Der zulässige Eigenantrag Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht.

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 Präsentation transkript:

Der zulässige Eigenantrag Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht

Zuständigkeit 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Sachlich: Amtsgericht – Insolvenzgericht – am Sitz des Landgerichts für den Bezirk des Landgerichts (§ 2 Abs. 1 InsO) Örtlich: Ausschließlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 3 Abs. 1 InsO iVm mit § 4 InsO, §§ 13 ff. ZPO), aber immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsO)

„Zuständigkeitserschleichung“ 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Auch bei einer vorgetäuschten Sitzverlegung, die im Handelsregister eingetragen wurde, bleibt die örtliche Zuständigkeit im Bezirk des ursprünglichen Gerichts, wenn dort bereits die Geschäftstätigkeit aufgegeben wurde (BayObLG Beschluss v – 1Z AR 86/03, ZInsO 2003, 1045 ff.)

Grundsätze 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Schriftlicher Antrag (§ 13 Abs. 1 InsO) Bindung an Antragsart Bedingungs- und befristungsfeindlich

Antragsrecht natürlicher Personen 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Der geschäftsfähige und prozessfähige Schuldner Gesetzliche Vertreter geschäftsunfähiger Schuldner

Antragsrecht juristischer Personen/ Personen ohne Rechtspersönlichkeit 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Jedes Mitglied des Vertretungsorgans, jeder Abwickler und jeder persönlich haftende Gesellschafter, § 15 Abs. 1 S.1 InsO Jedes faktische Organ Bei Führungslosigkeit (§ 10 Abs. 2 S.2 InsO) zudem jeder Gesellschafter und jedes Mitglied des Aufsichtsrats, § 15 Abs. 1 S. 2 InsO

Antragspflicht, § 15a InsO 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Beachte: Bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ausnahme: § 15a Abs. 1 S.2 2. HS InsO) sind alle Mitglieder des Vertretungsorgans, auch die Vertreter und Abwickler zur Antragstellung berechtigt und auch verpflichtet (§§ 15, 15a Abs. 1 InsO).

Gläubigerverzeichnis § 13 Abs. 1 S.3 InsO 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Das Verzeichnis hat die Gläubiger eindeutig zu bezeichnen Der Schuldner hat mindestens die Höhe der Hauptforderung anzugeben Gem. § 13 Abs. 1 S.7 InsO hat der Schuldner die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Verzeichnis ausdrücklich zu versichern

Angaben nach § 13 Abs. 1 S.5 InsO 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Bei nicht eingestelltem Geschäftsbetrieb: Angaben zur Bilanzsumme, zu den Umsatzerlösen und zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer des vorangegangenen Geschäftsjahres  Die Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung muss sich auch auf diese Angaben erstrecken Diese Angaben sind Zulässigkeitsvoraussetzung

Qualifiziertes Gläubigerverzeichnis § 13 Abs. 1 S.4 InsO 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Soll-Vorschrift Pflicht – somit echte Zulässigkeitsvoraussetzung – bei beantragter Eigenverwaltung, Pflichtausschusses nach § 22a Abs. 1 InsO oder dem Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, § 13 Abs. 1 S. 6 InsO  Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit, § 13 Abs. 1 S. 7 InsO

Eröffnungsgrund 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Keine Glaubhaftmachung Ausnahme: Wird der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern, allen Gesellschaftern einer juristischen Person oder allen Mitgliedern des Aufsichtsrats gestellt, ist er nur zulässig, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird (§§ 15 Abs. 2 S. 1 InsO) Der Eröffnungsgrund muss nachvollziehbar und substantiiert dargelegt werden (z.B. Vermögensübersicht)

Eigenantrag juristische Person 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Ich beantrage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma/Bezeichnung der Schuldnerin, HRB/HRA-Nummer, Anschrift der Schuldnerin, frühere Anschriften in den letzten 5 Jahren, Telefon Der/die Unterzeichner ist/sind zur Antragstellung berechtigt als ○ Mitglied des Vertretungsorgans (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) ○ Persönlich haftender Gesellschafter ○ Abwickler ○ Gesellschafter/Aufsichtsratsmitglied (NUR BEI FÜHRUNGSLOSIGKEIT) ○ Es gibt weitere Mitglieder des Vertretungsorgans, weitere Gesellschafter, weitere Abwickler, weitere Aufsichtratsmitglieder, die diesen Antrag nicht stellen (§ 15 Abs. 2 InsO) Anschrift des/der Antragsteller, Telefon Es besteht der Insolvenzgrund der: ○ Zahlungsunfähigkeit ○ Drohenden Zahlungsunfähigkeit ○ Überschuldung ○ Entsprechende Unterlagen – z.B. ein Vermögensverzeichnis -, aus denen sich der Insolvenzgrund nachvollziehbar ergibt, liegen bei. ○ gegenwärtig ist der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Diese weist im vorangegangenen Geschäftsjahr auf (§ 13 Abs. 1 S. 5 InsO): Bilanzsumme von _____________________________________ Euro Umsatzerlöse von _____________________________________ Euro durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer von ____________________ Ich versichere, dass diese Angaben richtig und vollständig sind, § 13 Abs. 1 S. 7 InsO. DatumUnterschrift ○ der Geschäftsbetrieb ist eingestellt seit ○ Ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen gem. § 13 Abs. 1 S.3 InsO liegt bei. ○ Ein qualifiziertes Gläubigerverzeichnis gem. § 13 Abs. 1 S. 4 InsO liegt bei. Nur notwendig bei beantragter Eigenverwaltung/ beantragtem vorl. Gläubigerausschuss /verpflichtendem vorl. Gläubigerausschuss nach § 22a Abs. 1 InsO Ort, Datum,Unterschrift

Eigenantrag natürliche Person 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Ich beantrage über mein Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Vollständiger Name – frühere Namen bitte in Klammern hinzufügen, Geburtsdatum, frühere Anschriften in den letzten 5 Jahren, Telefon/Handy Es besteht der Insolvenzgrund der: ○ Zahlungsunfähigkeit ○ Drohenden Zahlungsunfähigkeit ○ Entsprechende Unterlagen – z.B. ein Vermögensverzeichnis -, aus denen sich der Insolvenzgrund nachvollziehbar ergibt, liegen bei. Ich zähle nicht zu den Verbrauchern im Sinne der §§ 304ff. InsO, weil: ○ ich gegenwärtig eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit als _____________ ausübe. Diese weist im vorangegangenen Geschäftsjahr auf (§ 13 Abs. 1 S. 5 InsO): Bilanzsumme von _____________________________________ Euro Umsatzerlöse von _____________________________________ Euro durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer von ____________________ Ich versichere, dass diese Angaben richtig und vollständig sind, § 13 Abs. 1 S. 7 InsO. Datum Unterschrift ○ ich früher als ______________________________ selbständig war ○ und meine Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind (trifft immer zu bei 20 oder mehr Gläubigern). ○ oder gegen mich Forderungen aus Arbeitsverhältnissen geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um den/die Gläubiger: _______________________________________________________ Der Betrieb/die selbstständige Tätigkeit wurde geschlossen/beendet am: _ ______________ ○ Ein Verzeichnis meiner Gläubiger und ihrer Forderungen gem. § 13 Abs. 1 S.3 InsO liegt bei. ○ Ein qualifiziertes Gläubigerverzeichnis gem. § 13 Abs. 1 S. 4 InsO liegt bei. (Nur notwendig bei beantragter Eigenverwaltung/ beantragtem vorl. Gläubiger-ausschuss /verpflichtendem vorl. Gläubigerausschuss nach § 22a Abs. 1 InsO) ○ Ich beantrage Restschuldbefreiung gem. §§ 286 f. InsO. Ein schriftliche Abtretungserklärung und die Erklärung und Versicherung gem. § 287 Abs. 1 InsO liegen bei. ○ Ich beantrage die Stundung der Verfahrenskosten, § 4a Abs. 1 InsO Die entsprechende Erklärung liegt bei Ort, Datum,Unterschrift

Folgen von Mängeln 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht Insolvenzgericht weist auf Mängel hin und setzt Frist zur Behebung Bei fruchtlosem Ablauf: Verwerfung des Antrags als unzulässig

Schweigepflichtentbindung 19. April Dr. Andrea Heilmaier Richterin am Amtsgericht „Soweit es für die Zwecke des beantragten Verfahrens erforderlich ist, entbinde ich alle Personen und Stellen, die Auskunft über meine Vermögensverhältnisse geben können (vor allem Kreditinstitute, Versicherungen, Sozial- und Finanzbehörden) von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Insolvenzgericht und einem von diesem bestellten Gutachter oder vorläufigen Insolvenzverwalter.“