Alles mit rechten Dingen − juristische Fragen rund ums eLearning Impulsreferat lernPause 11. Oktober 2011 Andreas Brennecke (IMT)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Datenschutz im IT-Grundschutz
Advertisements

Schaffung von Rechtsbewusstsein
Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild-Kunst, Bonn
Einführung in das Urheberrecht
Agenda Einleitung Risiken und Gefahren Vorbeugung
Datenschutz am Mittag Videoüberwachung
Urheber- und vertragsrechtliche Anmerkungen
Jürgen Taeger E-Learning und Recht
Wissenschaftliches Publizieren – Was sich ändern muss DINI-Symposium Wissenschaftliches Publizieren der Zukunft – Open Access Dr. Ulf Müller Göttingen,
DIN-Auslegestellen-Tagung 07. Dezember 2010
Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung von Personendaten: Schutz der Persönlichkeit Restriktive Verarbeitung.
Verfahrensverzeichnis
Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker Rechtsfragen rund um das elektronische Publizieren wissenschaftlicher Texte IuK 2002 Ulm, 13. März 2002.
Meldepflicht (§ 4d BDSG)
Datenschutz-Unterweisung
Urheberrecht Allgemeines zum Urheberrecht und den Neuerungen ab Januar 2008 Folgen für die Büchereiarbeit Vervielfältigung Online-Nutzung Downloads (bspw.
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Produzieren – Alles was Recht ist Respekt vorm Mitnutzer und dessen Eigentum Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe.
Datenschutz in der Social-Media-Nutzung durch öffentliche Verwaltungen
Wo liegt die Grenze zwischen Zitat und Plagiat?
Urheberrecht bei der Nutzung virtueller Arbeitsplattformen
Datenschutz in the small
BOEHMERT & BOEHMERT Deutsche Kinemathek – Filmarchive, Filmmuseen und das Urheberrecht Archivierung und DRM Dr. Christian Czychowski Rechtsanwalt in Berlin.
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Johannes Philipp, cc-by-nc 2012 Datenschutz in der Schule.
Fragen des Urheberrechts bei Fernsehmitschnitten und Online-Filmen
Die neue europäische Datenschutzverordnung
Urheberrecht im Internet
Informationsveranstaltung „Erweitertes Sicherheitskonzept für die Fachhochschule Dortmund“ am
Dr. Alexander Peukert Abteilung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht Im Schatten.
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz Personenschutz Urheberrecht
Zweck des Datenschutzgesetzes
Datenschutz?!?!.
Sicherheit im Internet& Datenschutz
Datenschutz als Grundrecht
Multimedia, Internet und Rechtsbewusstsein in der Schule
File-Sharing-Netzwerke. Werk: individuelle geistige Schöpfung Computerprogramme- und Spiele: Sprachwerke (Literatur) Urheber: alleiniges Recht.
Betriebsvereinbarungen
Datenschutz und Schulhomepage
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datensicherheit.
Datenschutz und Datensicherheit
LFB Esslingen Urheberrecht und Datenschutz bei der Internetnutzung in Schulen Ass. jur. Iris Speiser Universität des Saarlandes Institut für.
© 2007 Ass. jur. Iris Speiser1 Urheberrecht in der Schule Erich Beer Konrad Sedding.
Datenschutz - Datensicherheit
Datenschutz im Cyberspace Rechtliche Pflichten für Treuhänder Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse Bern Mathias.
Urheberrecht und Schule
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
2005 © SWITCH Spam und Whois Lic. iur. Nicole Beranek Zanon Legal Counsel / Rechtsanwältin.
Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Datenschutz und Internetrecht für Pädagogen. Datenschutz  Sicherheit im Umgang mit Daten  Grundrecht: Informationelle Selbstbestimmung  Schutz vor.
(Wieder-) Verwendung digitaler Lernmaterialien unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten Ass. jur Jan Hansen Hagen, 22. Februar 2007.
Digitale Transformation: Zentrale Rechtsfragen von Datenschutz und IT-Sicherheit beachten! CeBIT Mittelstandslounge 5 - Stand D04 Dr. Thomas.
ISO in der betrieblichen Praxis
aus: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Das Urheberrechtsgesetz Das Recht am eigenen Bild
Urheberrecht und Universität. Seite 2 Fragen  Wie dürfen wir Datenbanken, Websites, Texte anderer nutzen?  Welche Einschränkungen gibt es bei Nutzung.
Folie 1 Die Verwendung von Fremdmaterialien in der Online-Lehre Univ.-Ass. Mag. Anna Wöllik §
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Campusmanagement und E-Learning – eine Optimierungsstrategie AMH Frühjahrs-Tagung, März 2011 Dr. Thomas Strauch.
Datenschutz u. -sicherheit. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen.
Urheberrecht und Hochschule.
Das Urheberrecht in der Schule
und wie es sich auf den Alltag auswirkt
und wie es sich auf den Alltag auswirkt
Was ist erlaubt und warum?
 Präsentation transkript:

Alles mit rechten Dingen − juristische Fragen rund ums eLearning Impulsreferat lernPause 11. Oktober 2011 Andreas Brennecke (IMT)

Andreas Brennecke Zentrum für Informations- und Medientechnologien Agenda  Überblick über einzuhaltende rechtliche Rahmenbedingungen für den Bereich eLearning  Zwei Bereiche etwas ausführlicher  Urheberschutz  Datenschutz  Hinweise zum Weiterlesen

Andreas Brennecke Zentrum für Informations- und Medientechnologien rechtliche Regelungen, die eLearning betreffen (können) gibt es einige … Nutzung von fremden Materialien -> Urheberrecht (UrHG) Speicherung personenbezogener Daten -> Datenschutz (DSG) Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen -> Recht am eigenen Bild (KunstUrhG) neue Prüfungsformen / ePrüfungen -> Prüfungsrecht (PO, LABG) Erstellung von Webseiten -> Impressumspflicht (TMG) Verwendung von Logos und Markennamen -> Markenrecht (MarkenG) …

Andreas Brennecke Zentrum für Informations- und Medientechnologien Urheberrecht  Zum Schutz von Werken ist kein Copyright-Hinweis  erforderlich. Geschützt sind Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Gemeinfrei sind amtliche Werke; andere Werke erst nach Ablauf von Schutzfristen (bspw. 70 Jahre nach dem Tod des Autors).  Es ist grundsätzlich eine Erlaubnis zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke einzuholen.  Aber es gibt Schrankenregelungen:  Zitate (§ 51 UrhG): Kleinzitat, Großzitat (nur in wissenschaftlichen Werken) Zitate müssen unverändert übernommen werden, gekennzeichnet sein und einen Zweck erfüllen.  Privatkopie (§ 53 UrhG): nur private Zwecke, eigener Gebrauch (keine ganzen Werke)  Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG, begrenzt bis Ende 2012): dadurch wird das Zugänglichmachen kleiner Teile oder Werke geringen Umfangs für einen bestimmt abgegrenzten Personenkreis erlaubt (ohne Zustimmung möglich aber vergütungspflichtig über Verwertungsgesellschaften (bspw. VG Wort)).

Andreas Brennecke Zentrum für Informations- und Medientechnologien Datenschutzrecht  „Regelung des ordnungsmäßigen Gebrauchs von Daten“: Nicht erst der Missbrauch ist strafbar.  „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“: Jede Erhebung, Speicherung oder Verarbeitung personenbezogener Daten ist erst einmal untersagt, es sei denn sie ist durch eine Gesetzesvorschrift geregelt oder die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben.  Grundsätze: Erforderlichkeit (§12-14 DSG NRW), Prüfung der Zulässigkeit (§4(1) DSG NRW), Minimalität (§4(1) DSG NRW), Zweckbindung (§13 DSG NRW), …  Technische und organisatorische Maßnahmen (§10 DSG NRW): Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisions- fähigkeit, Transparenz müssen gesichert sein (Sicherheitskonzept)  Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses (§8 DSG NRW)  Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragte (§10 (3) DSG NRW)

Andreas Brennecke Zentrum für Informations- und Medientechnologien zum Weiterlesen  Kreutzer, T.: Leitfaden "Rechtsfragen bei E-Learning„. Multimedia Kontor Hamburg, überarbeitete Fassung, 2009, creativecommons_MMKH.pdf  MSWF NRW: Update − Ratgeber Multimediarecht für die Hochschulpraxis, 2001,  LFI NRW: E-Learning an Hochschulen nach den Grundsätzen des Datenschutzes, 4/2011, (Suche: eLearning)  e-teaching.org-Seiten zu Rechtemanagement beim E-Learning:  Flissek, C.: Datenschutzrechtliche Fragen des E-Learning an Hochschulen – Lernplattformen im Spannungsfeld zwischen didaktischem Nutzen und datenschutzrechtlichen Risiken. Computer und Recht (1), 62–69 (2004)