1 Lerneinheit 12 – 26.05.2009 Überblick A.Leistungsstörungen 5. AbschnittSchutzpflichtverletzungen (Rücksichtnahmepflichtverletzungen) § 17 Grundlagen.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Advertisements

Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Probeklausur Z I vom Prof. Dr. Christoph Paulus
Umfang des Schadensersatzes
Aufhebung des Vertrages
Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Culpa in Contrahendo §§ 311 II, 241 II.
Fall 1: Schnelles Fahren
Nachtrag zu Folien 19:.
Schadenersatz Für die Pflichtverletzung aus den Kaufvertrags-pflichten ist Schadensersatz möglich, wenn der Schuldner an der Pflichtverletzung schuld ist!
3. Kapitel: Grundlagen des Schuldrechts – Störungen im Vertragsrecht
§ 3 Gefahrtragung bei Unmöglichkeit der Leistung
Prof. Dr. Reinhard Singer Humboldt-Universität zu Berlin
§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte
vom Schuldner zu vertreten § 276
Leistungs- hindernisse
Ansprüche bei Pflichtverletzung:
§§ Schadensersatzansprüche wegen Leistungsstörungen
§ 6 Verknüpfung von Leistungs- und Gegenleistungspflicht
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Einführung ins Privatrecht
Erfüllung des Vertrages
Privatrecht II Lektion 8 Leistungsstörungen (§ 5, V - VII)
Privatrecht II Lektion 7 Leistungsstörungen (§ 5, I - IV)
Vertragsschluss und Vertragsauslegung
§ 9 Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis
§ 7 Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht im Überblick
Einführung ins Privatrecht
Lieferverzug / nicht rechtzeitige Lieferung
EINHEIT 3 – Vertragliche Schuldverhältnisse I
Einführung ins Privatrecht
Einführung ins Privatrecht
Einführung ins Privatrecht
Dr. iur. Roger Brändli Einführung ins Privatrecht Assessment-Stufe Übung 4 OR Besonderer Teil (besondere Vertragsverhältnisse) Dr. iur. Roger Brändli Lehrbeauftragter.
Dr. iur. Roger Brändli Einführung ins Privatrecht Assessment-Stufe Übung 5 OR Besonderer Teil (besondere Vertragsverhältnisse) Dr. iur. Roger Brändli Rechtsanwalt.
Einführung ins Privatrecht
Einführung ins Privatrecht
Mängelhaftung beim Kauf:
PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.)
Methoden der Rechtswissenschaften
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I
By Tabea May, Kevin Schmitt und Bilal Khan
Kosten für Ersatz- gebrauch   Tilgungsbestimmung (362 ff. BGB)   Kosten für Durch- setzung Kosten für Ersatz Tausch- wert Gebrauchs- wert  
Lerneinheit 21 – Überblick B. Die Beteiligung Dritter
Kap 7 - Schuldverhältnisse 1 Bárta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen  § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge.
Schuldrecht AT, PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.)
1 Lerneinheit 6 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 8Ersatz vergeblicher Aufwendungen,
Lerneinheit 1 – Überblick A.Leistungsstörungen 1. Abschnitt - Grundlagen § 1Einführung § 2System des Leistungsstörungsrechts 2. Abschnitt -
Lerneinheit 3 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 20 – Überblick A.Leistungsstörungen § 29 Mietvertragsrecht im Überblick 10. AbschnittRückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen.
1 Lerneinheit 8 – Überblick A.Leistungsstörungen 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 11 Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III,
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
1 Eramusstudenten: Bitte bei Lehrstuhl per mit Namen und Matrikelnummer zur mündlichen Prüfung am Ende des Semesters anmelden. Prüfungstermin: Montag,
1 Lerneinheit 8 – C.Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte § 11Darlehens- und Sachdarlehensvertrag, §§ 488 ff., 607 ff.; Finanzierungshilfen.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Lerneinheit 2 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 3Ausschluss der Leistungspflicht.
1 Lerneinheit 7 – Überblick A.Leistungsstörungen 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 10 Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 I, II, 286.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
1 Lerneinheit 11 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 15 Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 I für Integritätsschäden.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
1 Lerneinheit 4 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 6Umfang und Grenzen des Bereicherungsanspruchs.
1 Lerneinheit 10 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 13 Überblick § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung.
Grundgedanke Trainerlinks
Dritter Rechtsbehelf bei Pflichtverletzung -Teil 1-
 Präsentation transkript:

1 Lerneinheit 12 – Überblick A.Leistungsstörungen 5. AbschnittSchutzpflichtverletzungen (Rücksichtnahmepflichtverletzungen) § 17 Grundlagen § 18 Schutzpflichtverletzungen in der Vertragsabwicklung

2 5. Abschnitt Schutzpflichtverletzungen (Rücksichtnahmepflichtverletzungen) § 17 Grundlagen I.Integritätsinteresse - Leistungsinteresse 1.Generelle Abgrenzung - Vorhandener Bestand – Aufstockung - Genauer: Hinwegdenken der Leistung - Sonderfall: Leistungen zum Schutz des Erhaltungsinteresses

3 § 17 Grundlagen II. Struktur der gesetzlichen Regelung 1. Vertragsabwicklungsstadium a) Einfacher Schadensersatz, § 280 I b) Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I, III, 282 c) Rücktritt, § 324

4 § 17 Grundlagen II. Struktur der gesetzlichen Regelung 2. Vorvertraglicher Bereich a) Einfacher Schadensersatz, §§ 280 I, 311 II b) Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I, III, 282 c) Rücktritt, § 324

5 § 18 Schutzpflichtverletzungen in der Vertragsabwicklung I.Einfacher Schadensersatz, § 280 I 1.Voraussetzungen a) Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung in Form einer Schutzpflichtverletzung - Rechtfertigung von Rücksichtnahmepflichten -Typische Pflichtinhalte -Schutzpflichten ieS -Obhutspflichten -Informationspflichten -Verschwiegenheitspflichten -Nicht: Nebenleistungspflichten, leistungsbezogene Nebenpflichten (u. a. Leistungstreuepflicht)

6 - Kumulative Schlechtleistung/Nichtleistung zB: geschuldete Dachpfannen - sind undicht oder - werden zu spät geliefert Folge: Durch Regen entstehen Schäden (im zweiten Fall Analogie zu § 286 I und II?) c) Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2 2.Rechtsfolge Schadensersatz neben der Leistung (Verletzung des Integritätsinteresses)

7 II.Schadensersatz statt der Leistung, §§ 280 I, III, Voraussetzungen a) Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung in Form einer Schutzpflichtverletzung c) Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2 d) Unzumutbarkeit für den Gläubiger 2.Rechtsfolge a) Schadensersatz statt der Leistung (Verletzung des Leistungsinteresses) b) Verhältnis zum Schadensersatz neben der Leistung (Verletzung des Integritätsinteresses)

8 III.Rücktritt, § Voraussetzungen des Rücktritts a) Rücktrittserklärung, § 349 b) Gegenseitiger Vertrag c) Pflichtverletzung in Form einer Schutzpflichtverletzung d) Keine Entlastung des Schuldners, § 280 I 2 e) Unzumutbarkeit für den Gläubiger 2.Rechtsfolgen (Untergang der Primäransprüche; §§ 346 ff.)

9 Fall: K kauft bei V einen gebrauchten Lamborghini für €. Kurz vor dem vereinbarten Liefertermin sieht K bei einem zufälligen Werkstattbesuch, wie Mitarbeiter des V am Fahrzeug einige originale Zubehörteile austauschen und durch Nachahmungen ersetzen. K ist entsetzt und erklärt den sofortigen Rücktritt vom Vertrag. V besteht dagegen auf Vertragserfüllung.