Herzlich Willkommen Thema: Zahlungsverkehr
Die Überweisung Definition: Ist die buchmäßige Übertragung einer Geldsumme vom Konto des Zahlungs- pflichtigen (Überweisender) auf das Konto des Zahlungsempfängers.
Rechtliche Grundlagen eigenständige Geschäftsbesorgungsverträge: Zahlungsvertrag Girovertrag Überweisungsvertrag
Übersicht der Ausführungsfristen Art der Überweisung Überweisungs- raum Überweisungs -währung Ausführungs- fristen Institutsinterne Überweisung Innerhalb einer Geschäftsstelle EURO 1 Bankgeschäftstag Zwischen zwei Geschäftsstellen 2 Bankgeschäftstage Institutsüber- greifende Überweisung InlandEURO 3 Bankgeschäftstage Grenzüber- schreitende Überweisung Mitgliedstaaten der EU und des EWR EURO oder EWR- Währung 5 Bankgeschäftstage DrittstaatenEURO oder Fremdwährung keine Regelung
Erteilung eines Überweisungsauftrages Prüfungspflicht der Bank ausreichend Guthaben Unterschrift prüfen BLZ und Empfänger KI identisch - beleghaft- elektronisch - SB - Terminal - Telefon - Banking
Formen der Überweisung Einzelüberweisung Sammelüberweisung Dauerauftrag Auslandsüberweisung EU - Standardüberweisung
Die Lastschrift Definition: Die Lastschrift ist ein Einzugspapier, welches bei Sicht fällig ist, mit dem der Zahlungsempfänger einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lässt.
Vertragliche Grundlagen Abkommen über den Lastschriftverkehr (Lastschriftabkommen) Bestimmung über einheitliche beleglose Abwicklung des Lastschriftverkehrs und regelt Haftungsverhältnisse für alle beteiligten KI´s
Vorraussetzung zur Teilnahme am Lastschriftverkehr Inkassovereinbarung: Vertrag über den „Einzug von Forderungen durch Lastschrift“ schließen ( zweifelsfreie Bonität erforderlich) Nur fällige Forderungen einzuziehen Keine Teileinlösung Nur wenn Erlaubnis zum Einzug vorliegt Nicht eingelöste Lastschriften werden mit Einreicherwertstellung gutgeschrieben
Zahlungsabwicklung im Einzugsermächtigungsverfahren Zahlungspflichtiger (Schuldner) Zahlungsempfänger (Gläubiger) InkassostelleZahlstelle Lastschrifteinzug Verrechnung Belastung Inkasso- vereinbarung Einzugsermächtigung Vereinbarung über Lastschrifteneinzug Einreichung Gutschrift E.v
Zahlungsabwicklung im Abbuchungsverfahren Zahlungspflichtiger (Schuldner) Zahlungsempfänger (Gläubiger) Vereinbarung über Lastschrifteneinzug InkassostelleZahlstelle Lastschrifteinzug Verrechnung Belastung Abbuchungs auftrag Inkasso- vereinbarung Einreichung Gutschrift E.v
Rückgabe von Lastschriften Rücklastschriften Nichteinlösung durch die Zahlstelle Widerspruch des Zahlungspflichtigen (nur bei Einzugsermächtigung) Beträge über 3.000,00 Euro, mit Eilnachricht bis Uhr des nächsten Bankarbeitstages Rücklastschriftenentgelt nur von der Zahlstelle, max. 3,00 Euro Bei Nichteinlösung, Benachrichtigungspflicht
Der Scheck KI = Bezogener = passive Scheckfähigkeit Anweisung KI bei Sicht Wesen des Schecks
Rechtsgrundlagen Scheck Gesetz Scheckvertrag Geschäftsbesorgungsvertrag Aushändigung Scheckheft gegen Quittung
Zahlen Sie gegen diesen ****100,00***EUR SparkasseWiehl Scheck Ausstellungsort Datum Unterschrift Betrag in Ziffern Verwendungszweck
Scheckarten Nach Einlösung BarscheckVerrechnungsscheck
Scheckarten Nach Übertragung InhaberscheckOrderscheckRektascheck
Scheckarten Schecks mit Einlösegarantie Bestätigter Scheck Euroreisescheck Deutsche Bundesbank – Zweigstelle Köln zahlen Sie _ _ _ _ _ _ 13. Mai 2004 Volksbank Oberberg Wir verpflichten uns, diesen Scheck über € ,00 bis zum einzulösen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ jedoch nicht bar ausgezahlt.
Euroreisescheck Unbegrenzt gültig Stückelung: 10, 20, 50, 100, 200 € Gebühren 1 % vom NW, min. 10,- €; bei Einlösung 1 % „Quick refund“ Reiseschecks <500,-€ unmittelbar erstattet
Vorlegungsfristen Inland 8 Tag Europa + Mittelmeeranreiner 20 Tage Andere Kontinente 70 Tage
BSE / GSE BSE B elegloses Scheck e inzugsverfahren Bis 2.999,99 € Kann-Vorschrift GSE G roßbetrags – S check – E inzugsabkommen Ab 3.000,- €
Nichteinlösung Einreicher Inkassostelle Clearingstelle Zahlstelle
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit