenstrukturen 6. Gute Kooperationen mit Unterstützersystemen

Amt / Dienststelle 51 Offene Kinder- und Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit Die Heterogenität der Teilnehmer bietet eine enorme Chance zu individuellen Lernerfahrungen und Horizonterweiterung, zu einem selbstverständlichen Miteinander und zu gemeinsamer Potentialnutzung. Das Arbeitsfeld verfolgt daher insbesondere : die Entwicklung und kontinuierliche Erweiterung integrativer Angebote der Düsselferien die fachthematische Auseinandersetzung in den Gremien der offenen Kinder- und Jugendarbeit eine Qualifizierungsinitiative im Themenfeld Behinderung / Integration – Inklusion

Amt / Dienststelle 51 Aktuelle Diskussion in der Jugendhilfe Fachliche Auseinandersetzung mit der „Vision ein Inklusiven Jugendhilfelandschaft“ auf allen Ebenen. Selbstkritische Betrachtung der Institutionen und der Leistungsstrukturen hinsichtlich „vorhandener Barrieren“ „Große Lösung“ – Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche mit einer seelischen Behinderung und mit einer körperlichen/geistigen Behinderung.

Amt / Dienststelle 51 Was tun wir in Düsseldorf? Regelmäßiges Thema in der AG § 78 SGB VIII Teilnahme am Arbeitskreis ‚Inklusion‘ auf allen Ebenen und Strukturen (z.B. auch Qualitätszirkel ‚Inklusion‘ unter Federführung d. Schulverwaltungsamtes) Aufnahme in allen Jugendhilfeplanungen Bedarfsabfragen werden vorbereitet Zielvereinbarungen werden erarbeitet

Amt / Dienststelle 51 Das Glück besteht darin, zu leben wie alle Welt und doch wie kein anderer zu sein. (Simone de Beauvoir)