REGIERUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Sanierung und Sicherung der Pensions- versicherung für das Staatspersonal Verabschiedetes Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge des Staates Präsentation LRSV / T. Lorenz / Stabsstelle Finanzen
Ausgangslage Gesetz am 6. September 2013 vom Landtag verabschiedet 30tägige Referendumsfrist am abgelaufen Gesetz regelt grundsätzlich Versicherung und Ausfinanzierungs- bestimmungen für die Staatsangestellten Zwei verschiedene Initiativen zur Thematik eingereicht 1. Initiative WinWin(90) von Landtag als nicht verfassungskonform beurteilt – Beschwerde an StGH hängig 2. Initiative WinWin(50) zustande gekommen Behandlung im Landtag offen 2
Organisation Privatrechtliche Stiftung gem. BPVG (Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge) Form einer Sammelstiftung Bildung eigener Vorsorgewerke für angeschlossene Betriebe möglich 3
Versicherung Altersleistungen im Beitragsprimat, Risikoleistungen im Leistungsprimat Versicherte Besoldung: - Koordinationsabzug: minimale AHV-Rente (CHF 13'920), max. 15 % - maximale Jahresbesoldung: 7fache max. AHV-Rente = CHF 194'880 - d.h. maximal versicherbar: CHF 194'880./. CHF 13'920 = CHF 180'960 Beitragsverhältnis: 55% Arbeitgeber / 45% Arbeitnehmer Sparbeiträge jahrgangsabhängig gestaffelt: 1981 und jünger 16% 1980 – % 1975 – % 1970 – % 1965 – % 1960 – % Weitere Beiträge: Risiko (1.6%), Verwaltung (0.5%), Pensionierungs- verluste (0.7%), Total: 2.8% 4
Versicherung – Beiträge ab
Ausfinanzierung / Sicherungsbeitrag Stichtag für Berechnung der Ausfinanzierung bis 90% Deckungsgrad Forderungsanerkennung, abzahlbar über max. 20 Jahre, Verzinsung mit Technischem Zins (derzeit 2.5%) 10% der Verpflichtungen als Darlehen zu folgenden Konditionen: - zinslos - Deckungsgrad zwei Jahre über 105% -> Rückzahlung 25% des Darlehens - Deckungsgrad ein Jahr unter 85% -> Abschreibung 25% des Darlehens Aufbau Wertschwankungsreserve für Rentner durch gestaffelten Sicherungsbeitrag, kein Arbeitgeberbeitrag Umwandlungssatz bis bei 5.425% gesetzlich maximiert Solange Darlehen läuft ist Ø-Verzinsung auf 2.5% begrenzt 6
Übergangsregelung Für alle am aktiven Versicherten gilt Besitzstand der versicherten Besoldung Startkapital (Sparkapital) = Freizügigkeitsanspruch per Besitzstandsgrad - Definition: Anteil der bisher zugesicherten Altersrente - Höhe: zwischen 85% und 96% (Jg = 96%; Jg.1951 = 92%, jünger = 90%; bei weniger als 5 Versicherungsjahren -1%P. pro Jahr) - Wirkung: liegt die neue Rente gem. Vorsorgeplan unter Besitzstands- grad, wird Startkapital per mit Einmaleinlagen erhöht Einmaleinlagen - für gesamten Versichertenbestand per rund 47 Mio. - Finanzierung durch Solidaritätsbeitrag von 2% über rund 10 Jahre (AG 55%, AN 45%) 7
Weiteres Vorgehen Unabhängig vom weiteren politischen Prozess (Initiative Frick) ist Projekt zum Aufbau der neuen Vorsorgeeinrichtung gestartet Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein gegründet – Stiftungsrat ist gewählt und hat sich konstituiert Hohe Priorität für Entscheidungen bezüglich zukünftiger Verwaltungsorganisation und Vorsorgereglement 8
Initiativen – wesentliche Inhalte a)WinWin(90) Rentenanpassungen erst ab Deckungsgrad von 115% Beitragsverhältnis 50:50 Tiefere, altersabhängige Sparsätze Kürzung der laufenden Renten um Teuerungsausgleich 2009 Verzinsung des Darlehens Kein Besitzstand der versicherten Besoldung Veränderte Parameter für Übergangslösung (Technischer Zins, UWS) Tieferer Besitzstandsgrad 9 b) WinWin50 Rentenanpassungen erst ab Deckungsgrad von 115% Beitragsverhältnis 50:50 Verzinsung des Darlehens Veränderte Parameter für Übergangslösung (Technischer Zins, UWS)
Initiativen – Auswirkungen Parameter für Modellrechnung Versicherte(r) mit Jahrgang 1964 Volle Versicherungsjahre AHV-Jahreslohn CHF 106’960 Durchschnittliche Realverzinsung 2.5% Umwandlungssatz 5.425% 10 heuteSBPVGWinWin(90)WinWin50 Beiträge Arbeitnehmer9%11.61%12.15%12.40% Beiträge Arbeitgeber11%14.19%12.15%12.40% Versicherter Lohn (CHF)100'000 93'040100'000 Alterspension pro Jahr (CHF)50'40045'36043'51342'881 -5'040-6'887-7' %-13.7%-14.9%