Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der.

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perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung der GVV. Ein neues Angebot in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG Bürgermeisterseminar Schloß Krickenbeck

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Gliederung 1.Unternehmensprofil der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG 2.Prinzip der Beihilfeablöseversicherung 3.Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E 4.Aufwendungen für Hochkostenfälle

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Die Bayerische Beamtenkrankenkasse gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern als Kommunalversicherer Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ist Marktführer in der Beihilfeablöseversicherung mit Mio. € Beitragseinnahmen - ca versicherten Personen - rund Dienstherren Unternehmensprofil der Bayerischen Beamten- krankenkasse AG

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Prinzip der Beihilfeversicherung mit externer Abrechnung Beihilfeanspruch Dienstherr Bayer. Beamten- krankenkasse Beihilfe- berechtigte Beihilfeablösevertrag Beitrag Übernahme Beihilfeleistung Beihilfeantrag Abrechnung / Auszahlung der Beihilfeleistung erfolgt extern über Dienstherrn oder öffentlich rechtlichen Dritten (z. B. Versorgungskasse)

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E Vorteile für den Arbeitgeber/Dienstherrn Vermeidung von unvorhersehbaren Haushaltsschwankungen Auslagerung des finanziellen Risikos Einhaltung Datenschutz Auswirkungen für den Mitarbeiter keine Änderungen zur bisherigen Praxis Datenschutz wird weiter gewährt

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E Die Versicherung nach Tarif BV 800E stellt eine Rückdeckung der dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Dienstherrn/Arbeitgebers auf Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen an seine Beamten/Arbeitnehmer (Beihilfeablöseversicherung) dar. Die Versicherungsleistungen werden nach den jeweils beim Versicherungsnehmer geltenden Beihilferegelungen erstattet. Dabei sind 100 % der gewährten Beihilfen versichert (kein Selbstbehalt). Die Berechnung und Auszahlung der Beihilfeleistungen erfolgt durch den Dienstherrn/Arbeitgeber oder Dritte (z.B. Rheinische oder Westfälische Versorgungskasse).

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Beihilfeablöseversicherung: Tarifvariante BV 800E Die Beiträge sind personenbezogen (nach Alter, Geschlecht, Kranken- versicherungsstatus). Die Übermittlung der Daten an den Versicherer erfolgt in anonymisierter Form. Eine Mindestanzahl von Personen ist nicht erforderlich. Lediglich ein Mindestbeitrag in Höhe von €/Jahr ist zu beachten Es müssen alle beihilfeberechtigten Personen zur Beihilfe- ablöseversicherung angemeldet werden. Eine selektive Auslese ist nicht möglich.

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Kostenrisiko Beihilfe? Die Beihilfeablöseversicherung von GVV-Kommunal Aufwendungen für Hochkostenfälle - Anhaltswerte Dialyse – €/Jahr – € Transplantation – €/Jahr Nachsorge nach Transplantation Magenkarzinom – €/Jahr Leukämie – €/Jahr, Endstadium – € Brustkrebs – €/Jahr, häufige Rezidivien Multiple Sklerose – €/Jahr Schwerstpflege – €/Jahr Parkinson ca €/Jahr AIDS – €/Jahr, Endstadium bis € Bluter ca €/Jahr bis hin zu – € je Jahr Arzneimittelhochkosten/Medikamentenmissbrauch: Fälle bis €/Jahr bekannt

perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Versicherungsschutz für Vermögensschäden Deckungskonzepte für Kommunen, Kreise und deren Gesellschaften

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Versicherungsarten nach Risiken Schädigung Dritter (auch Personen und Sachen) > Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Schädigung der Kommune oder Gesellschaft> Vermögenseigen- schadenversicherung (VE) Persönliches Regressrisiko der HVB, Ratsmitglieder und Organe> Vermögensschaden- haftpflichtversicherung (VSH) oder D&O-Versicherung

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Allgemeine Haftpflichtversicherung (AHV) Als vorrangige, unverzichtbare Grunddeckung Der Höhe nach regelmäßig unbegrenzt Sachlich umfassend Vorsorgliche Deckung neuer Risiken Persönliche gesetzliche Haftpflicht mitversichert > keine Regressnahme des Versicherers (Ausnahme: Vorsatz) Beispiel: rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Vermögenseigenschadenversicherung (VE) Als vorrangige Grunddeckung Deckungsschutz bis € je Versicherungsfall (mind € Grunddeckung und € Organzusatz- versicherung) Sachlich umfassend Deckungszeitraum von 6 Jahren Veruntreuungsrisiken eingeschlossen (max. 1,5 Mio.€) > Regressverzicht auch bei grob fahrlässiger Verursachung Beispiele: Rückforderung von Fördermitteln wegen vorzeitigen Baubeginns; Verjährung von Forderungen

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. D&O-Versicherung Für Gesellschaften als ergänzender 3. Baustein Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme eines Organs Durch Dritte oder die versicherte Gesellschaft Für Vermögensschaden aus Pflichtverletzungen bei Ausübung der Organtätigkeit Haftung des Organs Persönlich mit Privatvermögen Bei umgekehrter Beweislast

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. D&O-Versicherung Beispiel: Inanspruchnahme eines ehemaligen Gemeinde- direktors durch eine kommunale Energieversorgungs- gesellschaft, in der dieser gleichzeitig Geschäftsführer war. Wegen eines Vergabefehlers waren Zuschüsse zu erstatten. persönliche Haftung für Schaden der Gesellschaft in Höhe von mehr als € gerichtlich festgestellt

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. D&O-Versicherung Fortsetzung Beispiel: - Delegation der Aufgaben auf Mitarbeiter entlastet nicht, weil nicht ausreichend überwacht - Entlastung durch Gesellschafterversammlung ohne Bedeutung, weil Vorgang nicht bekannt - Deckung wäre nur über D&O möglich gewesen: - AHV nicht, weil Eigenschaden der Gesellschaft - VE nicht, weil Vorgang außerhalb des Deckungszeitraums

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Gesamtkonzept für Gesellschaften und ihre Organe

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Für Kommunen/ Kreise als ergänzender 3. Baustein VSH bietet zwei Schutzbereiche: Deckungsschutz für BM, Beigeordnete, Ratsmit-glieder bei Inanspruchnahme durch die Gemeinde - abgestellt auf Bedarf der HVB, Mandatsträger - vergleichbar mit D&O für Organe von Gesellschaften Deckungsschutz für Kommune gegen sog. Frei- stellungsansprüche nach Beamtenrecht oder GO

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. 1. Schutzbereich Beispiel: Verlust von Fördermitteln in Höhe von € (typischer Eigenschaden) - VE kann nur die vereinbarte Deckungssumme in Höhe von € zahlen - wegen der verbleibenden € nimmt die Gemeinde ihren HVB in Anspruch - Deckung aus VSH () Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH)

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) 2. Schutzbereich Beispiel: BM trifft in AR einer Gesellschaft, an der die Ge-meinde beteiligt und in dem er auf Veranlassung der Gemeinde tätig ist, eine Entscheidung zum Nachteil der Gesellschaft. Wird er deshalb von der Gesell-schaft haftbar gemacht, hat Gemeinde den Schaden zu übernehmen (Freistellungsanspruch des BM aus GO oder LBG). – Deckung aus VSH

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Gesamtkonzept für Kommunen und ihre Organe

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Fazit Ergänzung der AHV und VE ist möglich: für „hauptamtliche“ Tätigkeit eines BM, Beigeord-neten etc. als Organ (insbesondere Geschäfts-führung, Vorstand) einer Kapitalgesellschaft durch eine D&O-Versicherung für „nebenamtliche“ Tätigkeit auf Veranlassung der Kommune insbesondere in Kontrollorganen einer juristischen Person durch eine Vermögensschaden- haftpflichtversicherung

GVV. Gewachsen aus Vertrauen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!