Kap 3 - Leihe 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Rechtliche Grundlagen
Advertisements

Vertriebsrecht (Fortsetzung)
Tutorium Privatrecht I + II
Fälle zu Darlehen und Leihe (1)
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Schuld und Haftung (1) qWer heute etwas schuldet, haftet auch (für diese Schuld); dh er muss leisten. – Historisch.
Aufgaben des Sachenrechts (1)
Kauf: Gegenseitige Rechte und Pflichten
3 Kaufvertrag – jedes Geschäft braucht einen Vertrag!
Leistungszeit und Leistungsort (1)
Gläubigerverzug (1) - § 1419 ABGB
Gastwirtehaftung (1): §§ 970 ff, 1316 ABGB
Aufgaben des Sachenrechts (1)
Barta: Zivilrecht online
Privatrechtsgeschichte
SoWi Ü 4- 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag.
Das neue Gewährleistungsrecht
Barta: Zivilrecht online
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte: Sachen
Barta: Zivilrecht online
Stellvertretung: §§ 1002 ff ABGB
Lösungsschema Kernaussage BGE 132 III 651 Eigentum – Dienstbarkeit
Leihe und Darlehen I OR-BT 19. März 2012.
Wer und Was ist alles versichert Sie als Versicherungsnehmer Ihr Ehegatte /Lebenspartner + unverheiratete Kinder in der Berufsausbildung in Ihrem Haushalt.
Fall 1 Vorkaufsrecht Optionsvertrag Vorkaufsfall Vorkaufspreis
- das Spiel für Durchblicker!
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.
körperliche Gegenstände unkörperliche Gegenstände
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 125 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages.
SoWi Ü 2- 1 Barta: Zivilrecht online ABGB, HGB und KSchG ABGB Grundlage für alle Rechtsgeschäfte HGB Sonderregeln für Kaufleute KSchG Sonderregeln für.
STRAFRECHT BT ANDERE DELIKTE GEGEN DIE VERFÜGUNGSMACHT ART.141, 141 bis, 144 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
Barta: Zivilrecht online
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.
Leben mit Vision.
Realkontrakte – Übersicht
Proseminar Grundzüge der Rechtwissenschaft I Sommersemester 2009.
Aufgaben des Sachenrechts (1)
Gerichtsorganisation
Univ.-Prof. Dr. Stefan PERNER Institut für Zivilrecht/Abteilung Finanzmarktrecht/JKU Linz.
Repetitorium aus Zivilrecht Vertragsverhältnisse II Angelika Kurz
Besprechung Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2015/ Prof. Dr. Martina Benecke Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-,
Werkvertrag  Arbeitsvertrag
SoWi Ü 4- 1 Barta: Zivilrecht online Schenkung: §§ 938 ff ABGB qDie Schenkung ist Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, einem andern eine Sache.
Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 1 Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG.
Schuldrecht Allgemeiner Teil Barta: Zivilrecht online September 2, Stunde - Vorvertrag 1 Zielschuldverhältnis - Dauerschuldverhältnis qEinmaliger.
Kap 12 - Werkvertrag 1 Barta: Zivilrecht online Werkvertrag: §§ 1165 ff ABGB (1) qVertrag über die Herstellung eines bestimmten Werks / Erfolgs l Errichtung.
Kap 2 - Arten des Kaufvertrags 1 Barta: Zivilrecht online Arten des Kaufs Arten des Kaufs qNormaler Kauf = Zug um Zug - Kauf l § 1052 ABGB qKreditkauf.
Eigentumsvorbehalt (1)
SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online AGB (1) - Allgemeines qZweck: Kaufmännisch-rechtliche Rationalisierung l AGB : Vertragsschluß unter Beifügung von.
SoWi Ü 5- 1 Barta: Zivilrecht online Vergleich Ziel- und Dauerschuldverhältnis Einmaliger LeistungsaustauschLeistungsaustausch auf Dauer oder doch Zeit.
Kap 2 - Kauf-Tausch 1 Barta: Zivilrecht online Kauf und Tausch qPraktische Bedeutung...! qRegelung im Gesetz: l Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“;
Nebenabreden zum Kauf (1)
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Tierhalterhaftung: § 1320 ABGB (1) qMaß der erforderlichen Aufsicht und Verwahrung: l nach Umständen des Einzelfalls;
Kap 7 - Gläubigerverzug 1 Barta: Zivilrecht online Gläubigerverzug; § 1419 ABGB (1) qDer Gläubiger gerät in Verzug, wenn er die ihm ordnungsgemäß – real.
SoWi Ü 6- 1 Barta: Zivilrecht online... muss bestimmt oder doch bestimmbar sein ! q... durch Vertrag: dies interpellat pro homine zB: "Zahlungsziel 14.
Kap 2 - Konsumentenschutz 1 Barta: Zivilrecht online Konsumentenschutzgesetz / KSchG BGBl 1979/140 qSchutz von Verbrauchern vor Überrumpelung und unlauterem.
Herzlich Willkommen zu Domain-Recht. www-http-URL/URI- Domain-DNS World wide web Hyper Text Transfer Protocol Uniform Resource Locator Uniform Resource.
Kap 7 - Schuldverhältnisse 1 Bárta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen  § 859 ABGB: > Die persönlichen Sachenrechte, vermöge.
Barta: Zivilrecht online Kap 6 - Vorvertrag 1 Vorkaufsrecht: § 1072 ff ABGB (1) § 1072: Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, daß der Käufer, wenn.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Dienstleistungsverträge iwS qRechtsquellen : l §§ 1151 – 1174 ABGB l arbeitsrechtliche Sondergesetze qTypen l Dienst-
SoWi Ü 6- 1 Barta: Zivilrecht online Gewährleistung (1) qRegelungsort: §§ 922 – 933b ABGB qDefinition:... bedeutet Einstehenmüssen für Sach- und Rechtsmängel.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Auftrag (1) qAuftrag, mandatum qDefinition: Auftrag ist Geschäftsbesorgung für einen anderen auf dessen Rechnung l.
SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen q§ 859 ABGB q„Die persönlichen Sachenrechte, vermöge welcher eine Person.
1 Lerneinheit 8 – C.Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte § 11Darlehens- und Sachdarlehensvertrag, §§ 488 ff., 607 ff.; Finanzierungshilfen.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Willensmängel – Überblick qTäuschung, Drohung / Zwang l § 870 ABGB l §§ 38, 39 EheG qIrrtum: l §§ 871 ff ABGB: allgemeine.
Kap 3 – Verwahrung 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht  Darlehen§§ 983 ff ABGB  Leihe§§ 971 ff ABGB  Verwahrung§§ 957 ff ABGB  Pfandvertrag§§
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (1) qFall: „ Fliegendes“ Messer aus Rasenmäher tötet Frau qAnwendungsbereich: Gewerbe, Industrie; Arzneimittel.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Das Pfandrecht: § 447 ABGB qLegaldefinition: "Das Pfandrecht ist das dingliche Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt.
 Titel = Rechtsgrund/rechtlicher Erwerbungsgrund  römR: causa  Modus = taugliche Erwerb(ung)sart zB: für Eigentumserwerb: §§ 426 ff (bewegliche Sachen)
 Präsentation transkript:

Kap 3 - Leihe 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag §§ 1368 ff ABGB qTrödelvertrag / Verkaufsauftrag §§ 1086 ff ABGB Beachte: Die Schenkung ist kein Real-, sondern ein Konsensualvertrag

Kap 3 - Leihe 2 Barta: Zivilrecht online Leihe: §§ 971 ff ABGB qHistorische Entwicklung: im Mittelalter entgeltlich und (!) unentgeltlich; heute: notwendig unentgeltlich qRealvertrag: Konsens und reale Übergabe qTerminologie: Verleiher – Entlehner qDauer: Vereinbarung, Zweck, Kündigung qRechte und Pflichten des Entlehners: l Sache schonend (=ordentlich) zu gebrauchen und sorgfältig zu verwahren qHaftung für: l mangelnde Sorgfalt und widerrechtlichen Gebrauch l für gemischten (=verschuldeten) Zufall; nicht für Zufall (§ 1311 ABGB) qBittleihe / Prekarium

Kap 3 - Leihe 3 Barta: Zivilrecht online Entgeltlich oder unentgeltlich Zurückzustellen: Sachen "der- selben Gattung und Güte“ Gegenstand sind: verbrauchbare und vertretbare, aber nur bewegliche Sachen Darlehensgeber: hat nur schuld- rechtlichen Rückforderungsan- spruch Darlehensnehmer: wird Eigentümer mit obligatorischer Rückzahlungspflicht limmer unentgeltlich lZurückzustellen: dieselbe Sache lGegenstand sind: nur unverbrauchbare bewegliche und unbewegliche Sachen lVerleiher: bleibt Eigentümer + Sachbesitzer lEntlehner: Rechtsbesitzer, da Gebrauchsrecht + Sachinhaber Darlehen  Vergleich der Rechtsstellung  Leihe

Kap 3 - Leihe 4 Barta: Zivilrecht online Realvertrag + Dauerschuldverhältnis Zweck: Gebrauch Gegenstand:unverbrauchbare und unvertretbare Sachen Zurückzustellen: dieselbe Sache Nur unentgeltlich Verleiher: bleibt Eigentümer + Sachbesitzer Entlehner: Rechtsbesitzer + Sachinhaber lRealvertrag + Dauerschuldverhältnis lZweck: Obsorge lGegenstand: alle Sachen lZurückzustellen: dieselbe Sache; Ausnahme: depositum irregulare lentgeltlich + unentgeltlich lHinterleger: bleibt Eigentümer + Sachbesitzer lVerwahrer: nur Sachinhaber (kein Rechtsbesitz, da kein Gebrauchsrecht) Vergleich der Rechtsstellung Leihe  Verwahrung