Psycho-Emotionalität in schwierigen Gesprächssituationen Konfliktmanagement im Schulalltag Mai 2016 Christian Sallmutter Hans-Peter Schume
2 Einstieg Was bestimmt mein Handeln?
3 Reaktionskette Wahrnehmen Fühlen Kontrollieren Reagieren
4 Gesprächsbasis Sachlich-positive Beziehung herstellen !
5 Die zwei Ebenen eines Gespräches Beziehungsebene Inhaltsebene 20% 80%
6 Eskalationsprävention im Gespräch Achtung und Respekt Empathie (C. Rogers) Yes-Setting (M. Erickson)
7 Das Gespräch Empfänger Verzerrungs- Winkel Empfänger Sender
8 Störquellen Unruhe, Lärm Zeitfaktor Kultureller Hintergrund Wahrnehmungsverzerrungen Emotionen
9 Negatives an Gefühlen Objektivitätshemmer Störung der professionellen Distanz Distress (Belastungserleben)
10 Reaktionen - Blockade - Flucht - Unterordnung - Angriff
11 Entstehung von Aggression -Gesellschaftliche Entwicklung -Medien -Wertewandel -Alkohol, Medikamente, Drogen -Bedürfnisdefizite
12 Bedürfnisaufstellung n. Clemens HEIDACK (in Anlehnung an Maslow) Bedürfnisse der Selbstverwirklichung E (Einfluss, Interesse, Selbstverwirklichung, Wissen, Verstehen, Erzielen von Erfolgen) Ich – Bedürfnisse D (Selbst-Schätzung, Rang, Rolle, Würde, Anerkennung) Soziale Bedürfnisse C (Identifikation, Beziehungen) Sicherheitsbedürfnisse B (Übersicht, Wirkungsfähigkeit, Sicherheit) Körperliche Bedürfnisse A (Grundbedürfnisse, Milieu)
13 Aggressionskurve nach Glynis M. Breakwell 1.Auslösephase 2.Eskalationsphase 3.Krisenphase 4.Erholungsphase 5.Depressionsphase
14 Aggressionskurve Erholung Auslöser Eskalation Krise Depression nach der Krise
N O T W E H R (§ 3 StGB) besteht aus 3 Elementen Notwehrlage – Gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff eines Menschen auf ein notwehrfähiges Rechtsgut Notwehrhandlung – Eingriff nur in Rechtsgüter des Angreifers und Beschränkung auf die notwendige Verteidigung Verteidigungswille – Wille, den Angriff abzuwehren
Notwehrfähige Rechtsgüter sind: Leben Gesundheit Körperliche Unversehrtheit Freiheit Vermögen
Nothilfe Bei Vorliegen einer Notwehrlage ist nicht nur der Angegriffene selbst, sondern zu seinen Gunsten auch jeder Dritte zu einer Notwehrhandlung berechtigt Es gelten immer die Grundsätze: Notwehr + Nothilfe müssen angemessen sein (z.B. eine Ohrfeige kann nicht mit Faustschlägen beantwortet werden)
18 Fragen??? Landespolizeidirektion Steiermark Landeskriminalamt – AB Graz, Straßgangerstraße lpd-st-lka-