DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG www.pferd-aktuell.de Die WBO 2013 1.

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 Präsentation transkript:

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Die WBO

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG 1. WBO WBO 2013 – neu überarbeitet - in neuer Optik innen und außen - wenige, zusätzliche neue Regeln - deutlich einfachere Strukturen - zusätzliche Inhalte - Korrekturen - inhaltlicher Abgleich mit der LPO

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Breitensportliche WB – Entwicklung im Turniersport Bis 2008 als WB der Kat. C in der LPO §§ 100 ff. - Breitensportliche WB, §§ 110 Reiter-/Fahrer-WB, §§ 110 – 190 IPZV, EWU, IGV, §§ 200 ff. Voltigier-WB Kat. C, sowie die WB der Kl. E WBO 2008: Teil I: 11 Regeln, Teil II: Musterbeispiele einschließlich der ehemaligen Kat. C WB und die Möglichkeit WB neu zu erfinden, Teil III, Checklisten und Tipps und Hinweise, Teil IV: Auszüge aus der LPO und aus Merkblättern 3

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil I: Vollständig eigenständiges Regelwerk: Keine LPO-Hinweise/ Querverweise mehr! LPO-Inhalte wenn notwendig, textlich übernommen, d.h. analog LPO- Formulierung 5 Regeln mehr Die 16 Regeln sind neu geordnet Teil II: 100, jetzt fest vorgegebene, WB-Formulierungen, mit allen ergänzenden Informationen, die bisher in Teil IV zu finden waren Weiterhin gewünscht: es können WB frei erfunden werden Teil III: ergänzt und überarbeitet Teil IV: Überarbeitete und ergänzte Inhalte WBO

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Für jede reine BV zu beachten : Es gilt nur der Ausschreibungstext des Veranstalters, von der LK genehmigt Es gilt nur die abgedruckte, veröffentlichte Ausschreibung. Achtung: In Neon (Nennung Online) ist ggf. nur eine Kurzform zu finden! 16 Regeln der WBO Die pferdesportverband spezifischen „LK-Bestimmungen“, die ggf. die Rahmenvorgaben der WBO weiter einschränken oder konkretisieren können 5

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Für gemischte WBO/LPO (ab einer LP) Veranstaltungen zu beachten: Es gilt nur der Ausschreibungstext des Veranstalters, von der LK genehmigt Es gilt nur die abgedruckte, veröffentlichte Ausschreibung. Achtung: In Neon (Nennung Online) ist ggf. nur eine Kurzform zu finden! 16 Regeln der WBO und Regelungen der LPO Die pferdesportverband spezifischen „LK-Bestimmungen“, die ggf. die Rahmenvorgaben der WBO und der LPO weiter einschränken oder konkretisieren können 6

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG 7 Aufbau der WBO Teil I Regelwerk a) 16 Regeln der WBO b) Ehrenkodex c) Anschlussverbände/ Verbände mit besonderer Aufgabenstellung Teil III Allgemeines: Tipps und Hinweise Teil IV Anhang Teil II Wettbewerbe 100 Verbindlich ausformulierte Wettbewerbe

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Das Anforderungsniveau der WBO und die Schnittstelle zur LPO WBO: Möglich sind WB mit den Anforderungen, aber nicht den Titeln der LP Kl. E/ LPO WBO - frei erfundene WB feste Wettbewerbe vollständig beschrieben WBO LPO LP Kl. E - Kl. S WB der Anschlussverbände WBO: Breite Grundausbildung auf Einsteiger-Anforderungsniveau in allen Disziplinen, allen Reitweisen, in vielfältiger Verpackung LPO: Anforderungssteigerung von „einfach zu schwer“ Kl. E- Kl. S in den klassischen Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren, Voltigieren 8

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Übersicht: erlaubte Ausrüstung Eine Übersicht für den schnellen Zugriff: Erlaubte Ausrüstung für Pferd und Teilnehmer von Führzügelklassen Reiter-, Longenreiter-Wettbewerben Dressur-, Spring-, Vielseitigkeits-, Fahr- Wettbewerbe 9

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil I 16 Regeln: klar, logisch In logischer Reihenfolge Nur wenn notwendig: Aufsplittung einiger Regeln in kleinere Details Konkrete Formulierungen 10

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil I - 16 Grundregeln der WBO Regel

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil I - 16 Grundregeln der WBO Regel

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil I - 16 Grundregeln der WBO Regel

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil I - 16 Grundregeln der WBO Regel

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG...die Bezeichnung „Kl. E“ in der WBO? NEIN Die Bezeichnung „Kl. E“ gibt es in der WBO 2013 nicht mehr! Die E-Anforderungen können weiterhin in WBO-WB ausgeschrieben werden: die Inhalte/Aufgaben etc. sind analog LP Kl. E (und damit der fließende Übergang zu LP Kl. E/ LPO) Sie heißen jetzt in der WBO (Siehe z.B. unter 2.3/ 2.4/ 2.5 die gerittenen WB) Dressur-WB Spring-WB Gelände-WB

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Leistungsklassen in der WBO Es darf für alle LK ausgeschrieben werden ! Üblich : LK 0 : Teilnehmer im WBO-Bereich ohne Schnupperlizenz (gültig für LP Kl. E/ LPO) LK0 : Teilnehmer mit Schnupperlizenz für LP Kl. E/ LPO LK 6: Teilnehmer mit RA 5 (APO 2014), die mit der Jahresturnierlizenz in LP Kl. E und Kl. A starten dürfen. 16

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Regelungen Teilnehmer-Ausrüstung Helmpflicht für alle Teilnehmer (Ausnahmen: Voltigier-WB, bzw. in einzelnen WB Teil II, dort gesondert geregelt) Im Gelände über Sprünge und im Fahren (bei Zeitwertung und im Gelände) Schutzweste vorgeschrieben! Ein „Kann“ in allen WB. Für Helfer des TN (auf dem Pferd): Helmpflicht, feste Schuhe (s. TN) für WB der Anschlussverbände gilt das jeweilige Regelwerk des entsprechenden Verbandes „Frei erfundenen WB“ : die Ausschreibung muss festlegen, welche Ausrüstung gewünscht oder aber auch nicht gewünscht wird! 17

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Regelungen für die Pferde-Ausrüstung Hilfszügel: gleitendes Ringmartingal, Laufer-, Dreiecks- oder feste Ausbindezügel (mit oder ohne Gummiring), gem. Abb. WBO Teil IV. Eine Zulassung oder ein ausdrückliches Verbot ist in jedem einzelnen WB/ Teil II WBO festgelegt. In erfundenen WB festlegen. Auf dem Vorbereitungsplatz: nur die Ausrüstung, die auch im WB erlaubt ist. (Immer erlaubt: Beinschutz und ggf. Hilfszügel gem. Abb. Teil IV) WB der Anschlussverbände/ Verbände mit besonderer Aufgabenstellung: es gilt das jeweilige Regelwerk des entsprechenden Verbandes/ des Verbandes mit besonderer Aufgabenstellung 18

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Regel 6.1 Starthäufigkeit Pferd/ Teilnehmer pro Tag und WB - abhängig von der WB-Art und Anforderung Regel 6.2 Zulassungsbeschränkung durch Mindestaltervorgabe – feste Vorgaben in Teil II Regel 15 und 16 Ausrüstungsbestimmungen in den WB für Pferd und Teilnehmer – feste Vorgaben in Teil II Regel Körperliche Voraussetzungen und Verhalten von Teilnehmer und Pferd müssen den Anforderungen des WB entsprechen – Richter/ Richter Breitensport/ Prüfer dürfen reagieren Siehe Fahr-WB in Teil II Extrabestimmung für minderjährige Fahrer/Beifahrer – feste Vorgaben in Teil II Regel 13.1 Richter/ Prüfer haben Ausschlussrecht bei Gefährdung der Sicherheit von Pferd/ Mensch/ Sache – ohne Einspruchsmöglichkeit „Schutzregeln“ für Pferd und Reiter 19

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG WB der Anschlussverbände (A)/neu: Verbände mit besonderer Aufgabenstellung Bundesverband für klassisch barocke Reiterei Deutschland e.V./ (A) Deutscher Akademischer Reiterverband e.V. (DAR)/ (A) Erste Westernreiter Union Deutschland e.V. (EWU)/ (A) Erster Trekkingclub Deutschland e.V. (ETCD)/ (A) Internationale Gangpferdevereinigung e.V. (IGV)/ (A) Islandpferde-, Reiter und Züchterverband e.V. (IPZV)/ (A) neu mit aufgeführt: Reiten im Damensattel e.V. (RID) Verein Deutscher Distanzreiter und –fahrer e.V. (VDD)/ (A) Neu mit aufgeführt: Verband der Reiterspiele Mounted Games Deutschland e.V. (VRMGD) Muster-Beispiel-WB der Verbände, Kurzinformationen und Kontaktadressen und Informationen sind über die Verbände direkt zu beziehen. 20

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Formale Teilnahmevoraussetzungen für das Pferd Equidenpass, Impfnachweis: ergänzte Formulierung der Regel „...er (Equidenpass) ist zu jeder BV mitzunehmen. Für Veranstaltungen, bei denen sowohl LP als auch WB nach WBO ausgeschrieben ( = PLS, s. Regel 1.2.2) werden, gelten die Durchführungsbestimmungen LPO (....) bzw. die Festlegungen des LV/ der LK oder die genehmigte Ausschreibung des Veranstalters. = D.h. die Impfregelung für reine WBO-Veranstaltungen (BV) ist über die WBO nicht geregelt! Sie kann analog LPO-Vorgabe (s. Teil IV WBO) über die Besonderen Bestimmungen des LV/ der LK oder, wenn da nicht geregelt, über den Veranstalter gefordert werden. Der Veranstalter kann über die „besonderen Bestimmungen“ der Ausschreibung oder im WB unter „zugelassene Pferde“ Einschränkungen formulieren : z.B. Altersbeschränkung, Startzahlbegrenzung oder auch z.B. „Hengste sind nicht zugelassen“ 21

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Wer darf was im WBO-Bereich richten? a) Der „Prüfer Breitensport“ richtet im WBO-Bereich: – Alle WB mit beobachtendem Richtverfahren (alleine oder mit einem weiteren Prüfer Breitensport) – Alle WB mit beurteilendem Richtverfahren nur mit einem Richter/ Richter Breitensport zusammen – Alle WB in Teil II der WBO unter 1. und 2.1 der WBO mit beurteilendem Richtverfahren (alleine oder mit weiterem Richter/ Richter Breitensport/ Prüfer Breitensport) b) Der „Richter Breitensport“ darf alle WB der WBO richten 22

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Platzierung Grundsätzlich ist ein Viertel der Starter/ WB zu platzieren, aber mindestens 4 Teilnehmer. Mehr Teilnehmer zu platzieren geht immer! 23

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG LK-Beauftragter in WBO Veranstaltungen: LV- / LK-Beauftragter: von der LK wird ein Richter oder ein Richter Breitensport/ Prüfer Breitensport aus dem eingeladenen Kreis benannt er wird namentlich in der Ausschreibung und an der Meldestelle veröffentlicht Aufsicht Vorbereitungsplatz: fachlich geeignete Person, vom Veranstalter ausgewählt, in der Zeiteinteilung veröffentlicht Aufbau Parcours/ Geländestrecke: durch fachlich geeignete Person, vom Veranstalter ausgewählt 24

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kontrollfunktion vor Ort? Richter/ Richter Breitensport/ Prüfer Breitensport (ggf. zusammen mit dem Veranstalter): haben Kontrollfunktionen und veranlassen ggf.: –eine Rüge –Medikations-, Pferde-, Fitnesskontrollen und Verfassungsprüfungen –ggf. einen Veranstaltungsverweis 25

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil II Diese WB sind verbindlich formuliert! 100 WB aller Disziplinen in zahlreichen Varianten mit gleichem Erfassungsraster für jeden WB Zuordnung aller Informationen zu jedem einzelnen WB inkl. Aufgaben, Parcours etc. 26

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Teil II – ca. 100 Wettbewerbe Teil II Wettbewerbe 2. Gerittene WB: Geschicklichkeits-WB, Gerittene erste Einsteiger-WB, Einsteiger-WB Dressur, - Springen, - Gelände 1. WB Umgang mit dem Pferd 3. Voltigier-Wettbewerbe 4. Gefahrene Wettbewerbe 5. WB für Teams, Mannschaften 6. Zucht-Wettbewerbe 7. Kombinierte Wettbewerbe 8. Wettbewerbe der Anschlussverbände u. Verbände mit besonderer Aufgabenstellung 27

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Wettbewerbsbeschreibung/ Raster: Anforderungen Bewertung Ausrüstung Pferd, Reiter, Sonstiger Personen Zusätzliche Bestimmungen: Mindestalter Pferd Mindestalter Teilnehmer WBO-Nr., Name des WB Jeder WB ist mit diesem Raster einheitlich beschrieben. Es werden Sammel- begriffe verwendet, die auf S. 9 unter „ Wichtig, vor dem Lesen lesen! erläutert sind! 28

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Wettbewerbsbeschreibungen Neu: oJedem WB werden alle Informationen direkt zugeordnet. z.B. Aufgaben, Parcours, Ausrüstungsbestimmungen, die vorher in Teil IV zu finden waren oFür bestimmte WB werden Mindestalter der Pferde, der Teilnehmer, der Beifahrer, Longenführer u.a. festgelegt oFür einige WB werden Auswertungsmustervordrucke angeboten oFür einige WB werden weitere Varianten angeboten 29

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG WBO Teil III Tipps und Hinweise Für Teilnehmer: „Der Turnierstart“, d.h. vom Lesen der Ausschreibung, zum nennen und starten Für Richter/ Prüfer: Richtverfahren, Bewertungskriterien, Lektionen, Aufgaben des Richters und Prüfers Für Veranstalter: Checklisten zur Veranstaltungsplanung 30

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG WBO Teil IV Anhang Erlaubte/ Nicht erlaubte Aufbauarten Vorbereitungsplatz Hufschlagfiguren Abb. Markierung/ Abmessungen Plätze Ausrüstung Abb. und Beschreibung Musternennungsvordrucke Empfehlungen zum Hindernismaterial Hindernisfehler bei Gelände-WB Durchführungsbestimmung Impfschutz Transport verletzter Pferde WB-Statistik Adressen Ansprechpartner LV/LK Abkürzungen der regionalen Bereiche 31

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Alle Ausrüstungs-Abb. sind gem. LPO 2013 aktualisiert Die Impfschutzbestimmungen sind gem. LPO 2013 formuliert Das Pelham ist in WB der WBO nicht zulässig Empfehlungen für die Beschaffenheit von Fahrhindernissen Aktualisierung des Bereichs „Ausrüstung des Fahrpferdes“ analog LPO 2013 Stangengebisse: nur in Dr. WB höherer Anforderungen mit Kandarenzäumung und in Fahr-WB Teil IV: 32

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