SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen q§ 859 ABGB q„Die persönlichen Sachenrechte, vermöge welcher eine Person.

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SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen q§ 859 ABGB q„Die persönlichen Sachenrechte, vermöge welcher eine Person einer andern zu einer Leistung verbunden ist, gründen sich: a) unmittelbar auf ein Gesetz; oder –Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 1035 ff ABGB), –Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 1431 ff ABGB) b) auf ein Rechtsgeschäft [Vertrag] oder –Testament ( §§ 552 ff ABGB) od KaufV (§§ 1053 ff ABGB) c) auf eine erlittene Beschädigung“ –Schadenersatz (§§ 1293 ff ABGB) –Eigentlich auch ein gesetzlicher Entstehungsgrund!

SoWi Ü 1- 2 Barta: Zivilrecht online Das Schuldrecht qSchuldrecht l aus dem Römischen Recht: Obligationenrecht qSchuldner ist Hauptperson qGläubiger = Creditor l Von: lateinisch credo = glauben, vertrauen qSchuldrechte sind relative Rechte l Sie wirken grundsätzlich inter partes = nur zwischen den beteiligten Parteien l Im Gegensatz zu den Sachenrechten / dinglichen Rechten, die absolute Rechte sind

SoWi Ü 1- 3 Barta: Zivilrecht online Schuldvertrag und Schuldverhältnis qDer Schuld-Vertrag bildet die Grundlage des aus ihm (häufig) entstehenden Schuld-Verhältnisses qEin Schuldvertrag erzeugt oft nicht nur eine, sondern mehrere/viele wiederkehrende Leistungsansprüche und –pflichten qDas Schuld-Verhältnis besteht aus der Gesamtheit all dieser Rechte/Ansprüche und Pflichten von Gläubiger und Schuldner zusammengenommen qBeispiele: l Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis l Mietvertrag und Mietverhältnis Beachte: Besonders deutlich wird dieser Unterschied bei den Dauerschuldverhältnissen wie Miete oder Arbeitsvertrag

SoWi Ü 1- 4 Barta: Zivilrecht online Schuldvertrag und Schuldverhältnis Bedeutend vor allem bei Dauerschuldverhältnissen Beispiele: qZeitungsabonnement l Aus Kaufvertrag entsteht kontinuierlicher Leistungsaustausch im Rahmen eines Schuldverhältnisses l Künftige tägliche Liefer- und monatliche Zahlungsverpflichtungen qBestandvertrag (Miete/Pacht) l Abschluss des Mietvertrags und monatliche Zahlungen und allfällige Kündigung