Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Vorstandswahlen im Verein.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
Advertisements

1 / Vereinfachtes Wahlverfahren Seminarunterlage Vereinfachtes Wahlverfahren Anzuwenden in Betrieben mit 5 – 49 wahlberechtigten behinderten oder gleichgestellten.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsmitgliedschaft.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abteilungskassen im Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufbewahrungsfristen Steuerunterlagen und Belege.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuertermin- kalender.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Startgelder.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: Februar 2013 Überblick über die Vereinsbesteuerung.
Vergütungen an Vereinsvorstände
Vereinsmitgliedschaft
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Vorstandswahlen im Verein
Die UEMS – Zukünftige Struktur und Wahlrecht
für gemeinnützige Vereine
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Mitgliederversammlung
steuerbegünstigter Vereine
Steuerliche Behandlung
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Steuerliche Behandlung von Eintrittsgelder
Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der tatsächlichen Durchführung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Vorläufige Bescheinigung Freistellungsbescheid
Aufwandsersatz an Sportler
Veranstaltungen Gesellige
Mustersammlungen Edgar Oberländer – Mitglieds des Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand:
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
gemeinnützigen Vereinen
Durchführung Kassenprüfung
Inventarverzeichnis im Verein
Formalien bei Vereinsstrafen
Ausbildungsentschädigung
Kurse in gemeinnützigen Sportvereinen
steuerbegünstigter Vereine
Steuerunschädliche Annehmlichkeiten
Kurse in gemeinnützigen Sportvereine
an Vorstandsmitglieder
Investitionsabzugsbetrag
Vereinsmitgliedschaft
Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Stimmrechte der Vereinsmitglieder
Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder
Prüffeld Mittelverwendung
für gemeinnützige Vereine
Formalien bei Vereinsstrafen
Vorstandswahlen im Verein
Ordnungsgemäße Belegführung
Überblick über die Vereinsbesteuerung
Steuertermin- kalender
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Mitgliederversammlung
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Vereinsgemeinschaften
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Aufwandsersatz an Sportler
gemeinnützigen Vereinen
Abgeltungssteuer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h.
 Präsentation transkript:

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Vorstandswahlen im Verein

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Satzungsbestimmungen beachten Wählbarkeit Jede geschäftsfähige Person Wahlvorschläge Durch jedes Vereinsmitglied Wenn keine Satzungsbestimmungen vorhanden

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Wahlleitung Versammlungsleiter Aus der Mitgliederversammlung gewählter Versammlungsleiter (Versammlungsleiter darf kein Kandidat sein) Aufgaben der Wahlleitung Feststellungen der Stimmberechtigung Prüfung, ob Kandidaten Voraussetzungen erfüllen Auszählung der Stimmen Feststellung, ob Kandidaten die Wahl annehmen Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Wahlprozedere Offene oder geheime Wahl Entscheidung durch Mitgliederversammlung Offene Wahl Entscheidung durch Handzeichen Geheime Wahl Entscheidung durch Stimmzettel

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Wahlverfahren und Auszählungen Jeder Wahlberechtigte muss die Möglichkeit haben für jeden Kandidaten zu stimmen (Oberlandesgericht München, Urteil vom , Az: 31 Wx 78/07 Die einfache Mehrheit erreicht ein Kandidat, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. (Bei 40 Stimmberechtigten sind die einfache Mehrheit 21 Stimmen). Auszählung: Ungültige Stimmen und Enthaltungen werden nicht gezählt. Satzungsempfehlung: Aussage zur Anwendung der relativen und/oder der absoluten Mehrheit treffen.

Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Eintragungen der Wahlergebnisse im Vereinsregister Der gewählte Vereinsvorstand ist erst rechtswirksam bestellt, wenn die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, und der Gewählte das Amt angenommen hat. Die Eintragungen im Vereinsregister ist hierfür nicht nötig. Die Vorstandsmitglieder sind aber gesetzlich verpflichtet, jede Änderung im Vorstand zur Eintragung im Vereinsregister anzumelden. Die Pflicht obliegt dem neuen Vorstand der damit zugleich das Ausscheiden der bisherigen Vorstandsmitglieder anmeldet.