Gründung der
Gliederung ● Der Weg zur Gründung ● Ablauf der Gründung ● Ziele der Piraten ● Erfolgsaussichten
Der Weg zur Gründung ● Gründung der schwedischen Piratenpartei (2006) ● Treffen Gleichgesinnter (Stammtisch) ● Gründung der Piratenpartei Deutschland (2006) ● Diskussionen im PiratenWiki – Eigene Unterseite ● Vorbereitungstreffen ● Stammtische / Treffen im Internet ● Verschicken der Einladung
Gründung der Piratenpartei-BW Sonntag, dem Uhr – Uhr Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Haus Ettlinger Straße 3a Karlsruhe
Ablauf der Gründung ● Wahl: – Des Protokollanten – Des Versammlungsleiters – Des Wahlleiters – Der Wahlhelfer ● Tagesordnung ● Parteiprogramm ● Wahl des Vorstands ● Wahl des Schiedsgerichts
Der Vorstand (Foto von der Gründungsversammlung)
Ziele der Piraten ● Datenschutz und Privatsphäre ● Transparenz des Staatswesens ● Open Access ● Anpassung des Urheberrecht ● Einschränkungen im Patentwesen ● Keine Infrastrukturmonopole
Erfolgsaussichten ● Mitglieder (Schweden) – drittgrößte Partei ● 11 Landesverbände ● 1183 Mitglieder (Deutschland) ● Landtagswahl Hessen: – (2008) 0,3 % der gültigen Stimmen – (2009) 0,5 % der gültigen Stimmen ● Zulassung zur Wahl des Europaparlaments
Kritik ● Ein Themen Partei ● Provokanter Name ● geringe politische Erfahrung ● Ausschluss der älteren Generation ● Durchschnittsalter der Mitglieder 31 Jahre
Name Der Name „Piratenpartei Deutschland“ entstand durch das Vorbild der schwedischen Piratpartiet, welche sich wiederum aus den Kreisen des Vereins Piratbyrån (Piratenbüro) gebildet hat. Er ist eine ironische Antwort auf den Vorwurf von Seiten der Musik- und Filmindustrie, Nutzer von Internet-Tauschbörsen wären „Raubkopierer“ und „Piraten“. Die Partei befürwortet nicht die Verbreitung illegaler Kopien, sondern setzt sich dafür ein, das Recht auf Privatkopie weiterhin zu erhalten und auszubauen und eine pauschale Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern.
Partei (1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe. (2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen. (3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder. (4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.