Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 11. Übungseinheit am 14.06.2016 Betriebsübergang.

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 Präsentation transkript:

Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak 11. Übungseinheit am Betriebsübergang

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit2 Übersicht  Fall 18 – Teure Fahrer nicht erwünscht  Betriebsübergang Nationale Rechtsgrundlage Europarechtliche Herkunft  Wann liegt ein Betriebsübergang vor?  Rechtsfolgen des Betriebsübergangs Arbeitsvertrag Kollektivvertrag Betriebsrat und (freie) Betriebsvereinbarungen Kündigung

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit3 Fall 18 – Teure Fahrer nicht erwünscht Sachverhalt Frächter Carlo Frächter-KollV kein BR/BV Brau GmbH Brau-KollV BR+BV Kundenbelieferung LKW Fahrer (ua Emil)  Emil 15. und 16. Monatsgehalt nach dem Brau-KollV? Überstundenzuschlag von 100% nach Brau-KollV? Kündigung wegen Geltendmachung der Ansprüche

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit4 Fall 18 – Teure Fahrer nicht erwünscht Zusatzfragen  Würde es einen Unterschied machen, wenn Carlo (i) weder die Fahrer noch die LKWs oder (ii) nur die LKWs oder (iii) nur die Fahrer übernimmt?  Von welchem BR werden die Fahrer nach der Auslagerung der Kundenbelieferung vertreten?  Der BR der Brau-GmbH hat mehrere Betriebsvereinbarungen (BV) abgeschlossen Was passiert mit diesen bei der Auslagerung? Macht es einen Unterschied ob es sich um „echte“ oder „freie“ BV handelt?

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit5 Betriebsübergang Rechtsgrundlagen und Begriff  §§ 3 – 6 AVRAG Umsetzung der BetriebsübergangsRL (2001/23/EG) Relevanz der EuGH-Rsp  Wann liegt ein Betriebsübergang vor? „Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit iSe organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit“ Kriterien – Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebes – Übergang der materiellen Betriebsmittel – Übernahme der Hauptbelegschaft – Übergang der Kundschaft – Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit6 EuGH: Rs Christel Schmidt ReinigungsunternehmenSparkasse Christel Schmidt (ANin) Arbeits- vertrag Übertragung der Reinigungstätigkeit Übergang des Arbeitsvertrags ?

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit7 EuGH: Rs Ayse Süzen Reinigungsunternehmen 1 Schule Ayse Süzen (AN) Arbeitsvertrag Übertragung der Reinigungstätigkeit Übergang des Arbeitsvertrags ? Reinigungsunternehmen 2

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit8 EuGH: Rs Carlito Abler Küchenunternehmen 1 Krankenhaus Carlito Abler (AN) Arbeitsvertrag Übertragung der Küchenbewirtschaftung Übergang des Arbeitsvertrags ? Küchenunternehmen 2

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit9 Fall – Liegt ein Betriebsübergang vor?  Betriebsübergang, da Übergang von Arbeitsaufgabe Betriebsmitteln (LKWs) Belegschaft  Variante Übergang nur der Aufgabe (Kundenbelieferung)? Übergang nur der LKWs? – EuGH Rs Liikenne/Autobuslinie – Betriebsmitteleinsatz oder menschliche Arbeitskraft steht im Vordergrund? Übergang nur der Fahrer?

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit10 Betriebsübergang Rechtsfolgen  AG_innen-Wechsel: Arbeitsvertrag geht mit sämtlichen Rechten auf Erwerber_in über  Kollektivvertrag Erwerber_in unterliegt KollV: für regelmäßige Arbeit in der Normalarbeitszeit gebührendes KollV-Mindestentgelt darf nicht geschmälert werden Falllösung – KollV-Wechsel – Sonderzahlung – Überstundenentlohnung – Begünstigtes AN_innen-Kündigungsrecht

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit11 Exkurs: Erwerber_in unterliegt keinem KollV  § 8 Z 2 ArbVG – „Kollektivvertragsangehörig sind … die Arbeitgeber, auf die der Betrieb oder ein Teil des Betriebes eines der in Z 1 bezeichneten Arbeitgeber übergeht;“  § 4 Abs 1 AVRAG – „Nach Betriebsübergang hat der Erwerber die in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen … in dem gleichen Maße aufrechtzuerhalten, wie sie in dem Kollektivvertrag für den Veräußerer vorgesehen waren. Die Arbeitsbedingungen dürfen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch Einzelarbeitsvertrag innerhalb eines Jahres nach Betriebsübergang weder aufgehoben noch beschränkt werden.“

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit12 Kündigung bei Betriebsübergang  Keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung (anders in der RL)  OGH: § 879 ABGB – Kündigung ist rechtswidrig, da sie Rechtsfolgen des Betriebsübergangs umgehen will Betriebsübergang darf nicht „tragender Grund“ der Kündigung sein Indiz: zeitliche Nähe  Fall: Kündigung wegen des Betriebsübergangs (Hätte AN Ansprüche ohne Betriebsübergang geltend gemacht?) Kündigung wegen Geltendmachung nicht offensichtlich unberechtigter Ansprüche (§ 105 Abs 3 Z 1 lit j ArbVG)

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit13 Auswirkungen von Umstrukturierung auf den Betriebsrat Neue(r) Inhaber_in Verselbständigung Zusammenschluss durch Neubildung Aufnahme in bestehenden Betrieb

Martin RisakP Ü aus Arbeits- und Sozialrecht – 11. Einheit14 Auswirkungen von Umstrukturierung auf Betriebsvereinbarungen Neue(r) Inhaber_in Verselbständigung Zusammenschluss durch Neubildung Aufnahme in bestehenden Betrieb BV 1 BV 2 BV 1 BV 3BV 1/3 Freie BV?