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Veröffentlicht von:Mette Weitzner Geändert vor über 10 Jahren
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Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte 29. 06
Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte in Königswinter/Bonn Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V Wettbewerbswirksamkeit im Vergleich zu Alternativinstrumenten Dr. Christopher Hermann Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg Leiter AG "Arzneimittelrabatte, Preisverhandlungen Sonderprodukte" Federführender Leiter Verhandlerteam Arzneimittel, Sonderprodukte (VTAS)
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Agenda Ausgangslage Preissteuerungsinstrumente Verträge
Zukunftsszenario Verträge Festbeträge Fazit kurzfristig mittelfristig
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Historie: Arzneimittelausgaben des AOK-Systems
1. Ausgangslage Historie: Arzneimittelausgaben des AOK-Systems Ausgaben Netto (TEUR) „ “ Quelle: GAmSI
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1. Ausgangslage Wettbewerbsstruktur des patentfreien Arzneimittel-markts bis 2006 Marktbeherrschung durch drei Großkonzerne Mittelstand quo vadis? Quelle: GAmSI
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Marktkonzentration 2006: Hochpreis-Phalanx
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Marktkonzentration 2006: Hochpreis-Phalanx Trotz günstiger Preise kein nennenswerter Marktzugang für Mittelstand Quelle: AOK Baden-Württemberg
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Stärkung des Mittelstandes neuer Wettbewerb
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Profiteure Bisoprolol 5 mg 100 St.: Abrechnungsverteilung AOK Baden Württemberg 2007, Preisstand Stärkung des Mittelstandes neuer Wettbewerb
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Preiswirksamkeit Festbeträge und Wettbewerb am Beispiel Simvastatin
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Preiswirksamkeit Festbeträge und Wettbewerb am Beispiel Simvastatin 9 39 35 37 40 Anzahl Wettbewerber Durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis Quelle: Lauer-Taxe
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Preiswirksamkeit Rabattverträge
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge Preiswirksamkeit Rabattverträge Durchschnittlicher Apothekenverkaufspreis Rabattierte Effektiv-preislinie Quelle: Lauer-Taxe
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„Mehrpotenzial“ Rabattverträge
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge „Mehrpotenzial“ Rabattverträge Umsatz GKV patentfreier Arzneimittelmarkt 2008: 12,7 Mrd. EUR (AVP) Ausschreibung AOKs : 63 Wirkstoffe, Umsatz ,2 Mrd. EUR (AVP) ESP „AOK 63“ p.a.: 512 Mio. EUR entspr. 23 % an AVP Unberücksichtigt: patentgeschützter Markt (60%) „ESP GKV“: 2,9 Mrd. EUR p.a.
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Festbeträge 2. Preissteuerungsinstrumente
Rabattverträge, Festbeträge: Fazit Festbeträge In der Regel wirksame Sicherung gegen Höchstpreise wirken selbst bei Vielzahl von Wettbewerbern langsam orientieren sich an bestehender Preisverteilung und dienen als Preisorientierungshilfe für pharm. Unternehmen: keine Motivation zur Unterschreitung Festbetrag bzw. Zuzahlungspreislinie sind im für Preiswettbewerb offenen, patentfreien Markt den Rabattverträgen wirtschaftlich unterlegen
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Rabattverträge 2. Preissteuerungsinstrumente
Rabattverträge, Festbeträge: Fazit Rabattverträge Ermöglichen Zuzahlungsvorteil Versicherte nach § 31 Abs. 3 Satz 5 SGB V wirken unmittelbar Erreichen ausgeschrieben durch Geheimwettbewerb maximale Wirtschaftlichkeit losgelöst von bestehenden Preisen Entfalten stärkste Wirkung im patentfreien, preisaktiven Markt Preisverantwortung weg vom Arzt, Vorteil Wirtschaftlichkeits- prüfung
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Rabattverträge: Auswirkungen auf Versicherte
2. Preissteuerungsinstrumente Rabattverträge, Festbeträge: Fazit Rabattverträge: Auswirkungen auf Versicherte § 31 Abs. 2 S. 2: Krankenkasse übernimmt vollen Apothekenverkaufspreis (> Festbetrag), refinanziert durch Rabattvereinbarung (S. 3); keine Aufzahlung für Versicherte § 31 Abs. 3 S. 4: wenn AEP inkl. MWSt. mind. 30% unter Festbetrag: Möglichkeit zur Zuzahlungsbefreiung durch SpiBu (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten) + S. 5: Zuzahlungsermäßigung auf 50% oder Zuzahlungsbefreiung durch KK bei Rabattvertragsabschluss (wenn hieraus Einsparungen zu erwarten) Gesetzgeber ermöglicht kollisionsfreie Koexistenz Rabattverträge / Festbeträge, Rabattverträge auch bei Festbetragsarzneimitteln gewollt
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„Übergangswelt“: Dualistisches System unverzichtbar
3. Zukunftsszenario I -kurzfristig- „Übergangswelt“: Dualistisches System unverzichtbar Dezentral: Rabatte Direkte Verhandlungen, Ausschreibung Wettbewerb auf Krankenkassen-Ebene Wettbewerb auf Ebene Pharma-Unternehmen Zentral: Festbeträge Einheitliche + einseitige Preisfestsetzung durch „Nachfrager“ Wettbewerbsbeschränkendes, dirigistisches Vorgehen gegenüber Einzelkassen und Pharma-Unternehmen Lückenlose Sicherstellung der Patientenversorgung
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Perspektiven 2011 ff. 3. Zukunftsszenario II -mittelfristig-
Austauschfähiger Markt (Generika, patentfreie Originale): Übergang zu obligatorischem KiP-System Wegfall Festbeträge insoweit Nicht festbetragsfähiger innovativer patentgeschützter AM-Markt: K-N-Bewertung (§§ 35 b, 91 II a SGB V); kassenspezifische Versorgungsverträge mit pharma- zeutischen Unternehmen im Rahmen von Selektiv- verträgen (§§ 73 b, c, 140 a ff. SGB V)
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für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Christopher Hermann
Studienkreis Regulierung Europäischer Gesundheitsmärkte in Königswinter/Bonn Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Christopher Hermann Stellv. Vorsitzender des Vorstandes AOK Baden-Württemberg
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