Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten.

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 Präsentation transkript:

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten

Vereinsberatung : Steuern Lohnkonto Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Bestandteile des Entgeltes Sonstige Angaben Merkmale der Lohnsteuerkarte Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Merkmale der Lohnsteuerkarte Bestandteile der Entgelte Sonstige Angaben Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Nachname Geburtsdatum Anschrift Vorname Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Persönliche Angaben des Arbeitnehmers Nachname Vorname Geburtsdatum Anschrift

Vereinsberatung : Steuern Merkmale der Lohnsteuerkarte Lohnsteuerklasse Religions- zugehörigkeit Freibeträge Zahl der Kinderfreibeträge Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat Finanzamt, in dessen Bezirk die LStK ausgestellt wurde Hinzurechnungs- beträge Kalenderjahr Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Kalenderjahr Lohnsteuerklasse Zahl der Kinderfreibeträge Religionszugehörigkeit Freibeträge Hinzurechnungsbeträge Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat Finanzamt, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Bestandteile des Entgelts Tag der Auszahlung Sonstige Bezüge z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld Lohnsummen Sonderzahlungen Höhe des laufenden Entgelts Lohnzahlungszeitraum Höhe der lohnsteuer- freien Zuschläge Pauschal versteuertes Entgelt z.B für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Höhe der Sachbezüge die einzeln aufgeführt werden müssen Angabe des steuerlichen Werts Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Bestandteil des Entgelts Tag der Auszahlung Lohnzahlungszeitraum Höhe des laufendes Entgelts Sonderzahlungen Sonstige Bezüge, z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13.Gehalt Höhe der lohnsteuerfreien Zuschläge und Bezüge ohne Trinkgelder Höhe der Sachbezüge, die einzeln aufgeführt werden müssen Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Pauschal versteuertes Entgelt, z.B. Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte Lohnsummen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Sonstige Angaben Lohnersatzleistungen Kurzarbeitergel Schlechtwettergeld Mutterschaftsgeld Beiträge für betriebliche Altersversorgung Direktversicherung Außerordentliche Einkünfte Abfindungen Arbeitslohn für mehrere Kj Großbuchstabe „U“ Unterbrechung des Arbeitsverhältnis für mindestens fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen Großbuchstabe „S“ Berechnung der Lohnsteuer für einen besonderen Bezug Großbuchstabe „B“ Anwendung für die besondere Lohnsteuertabelle Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Sonstige Angaben Lohnersatzleistungen, z.B. Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld Außerordentliche Einkünfte, z.B. Abfindungen, Vergütungen für mehrere Kalenderjahre Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, z.B. Direktversicherungen Großbuchstabe „U“ Unterbrechungen von mindestens fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen Großbuchstabe „B“, Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle Großbuchstabe „F“, steuerfreien Sammelbeförderung nach § 32 Nr.32 EStG Großbuchstabe „S“, Berechnung der Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern muss immer eine Bescheinigung über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vorliegen, mit Ausnahme bei geringfügige Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitsverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist die Führung eines Lohnkontos nicht zwingend erforderlich.