1 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: 05.04.2005 Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Zukünftiger Ordnungsrahmen Erdgas Vortrag im Rahmen der ATA.

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 Präsentation transkript:

1 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Zukünftiger Ordnungsrahmen Erdgas Vortrag im Rahmen der ATA 2005 an der LMU München

2 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Inhalt 1.Europäischer Ordnungsrahmen 2.Nationaler Ordnungsrahmen 3.Stand der Gesetzgebung im April Wesentliche Regelungen im EnWG 5.Wesentliche Regelungen in der NZVGas 6.Wesentliche Regelungen in der NEVGas 7.Was sollten Sie mit nach Hause nehmen 1.Europäischer Ordnungsrahmen 2.Nationaler Ordnungsrahmen 3.Stand der Gesetzgebung im April Wesentliche Regelungen im EnWG 5.Wesentliche Regelungen in der NZVGas 6.Wesentliche Regelungen in der NEVGas 7.Was sollten Sie mit nach Hause nehmen

3 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Europäisches Verbundnetz

4 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Deutsches Fernleitungsnetz

5 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Europäischer Ordnungsrahmen Dienstl. u. Effizienz –Richtl. EU-Richtlinie 2003/54/EG „Beschleunigungsrichtlinie“ EU-Infrastrukturpaket: (Entwurf) Europ. Energie-Binnenmarkt soll möglichst sicher, wettbewerbsorientiert, effizient und umweltfreundlich sein. Daher zur Begleitung der Beschleunigungsrichtlinie: SoS-Richtl.TEN-Entscheidung Gas-Verordnung (Ferngas) (Subsidiäre) Umsetzung in Mitgliedstaaten gefordert Verbindlich für Mitgliedsstaaten D: ggf. Novellierung von EnWG und Verordnungen EnWG, Verordnungen Unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltendes Recht EU: Verordnung VO 228/2003EG (Netzzugangsbedingungen für grenzüberschreitenden Stromhandel)

6 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Nationaler Ordnungsrahmen EnWGREGTP Grundlage für Netzzugangsverordnung Strom, StromNZV Netzentgeltverordnung Strom, StromNEV Netzzugangsverordnung Gas, GasNZV Netzentgeltverordnung Gas, GasNEV Haftung aus dem Betrieb von Netzen Regelungen zum Netzanschluss Regelungen zu Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederspannung / Niederdruck Ausnahmen vom Gasnetzzugang Zugang zu vorgelagerten Rohrleitungsnetzen Speicherzugang Genehmigungsverfahren der REGTP Grundversorgung Energielieferverträge mit Haushaltskunden Stromkennzeichnung Konzessionsabgaben Anforderungen an Energieanlagen Ausschreibungsverfahren Erzeugungskapazitäten Gebühren REGTP Beiträge der EVU an REGTP

7 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München : Kabinettsbeschluss Stand der Gesetzgebung im April : Stellungnahme des Bundesrats : Gegenäußerung Bundesregierung Juli 2005: In Kraft treten möglich konsolidierte Fassung aus den Koalitionsverhandlungen, Koalitionsgespräch Dez. 2004: Letzter Stand VO-Entwürfe 2. und 3. Lesung im Bundestag vsl. Mitte April, danach Vermittlungsausschuss

8 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Aufbau Energiewirtschaftsgesetz EnWG Teil 1 Allge. Vorschriften Begriffsdefinition Teil 2 Unbundling Teil 3 Aufgaben des Netzbetreibers Teil 4 Energielieferung Teil 5 Planfeststellung Wegenutzung Teil 6 Sicherheit der Energieversorgung Teil 7 Behörden Teil 8 Verfahren Beschwerden Teil 9 Sonstige Vorschriften, Werksnetze Teil 10 Schlussvorschriften Bericht der RegTP Rechtliches und Organisatorisches Unbundling für Netzbetreiber ab Kunden → Getrennte Ansprechpartner für Netzbetrieb und Energielieferung Netzberteiber legt Mindeststandards für den Netzanschluss fest Netzbetreiber veröffentlicht Musterverträg Anreizregulierung vs. Nettosubstanzerhalt Grundversorger Ersatzbelieferung Ex-Ante Prüfung von Netzentgelterhöhungen Strom

9 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Vertragsgeflecht nach EnWG Energieliefervertrag Transportvertrag Netzendkundenvertrag Endkunde Lieferant Netzbetreiber

10 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Aufbau Gasnetzzugangsverordnung GasNZV Teil 1 Allge. Bestimmungen Teil 2 Organisation des Netzzugangs Teil 3 Anbahnung des Netzzugangs Teil 4 Vertragliche Ausgestaltung Teil 5 Veröffentlichungs- pflichten Teil 6 Nutzung mehrerer Netze Teil 7 Bilanzausgleich Teil 8 Flexibilitätsdienste und Gasbeschaffenheit Teil 9 Verweigerung des Netzzuganges Teil 10 Wechsel des Gaslieferanten Teil 11 Messung Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde Teil 13 sonstige Bestimmungen feste und unterbrechbare Kapazitäten Exit-Entry-Modell für Fern- und Regionalstufe Exit-Modell für Endverteiler Transportvertrag Netzanschlußvertrag Netzkoppelungsvertrag Basisbilanzausgleich Erweiterter Bilanzausgleich Lastprofile Eigentum des Messstellenbetreibers Nachprüfung der Messstelle

11 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Gasnetzentgeltverordnung GasNEV Teil 1 Allge. Bestimmungen Teil 2 Methoden zur Ermittlung der Netzentgelte Teil 3 Vergleichsverfahren Teil 4 Pflichten des Netzbetreibers Teil 5 sonstige Bestimmungen kostenorientierte Entgeltermittlung Systemdienstleistung wird separat ausgewiesen Durchleitunsentgelt setz sich zusammen aus 1.Leistungspreis bzw. Grundpreis 2.Arbeitspreis 3.Systemdienstleistung Netzbetreiber werden in Strukturklassen eingeteilt Umfangreiche Auskunftspflicht gegenüber RegTP Umfangreiche Internetveröffentlichung bez. des Versorgungsnetzes

12 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München  Das EnWG tritt mit 4 Verordnungen voraussichtlich im Juli 2005 in Kraft  Getrennte Ansprechpartner für Vertrieb und Netze  Die Netzentgelte werden kostenorientiert und unternehmensindividuell kalkuliert  Die RegTP wird ihre starke Position für eine Ankurbelung des Wettbewerbes nutzen Was sollten Sie nach Hause mitnehmen

13 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Backup - Folien

14 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Gesetzgebungsprozess EnWG-Novelle Stand im Gesetzgebungsverfahren Kabinettsentscheidung Beschluss Bundesrat Gegenäußerung der Bundes regierung 1. Lesung im Bundestag Expertenanhörung /3. Lesung im Bundestag geplant: März 2005 Bundesratgeplant: Vermittlungsverfahrenmöglich: Mai 2005 Inkrafttretengeplant: Bundesregierung Aus- schuss Bundesrat Aus- schuss Bundestag 1. Lesung Bundestag 2./3. Lesung Vermittlungs- ausschuss Bundestag Bundesrat Kein Gesetz Bundes- regierung Bundes- präsident Gesetz Änderungsvorschlag ohne Änderung Zustim- mung keine Zustimmung Bundes- regierung Bundesrat Antrag auf Beratung Antrag auf Beratung 3 Wochen Vorlauffrist back up

15 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München EnWG Gesetzgebungsprozess für Zustimmungsgesetze Gesetzesvorlage Bundesrat (BR)Bundestag (BT)Bundesregierung (BReg) kann eingebracht werden von: BReg Stellungnahme BR Stellungnahme Bundestag (1., 2. und 3. Lesung) Bundesrat Antrag auf Beratung BReg Bundespräsident § Zustimmung Vermittlungsausschuss BReg BR BT Änderungsvorschlagohne Änderung keine Zustimmung § Antrag auf Beratung Zustimmung März Regierungs- entwurf Stellungnahme BR Gegenäußerung BReg 2., 3. Lesung Beratung im BR Vermittlungs- verfahren Mai 2005 Juli 2005Inkrafttreten Lesung back up

16 Erstellt: IN-NW-VR Ehrhardt Stand: Vortrag im Rahmen der ATA an der LMU München Wesentliche Regelungen EnWG und VO Gas (2) FerngasstufeRegionalgasstufeEndverteilung MarktmodellPunktzahlenmodell, Transaktions-und Entferungseabhängig Briefmarke, Transaktionabhängig, entfernungsunabhängig EntgeltermittlungPunktezuteilung pro definierten Leitungsabschnitt Anhaltswert BGW-Formel unabhänbgig von der Unternehmenssituation MarktmodellExit-Entry-Modell, transaktions- und wegeunabhängig Entry-Modell, transaktions- und wegeunabhängig EntgeltermittlungKostenorientierte, unternehmensindividuelle Festlegung von Ein- und Ausspeiseentgelten Kostenorientierte unternehmensindividuelle Festlegung eines Einspeiseentgeltes EntgeltüberwachungVergleichsmarktprinzip durch REGTPVergleichsmarktprinzip durch REGTP nach Strukturklassen Mitteilungspflichten gegenüber REGTP Kosten des letzten Geschäftsjahres, Erlöse Netzentgelt des Vorjahres, Gemeinkosten- schlüssel, Konzessionsabgaben pro Gemeinde; erstmalig 6 Monate nach Inkrafttreten EnWG BilanzausgleichBasisbilanzausgleich muss unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,Erweiterter Bilanz- ausgleich kann gegen Entgelt genutzt werden. Bilanzkreisbildung pro Transportkunde Basis- und Erweiterterbilanzausgleich nur wenn technisch möglich. Verbraucher mit mindestens 1,5 Mio. kWh sind mit Datenübertragungssystemen auszustatten. KapazitätsbuchungEs sind die Kapazitäten an jedem Ein- und Ausspeisepunkt zu veröffentlichen. Weiterhin sind unterjährige Kapazitäten anzubieten Entry-Kapazitäten müssen veröffentlicht werden, Idealfall: jede Verbrauchsstelle ist von jedem Einspeisepunkt erreichbar EnWG, NetzzugangsVO Gas, NetzentgeltVO Gas VV II Erdgas back up