Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Reisekosten neu ab 01.01.2014.

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Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Steuerunterlagen und Belege
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Aufwandsersatz an Sportler
 Präsentation transkript:

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Reisekosten neu ab

Vereinsberatung : Steuern Steuerliche Definition von Reisekosten Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese Kosten durch eine ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit eines Arbeitnehmers und ehrenamtlichen Vereinsmitarbeiter. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich vorrübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an der ersten Tätigkeitsstätte aufhält. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Reisekosten Fahrtkosten Verpflegungs- mehrauf- wendungen Übernach- tungskosten Reiseneben- kosten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Fahrtkosten Kraftwagen 0,30 € Motorrad/ Motorroller 0,13 € Moped/Mofa 0,08 € Fahrrad 0,05 € Mitnahmeent- schädigung pro Person 0,02 € Mitnahmeent- schädigung pro Person 0,01 € Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel können gegen Nachweis in vollem Umfang geltend gemacht werden.

Vereinsberatung : Steuern Mehraufwendungen für Verpflegung (Inland) Abwesenheit von der Wohnung/Arbeitsstätte Eintägige Dienstreise mehr als 8 Stunden Mehrtätige Dienstreise 24,- € 12,- € Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Auslandsdienstreisen Mehr als 24 stündige Abwesenheit Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Weniger als 24 stündige Abwesenheit 120% der nach dem BRKG festgesetzten Tagegelder 80% der nach dem BRKG festgesetzten Tagegelder

Vereinsberatung : Steuern Übernachtungskosten Grundsätzliche Nachweispflicht getrennt nach Übernachtung und Verpflegung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Jaunar 2015

Vereinsberatung : Steuern Reisenebenkosten Parkgebühren Parkhaus- gebühren GarageMautgebühren Nachweispflicht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bevor Reisekosten an Vereinsmitglieder gezahlt werden können, ist erst eine satzungsmäßige Voraussetzung zu schaffen. Reisekosten können nur mit Genehmigung und Zustimmung der Vereinsvorstandes entstehen. Die Genehmigung sollte in einem Vorstandssitzungsprotokoll niederge- schrieben werden. Reisekosten sind grundsätzlich durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Ausstellung von Gefälligkeitsbescheinigungen erfüllt einen steuerlichen Haftungstatbestand.