Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – 09.12.2010 Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick.

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Toni Schellenberg – Teamleiter ARGE SGB II Erfurt – Förderinstrumente im Rechtskreis SGB II im Überblick

1.Regelinstrumente im Durchgriff zum SGB III 2.SGB II – spezifische Instrumente 3.weitere Fördermöglichkeiten / Drittfinanzierung 4.Ausblick 2011

§ 16 SGB II ermöglicht Nutzung der Förderinstrumente des SGB III § 45 SGB III – Vermittlungsbudget –Leistungen zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung § 46 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung –bei einem Arbeitgeber (bis zu 4 Wochen zur Eignungsfeststellung) –bei einem Träger (Module, Maßnahme Kombinationen, Existenzgründung etc.) 1.Regelinstrumente im Durchgriff zum SGB III

§§ 77 ff. SGB III – Förderung der beruflichen Weiterbildung –über Bildungsgutschein –modulare Qualifizierungen wie IHK – Bausteine –Einzelumschulungen –Gruppenumschulungen §§ 217 ff.,421f, 421p SGB III – Eingliederungszuschüsse (auch für Ältere, Jüngere, Schwerbehinderte) § 235b SGB III – Einstiegsqualifizierung –erweitertes Praktikum mit Vergütung sowie Sozialversicherungsbeiträgen in Vorbereitung einer Berufsausbildung 1.Regelinstrumente im Durchgriff zum SGB III

§ 241 SGB III – ausbildungsbegleitende Hilfen –„Nachhilfe während der Berufsausbildung“ § 242 SGB III – Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung –überbetriebliche Ausbildung für benachteiligte Jugendliche in verschiedensten Berufsfeldern §§ 417, 421t Absatz 4 bis 6 SGB III – Förderung beschäftigter Arbeitnehmer –begleitende Weiterbildung § 421g SGB III - Vermittlungsgutschein 1.Regelinstrumente im Durchgriff zum SGB III

§ 16a SGB II – kommunale Eingliederungsleistungen –Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen –Schuldnerberatung –psychosoziale Betreuung –Suchtberatung § 16b SGB II – Einstiegsgeld –bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit 2.SGB II – spezifische Instrumente

§ 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen –Darlehen oder Zuschuss zur Beschaffung von Sachgütern § 16d SGB II – Arbeitsgelegenheiten –zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung –zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung mit Qualifizierung –Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt § 16e SGB II – Leistungen zur Beschäftigungsförderung –Beschäftigungszuschuss (bis zu 75% des Arbeitsentgeltes) 2.SGB II – spezifische Instrumente

§ 16f SGB II – freie Förderung –Vorrang der Regelleistungen –freie Eingliederungsleistungen –Umgehungs- und Aufstockungsverbot –Kombination und Modularisierung möglich –Projektförderung nach BHO 2.SGB II – spezifische Instrumente

Integrationskurse – Finanzierung über BAMF berufsbezogene Sprachförderung – ESF-BAMF andere Bundes-ESF-Programme z. B. Xenos durch BMAS Landes-ESF-Programme – umgesetzt durch GFAW Thüringen 3.weitere Fördermöglichkeiten / Drittfinanzierung

Neustrukturierung SGB II Änderung Regelsätze Änderung Hinzuverdienstregelungen Einführung eines Bildungspaketes für Kinder / Jugendliche (Zugang zu einem Verein, Ferienfreizeit / außerschulische Bildung, Schul- und Kitaausflüge, Zuschuss zu Kita- oder Schulmittagessen, „schulnahe Lernförderung“, Beförderungskosten für Schüler ab der zehnten Klasse) 4.Ausblick 2011

breites Förderspektrum steht zur Verfügung alle Leistungen können im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung mit dem persönlichen Ansprechpartner vereinbart werden Zusammenfassung

Lassen Sie uns gemeinsam die Fördermöglichkeiten nutzen!