Zwischenfrüchte – die Allrounder zwischen Wasserschutz und Düngeverordnung DLG-Feldtage Zwischenfrüchte – die Allrounder zwischen Wasserschutz und Düngeverordnung.

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Zwischenfrüchte – die Allrounder zwischen Wasserschutz und Düngeverordnung DLG-Feldtage Zwischenfrüchte – die Allrounder zwischen Wasserschutz und Düngeverordnung

DLG-Feldtage 2016 Anforderungen an Zwischenfrüchte Zwischenfrüchte, was müssen sie heutzutage leisten? Umgang mit der Düngeverordnung Beitrag zum (Grund-)Wasserschutz ertragssteigernde Komponente innerhalb der Fruchtfolge 2

DLG-Feldtage 2016 Auswirkungen der Novellierung der DüV auf den Zwischenfruchtanbau Vorgaben auf einen Blick Ausweitung der Sperrfristen Einschränkung der Düngung Stärkere Einbindung von Stickstoffnachlieferungsvermögen des Bodens Vorfruchtwirkungen in die Düngeplanung und die Bilanzierung 3

DLG-Feldtage 2016 Novellierung der Düngeverordnung § 6 Anwendung von bestimmten Düngemitteln Ausnahmen auf Ackerland ist eine N-Düngung zulässig nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 30. Sept.  zu Winterraps, Zwischenfrüchten* und Feldfutter* * bei einer Aussaat bis zum 15. September  zu W-Gerste* nach Getreidevorfrucht * bei einer Aussaat bis zum 30. September N-Menge  bis in Höhe des nachgewiesenen Stickstoffbedarfs  jedoch nicht mehr als  30 kg/ha verfügbarer Stickstoff (NH 4 + )  60 kg/ha Gesamtstickstoff 4

DLG-Feldtage 2016 Novellierung der Düngeverordnung Algorithmus Stickstoffbedarfswert der Kultur für Richtertrag Zu- und Abschläge für 1. schlagweises Ertragsniveau der letzten drei Jahre 2. im Boden verfügbare Stickstoffmenge (N min ) 3. Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat 4. Stickstoffnachlieferung aus der org. Düngung der Vorjahre 5. Stickstofflieferung aus Vorfrucht 6. Zuschlag bei Abdeckung zur Ernteverfrühung 7. Zuschläge während der Vegetation auf Grund nachträglich eintretender Umstände u.a. Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse 5

DLG-Feldtage 2016 Novellierung der Düngeverordnung 1. Zu- und Abschläge aufgrund anderer Ertragsleistung 6 KulturErtrag [dt/ha]N-DüngebedarfErtragsdifferenz je … dt/ha Bei höheren Erträgen kg N/ha/Einheit Bei niedrigeren Erträgen kg N/ha/Einheit Raps402005max. + 10max Getreide--10max. + 10max Silomais max. + 10max ZR max. + 10max Beispiel Silomais Ertragsniveau der letzten drei Jahre 500 dt/ha Zuschlag in der Düngung + 10 kg N/ha Frühjahrs-N min - 27 kg N/ha N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat - 20 kg N/ha Düngung aus den Vorjahren - 10 kg N/ha Stickstofflieferung aus Vorfrucht - 20 kg N/ha Zulässige Gesamtdüngung 133 kg N/ha

DLG-Feldtage 2016 Exkurs Frühjahrs-N min 7

DLG-Feldtage 2016 Konsequenzen der DüV Anpassungsmöglichkeiten Applikation vom Herbst ins Frühjahr verlegen Ausbau der Lagerkapazität Fruchtfolgemanagement Nährstoffe (insbes. N) besser ausnutzen Dosierung Applikation Ammoniakemissionen vermeiden Gärrest bodenschonend applizieren Zwischenfruchtanbau 8

DLG-Feldtage 2016 Gülleausbringung nach alter und neuer Düngeverordnung 9 (Bleisteiner 2015, verändert) Annahmen: 750 kW Biogasanlage Gärrestmenge --> 8750 m³ * -a inkl. Sickersaft Flächennutzung: 60 % Mais, 30 % Getreide, 10 % Grünland m³ ~ 20 %

DLG-Feldtage 2016 Konsequenzen der DüV: Ausweitung der Lagerkapazität Monate 6-8 Monate 8-10 Monate Reiner Futterbaubetrieb mit hohem Grünlandanteil Futterbau-/Veredlungsbetrieb; Überwiegend Ackernutzung Betriebe mit hohem Silomaisanteil ohne Möglichkeit der bedarfsgerechten N- Düngung im Herbst

DLG-Feldtage 2016 Konsequenzen der DüV: Ausweitung des Zwischenfruchtanbaus 11 Begrenzung der Ausbringung im Herbst Verschiebung der Ausbringung ins Frühjahr Wachsende Bestände (Getreide/Mais) Verfügbare Arbeitstage/ Bodendruck/Bodenverdichtung Verbesserung N-Ausnutzung Zusätzlicher Lagerraum Export von Nährstoffen Rohgülle Transport Behandlung (Separ.)  Export Aufbereitung (Vollaufbereitung)  Export Mehraufwand Management Investition Kosten Ausweitung des Zwischenfruchtanbaus Nährstoff- begrenzung

DLG-Feldtage 2016 Möglichkeiten des Zwischenfruchtanbaus 12 Wirkungen von Zwischenfrüchten Nährstoff bindung Humusbildung Verbesserung der Wasserspeicher- fähigkeit Stabilisierung des Bodengefüges Wirkung auf Nematoden und Krankheiten Aktivierung und Förderung des Bodenlebens

DLG-Feldtage 2016 Zwischenfrüchte als Beitrag zum (Grund-)Wasserschutz 13 Don et al Max Planck Institut Jena

DLG-Feldtage 2016 Zwischenfrüchte als Beitrag zum (Grund-)Wasserschutz 14 viterra® INTENSIV

DLG-Feldtage 2016 Nährstoffbindung durch Zwischenfrüchte

DLG-Feldtage 2016 Praxisversuch 2015 Kartoffeln nach Zwischenfrüchten 14 Vorfrucht Sommerweizen Strohabfuhr Pflugfurche zur ZwFr. Düngung 4to HTK 17 kg N/to Mrz Entsteinung Apr Sorte Anuschka KT Pflanzen Ernte

DLG-Feldtage 2016 KT Erträge rel. und N-Gehalt im Aufwuchs der Zwischenfrüchte 17

DLG-Feldtage 2016 Was kann aus Zwischenfrüchten an N-Nachlieferung angerechnet werden? kg N/ha im Aufwuchs 80 kg N/ha Wieviel N aus d. Biomasse zur Folgefrucht?

DLG-Feldtage 2016 Ermittlung der N-Menge aus dem Aufwuchs 19 Eine Möglichkeit zur Abschätzung der N- Nachlieferung ist die Beerntung der oberirdischen Biomasse Auf Basis verschiedener Quellen leiten sich Anrechenbarkeiten für Stickstoff von 50 bis 70 % des Stickstoffs in der Biomasse ab

DLG-Feldtage 2016 Mais Demoversuch Anrechnung der ZF Gülle 20 *N aus Gärrest: MDÄ 70%, inkl. N min

DLG-Feldtage 2016 Zusammenfassung Der Anspruch an Zwischenfrüchte ist gestiegen Zwischenfruchtgemenge können hierbei eine höhere Effizienz als Einzelkomponenten bieten Als Nährstoff- und Wasserspeicher können sie einen wertvollen Beitrag zum Umgang mit der neuen DüV liefern Sie bewirken eine Erhöhung der Feldkapazität und verbessern die Bodenstruktur Die Wirkung von Zwischenfrüchten auf alle untersuchten Folgekulturen ist signifikant Bilanzüberschüsse durch Zwischenfruchtdüngung können nur durch eine optimale Zwischenfruchtbestellung abgepuffert werden Die Anrechenbarkeit ist weit höher als derzeit angenommen und bietet so die Möglichkeit Dünger einzusparen und die Umwelt zu entlasten Zwischenfrüchte stellen daher ein wertvolles Bindeglied zwischen den Anforderungen der DüV und dem Wasserschutz dar 21