RUB Datenschutz SS10 DATENSCHUTZ UND WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN Kapitel 6 1
RUB Datenschutz SS10 Relevanz der Datenschutzgesetze für Betriebe BetrVG geht BDSG als Spezialgesetz vor – bei überbetrieblichen WMS ist BDSG relevant Betriebsrat muss die arbeitnehmerschützenden Normen (u.a. des BDSG) überwachen (§75, § 80 BetrVG) – BR nicht zuständig für Kunden- und Lieferantendaten Betroffenenrechte (Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Löschen, Sperren) sind durch Verträge nicht ausschließbar Auswertungen dürfen nicht die Kontrolldichte einer Totalüberwachung erreichen 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 2
RUB Datenschutz SS10 Rechtliche Rahmenbedingungen Betriebsverfassungsgesetz BetrVG – Maßnahmen und Beteiligungsformen bzgl. Arbeitnehmerdatenschutz Informations- und Beratungsrechte bei Planung und Durchführung von Maßnahmen (insbesondere Abeitssystemgestaltung und Rationalisierung) Mitbestimmungsrechte bei der Einführung überwachungsfähiger Arbeitssysteme und bei der Personaldatenverarbeitung (§87 Abs.1,6; §94; §95) Beteiligungsrechte bei Qualifizierungsmaßnahmen Ansonsten BDSG EG-Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze: – Überwachung per Computer muss dem Nutzer nachvollziehbar sein. 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 3
Beteiligungsrechte 4 Mitwirkung Mitbestimmung Information §80(2) Allgemeine Aufgaben Beratung §§90(2), 92, 111 Technische Anlagen, Personal, Organisation Anhörung §102(1) Kündigung Widerspruch §102 Vorschlag §§92, 93, 96, 98, 104 Personal, Ausschreibung, Berufsbildung, Betriebsfrieden §87(1)6 LoV-Kontrolle Zustimmungsvorbehalt §94: Fragebogen und Beurteilungsgrundsatz §95 Zustimmungsvorb. Bzw. Anspruch bei Auswahlrichtlinien
RUB Datenschutz SS10 Probleme bzgl. Zeitpunkt und Gegenstand der Beteiligung Unternehmen informieren z.T. zu spät Information muss ab Planung erfolgen, nicht jedoch bei der Erkundung von Möglichkeiten fließender Übergang Es herrschen Meinungsverschiedenheiten, ob eine beteiligungsrelevante Maßnahme vorliegt BR muss Gelegenheit haben, dies selbst zu beurteilen 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 5
RUB Datenschutz SS10 Wann greift §87(1) 6 BetrVG? Bei jedem Hardware/ Software System, da all diese Systeme zu Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Kontrolle geeignet die Eignung reicht (nicht nur die Absicht) Bei jeder neuen Software-Einführung Bei allen Arten des Verhaltens, das registriert wird; z.B. Fehlzeiten, Keystrokes, Unterlassungen Bei kleinen Akkordgruppen Sowohl bei der Erhebung als auch bei der Auswertung 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 6 „Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: … 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, dsd Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zur überwachen“ „Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: … 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, dsd Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zur überwachen“
RUB Datenschutz SS10 Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Betrieb Kollektiv-Interesse bricht Individual- Interesse Es können Verfahrensweisen kollektiv geregelt werden (z.B. bzgl. Auskunftsrecht) Überwachung kann weitergehen, als außerhalb des Betriebes (z.B. Telefondaten registrieren, Abhören von Gesprächen) 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 7
Ablauf der Mitbestimmung Planen der Maßnahmen Informieren & Beraten Abschluss der BV Durchführen der Maßnahmen Vorlage einer BV akzeptieren Einberufen einer Einigungsstelle Verwerfen Fortführen der Maßnahme Durchführen der Maßnahme ohne Beteiligung Beantragung einer einstweiligen Verfügung stattgegeben Akzeptiert v Letztentscheid Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Entscheidung [1] Entscheidung [2] Modifizieren der Maßnahmen
RUB Datenschutz SS10 Systeme im Betrieb mit besonderer Relevanz für den Datenschutz Personalinformationssysteme (PIS) Betriebsdatenerfassung (BDE) TK-Anlagen Produktionssteuerung Workflowmanagementsysteme Zugangskontrollsysteme und/ oder Electronic Badges Groupware & Mediaspaces 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 9
Personalinformationssysteme (PIS) Personaldaten Ergebnis: Abrechnungen, Statistiken, Profilabgleich, Eignungsaussagen Arbeitsplatzdaten Eingabequellen Stammdaten Name, Geb., Geschlecht etc. Abrechnungsdaten Kredit, Mieten, … Leistungsdaten Arbeitsstunden, Akkordwerte, Fehlzeiten,… Qualifikation Gesundheitsdaten Verhaltensdaten Identifizierende Merkmale Eigenschaften Geforderte Kenntnisse Physische und psychische Anforderungen Personal- bogen Betriebs- daten- erfassung Telefonver- mittlung Zeiterfassung Zugangs- kontrolle … PIS Auswertung frei vorgegeben Management
11 Personalinformationssysteme (PIS) Personaldaten Ergebnis: Abrechnungen, Statistiken, Profilabgleich, Eignungsaussagen Arbeitsplatzdaten Eingabequellen Stammdaten Name, Geb., Geschlecht etc. Abrechnungsdaten Kredit, Mieten, … Leistungsdaten Arbeitsstunden, Akkordwerte, Fehlzeiten,… Qualifikation Gesundheitsdaten Verhaltensdaten Identifizierende Merkmale Eigenschaften Geforderte Kenntnisse Physische und psychische Anforderungen Personal- bogen Betriebs- daten- erfassung Telefonver- mittlung Zeiterfassung Zugangs- kontrolle … PIS Auswertung frei vorgegeben Management
Personalstammdaten-Struktur (Bsp. SAP) 12 Informationstypen Org. Zuordnung Daten zur Person Abrechnungsstatus Behinderung Urlaubsanspruch Abgeltungen Anschrift Anwendungsbeispiele Planstelle Aktueller Name Letzte Abrechnung Organisations- einheit Geburtsname Datum rückrechnung Stelle Tarifurlaub Schwerbeh. Urlaub Zusatzurlaub Heimatanschrift Ständiger Wohnsitz Zweiter Wohnsitz
Personalstammdaten-Struktur (Bsp. SAP) 13 Arbeitszeit Vertragsbestandteile Basisbezüge Pfändungen Bankverbindung Externe Überweisung Wiederk. Be-/Abzüge Schicht Hauptbank- verbindung Zeiterfassung Zusätzliche Bankverbindung Arbeitsstunden Fahrtkosten- Zuschuss Mieteinbehalt Werkswohnung AG-Anteil z. Vermögensb. WeihnachtsgeldDienstjubiläum Ergänzende Zahlungen Unterhaltspfl.SachpfändungAbtretung Änderung der Eingruppierung Tariferhöhung Änderung der Bezüge 2
RUB Datenschutz SS10 Weitere Entwicklung – unternehmensweite Vernetzung Skill Management Wissensmanagement ERP-Systeme Enterprise-Content-Management – ECM Enterprise Content Management geht vom Ansatz aus, alle Informationen eines Unternehmens auf einer einheitlichen Plattform zur Nutzung intern, im Partnerverbund und extern bereitzustellen („Unified- Federated-Repository“, Data-/ Document-/ Content-Warehouse). ECM umfasst herkömmliche Informationstechnologien wie Dokumentenmanagement, Knowledge Management (Wissensmanagement),, Archivierung, Workflow-Management etc. und integriert die Host- und Client/Server-Welt mit Portal- und anderen Internet-Technologien. 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 14
RUB Datenschutz SS10 Videoüberwachung Ein Staatliches Amt für Arbeitsschutz machte darauf aufmerksam, dass bei einem mittelständischen Unternehmen Überwachungskameras im Toilettenbereich installiert wären. Die Überprüfung hat ergeben, dass mit einer Kamera Bilder aus dem Vorraum einer Herrentoilette gemacht und diese PC- unterstützt aufgezeichnet wurden … Es gilt wegen der eingesetzten Technik der digitalen Speicherung des Bildmaterials § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG. Danach rechtfertigen die berechtigten Interessen der verarbeitenden Stelle eine Verwendung personenbezogener Daten nur, solange kein Grund zur Annahme besteht, dass die Speicherung gegen ein überwiegend schutzwürdiges Interesse der Betroffenen verstößt. Solche Interessen überwiegen nahezu immer, wenn die Intimsphäre verletzt wird. 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 15
RUB Datenschutz SS10 Videoüberwachung Vor dem Hintergrund von zum Teil erheblichen Diebstählen sollten auf dem Firmengelände eines Druck- und Verlagsunternehmens Kameras zum Objektschutz sowie zur Unterstützung bei Ermittlungen im Falle krimineller Handlungen installiert werden. Bei der Besichtigung des Firmengeländes musste allerdings festgestellt werden, dass in einem Kamerabereich ständig Arbeitsplätze an einer Verladerampe erfasst werden konnten. Durch einfache Veränderung des Kamerasystems konnte die Erfassung der betroffenen Arbeitsplätze vermieden, gleichwohl aber der zu sichernde Bereich wie beabsichtigt beobachtet werden. Die einzelnen Kamerastandorte wurden in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben. 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 16
RUB Datenschutz SS10 Videoüberwachung Bei der Videoüberwachung ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten keiner dauerhaften Beobachtung unterliegen, die einen unverhältnismäßigen Überwa- chungsdruck zur Folge haben kann. 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 17
RUB Datenschutz SS10 Personalfragebogen: Nicht zulässige Fragen Frage nach Verwandtschaftsverhältnissen nur in Ausnahmen (bei Konkurrenz, besondere Vertrauensstellung) Gegenwärtige oder frühere Arbeitsverhältnisse nur allgemein, keine Details (z.B: Grund der Auflösung) … generell zu Nebentätigkeiten Zu Schwerbehinderung Fragen zum Rentenbezug bei der Bewerbung Fragen zur Vorstrafen (nur bei besonderen Aufgaben) 6.2 Wirtschafts- unternehmen Arbeitsrecht Video- überwachung 18