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Steckt die kommunale Selbstverwaltung in der Krise? Ausgearbeitet von: Ziad Al-Asmar, Michael Geyer & Ronny Peters.

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Präsentation zum Thema: "Steckt die kommunale Selbstverwaltung in der Krise? Ausgearbeitet von: Ziad Al-Asmar, Michael Geyer & Ronny Peters."—  Präsentation transkript:

1 Steckt die kommunale Selbstverwaltung in der Krise? Ausgearbeitet von: Ziad Al-Asmar, Michael Geyer & Ronny Peters

2 Gliederung 1. Die Entstehung der kommunalen Selbstverwaltung 2. Die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung 3. Die Finanzierung 4. Die Krise der Kommunen

3 Die Entstehung Wurzeln in der dörflichen Gemeinschaft Anfang des 19.Jhd. war die Stadt Ausgangspunkt für Veränderungen 19.11. 1808 ­­  Preußische Städteverordnung Erlaubt Selbstverwaltung d. Gemeinden politische Mitwirkung ZIEL: Bürger enger an das Staatswesen zu binden 11.08. 1919  Weimarer Republik garantiert kommunale Selbstverwaltung ABER keine einheitliche Kommunalverfassung Mai 1933  Gleichschaltung der kommunalen Verbände 30.01. 1935 einheitliche Rechtsordnung  geprägt von Kriegsvorbereitungen Nach 1945  Wohnraum zu finden und die Flüchtlinge zu integrieren Nach 1990  Aufgaben: innere Verwaltung Allgemeine Staatsaufgaben Gesundheitswesen und Wirtschaftsförderung Verkehr und Öffentliche Einrichtungen  Privatisierung kommunaler Dienstleistungen aufgrund finanzieller Krise und rechtlichen Vorgaben der EU

4 Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung

5 Aufgaben der kommunaler Selbstverwaltung Artikel 28 (2) GG Freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung

6 Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle. Artikel 28 (2) GG

7 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben Sorge für das: wirtschaftliche (z.B. Märkte, Messen, Wasserversorgung) kulturelle (z.B.Museen, Theater, Schulen, KITAS) soziale (z.B. Armenfürsorge, Altenpflege, Suchtberatung)

8 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben Kurzer Überblick: liegt im Wirkbereich der Gemeinden es gibt keine staatlichen Rechtsvorschriften oder Weisungen Gemeinden entscheiden eigenständig über diese Aufgaben die finanzielle Verantwortung liegt bei den Kommunen Rechtsgrundlage: Artikel 28 (2) GG

9 Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Gemeinden sind hierzu gesetzlich verpflichtet (durch Bundes- oder Landesgesetz, bzw. Rechtsordnungen) Gemeinde kann entscheiden, auf welcher Weise sie der Aufgabe nachkommt

10 Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Beispiele hierfür: - Bauleitplanung - Feuerschutz - Abwasserbeseitigung - Schulentwicklungsplan - Katastrophenschutz - Anlage und Unterhalt von Friedhöfen

11 Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Regelung: Alle Bundesländer Kommunen tragen finanzielle Verantwortung Rechtsgrundlage: Artikel 78 Abs. 3 Landesverfassung NRW, § 3 Abs. 1 Gemeindeordnung

12 Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Übertragene Aufgaben: Die Aufgaben werden vom Bund bzw. dem Bundesland zugewiesen, die Wahrnehmung liegt bei den Kommunen. Diese tragen keine Entscheidungskompetenz! Beispiele: - Ordnungsverwaltung (Polizei, Gesundheitsamt, Forstamt)

13 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Die Aufgabe wird der Gemeinde zugeordnet und von ihr wahrgenommen. Weisungsrecht und staatliche Sonderaufsicht behält sich die staatliche Ebene durch Gesetz vor. Die Gemeinde kann weder über wie, noch über ob entscheiden. Die Kommune trägt finanzielle Verantwortung, kann aber durch Pauschalbeträge entlastet werden.

14 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Streitpunkt: Rechtliche Einordnung ist strittig. Einstufung als: - Aufgabe im neuen Gewand - Mittelding - Selbstverwaltungsaufgaben

15 Finanzierung der Kommunen

16 Prostituierte, die an weniger als 25 Tagen pro Monat arbeiten, müssen nun weiterhin sechs Euro pro Arbeitstag an die Stadtkasse abgeben. "Den Fall von mehr als 25 Tagen gibt es offiziell nicht", erläuterte der Leiter des Kölner Kassen- und Steueramts, Josef Rainer Frantzen. "Die müssen ja auch mal irgendwann frei haben." Betreiber von Bordellen, in denen die Besucher Eintritt bezahlen müssen, haben täglich drei Euro pro zehn Quadratmeter Fläche an Steuern zu entrichten. Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,493925,00.html

17 Gemeindliche Einnahmewirtschaft Privatrechtliche Einnahmen Abgaben: - Steuern - Gebühren - Beiträge Finanzzuweisungen Kredite

18 Privatrechtliche Einnahmen Vermögenserträge Konzessionsabgaben (Strom, Gas, Wasser) Veräußerungen Mieterträge Verpachtung Entgelte für Nutzung öffentlicher Einrichtungen

19 Abgaben Steuern: - Grundsteuer - Gewerbesteuer - Verbrauch- und Aufwandsteuern Gebühren: - Verwaltungsgebühren - Benutzungsgebühren Beiträge

20 Finanzzuweisungen Einkommensteuer: 15% Gemeinde, 42,5% Länder, 42,5% Bund Körperschaftsteuer Umsatzsteuer - 2,2% des Steueraufkommens Grunderwerbsteuer - 3,5%, 4,8% in Berlin, Hamburg und Sachsen Anhalt (erhält jeweils das Bundesland, welches den Ertrag auf die Kommunen aufteilen kann)

21 Kredite Kreditaufnahmen unterliegen strengen Auflagen. Neue Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn keine andere Finanzierung möglich ist. Sie dürfen nur für Investitionen, Investitionsfördermaßnahmen und Umschuldungen genutzt werden.

22 Finanzierung der Kommunen

23 Beispiel Bonn

24 Das Dilemma Bund und Länder haben Eingriffsrechte auf die Verwaltung der Kommunen Andersherum gilt das nicht  Konflikte Konfliktbeispiele: Deklaration einiger Kommunen als,,atomfreie“ Zone  Eingriff in die Verteidigungspolitik = Aufgabe des Bundes Städtepartnerschaften zu entwicklungs-politischen Zwecken überschreiten kommunalen Bereich = verboten. Wäre jedoch sinnvoll Kompetenzverlagerung auf die Europäische Union Subsidiaritätsprinzip soll EU-Macht begrenzen  keine ausreichende Grundlage  gilt für Mitgliedsstaaten  Auswirkungen auf Kommunen nicht eindeutig

25 Fazit Ausgestaltungsbereich der Kommunen stark eingeschränkt Neue EU Vorschriften führen zu einer immer größer werdenden Legitimationsproblematik Selbstverwaltung im originärem Sinne, findet nicht mehr statt.  Die Krise der kommunalen Selbstverwaltung wird immer offensichtlicher

26 DANKE für die Aufmerksamkeit


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