Verwaltungslehre Entspricht die kommunale Selbstverwaltung noch dem Ideal einer „Keimzelle der Demokratie“? Lt Bohle, Lt Brandel, FR v. Alst, Lt Feilmeier,

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Verwaltungslehre Entspricht die kommunale Selbstverwaltung noch dem Ideal einer „Keimzelle der Demokratie“? Lt Bohle, Lt Brandel, FR v. Alst, Lt Feilmeier, Lt Frey, Lt Fuchs, Lt Gutzeit, FR Iven, FR Mathes, Lt Tiedemann

Gliederung 1.Was ist kommunale Selbstverwaltung? 2. Rechtliche Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung 3.Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.1. Zuständigkeit von Kommunen 3.2.Aufgabenbereiche 3.3.Wandel der staatlichen Verwaltung 3.4.Entwicklung einzelner Bereiche der Kommunalpolitik

Gliederung 4. Mögliche Gründe für die Abkehr von einer „Keimzelle der Demokratie 4.1. Finanzknappheit 4.2. Ressourcenschonung 4.3. Verrechtlichung 4.4. Übertragung von Problemen von Bund und Ländern auf die Kommunen 4.5. Übertragung von Parteipolitischen Positionen auf die Kommunen 5. Fazit

1. Was ist kommunale Selbstverwaltung Definition: - Übertragung staatlicher Aufgaben auf Kommunalebene - eigenverantwortlicher Einsatz von Finanzmitteln - keine Richtlinienverpflichtung durch den Staat  (autarkes Handeln der Kommunen)

1. Was ist kommunale Selbstverwaltung Konkretisiert in 5 Kern bzw. Hoheitskompetenzen: - Gebietshoheit - Finanzhoheit - Planungshoheit - Personal- und Organisationshoheit - Verwaltungshoheit

1. Was ist kommunale Selbstverwaltung - innerhalb der Gemeindegrenze kann die Kommune eigenes Recht erlassen und durchsetzen (Satzungen/ Verordnungen) - oft auch als Satzungsautonomie bezeichnet

2. Rechtliche Grundlagen Art.28 GG Garantie des Selbstverwaltungsrechtes in Absatz 2: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung[...]"

2. Rechtliche Grundlagen - Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 GG und den Landesverfassungen - Institutionelle Garantie der Gemeinden - Möglichkeit der Kommunalverfassungsbeschwerde (nach Art. 93 I Nr.4b GG und §§ 13 Nr. 8a, 91 BVerfGG) - Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung in den Gemeindeordnungen

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Hauptverantwortung der Länder für: - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Rechtschutz - Bildungswesen Kommunen: - Innere Verwaltung - Allgemeine Staatsaufgaben - Soziales - Gesundheitswesen - Wirtschaftsförderung - Verkehr und öffentliche Einrichtungen

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.1. Zuständigkeit von Gemeinden und Landkreisen: Gemeinde - Universalitätsprinzip - Durch Gesetz können der Gemeinde A) Aufgaben entzogen werden B) Aufgaben des Staates übertragen Landkreise - Träger der öffentlichen Aufgaben, die A) von überörtlicher Bedeutung sind B)deren zweckmäßige Erfüllung Finanzkraft der betroffenen Gemeinde übersteigt

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.2. Aufgabenbereiche von Kommunen: 1.Übertragener Wirkungsbereich: „Auftragsangelegenheiten“ -Vgl. Art. 83ff GG -Erfüllung staatlicher Aufgaben nach Weisung als untere Verwaltungsinstanz - Keine Handlungsspielräume - Beispiele: Melderecht Bauaufsichtsrecht Ausländerangelegenheiten Zivilschutz Ordnungsrecht

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.2. Aufgabenbereiche von Kommunen: 2.Eigener Wirkungsbereich: „Selbstverwaltungsangelegenheiten“ -vgl. Art. 28 GG -Ergeben sich aus den Interessen / Bedürfnissen der Kommune - Uneingeschränkte Aufgabenfindung -Nur an Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften gebunden - Unterscheidung nach freiwilligen und Pflichtaufgaben möglich

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.3. Wandel der staatlichen Verwaltung  „Früher lebte man IM Staat, heute lebt man VOM Staat“ Früher: Ruhe und Ordnung, Schutz der Bürger Heute: vorrangige Aufgaben der Verwaltung: Versorgung, soziale Sicherung Mögliche Einteilung der Kommunalaufgaben in: - Versorgungsaufgaben(Planungsaufgaben) - Fördernde Aufgaben (Leistungsaufgaben) - Schutz- und Ordnungsaufgaben(Ordungsaufgaben)

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.4. Entwicklung einzelner Bereiche der Kommunalpolitik 1.Bauleitplanung Allgemeines -Vorbereitung und Leitung von baulicher und sonstiger Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde - Wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen (Flächennutzungsplan- Bebauungsplan- Bauvorhaben) - Gemeinden unterliegen: - Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden - Normenkontrolle der Justiz

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Veränderung des zu bewältigenden Aufgabenspektrums:  Nachkriegsjahre  Stadt- und Dorferweiterungen  Ordnung, Erneuerung bebauter Gebiete  Mehr ökologische Orientierung

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Bedeutung: HOHER politischer Stellenwert: räumliche und städtebauliche Planung eines der wichtigsten Handlungsfelder der kommunalen Selbstverwaltung

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 2. Kommunale Sozialpolitik: - In den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen  anhaltende, hohe Arbeitslosigkeit + demographische Herausforderungen = - steigende Kosten für immer mehr ältere Menschen)

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Definition kommunale Sozialpolitik: Alle Maßnahmen auf örtlicher Ebene, die zur Sicherung der wirtschaftlichen und sozialen Situation von Personen dienen, die nicht selbst für sich sorgen können. (dazu zählen nicht nur Leistungen, die der Verbesserung der individuellen Lebenssituation dienen, sondern auch Maßnahmen, die Ungleichgewichte in der Versorgung mit öffentlichen Gütern abschwächen.) Träger dieser Leistungen sind die Kommunen. Die Kommunen haben das Recht alle Angelegenheiten unter Einhaltung von Bundes- und Landesgesetzen nach eigenem Ermessen zu regeln (Subsidiaritätsprinzip!)

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung Pflichtleistungen der Kommunen: - Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe bzw. Hartz-IV) - Hilfe bei besonderen Lebenslagen ( gesetzliche Versicherungen) - Bereitstellung von Einrichtungen der Sozialhilfe (Krankenhausversorgung)

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.Kommunale Kulturpolitik- „Kultur für alle“ und „Kultur von allen“ Aufgaben kommunaler Kulturpolitik: - Trägerschaft ständiger Kultur- und Bildungseinrichtungen - Kulturarbeit durch Kulturämter selbst - Subventionierung der kulturellen Arbeit von Vereinen und Verbänden - Schwierigkeit der Balance zwischen begleitender Förderung Ziele: - Verwaltung kultureller Angelegenheiten - Wissenschat und Forschung - Heimatpflege

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung  Weniger stark durch Bundesrecht dominiert als andere Politikbereiche  Keine General- oder Grundsatzkompetenz des Bundes in Sachen Kultur  Kulturpolitik ist in der BRD in erster Linie Kommunalpolitik

3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3.4. Kommunale Umweltpolitik - Häufig wechselnde Interessenschwerpunkte - Fragen des kommunalen Umweltschutzes werden seltener problematisiert, wohl (auch für Medien) zu unspektakulär Problembereiche: - Unterschiede zwischen Staat und Land - Trinkwasserversorgung, Entsorgung von Altwasser - Müllabfuhr

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? 4.1. Finanzknappheit: - Kommunen stehen unter ständiger Finanznot - Situation hat sich teilweise verbessert, vor allem in den neuen Bundesländern aber immer noch hohe Schulden - Auch im Westen gibt es stellenweise noch große Unterschiede zwischen den Städten, vor allem Großstädte kämpfen mit Schulden (Beispielsweise München: 2,1 Milliarden, Frankfurt am Main 1,9 Milliarden) - Kassenkredite und Cross-Boarder-Leasinggeschäfte werden zur Vertuschung genutzt, Realverschuldung daher oft höher als offiziell ausgewiesen

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? - Gemeindefinanzreform soll Situation verbessern, bleibt aber bislang nur Kosmetik - Ausweg scheint nur weiteres eisernes Sparen, politische Gestaltungsräume leider naturgemäß darunter - Auswirkung auf kommunale Selbstverwaltung: weniger Geld bedeutet weniger Spielraum, freiwillige Leistungen werden zurückgefahren - Kommunen werden außerdem gern übergangen bei finanzproblematischen Entscheidungen von Bund und Ländern - Auswirkungen auf Kommunen als Keimzelle der Demokratie: Da Kommunen durch die Geldnot immer weniger Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten bleiben, wird Politik in der niedrigsten Ebene regelrecht durch Länder- und Bundespolitik sabotiert - Direktdemokratische Möglichkeiten, die nur kommunal zur Verfügung stehen, wirken diesem Effekt entgegen, können aber nur bei guter finanzieller Situation Wirkung erzielen

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? 4.2.Ressourcenschonung als Grund für die Abkehr vom Ideal der „demokratischen Keimzelle:“ - Zusammenlegung von insbesondere kleinen Kommunen schont Verwaltungsressourcen, da Ressourcen wie Personal, Infrastruktur, etc effizienter genutzt werden können. - Kommunale Aufgaben und Vorhaben wie Müllbeseitigung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, kulturelle Einrichtungen, öffentliche Bäder, öffentliche Bau- und Siedlungsweise, etc können effizienter (und auch umweltschonender) geplant, finanziert und betrieben werden  Probleme dabei: Tendenz zur Zentralisierung, d.h. weniger Eigenbestimmung und Eigengestaltung; längere Wege für die Bürger zu öffentlichen Einrichtungen

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? 4.3. Verrechtlichung: Einschränkung des Handlungsraums durch: - Gesetze - Verordnungen, - Erlasse etc.  Folge von Bürokratisierung  Resultat der Verlagerung politischer Entscheidungen auf die Rechtsebene

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? Probleme der Verrechtlichung : - Verschiebung von Kompetenzen der Legislative hin zur Judikative - Lähmung politischer Initiative auf allen Ebenen, da Gestaltungsanreiz fehlt

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? Probleme auf kommunaler Ebene: - Einzelne Bürger in Entscheidungsfindung immer weniger eingebunden - Weniger Handlungsfreiheit für Kommunen - Regionale Probleme durch Verrechtlichung kaum lösbar - Direktdemokratisch legitimierte Organe verlieren an Bedeutung gegenüber Gerichten - Interesse an Politik und Demokratie schwindet durch fehlende Beteiligung und Ohnmachtsgefühl des Staatsbürgers

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? 4.4. Übertragung von Problemen von Bund und Ländern auf die Kommunen zweigliedriger Bundesstaat (Bund – Länder) mit einem dreigliedrigen Verwaltungsaufbau (Bund – Länder – Kommunen) –Kommunen verfassungsorganisatorisch Bestandteil der Länder Jedoch oftmals direkte Aufgabenübertragung vom Bund an die Kommunen –Bsp.: § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, Übertragung Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende 1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind: 1. die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes bestimmt, 2. die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, §§ 22 und 23 Abs. 3, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger)

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? Nettomehrausgaben für die Kommunen –2003: 940 Mio. € –2004: 1,7 Mrd. € –2005: 2,4 Mrd. € Bestehenden Aufgabenträgerbestimmungen können wegen Fristablaufs mit Kommunalverfassungsbeschwerden nicht mehr angegriffen werden Ausgleichszahlungen an die Länder durch den Bund aufgrund der finanziellen Mehrbelastung Dies führte zur Änderung des Art. 84 GG

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? Artikel 84 GG: (1)Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Wenn Bundesgesetze etwas anderes bestimmen, können die Länder davon abweichende Regelungen treffen. […] Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden. Aufgabenübertragungsverbot nach Abs. 1 Satz 7 Strittig, was alles unter Aufgabenübertragung zu verstehen ist

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? Föderalismusreform I Kommunen dürfen per Bundesgesetz keine direkten Aufgaben vom Bund mehr übertragen bekommen Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Ländern gestärkt Aufgaben, die nach alter Verfassungsrechtslage zustande gekommen sind, gelten nach Art. 125a GG fort, können jedoch durch Landesrecht ersetzt werden Frage nach der Verfassungsmäßigkeit früherer Aufgabenübertragungen Vereinbarkeit von Art. 84 Abs. 1 Satz 7 und Art. 125a?

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? Positiv: Unternehmenssteuerreform 2008 –Stabile Gewerbesteuereinnahmen durch Verbreitung der Bemessungsgrundlagen Ausbau der Kinderbetreuung durch Bund –Ziel: bis zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren –Bund beteiligt sich mit 4 Mrd. € Fazit: Kommunen haben durch Förderalismusreform I an Schutz vor Übertragung finanzieller Belastungen durch den Bund gewonnen Unmittelbare Zuweisung von Bundesmitteln an Kommunen im Zuge der Förderalismusreform II jedoch neuer „goldener Zügel“

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? 4.5. Übertragung von Parteipolitischen Positionen auf die Kommunen: - Die Kommunen haben keine Möglichkeit der realen Partizipation mehr - Die politischen Programme werden von oben runter gegeben und gehen nicht mehr auf die expliziten lokalen Problemsituationen ein - Geld wird schon im Bundes- und Länderhaushalt verplant, welches von den Kommunen nicht mehr gezielt eingesetzt werden kann - Projekte wie die „Soziale Stadt“ könnten von den Kommunen nicht mehr realisiert werden, da eine Problemdiagnostik nur auf lokaler Ebene durchgeführt werden kann

4. Abkehr von einer „Keimzelle Der Demokratie“? - Die politische Partizipation der Kommunen und vor allem der Bürger würde unter einer zentralisierten Politik leiden. Dazu gehören: 1. Bürgerbeteiligung 2. Kinder- und Jugendlichen Beteiligung 3. Jugendräte 4. Ehrenamtliches Engagement - Ausnutzen der Kommunen für gezielten Wahlkampf auf Länder- und Bundesebene

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