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Sparkasse Oder-Spree – André Schneider

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Präsentation zum Thema: "Sparkasse Oder-Spree – André Schneider"—  Präsentation transkript:

1 Sparkasse Oder-Spree – André Schneider
Informationsveranstaltung des Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V „der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa“ Sparkasse Oder-Spree – André Schneider

2 SEPA – Zahlverfahren Überblick
Zum 01. Februar 2014 sind die nationalen Zahlverfahren zugunsten der SEPA – Zahlverfahren abzuschalten. (Art. 6, Abs. 1 und 2; SEPA-Migrationsverordnung)

3 SEPA – Zahlverfahren Überblick
betroffene Zahlverfahren im Überblick aus: wird: Überweisung  SEPA-Überweisung Lastschrift - Einzugsermächtigungsverfahren  SEPA-Basis-Lastschrift - Abbuchungsverfahren  SEPA-Firmen-Lastschrift

4 SEPA – Zahlverfahren Überblick
Vorteile für Unternehmen und Verbraucher € - Zahlungsverkehr ist in ganz Europa über ein Konto möglich die Überweisungslaufzeit verkürzt sich europaweit auf 1 Bankgeschäftstag Verbraucher können ihre Debitkarten europaweit verwenden der Lastschriftzahlungsverkehr ist europaweit möglich durch die Vorgabe des Fälligkeitsdatums (Tag der Kontobelastung) ist exakte Disposition des Verbrauchers möglich

5 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Überweisung (Credit Transfer)

6 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
wesentliche Neuerungen der SEPA – Überweisung es erfolgt die ausschließliche Nutzung von IBAN und ggf. BIC die Entgelte werden vom jeweiligen Kunden direkt getragen (jeder Kunde trägt die Entgelte seines Kreditinstitutes) bei beleglosen SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit europaweit 1 Bankgeschäftstag (SEPA-Datenformat „XML“ ist erforderlich) bei beleghaften SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit europaweit 2 Bankgeschäftstage der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt Hinweis: Für grenzüberschreitende Zahlungen gelten die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unverändert!

7 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Überweisung (Credit Transfer)
Anpassungsbedarf im Unternehmen Anpassung der Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrssysteme an das neue SEPA-Verfahren Umstellung auf das SEPA-Datenformat Mitteilung über Ihre IBAN und BIC an Ihre Geschäftspartner Ergänzung Ihrer IBAN und BIC auf Geschäftspapieren z.B.: - Rechnungen - Verträge, Formulare - Briefbögen - Homepage Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung

8 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

9 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Gläubiger-Identifikationsnummer Diese ist in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank kostenlos über das Internet zu beantragen und Ihrem Kreditinstitut vorzulegen. Hinweis: Die dreistellige Geschäftsbereichskennung ist durch Sie bei Erfordernis individualisierbar. (z.B. für bestimmte Abteilungen / Bereiche Ihres Unternehmens)

10 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen

11 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat Bestehende, durch den Zahlungspflichtigen rechtswirksame Einzugsermächtigungen gelten für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter bestimmten Voraussetzungen weiter und müssen somit nicht neu eingeholt werden. Voraussetzungen: grundsätzlich papierhaft und händisch durch Zahlungspflichtigen unterschrieben (qualifizierte elektronische Unterschrift ist möglich, dann auch beleglos möglich) Das heißt, per Telefon, Fax oder Internet erteilte Mandate sind nicht SEPA-fähig!

12 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat Angaben durch Zahlungspflichtigen (Kunde) Name Adresse Kundenkennung (IBAN und BIC) Datum und Unterschrift Angaben durch den Zahlungsempfänger (Ihr Unternehmen) Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (durch Sie zu vergeben oder Weiternutzung der bestehenden, z.B.: Kunden-, Mieter-, Vertragsnummer) Kennzeichnung, ob einmaliger oder wiederkehrender Zahlungseinzug

13 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Lastschriftmandat Es besteht die Verpflichtung zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes (siehe Muster) Dieser beinhaltet die Ermächtigung zum Einzug und die Weisung zur Einlösung. Das Mandat muss, bei ausländischen Zahlungspflichtigen in der am Wohnort geltenden Sprache zusätzlich vorliegen.

14 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier) es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich

15 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Mandatsverwaltung jeder Lastschrifteinzug muss in der Mandatsverwaltung vermerkt werden (Datum der letzten Nutzung) Mandatsänderungen (z.B.: Änderung Name wegen Heirat) müssen historisch nachvollziehbar sein und beim nächsten Inkassovorgang (Wert: alt und neu) mit übermittelt werden der Widerruf des Zahlungspflichtigen oder bei einer Rücklastschrift mit dem Rückgabegrund „Es liegt kein gültiges Mandat vor“ müssen in der Mandatsverwaltung gekennzeichnet werden, damit keine weiteren Einzüge erfolgen Mandate müssen deaktiviert werden, wenn diese widerrufen wurden, oder innerhalb von 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine erneute Lastschrift gezogen wurde

16 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier) es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich folgende neue Fristen sind zu beachten

17 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Fristen Im SEPA-Lastschriftverfahren sind die Vorgabe des Fälligkeitstages (=Belastungs- und Gutschriftsdatum) und die Einhaltung von Mindesteinreichungsfristen zu beachten. spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit  Vorabankündigung an (- kann bilateral verkürzt, aber nicht Zahlungspflichtigen über: ausgeschlossen werden - fälliger Betrag - bei gleichbleibenden wiederkehrenden - Fälligkeitstag Zahlungen (z.B.: Miete) reicht die - Gläubiger ID einmalige Vorabankündigung) - Mandatsreferenz frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit  Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit  Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut für Einzel- / Erstlastschrift spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit  Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut für Folgelastschrift

18 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Fristen 8 Wochen nach Belastung  Recht des Verbrauchers auf Erstattung der Belastung ohne Angabe von Gründen 13 Monate nach Belastung  Recht des Verbrauchers auf Erstattung der Belastung, wenn kein (gültiges) Mandat vorliegt 36 Monate nach der letzten Belastung  verfällt das SEPA-Lastschrift-Mandat und muss neu eingeholt werden

19 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier) es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich Sie benötigen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich folgende neue Fristen sind zu beachten Umstellung auf das neue europaweit einheitliche XML-basierte Datenformat

20 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Datenformat die bisherigen Formate DTA und MT sind nicht mehr SEPA-fähig und werden durch das neue SEPA-Datenformat XML abgelöst die Kreditinstitute stellen den Unternehmen zwei Standards für die Übertragung von Zahlungsverkehrsdateien zur Verfügung EBICS = Standard für die multibankfähige Kunde-Bank-Kommunikation FinTS = Standard für sicheres Online-Banking Ihre IT-Systeme sollten IBAN / BIC – fähig sein, sowie das Datenformat XML verarbeiten können. Fragen Sie dazu Ihre Software-Partner. Die Sparkassen bietet Ihren Kunden mit dem Finanzmanagementsystem SFirm eine passende, zeitgemäße und den SEPA-Anforderungen gerecht werdende Electronic-Banking-Software an.

21 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
Datenformat spezielle Tools zur Unterstützung der Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren SEPA Account Converter bisherige Bankverbindungen bei deutschen Kreditinstituten werden automatisiert in IBAN und BIC umgewandelt SEPA File Converter DTAUS-Dateien (Inlandsüberweisung) werden in SEPA-XML-Dateien konvertiert. Für die Umwandlung einer DTAUS-Lastschrift müssen fehlende Informationen (z.B.: Mandatsreferenz, GläubigerID, u.a.) vorliegen und ggf. manuell erfasst werden SEPA-XML-Checker der XML-Checker prüft SEPA-XML-Dateien auf Fehler

22 SEPA – Zahlverfahren SEPA – Lastschrift (Direct Debit)
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Die Grundzüge der SEPA-Basis-Lastschrift gelten auch für die SEPA-Firmen-Lastschrift. Es gelten dabei folgende wesentliche Unterschiede: die SEPA-Firmen-Lastschrift ermöglicht die Reduzierung von Zahlungsrisiken durch eine „finale Zahlung“ (Gutschrift „Eingang vorbehalten“ beachten) der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein Erstattungsansprüche des Zahlungspflichtigen gegenüber seinem Kreditinstitut sind nach Gutschrift ausgeschlossen vor Einlösung der (ersten) SEPA-Firmen-Lastschrift durch das Kreditinstitut muss das erteilte und durch den Zahlungspflichtigen bestätigte Mandat beim Kreditinstitut vorliegen die weitere Nutzung von bestehenden Abbuchungsaufträgen ist nicht möglich. Für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein neues Mandat erforderlich. die Einreichungsfrist sowohl für die Erst- als auch für die Folgelastschrift beträgt frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit

23 SEPA – Zahlverfahren Kontakt
Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V / Sparkasse Oder-Spree / – 11 24 Deutsche Bundesbank /

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sparkasse Oder-Spree


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