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Die neue Düngeverordnung - Umgang mit Ertragsverlusten aufgrund

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Präsentation zum Thema: "Die neue Düngeverordnung - Umgang mit Ertragsverlusten aufgrund"—  Präsentation transkript:

1 Die neue Düngeverordnung - Umgang mit Ertragsverlusten aufgrund
der Dürre im Rahmen der Nährstoffbilanz - - Mitgliederversammlung Kontrollring IP Jörg Lübcke Dorothea Heidecke, Lutz Böhm LELF – Ref. 42 – FG Bodenschutz, Düngung Dorfstraße 1, Teltow – OT Ruhlsdorf Tel: 03328/ Tel: 03328/ /152 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

2 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Das neue Düngepaket ist geschnürt AwSV (Bundes) Anlagen- VO wassergefährdender Stoffe Düngegesetz Düngeverordnung Stoffstrombilanz- verordnung Klärschlammverordnung - DBE §16 (1) nur Bodennutzung - keine Düngung von Futterflächen §15 (5 - §15 (4) keine KS oder KS-Komposte auf AL, wenn Einleiter in die KA auch Kartoffelverarbeitungsbetrieb Düngemittelverordnung Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

3 Verordnung zur Neuordnung der
guten fachlichen Praxis beim Düngen Inhaltsübersicht & Überblick über wesentliche Änderungen (1) § 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln § 4 Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat -> Bundeseinheitliche Regelung zur Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat § 5 Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- und phosphathaltigen DüMi,… -> Regelungen für die Anwendung/Beschränkungen für diese Düngemittel (überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene, schneebedeckte Böden, Abstandsregelungen) § 6 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln -> Einarbeitungsfristen/Aufbringtechnik für organische Düngemittel, Harnstoffdüngemittel, 170 kg-Regelung, -> Verlängerung der Sperrfristen, -> wesentliche Einschränkung der Düngung im Herbst Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

4 Verordnung zur Neuordnung der
guten fachlichen Praxis beim Düngen Inhaltsübersicht & Überblick über wesentliche Änderungen (2) § 7 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote § 8 Nährstoffvergleich § 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches -> Absenkung der N-Bilanz ab 2018 auf 50 kg/ha -> Absenkung der Phosphat-Bilanz ab 2018 auf 10 kg/ha § 10 Aufzeichnungen -> vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen mit Düngemitteln,… § 11 Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen § 12 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückstständen § 13 Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen -> Ermächtigung für weitergehende Regelungen bei belasteten Wasserkörpern § 14 Ordnungswidrigkeiten 15 Übergangsvorschriften Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

5 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Düngebedarfsermittlung auf Ackerland - Stickstoff Stickstoffbedarfswert (Sollwert - Frühjahr bis Ernte) – kulturarten- und ertragsbezogen (betriebliches Ertragsniveau im Ø der letzten 3 Jahre*) Zu- bzw. Abschläge: - Nmin im Boden / legume N-Bindung +/-Ertragsdifferenzen - N-Nachlieferung aus Bodenvorrat (Humusgehalt > 4 % – Abschlag mind. 20 kg N/ha) - N-Nachlieferung aus organ. Düngung d. Vorjahres (10 % v. N ges. des Vorjahres) - N-Nachlieferung aus Vor- und Zwischenfrucht (nach Anl. 4, Tab. 6) Ackerkulturen: kg/ha Zwischenfrüchte 10 – 40 kg/ha Geregelt in DüV § 4 Absatz 1 und Anlage 4 Tab 1 Schema, Tab 2: Stickstoffbedarfswerte für landw. Ackerkulturen, Tab. 3 Zu- und Abschläge aufgrund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen Tab 4 Stickstoffbedarfswerte für Gemüse und Erdbeeren in Abhängigkeit vom Ertragsniveau, Tab. 5 Zu- und Abschläge aufgrund von abweichendem Ertragsniveau.. Tab 6: Abschläge wg. Humusgehalt des Bodens, Tab 7: Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten + Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung Düngeobergrenze! * Bei Abweichung vom Ertrag eines Jahres von > 20 % des Vorjahres kann der Wert des Vorjahres genutzt werden. Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

6 Düngebedarfsermittlung Gemüse Sonderregelungen
1. Zu- und Abschläge aufgrund abweichendem betrieblichem Ertragsniveau nur stufenweise, nach Erreichen eines Mehr- oder Minderertrages von 20 % im Vergleich zu den Kalkulationswerten der DüV berücksichtigt z.B. Spargel, ab 4. Standjahr DüV: 100dt/ha Ertrag, 80 kg N/ha Stickstoffbedarfswert 3jähriges Mittel 90 dt/ha => kein Abschlag (80 kg N/ha) 80 dt/ha => 16 kg N/ha Abschlag => 64 kg N/ha Bedarfswert 2. satzweiser Anbau z.B. zeitlich gestaffelter Anbau von Salat über 20 Wochen 3 Düngebedarfsermittlungen im Abstand von 6 Wochen erforderlich unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Nmin-Wertes 3. Anbau von zwei oder mehr Gemüsekulturen in einem Jahr nacheinander, auf gleicher Fläche z.B. Eissalat, Porree 2 Düngebedarfsermittlungen - jeweils vor Kulturbeginn Geregelt in DüV § 4 Absatz 1 und Anlage 4 Tab 1 Schema, Tab 2: Stickstoffbedarfswerte für landw. Ackerkulturen, Tab. 3 Zu- und Abschläge aufgrund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen Tab 4 Stickstoffbedarfswerte für Gemüse und Erdbeeren in Abhängigkeit vom Ertragsniveau, Tab. 5 Zu- und Abschläge aufgrund von abweichendem Ertragsniveau.. Tab 6: Abschläge wg. Humusgehalt des Bodens, Tab 7: Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

7 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

8 Düngebedarfsermittlung Obst Sonderregelungen
DüV 2017: keine Düngebedarfsermittlung, kein Nährstoffvergleich erforderlich. „Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, Baumschul, Rebschul-, Strauchbeeren und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaues sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen,“ § 8 (6) 1. in Verbindung mit § 3 (2) DüV 2017 Dies gilt nicht für Erdbeeren – hier ist DBE und Nährstoffvergleich erforderlich! Für Mitglieder im Kontrollring Integrierte Produktion gelten die Vorschriften des Kontrollrings freiwillige Selbstverpflichtung die über DüV hinaus geht, die von den Mitgliedern angepasst werden kann… Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

9 §§ 8, 9 DüV - Nährstoffvergleich
Ermittlung der Nährstoffbilanz für Stickstoff und Phosphor gefordert Nährstoffzufuhr mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln - Nährstoffabfuhr zu erstellen bis zum auf das Düngejahr folgenden Jahres Empfehlung: Erstellung der Bilanz auch für Kalium Kontrollwert für Stickstoff im Ø der letzten 3 Jahren: - ab 2018, 2019,2020 begonnene Düngejahre: 50 kg/ha - bis dahin max. 60 kg N/ha, Hinweis: Schrittweises Absenken (2019: 56,6 kg N/ha 2020: 53,3 kg N/ha) auf Bundesebene beschlossen – Diese Auslegung wird in den einzelnen Bundesländern sehr differenziert gesehen – bisher gab es noch keine Rechtsüberprüfung Salden für Phosphat im Ø der letzten 6 Jahre: - ab den Düngejahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023: 10 kg/ha Bei Überschreitung des Kontrollwertes: Teilnahme an einer anerkannten Düngeberatung Bei erneuter Überschreitung: Vorlage der Düngebedarfsermittlung bis Bußgeldtatbestand + CC-relevant! Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

10 Dorothea Heidecke – LELF, Referat 42
Neu: Nährstoffabfuhr von Futterflächen § 8 (3) Herstellung des Zusammenhanges zum Tierbestand – Plausibilisierung! Nährstoffabfuhr = Nährstoffaufnahme aus dem Grobfutter (Anlage 1 Tab. 2) x Anzahl der Tiere + Nährstoffabfuhr über abgegebenes Grobfutter - Nährstoffzufuhr über erworbenes Grobfutter. Für nicht verwertete Futtermengen: Feldfutter > Zuschlag von 15 % Dauergrünland > Zuschlag von 25 % Die neue Düngeverordnung – Umgang mit Ertragsverlusten aufgrund der Dürre 2018 im Rahmen der Nährstoffbilanz Dorothea Heidecke – LELF, Referat 42

11 Bei Zukauf organischer Düngemittel: Neue Ausbringverluste beachten!
Düngemittel (Ausgangsstoff) Ausbringverluste (%) Rindergülle 18 (18)* Rindermist 14 (14)* Schweinegülle 12 (14)* Schweinemist 14 (15)* Hühnermist (17)* Geflügelkot flüssig 14 – Länderregelung Schaf-/Pferdemist 9 ( 9)* Klärschlamm 10 – Länderregelung Gärreste flüssig 11 (15)* Gärreste fest 11 * Bisherige Regelung Bei Zukauf organischer DüMi andere Ausgangsbasis (= Nährstoffgehalte nach Deklaration, darin sind die Stall- und Lagerverluste bereits abgezogen). Kenntnis der Nährstoffgehalte von Düngemitteln vor der Ausbringung! (Analysen, Kennzeichnung, Richtwerte) -> Stall- und Lagerverluste sind bereits berücksichtigt worden! Die neue Düngeverordnung – Umgang mit Ertragsverlusten aufgrund der Dürre 2018 im Rahmen der Nährstoffbilanz Dorothea Heidecke – LELF, Referat 42

12 Sonderregelung Gemüse auf Grundlage des § 8 Absatz 5 DüV
„ Außerdem darf der Betriebsleiter für die Ermittlung der Ergebnisse des Stickstoffvergleichs beim Anbau von Gemüsekulturen unvermeidliche Verluste in Höhe von 60 kg Stickstoff je Hektar und Jahr berücksichtigen.“ „…gilt nicht für Flächen, auf denen: Chicoreerüben, Kürbis, Möhren, Pastinaken, Schwarzwurzel, Speiserüben, Stangenbohnen, Wurzelpetersilie oder Trockenspeisezwiebeln angebaut wurden.“ Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

13 im jährlichen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff
Berücksichtigung von Ernteausfällen aufgrund von Trockenheit oder Feldbränden im jährlichen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff Ausnahmeregelungen möglich auf Grundlage des § 8 Absatz 5 DüV Berücksichtigung von Besonderheiten nach Vorgaben oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle: ein besonderer Betriebstyp die Anwendung bestimmter Düngemittel der Anbau bestimmter Kulturen die Erzeugung bestimmter Qualitäten die Haltung besonderer Tierarten oder Nutzung besonderer Haltungsformen nicht zu vertretende Ernteausfälle Möglichkeit erhöhter Stickstoffsalden, da der Nährstoffzufuhr auf der betroffenen Fläche keine oder deutlich geringere Nährstoffabfuhren im Vergleich zu Düngebedarfsermittlung und darauf hin erfolgter Düngung entgegenstehen Landesweite Betroffenheit! Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

14 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Quelle: DWD-Bericht Trockenheit von Thomas Leppelt, Wolfgang Janssen, Dr. Christina Koppe , Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

15 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Quelle: DWD-Bericht Trockenheit von Thomas Leppelt, Wolfgang Janssen, Dr. Christina Koppe , Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

16 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Quelle: DWD-Bericht Trockenheit von Thomas Leppelt, Wolfgang Janssen, Dr. Christina Koppe , Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

17 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Quelle: DWD-Bericht Trockenheit von Thomas Leppelt, Wolfgang Janssen, Dr. Christina Koppe , Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

18 Ertragssituation 2018 im Marktfruchtanbau
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – SB CII 1 – 07/2018 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

19 Ertragssituation 2018 im Gemüse- und Obstanbau
… mit rund Tonnen Spargel erneut eine Rekordernte… ist auch auf die guten Wachstums- und Erntebedingungen für dieses Gemüse zurückzuführen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg stieg der Hektarertrag um 2 Dezitonnen auf nunmehr fast 59 Dezitonnen. Quelle: AfS B-BB Pressemitteilung Nr. 184 vom 25. Juli 2018 Mit Tonnen Erdbeeren …ausreichender Wärme und Sonneneinstrahlung… Nach den vorläufigen Ergebnissen des Amtes für Statistik-Berlin-Brandenburg liegt der Ertrag der Früchte 2018 mit knapp 77 Dezitonnen pro Hektar 46 Prozent über dem des Vorjahres. Quelle: AfS B-BB Pressemitteilung Nr. 186 vom 24. Juli 2018 ... Nach ersten vorläufigen Meldungen der Berichterstatter wird 2018 mit 335 Dezitonnen je Hektar ein deutlich höherer Apfelertrag als im Vorjahr erwartet… Gleichzeitig wäre das nach 2016 der zweithöchste Apfelertrag in Brandenburg seit 1991. Quelle: AfS B-BB Pressemitteilung Nr. 192 vom 7. August 2018 -> erhebliche einzelbetriebliche Abweichungen möglich (entsprechend Bewässerungsmöglichkeiten) => Einzelbetriebliche Daten für Kontrollfall vorhalten Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

20 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Verfahrensweise zur Berücksichtigung nicht zu vertretender Ernteausfälle Voraussetzungen: Abweichung des Ertrages des Schlages/der Bewirtschaftungseinheit um mehr als 20 % von dem bei der Düngebedarfsermittlung verwendeten 3-jährigen Mittel Die Regelung gilt nur für das Jahr 2018 Schlagweise Dokumentation der Ertragsausfälle entsprechend vorgegebenen Formblatt 7-jährige Aufbewahrungsfrist Die Dokumentation ist auf verlangen der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorzulegen Überprüfung der Richtigkeit der Verlustabzüge erfolgt im Rahmen der Fachrechts- und CC-Kontrollen Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

21 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Internetseite: Landwirtschaft Bodenschutz/Düngung Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

22 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Verfahrensweise zur Berücksichtigung nicht zu vertretender Ernteausfälle Verfahrensweise: Erstellung des jährlichen Nährstoffvergleiches für Stickstoff ohne Berücksichtigung der unvermeidlichen Verluste/erforderlichen Zuschläge (Bruttobilanz) (Anlage 5 DüV bis Ausweisung von Zu- und Abfuhr in Zeile 10) Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

23 Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42
Verfahrensweise: Ermittlung der verminderten Zu- und Abfuhr je Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit (Formblatt: Formblatt%20%20Ertragsausf%C3%A4lle%20mit%20Hinweisen.pdf ) Berechnung nur für im Jahr 2018 gedüngte Flächen! Bei Feldbränden – Bewertung der betroffenen Teilflächen Erträge von Grobfutterflächen für im eigenen Betrieb gehaltene Wiederkäuer entsprechend DüV auf Basis der Futteraufnahme ist für dieses Verfahren ungeeignet plausible Schätzung des Ertrages bzw. Ertragsverluste - standort- und betriebsbezogen Keine Berechnung für Nebenprodukte von Marktfrüchten, da diese auch bei der geplanten Zufuhr (Düngebedarfsermittlung) nicht separat angerechnet werden Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

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Hinweis zum Nährstoffvergleich für Phosphor: Für Phosphor gilt das Verfahren nicht! Aufnahme von nicht abgefahrenen Nährstoffmengen durch die Folgekultur möglich Möglichkeit des Ausgleiches im 6-jährigen Betrachtungszeitraum der Nährstoffbilanz Der Überschuss ist bei der nächsten Düngebedarfsermittlung zu berücksichtigen. Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Jörg Lübcke, Dorothea Heidecke, Lutz Böhm – LELF, Referat 42


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