Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.

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 Präsentation transkript:

perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Entstehung Umsetzung der EG-Umwelthaftungsrichtlinie v in nationales Recht durch Gesetz vom Inkrafttreten am Aber! Rückwirkung zum , da UmwH-RL zu diesem Datum umgesetzt sein musste (3 Jahre nach Inkrafttreten der UmwH-RL)

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Wesentlicher Inhalt Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen („Biodiversität“); Definition der geschützten Arten und Lebensräume nach FFH RL (92/43/EWG) und VogelschutzRL (79/409) Gewässern Boden vor Beeinträchtigungen = sog. „Ökoschäden“

GVV. Gewachsen aus Vertrauen FFH-Gebiete in Deutschland FFH-Gebiete km² 9,3 % der Landfläche

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Maßnahmen gegen Ökoschäden Vermeidung, § 5 Schadensbegrenzung, § 6 Ziff. 1 Sanierung, § 6 Ziff. 2 Primäre Sanierung = Wiederherstellung des Lebensraumes bzw. Gewässer- oder Bodensanierung Ergänzende Sanierung = zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen, wenn vollständige primäre Sanierung nicht möglich ist Ausgleichssanierung = zusätzlicher Ausgleich zeitlich begrenzter Verluste bis Primäre Sanierung greift

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Verantwortlicher Jede natürliche oder juristische Person, die einer beruflichen Tätigkeit nachgeht Die Kausalität Schädiger > Schaden wird von der Behörde festgestellt Die „Haftung“ ist verschuldensunabhängig, wenn bestimmte berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden z.B. - Betrieb von genehmigungspflichtigen Anlagen - Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen (Deponien!) - Transport gefährlicher Güter - Herstellung, Verwendung, Lagerung etc. von gefährlichen Stoffen, Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten usw. (s. Anhang 1 zum USchadG)

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Rechtliche Einordnung Das Gesetz statuiert eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen Es besteht eine Subsidiarität zu bereits bestehendem Fachrecht mit weitergehenden oder strengeren Regelungen Das zivile Umwelthaftungsrecht, das den Ersatz von Personenschäden, Schäden am Eigentum, Vermögensschäden oder sonstige wirtschaftliche Verluste regelt, bleibt unberührt

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Versicherungsschutz Entschädigungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften waren bisher regelmäßig nicht Gegenstand von Haftpflichtversicherungen da die Verpflichtungen nach dem USchadG Haftpflichtentschädigungen vergleichbar sind, hat die Versicherungswirtschaft ein Deckungsmodell als Bestandteil bzw. Annex zur Haftpflichtversicherung entwickelt

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Deckungsmodell des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Pflicht gem. USchadG zur Sanierung von Umweltschäden die im Zusammenhang mit bestimmten Risiken und Tätigkeiten (Risikobausteine) des VN stehen und die auf eine Betriebsstörung zurück zu führen sind

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Deckungsmodell des GDV Eine Vielzahl von Pflichten oder Ansprüchen wegen Schäden ist nicht versichert. Die Musterbedingungen zur Umweltschadenversicherung enthalten 24 Ausschlusstatbestände, z.B. Schäden am Grundwasser Betrieb von Anlagen zur Endablagerung von Abfällen Asbestschäden Auslandsschäden Herstellung, Lieferung oder Verwendung von Klärschlamm, Jauche, Gülle etc.

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Deckungsmodell der Kommunalversicherer Versicherungsschutz auch für sog. „Normalbetriebsschäden“ deutlich weniger Ausschlüsse Versicherungsschutz für - Deponien (mit Ausnahme am eigenen Grundstück und bei Grundwasserbeeinträchtigungen = normales Betriebsrisiko) - Grundwasser - Auslandsschäden In der Regel höhere Deckungssummen

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Deckungsmodell der Kommunalversicherer Deckungssummen für den Störfall max. € 25 Mio. für den Normalbetrieb max. € 5 Mio. für Kosten vor Eintritt des Versicherungsfalles (vorgezogene Rettungskosten) max. € 1,2 Mio. z.B. Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines erst unmittelbar bevorstehenden Umweltschadens, wenn Störfall bereits eingetreten ist ( z.B. Austreten von Gasen oder Flüssigkeiten)

GVV. Gewachsen aus Vertrauen Moderner Spezialversicherer mit Weitblick GVV – Gewachsen aus Vertrauen