1 HZV Thema Arzneimittel in der HZV. 2 Überblick Versorgungssteuerung Die Elemente AOKBosch BKKBKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz- kassen LKK Knapp.

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 Präsentation transkript:

1 HZV Thema Arzneimittel in der HZV

2 Überblick Versorgungssteuerung Die Elemente AOKBosch BKKBKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz- kassen LKK Knapp schaft AU FallmanagementXXX Verordnung häuslicher KrankenpflegeXXX Schnellinformation XX HeilmittelmanagementXXX HilfsmittelmanagementXXX ArribaXXX ArzneimittelmodulXXX nur einzelne Kassen X nur TK XX Anbindung von FacharztverträgenXX

3 Was bedeutet rationale Pharmakotherapie?

4 Bestmögliche Pharmakotherapie für den Patienten unter Berücksichtigung von:  Angemessenheit Besteht eine Indikation für den Arzneimitteleinsatz?  Effektivität Therapeutisches Ziel mit diesem Wirkstoff erreichbar?  Sicherheit Ist es der richtige Wirkstoff für den betreffenden Patienten?  Wirtschaftlichkeit Gibt es günstigere Alternativen mit gleichem therapeutischen Nutzen?

5 Warum rationale Pharmakotherapie?

6 6 Hausarztpraxis: IT-Unterstützung durch farbliche Hinterlegung von Arzneimitteln, Bonus auf P2, Schutz vor Regressen Krankenkasse: Förderung von Rabattverträgen Patient: Befreiung von der Zuzahlung (nur AOK) Vorteil für alle: Vermeidung unnötiger Kosten

7 Welche Kassen bieten die rationale Pharmakotherapie in der HZV an?

8 Das Arzneimittelmodul

9 Was bedeutet welche Farbe? Rot= Me-too-Arzneimittel (Arzneimittelmodul schlägt wirtschaftliche Alternativen identischer Wirkstoffgruppen sowie gegebenenfalls alternative Wirkstoffe vor) Grün= 1. Patentfreie Arzneimittel, für die die Krankenkasse im Rahmen von Ausschreibungen Rabattverträge abgeschlossen hat (= Rabatt-Grün) 2. Grün berechnete Arzneimittel. Sie haben keine Auswirkung auf die Quote

10 Was bedeutet welche Farbe? Blau= Patentgeschütze und/oder biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, für die die Krankenkasse Rabattverträge abgeschlossen hat. Orange= Patentgeschütze und/oder biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die durch patentgeschütze und/oder biotechnologisch Arzneimittel substituiert werden können, für die die Krankenkasse Rabattverträge abgeschlossen hat (Blaue Medikamente). Weiß = Alle übrigen Arzneimittel

11 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 1. Suchergebnis nach Eingabe des Medikamente

12 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 2. Auflistung der Alternativen und Auswahl der gewünschten Dosierung

13 Anwendungsbeispiel (Turbomed) 3. Übernahme auf das Rezept

14 Umsetzung der rationalen Pharmakotherapie in der HZV Vergütung

15 Grundsätzlich Bei Quotenerreichung  automatischer Zuschlag auf jede P2

16 Übersicht Schwellenwerte & Zuschläge AOKLKKIKK classicBosch BKK/BKK VAG BKK VerbundEK (nur Techniker) Knappschaft DefinitionZuschlagDefinitionZuschlagDefinitionZuschlagDefinitionZuschlagDefinitionZuschlagDefinitionZuschlagDefinitionZuschlag Grün 1*>= 90%1,50 €>= 90%1,00 €≥ 90 %1,50 €>= 85 %1,00 €-->= 90%1,00 € -- Grün 2* 80 bis < 90%1,00 € Nec- aut idem*<= 5%1,00 € Rot 1*<= 3%2,50 €<= 3%2,50 €≤ 10 %2,50 €<= 4 %2,50 €--<= 3%2,50 € -- Rot 2* >3 bis <= 6 %1,50 € Blau>= 70%0,50 €>= 70%0,50 €-->= 95 %0,50 € Summe 4,50 € 4,00 € 3,50 € * je Farbgruppe wird pro Quartal nur eine Quote ausbezahlt

17 Beispiel Rationale Pharmakotherapie Eine Hausarztpraxis bekommt 500 P2 in der AOK-Abrechnung vergütet. Die Praxis hat den Schwellenwert Grün 1 und Rot 2 erreicht. In der Abrechnung der LKK sind 100 P2 ausgewiesen. Hier wurde die Rot-Quote erreicht. Rechnung: AOK: (500 x 1,50 €) + (500 x 1,50 €) = € LKK: 100 x 2,50 € = 250 € (weitere Verträge nicht berücksichtigt) Es lohnt sich!

18 Was passiert wenn man nicht substituiert? WICHITG Das Arzneimittelmodul liefert nur Substitutionsvorschläge – die ärztliche Hoheit und Verantwortung bleibt voll gewahrt Quote wird nicht erreicht  keinen Zuschlag auf die P2

19 Grundsätzlich gilt Neues Präparat muss therapeutisch gleichwertig sein Umstellung ist keinesfalls ein therapeutischer Qualitätsverlust, sondern führt lediglich zur Kosteneinsparung. Weitere Argumente im Rahmen einer Umstellung sind: Generika kommen von sehr zuverlässigen Herstellern, sind geprüft und zugelassen Das neue Medikament enthält den gleichen Wirkstoff in der selben Dosierung. Wahlmedikamente, bei denen die Patienten die Mehrkosten selbst tragen, haben keinen Zusatznutzen.

20 Umsetzung in der Apotheke

21 Woran erkennt die Apotheke, ob der Patient von der Zuzahlung befreit ist? Anhand einer bestimmten Kassennummer ( – wird automatisch auf das Rezept gedruckt) können die Apotheken erkennen, ob es sich um einen AOK-HZV-Patienten handelt. Vorteil: Bei Verordnung von rabattierten Medikamenten wird die Apotheke über die Zuzahlungsbefreiung des Patienten informiert.

22 Medikamentenzuzahlung Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten liegt bei maximal zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro (Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittel-Zuzahlungen befreit) Beispiel: Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 5 Euro Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlt der Patient 7,50 Euro Kostet es 400 Euro, zahlt er 10 Euro Kostet es 4,75 Euro, zahlt er 4,75 Euro HZV: (Zuzahlungsbefreiung bei rabattierten Medikamenten – nur AOK)

23 OTC-Medikamente (over the counter= über die Ladentheke) z.B. Aspirin (apothekenpflichtig aber nicht rezeptpflichtig gelistete Präparate) Allgemein: Kostenübernahme bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Bei HZV-Patienten der AOK erfolgt die Kostenübernahme bis zum 18. Geburtstag NEU

24 Aut-idem-Kreuz (lateinisch: oder das Gleiche) Für die Berechnung der Pharmaquoten des Arztes sind die Daten relevant, die der Arzt über seine Software verordnet und an das Rechenzentrum versendet. Die Abgabedaten der Apotheken werden für die Berechnung der Pharmaquoten nicht herangezogen. Um die Substitution des Mittels durch den Apotheker zu ermöglichen, sieht der AOK Vertrag vor das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept nicht zu setzen.

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!