SO : FAIR „ Rechtliche Hintergrund zur sozial-fairen öffentlichen Beschaffung“

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 Präsentation transkript:

SO : FAIR „ Rechtliche Hintergrund zur sozial-fairen öffentlichen Beschaffung“

Übersicht 1. Grundzüge des Vergaberechts 2. Die Grundproblematik 3. Möglichkeiten der Berücksichtigung 4. Praxistipps und Hinweise

1. Grundzüge des Vergaberechts

Wenn der STAAT einkauft ist das Vergaberecht anzuwenden!

Das finde ich als BVergG (Bundesvergabegesetz) u.a. im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Das Vergaberecht ist ein formalisiertes Verfahren, das die wirtschaftlich günstigste Beschaffung gewährleisten soll

Vergaberecht ist nicht zwingend eine öffentliche Ausschreibung! In Abhängigkeit von Auftragswert und Leistungsgegenstand gibt es verschiedene Verfahren: Verfahren mit / ohne Bekanntmachung Verfahren mit / ohne Verhandlungsmöglichkeit Verfahren mit einer unbeschränkten Bieterzahl Verfahren mit einer beschränkten Bieterzahl Direkte formfreie Vergaben an einen Bieter

2. Die Grundproblematik

Das Vergaberecht will einen breiten Wettbewerb und knüpft daher an folgende Grundsätze und Prinzipen an: Transparenz = Bekanntmachung größerer Beschaffungen Nichtdiskriminierung - „Jeder“ soll mitmachen können Neutrale, Leistungsbeschreibung - gds. Verbot der Ausschreibung einer „Marke“ Produktbezogene Leistungsbeschreibung mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängende Bewertungskriterien

Die Problematik auf den Kern gebracht Vergaberechtlicher Anknüpfungspunkt ist das Produkt, nicht die Umstände der Herstellung! Bei sozial-fairen Produkten geht es idR eben um faire Bedingungen im Rahmen der Herstellung, die sich nicht im Produkt niederschlagen.

Grüne Kriterien haben es da leichter da der Produktbezug leichter herstellbar ist:

Das schlägt sich auch im Gesetz nieder:

„auf die Umweltgerechtheit der Leistung ist Bedacht zu nehmen“ „im Vergabeverfahren kann auf Maßnahmen zur Umsetzung sozialpolitischer Belange Bedacht genommen werden"

Die unfaire vergaberechtliche Schlussrechnung Produktbezogene Leistungsbeschreibung + Billigstbieterprinzip = Herkömmlicher Kaffee

3.Möglichkeiten der Berücksichtigung

Theoretisch gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. den Ausschluss eines Unternehmens wegen Verletzung arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften Berücksichtigung in der Leistungsbeschreibung (Gütesiegel) Berücksichtigung bei Angebotsbewertung (Zuschlagskriterium) Vertragsklausel

Praktisch gibt es aus vielen Gründen aber nur ein paar praktisch sinnvolle Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 - Direktvergabe Bei Auftragswerten bis EUR ,-- kann die Leistung formfrei von einem ausgewählten Unternehmen bezogen werden. Sie sind bei der Auswahl frei und können daher auch sozial-faire Anbieter wählen! Sofern der Dokumentationsaufwand „wirtschaftlich vertretbar“ ist, sind Gegenstand und Wert des Auftrages sowie der Name des Auftragnehmers festzuhalten. Unter Umständen gibt es aber engere interne Handlungsanweisungen!

Möglichkeit 2 – Berücksichtigung in der Leistungsbeschreibung durch die Aufnahme des Kriteriums „fair gehandelt“ als technische Spezifikation in der Leistungsbeschreibung... durch einen Verweis auf bestehende Standards (ON-Regel )... durch eine Aufzählung der Kriterien Verwenden Sie aber immer den Zusatz „und gleichwertig“!

Möglichkeit 3 - Aufnahme in einer Vertragsklausel... Die rechtlich – theoretische Begründung ist zwar sehr kompliziert, aber: Wenn sie eine Dienstleistung vergeben (z.B. eine PR- Veranstaltung), fügen Sie einfach von Anfang an folgende Passage in den Vertrag ein: § Im Rahmen der Veranstaltungen sind zu mindestens 50% fair gehandelte Produkte einzusetzen.

Der Kriterienkatalog

4.Praxistipps und Hinweise

Formel zur Berechnung Auftragswerts sachkundige & sorgfältige Ermittlung exkl. USt. inkl. optionaler Leistungen zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens = grundsätzlich Auftragsgesamtwert bzw. bei Verträgen > 48 Monaten: =48fache Monatsentgelt bzw. bei wiederkehrenden Aufträgen =Jahreswert!

Übersicht Verfahrensarten für Lieferungen 1) Für zentrale öffentliche Auftraggeber (Bundesministerien etc.) AuftragswertVerfahren < ,--formfreie Direktvergabe an einen Unternehmer < ,-- Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung < ,--Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung < ,-- 1) bzw ,-- Verhandlungsverfahren mit nationaler Bekanntmachung (Lieferung & alle DL) > ,-- 1) bzw ,-- Vergabeverfahren (je nach Leistungsgesgenstand) mit europaweiter Bekanntmachung

Entwicklungen Deutschland / Düsseldorf: Änderung der Vergabeordnung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Label in Verbindung mit Vertragsklausel) Europäische Kommission, GD Employment: „Incorporation of Social Considerations in Public Procurement in the EU- Proposed Elements” - Studie fertig, Guide im Frühjahr Österreich: SO:FAIR – Projekt soll weitergeführt werden!