Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesetzgebung.
Advertisements

Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) – was ist das?
Sozialpolitik in Europa und das europäische Sozialmodell
Eine Partnerschaft für die Kommunikation in Europa
DEMOKRATISCHE STRUKTUREN VOR UND NACH LISSABON
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Gliederung 1. Grundlagen 2. Laufende Initiativen 3. Quellen
Wie entsteht eine Richtlinie?
Zukunft der Kohäsionspolitik

Pflichtübung aus Europarecht 16. April 2014
Pflichtübung aus Europarecht 2. April 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
2. FALL Mag. Marie-Therese Richter. 2 Sachverhalt EU 200 Mio Euro.
ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN DER JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN: VOM REELEN ZUM DIGITALEN RAUM DER FREIHEIT, SICHERHEIT UND JUSTIZ FÜR DIE BÜRGER.
4. Sitzung Dr. Petra Bendel
Das politische System der EU Ingeborg Tömmel ISBN:
Zukunft des EU-Legislativverfahrens und seiner Darstellung IRIS 2007 Salzburg 22. Februar 2007 Pascale Berteloot Amt für Veröffentlichungen der EU.
Pflichtübung aus Europarecht 3. Einheit Dienstleistungsfreiheit
Pflichtübung aus Europarecht 13. Mai 2015
1 Gruppentreffen Graz 13. Februar, 16h Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“
Europäische Union & Vertrag von Lissabon
Regionalpolitik 1. EVTZ-Konferenz Die Reform der EVTZ-Verordnung 5. Juni Frankfurt (Oder) Anlass und Ziele der Reform der EVTZ-VO Dirk Peters Europäische.
Oliver Suhr und Sebastian Zeitzmann 1 Europäische Union Mitglieder, Beitritt, Austritt.
| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.
Aktuelle Rechtsfragen der Flüchtlingskrise. Statistik des BAMF: Januar 2016.
» Eigenwirtschaftliche Verkehre ˃Vorrang » Gemeinwirtschaftliche Verkehre ˃Direktvergabe zulässig » Vorgaben des Aufgabenträgers ˃höhere Verbindlichkeit.
1 Bürgermeisterseminar Interkommunale Zusammenarbeit Städte- und Gemeindebund NRW Beigeordneter Hans-Gerd von Lennep.
Mittelverwendungsprüfung in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
1. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht am 23. November 2007 KURT-DIETRICH RATHKE RECHTSANWALT.
Die praktische Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur.
OSU Juristische Fakultät Universität Rostock Forschung für ein Integriertes Küstenzonenmanagement in der Odermündungsregion Oder IKZM IKZM - Recht der.
Umsetzung des 3. Pakets Reglementprüfung für Sammelstiftungen Zusammenarbeit zwischen Pensionsversicherungsexperten und Aufsichtsbehörden Eidgenössisches.
Grundzüge des Beihilfenrechts 1. Staatliche Beihilfen 2 Der Wettbewerb kann auch dadurch gestört werden, wenn die öffentliche Hand durch verschiedenste.
Statusplanung Vít Dovalil, Ph.D.. Statusplanung In welchen Funktionen wird welche Sprache (Varietät) in welcher Sprachgemeinschaft verwendet? – Bindung.
1 Vierte Doppelstunde: Europarecht 2 Programm vierte Doppelstunde I.Entstehung und Bedeutung der Europäischen Union II.Die Institutionen der Europäischen.
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: (0) Europäische Bürgerinitiative vor dem Start: Implementierung der.
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROLPROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Paolo BarbieroEU-Information im Internet Bozen, 20. März 2013.
Marina Steinmann Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik 1 Was müssen Versicherte über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen wissen?
Bestes Girokonto jetzt eröffnen Die EU forderte schon vor vielen Jahren, dass allen EU-Bürgern der Weg freigemacht werden sollte für die Eröffnung eines.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Europäisches Modell für die Unterstützung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität Dr. Anthony Williams EU Sekretariat.
Anhörung des Beteiligten § 28 VwVfG Dr. Lothar Gellert Grundschema: I. Voraussetzungen 1.Erlass eines VA 2.am Verfahren Beteiligter 3.VA greift in die.
Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg Veranstaltung „Bürgerbeteiligung Masterplan Neuenheimer Feld“ Arnulf Weiler-Lorentz.
Unterschriften und Dokumente Unterschriften.
First Level Control (FLC) DI Sylvia Trattner-Jakob
Europäischer Rahmen, einschließlich der Verordnung Nr. 606/2013,
Umsetzung der Richtlinie EU 2004/38 im deutschen Recht
Brandschutzerziehung/ - Aufklärung
Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen!
MPO 2013 Anmeldung zur Abschlussprüfung
EU-Planspiel zur GAP Verhandlungsverlauf Mitfinanziert von:
Nationaler Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft
Unterschriften und Dokumente
Európsky parlament Mgr. Denisa Kováčová Jazyková odborná príprava
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG KAPITEL IV
Leistet die Europäische Bürgerinitiative
PowerPoint Vorlage Freitag, 22. Februar 2019 PowerPoint Vorlage.
Einsatzmatrix 2.0.
Impulsvortrag zum E-Learning-Kurs „Hallo Europa, Hallo Welt!“
Impulsvortrag zum E-Learning-Kurs „Hallo Europa, Hallo Welt!“
Presseinformationen zur Europawahl 2019
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Zertifizierung von Gasrückführungssystemen
Förderung der Gleichstellung von LGBTI in derEuropäischen Union
Fremdnützige Forschung an Einwilligungsunfähigen – ein Tabu?
DER EU-RECHTLICHE RAHMEN FÜR DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER
 Präsentation transkript:

Die Europäische Bürgerinitiative Europäische Kommission Generalsekretariat Referat G.4 Allgemeine institutionelle Angelegenheiten Rechtsrahmen Vorschriften und Verfahren Das Verfahren auf einen Blick Weitere Informationen

Rechtsrahmen Artikel 11(4) EUV: Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen. Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Rechtsrahmen (Forts.) Artikel 24, erster Unterabsatz, AEUV: Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine Bürgerinitiative im Sinne des Artikels 11 des Vertrags über die Europäische Union gelten, einschließlich der Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger, die diese Initiative ergreifen, kommen müssen, werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt. EU-Verordnung erforderlich

Rechtsrahmen (Forts.) Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative Legt die Vorschriften und Verfahren für die Bürgerinitiative fest Vom Europäischen Parlament und vom Rat im Februar 2011 verabschiedet Gilt ab 1. April 2012

Vorschriften und Verfahren Bürgerausschuss (mindestens 7 EU-Bürger aus mindestens 7 Mitgliedstaaten) für die Einleitung einer Initiative erforderlich; Registrierung im Online-Register der Kommission (Antwort der Kommission innerhalb von 2 Monaten). EBI sollte nicht: - offenkundig außerhalb der Befugnisse der Kommission liegen - offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein - offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen  sonst lehnt Kommission Registrierung ab

Vorschriften und Verfahren (Forts.) Organisatoren müssen Unterschriften sammeln Sammlung auf Papier und/oder online möglich Online-Sammlung: besondere Sicherheitsanforderungen in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1179/2011 der Kommission festgelegt1179/2011 Organisatoren müssen ihr Online-Sammelsystem von der zuständigen nationalen Behörde in dem Mitgliedstaat, in dem die Daten gespeichert werden, zertifizieren lassen Kommission hat Open-Source-Software entwickelt

Vorschriften und Verfahren (Forts.) Frist für die Sammlung: 1 Jahr Mindestzahl der Mitgliedstaaten: ¼ (derzeit 7) Mindestanzahl der Bürger pro Mitgliedstaat: Zahl der EU-Parlamentsmitglieder x 750Mindestanzahl der Bürger Mindestalter: Wahlalter bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (18, außer Österreich:16) Besondere Formulare für Unterstützungsbekundungen: unterschiedliche Datenerfordernisse je nach Mitgliedstaat (Beispiel für AT und FI)AT FI

Vorschriften und Verfahren (Forts.) Mitgliedstaaten zuständig für die Prüfung der Unterstützungsbekundungen: Art der Prüfung freigestellt (z. B. Stichprobenkontrollen) - 3 Monate Zeit für Antwort Endphase bei erfolgreichen Initiativen: - KOM muss Organisatoren auf angemessener Ebene empfangen - Öffentliche Anhörung im EP mit der Kommission - KOM hat 3 Monate Zeit für Antwort, muss erläutern, ob und welche Maßnahmen sie ergreift sowie Gründe für ihre Entscheidung

Das Verfahren auf einen Blick Bereiten Sie Ihre Initiative vor und bilden Sie Ihren Bürgerausschuss Registrieren Sie Ihre Initiative Wollen Sie online Unterschriften sammeln? Lassen Sie Ihr System zertifizieren. Sammeln Sie Unterstützungsbeku ndungen in mindestens 7 Mitgliedstaaten Lassen Sie die Unterstützungsbekundunge n vom Mitgliedstaat bescheinigen Sie haben mindestens eine Million Unterzeichner? Legen Sie Ihre Initiative der Kommission vor Die Kommission prüft Ihre Initiative und antwortet Wenn die Kommission beschließt, Ihrer Initiative Folge zu leisten, wird das Gesetzgebungsverfahr en in Gang gesetzt

Weitere Informationen: Kontaktstelle für alle Fragen: Europe Direct