1 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Beratungsthemen des Wirtschaftsprüfers (II): Die Offenlegung im Handelsregister und Ansätze.

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1 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Beratungsthemen des Wirtschaftsprüfers (II): Die Offenlegung im Handelsregister und Ansätze zur Optimierung

2 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl  EU-Publizitätsrichtlinie: Zentrale elektronische Abrufbarkeit von offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten  Umsetzung im elektronischen Unternehmensregister ( mit dem Unterverzeichnis eBundesanzeiger (ebundesanzeiger.de)  Abruf von Jahresabschlüssen ist kostenlos, Handelsregisterdaten sind teilweise kostenpflichtig Offenlegungsverschärfungen seit 2007

3 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Offenlegung im Internet

4 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl  Kapitalgesellschaft und gleichgestellte Personengesellschaft (GmbH & Co. KG)  Zuordnung der Kapitalgesellschaft und gleichgestellte Personengesellschaft zu einer der Größenklassen klein, mittelgroß und groß entscheidet über den Umfang der einzureichenden Unterlagen 3. Wer muss offenlegen?

5 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Offenlegungspflichtige Unterlagen (I)

6 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Offenlegungspflichtige Unterlagen (II)

7 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl  § 335 I HGB: Ordnungswidrigkeitsverfahren  Nach Androhung eines Ordnungsgeldes: 6 Wochen Zeit, die Veröffentlichung vorzunehmen  Kommt das Unternehmen bzw. deren gesetzlicher Vertreter diese Aufforderung nach Ablauf der Sechswochenfrist nicht nach, so wird das Ordnungsgeld festgesetzt und zugleich das Verfahren unter Androhung eines weiteren Ordnungsgeldes wiederholt  Ab dieser Phase mindestens Euro und maximal Euro. Missachtung der Offenlegungspflichten

8 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl  Vollhaftung der Gesellschafter - dann entfällt die Offenlegung  befreiender Konzernabschluss, bei dem das Unternehmen als Tochterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht offen legen muss  Verweigerung der Offenlegung mit den entsprechenden Folgen  Bildung kleiner Unternehmen unter Nutzung der Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen Strategien zur Vermeidung der Offenlegung

9 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen

10 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (I) In 2010 wurde folgende Ausschüttung vorgenommen: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Problem: JÜ ist noch ausgewiesen!

11 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (II) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Teilweise Dotierung von Gewinnrück- lagen: 300 T€ Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe notwendig: “Im Bilanzgew. ist ein Gewinnvortrag von T€ 25 (Vj. T€ 125)enthalten.“ Bandbreite JÜ: T€ 600 (BG 325+RL 300./. GewVortr 25) bis T€ 350 (BG 325+RL 300./. BG Vj. 275)

12 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (III) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Vollständige Dotierung Gewinnrück- lagen: 625 T€ Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe nicht notwendig, da vollständige Ergebnisverwendung Bandbreite JÜ: T€ 625 (RL 625./. kein GewVortr) bis T€ 350 (RL 625./. BG Vj. 275)

13 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (IV) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Vorabausschüttung im Dezember 2010: 150 T€ Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe notwendig: „Im BG ist ein Gewinnvortrag von T€ 25 (Vj. T€ 125) enthalten“. Kein Rückschluss auf JÜ mehr mgl.; „vermutete“ Bandbreite JÜ: T€ 450 (BG 475./. GewVortr 25) bis T€ 200 (BG 475./. BG Vj. 275)

14 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl Eigenkapitalausweis – Ausgangslage vor Ausschüttung Beispiel zur Vermeidung des Ausweises des JÜ im Eigenkapital einer kleinen GmbH (V) Zwei Maßnahmen in 2010: Ergebnisverwendung für 2009: 250 T€ Vorabaussch. im Dezember 2010: 150 T€; Dot.v. RL i.H.d. restl. Ergebnisses Kein Ausweis JÜ, Reduz. EK, Anhangangabe nicht notwendig Kein Rückschluss auf JÜ mehr mgl.; „vermutete“ Bandbreite JÜ: T€ 450 (BG 25 + RL 450./. BG lfd. Jahr 25) bis T€ 200 (BG 25 + RL 450./. BG Vj. 275)

15 Wirtschaftliches Prüfungswesen – Prof. Dr. Hans-Peter Scharl  Nur die Kombination von Vorabausschüttung und Einstellung des restlichen Jahresergebnisses in die Gewinnrücklagen führ zum gewünschten Ergebnis der Verschleierung  Deutliche Minderung des Eigenkapitals (Nebeneffekte beim Rating?)  N.B.: Rücklagendotierungen müssen gesellschaftsrechtlich möglich sein (Öffnungsklausel in der Satzung!) Zusammenfassung