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Inhalt * Überblick S. 2 SEPA – Migrationsverordnung S. 6

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Präsentation zum Thema: "Inhalt * Überblick S. 2 SEPA – Migrationsverordnung S. 6"—  Präsentation transkript:

0 SEPA-Zahlungsverkehr Workshop für Immobilienverwalter
Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Workshop für Immobilienverwalter Berlin, 21. Februar 2013 Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernimmt die Deutsche Kreditbank AG keine Gewähr. Die Informationen basieren auf dem Stand vom 1. Februar 2013

1 Inhalt * Überblick S. 2 SEPA – Migrationsverordnung S. 6
SEPA – Überweisung S. 8 SEPA – Lastschriften S. 11 SEPA – Mandat S. 20 SEPA – Umstellung im Betrieb S. 25 weiterführende Informationen S. 29 *Verwendung des SEPA-Logos mit Erlaubnis des European Payment Council 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

2 (1) SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition Ziele SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungs- verkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsver- kehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlands- zahlungen. 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

3 SEPA umfasst 32 Teilnehmerstaaten
(1) SEPA umfasst 32 Teilnehmerstaaten Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Rep. Ungarn Zypern Teilnehmende Länder 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter 3

4 IBAN und BIC – die neue Kontokennung
(1) IBAN und BIC – die neue Kontokennung IBAN BIC International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länder- kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Business Identifier Code/ Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut BYLADEM1001 = BIC der DKB Länderkenn-zeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer (10-stellig aufgefüllt mit Vornullen) Beispiel DE 87 IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen Karten zu finden ! 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

5 SEPA wird Wirklichkeit
(1) SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT) am eingeführt 2. Schritt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – SDD) am eingeführt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt 3. Schritt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

6 Inhalt Überblick SEPA – Migrationsverordnung SEPA – Überweisung
SEPA – Lastschriften SEPA – Mandat SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden weiterführende Informationen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

7 (2) Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Zahlverfahren zum vor EU-Verordnung tritt in Kraft SEPA mit Ausnahmen SEPA Verpflichtung zur Erreichbarkeit für die SEPA-Überweisung Preisgleichheitsgebot für nationale und grenzüberschreitende Euro-Zahlungen nur noch SEPA Verfahren Kontinuitätsregel für Einzugsermächtigungen Wegfall Inlandsüberweisung, Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag BIC-Pflicht bei SEPA Inlandsüberweisungen Ausnahmen KTO/BLZ für Verbraucher ELV Wegfall aller Ausnahmen BIC-Pflicht bei grenzüberschreiten den Zahlungen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

8 Inhalt Überblick SEPA – Migrationsverordnung SEPA – Überweisung (SCT)
SEPA – Lastschriften SEPA – Mandat SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden weiterführende Informationen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

9 Die SEPA-Überweisung: beleglos oder per Formular in € überweisen
(3) Die SEPA-Überweisung: beleglos oder per Formular in € überweisen 1 Zur eindeutigen Identifikation des Empfängers muss die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. MAX MUSTERMANN HOTEL DE PARIS BE BANKBEBB 1 2 Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro-Zahlungen genutzt werden. 2 3 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IBAN angeben. 3 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

10 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick
(3) Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1. Auftragswährung ist immer Euro 2. Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3. Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4. Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 5. Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6. XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS 7. 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

11 Inhalt Überblick SEPA – Migrationsverordnung SEPA – Überweisung
SEPA – Lastschriften (SDD) SEPA – Mandat SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden weiterführende Informationen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

12 (4) Europaweit Geldeinzüge tätigen: Überblick SEPA-Basislastschriftverfahren (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

13 Vorabinformation (pre-notification)
(4) Vorabinformation (pre-notification) durch den Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen mittels Vertrag oder Rechnung enthält: Information über die Höhe der Kontobelastung Information über den Termin der Kontobelastung 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter 13 13

14 (4) Europaweit Geldeinzüge tätigen: Überblick SEPA-Basislastschriftverfahren (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

15 Relevante Fristen sind einzuhalten hier: SEPA-Basislastschrift
(4) Relevante Fristen sind einzuhalten hier: SEPA-Basislastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle D Rückgabefristen Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner Bank Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP) und seiner Bank D-5 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeit-punkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle* D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion (SONDER-FALL), bei der kein gültiges Mandat besteht D-14 Kalendertage Absendung Vorabinfor-mation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (zwischen ZP und ZE vertraglich, Vereinbarung anderer Frist möglich) D-2 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle* D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbanken Verrechnungsdatum D * Gemäß SEPA-Basis-Lastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens 5 bzw. 2 TARGET-Arbeitstage vor Fälligkeit (D-5/D-2) bei der Zahlstelle vorliegen. Die Cut-off-Zeit für die Einreichung ist bei der DKB jedoch früher (17.30 Uhr am vorgehenden Bankarbeitstag). 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

16 (4) Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren Die SEPA-Firmenlastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

17 SEPA-Lastschriftverfahren
(4) SEPA-Lastschriftverfahren SEPA-Firmenlastschriftverfahren - Vorlage und Rückgabefristen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

18 (4) SEPA-Lastschriftverfahren: Vergleich SEPA-Basislatschrift & Einzugsermächtigung SEPA-Basislastschrift Einzugsermächtigung Nutzungsmöglichkeit national und grenzüber-schreitend in Euro rein national in Euro Vertragspartner Unternehmen und Verbraucher (B2C) Festes Fälligkeitsdatum ja nein Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 8 Wochen ab Belastung 8 Wochen ab Belastung* Eindeutige Identifikation des Mandats ja, durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID Kundenkennung IBAN und BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Kontonummer und BLZ Aufbewahrung Originalmandat Beim Zahlungsempfänger * Ab mit Änderung der Lastschriftbedingungen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

19 (4) SEPA-Lastschriftverfahren: Vergleich SEPA-Firmenlastschrift & Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift Abbuchungsauftrag Nutzungsmöglichkeit national und grenzüberschreitend in Euro rein national in Euro Vertragspartner nur Unternehmen; nicht für Verbraucher (B2B) Festes Fälligkeitsdatum ja nein Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats ja, durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID Kundenkennung IBAN und BIC Kontonummer und BLZ Informationspflichten Bestätigung der Mandats- erteilung ggü. der Zahlstelle vor erster Einlösung (z.B. durch Kopie des Mandats) Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

20 Inhalt Überblick SEPA – Migrationsverordnung SEPA – Überweisung
SEPA – Lastschriften SEPA – Mandat SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden weiterführende Informationen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

21 Das SEPA-Mandat als grundlegende Neuerung
(5) Das SEPA-Mandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat… ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungs- pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Informationen zu Rückgabe- rechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungs- empfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

22 Das SEPA-Mandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben
(5) Das SEPA-Mandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben … vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungs- empfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmenlastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen Abbildung: SEPA-Lastschriftmandat 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

23 (5) Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren“ zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basislastschriften abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

24 Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt
(5) Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht eines gewerblichen Zahlungspflichtigen einziehen will, muss… der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vor dem ersten Einzug bei der DKB bestätigen SEPA-Firmenlastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basislastschriften vereinbart werden ! 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

25 Inhalt Überblick SEPA – Migrationsverordnung SEPA – Überweisung
SEPA – Lastschriften SEPA – Mandat SEPA – Umstellung im Betrieb weiterführende Informationen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

26 (6) Zur Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stehen Konvertierungstools zur Verfügung ! * ISO XML-Standard 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

27 (6) Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmenlastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen – ausschließlich im Internet: SEPA-Inkassovereinbarung mit DKB/anderem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

28 Gläubiger-ID für SEPA-Lastschrift notwendig
(6) Gläubiger-ID für SEPA-Lastschrift notwendig zur Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung Aufbau der Gläubiger-ID: Länge der Gläubiger-ID: maximal 35 Stellen (in Deutschland: 18 Stellen) Beantragung bei der ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank unter: DE 98 ZZZ Prüfziffer Identifikationsmerkmal LS-Gläubiger . ISO-Ländercode Geschäftsbereichskennung 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter 28

29 Inhalt Überblick SEPA – Migrationsverordnung SEPA – Überweisung
SEPA – Lastschriften SEPA – Mandat SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden weiterführende Informationen 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

30 Weiterführende Informationen
(7) Weiterführende Informationen Bei Fragen steht Ihnen Ihr DKB-Kundenbetreuer gern zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie zusätzliche Informationen unter Informationsseiten der Bundesbank u.a SEPA-Migrationsplan Deutschland Informationsseiten der Deutschen Kreditwirtschaft FAQ´s auf der Homepage der DKB Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernimmt die Deutsche Kreditbank AG keine Gewähr. Die Informationen basieren auf dem Stand vom 1. Februar 2013 21. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter

31 für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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