RECHTLICHE ASPEKTE DER BINNENSCHIFFFAHRT aus der Präsentationsserie „Grundlagen der Binnenschifffahrt“

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gerne unterbreite ich Ihnen ein konkretes Angebot
Advertisements

UIC-Verladerichtlinien
Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschiff optimal nutzen
Deutsch-Polnischer Logistiktag Erkner
Hochwasserschutz Gemeinde Bempflingen Gesetzliche Grundlagen
Kombinierter Ladungsverkehr
Allgemeine Einführung in die Wasserrahmenrichtlinie
Versand Das ändert sich, das ist neu, das fällt weg!
Vollständige Befreiungen vom ADR
EINFÜHRUNG Ein digitaler Tachograph ist ein System zur elektronischen Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten. Digitaler Tachograph: Elektronische Erfassung.
EINFÜHRUNG Die Ladung sowie Spannketten, Geräte und sonstige Ladeeinrichtungen sind verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und gegen vermeidbares.
Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
1 I.5. Technologien – Trends (Allgemein) Technologische Trends auf europäischer Ebene, die u.U. Investitionsrelevanz für die Partner haben Straße: Erhöhung.
Wissenswertes über Gefahrstoffe und Gefahrgüter
Beförderung von Gefahrgütern durch die Republik Belarus Referentin: Lena Maslowskaja.
Warum das Ganze? Weil es nicht anders geht…und auch nicht alleine!
Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) Vortrag von Prof. Dr. Kurt Spera VVV.
Bonitäts- und Forderungs- management
Bonitäts- und Forderungs- management In der Praxis für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU.
„schlaue Früchtchen“ Obst und Gemüse für die Pause Interpädagogica, Graz 15. November 2013 DI Michaela Schwaiger.
1 Entwurf der EU – DienstleistungsRL – Gefahr der Aushöhlung von Umweltstandards? Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO 20. Mai 2005.
„Richtig investieren“
Verfasser: IM Ing. Josef Niklas
LKW - Spedition.
Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Umstrukturierung der ÖBB Arbeitsausschuss für Verkehrsrecht Wien, 22. April 2005 a.Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Universität.
Frank Hantke ITUC Conference EUROPE: 20 Years of Transformation. What next? Vienna September 15th – 17th 2010 Session 1: Transformation of.
- 1 Förderprogramm eTEN Call Mai bis 10. September 2003.
Die Beteiligungsregeln im 6. Rahmenprogramm Christian Hopp 2 Die neuen Beteiligungsregeln Kein Unterschied zwischen MS und Beitrittskandidaten.
Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) Einführung.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Christian Beckert 1 Twinning Project RO 2006 / IB / EN / 08 Implementation and.
EINE WELT VOLLER LÖSUNGEN UMFASSENDE SERVICELEISTUNGEN DER TRANSPORT- UND LOGISTIKBRANCHE.
Ausserparlamentarische Kommission für die Revision des Tourismusgesetzes Fernand Nanchen / Pressekonferenz Vorentwurfvorstellung GESETZ ÜBER DEN.
Bericht über die 17. Sitzung des Arbeitskreises Verkehr & Schifffahrt
W w w. c l e a n – d r i v e. e u Clean Drive E-Learning 1 / 19 Aktuelle Rahmenbedingungen Aktuelle Rahmenbedingungen.
Aktuelle Entwicklungen und Probleme der Binnenschifffahrt
Institutionen und Recht der EU

Das Carnet TIR - Verfahren
Wahlfreiheit = Gentechnikfreiheit Selbstbestimmungsrecht der Regionen auf Gentechnikfreiheit Veranstaltung am 4. April 2006 Parlament, Wien Grüner Parlamentsklub:
Präsentation CIM Beitrag H.R. Isliker, OTIF
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Transnationale Kooperation bei grenzüberschreitenden UVP-Verfahren: Bedeutung, Chancen, zukünftige Herausforderungen und absehbare Trends Iris Valković.
Tourismusmobilität und Umwelt
AQUAPOL. Ad Hellemons Koordinator AQUAPOL Projekt Basel Oktober 2006.
EU-Kampagne zur Stärkung der Sensibilität für Verbraucherrechte.
1 CEVNI „Erneuerung“ Status Report Strassbourg, RP-G.
Die Eisenbahn in Bewegung - Restrukturierung - Folgen - Zukunft (?) Ein Bericht von Balla György.
1 Aktuelles zu den gesetzlichen Grundlagen der zweijährigen Grundbildung mit Attest Fachtagung 9. März 04 Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung.
Herzlich Willkommen! Ständiger Ausschuss der ARGE Donauländer 10. / 11. Juni 2014.
5. Nationale Maritime Konferenz Workshop 1, Teil A Forschungs- und Innovationsverbund Maritime Wirtschaft Binnenschiffbau und –schifffahrt Maritimer Kern.
Seite Hier steht ein thematisches Foto Rechtsgrundlagen der Luftreinhaltung Wien, 6. Juni 2005 Gertraud Wollansky Bundesministerium für Land-
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth. de Vorlesung vom
Dr. Volker Sieger Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (Mainz) u. a. Mitglied des Kompetenznetzwerkes des Europäischen Behindertenforums.
l Perspektiven der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im deutsch-polnischen Grenzgebiet EVTZ für die Stettinger Metropolregion SOM Krzysztof.
MARKT DER DONAUSCHIFFFAHRT aus der Präsentationsserie „Grundlagen der Binnenschifffahrt“
MARKT DER DONAUSCHIFFFAHRT aus der Präsentationsserie „Grundlagen der Binnenschifffahrt“
Nationaler Infotag – Die EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden Was bringt sie? Was können wir tun?
DIE WASSERSTRASSE DONAU– (Wirtschafts)geographie aus der Präsentationsserie „Grundlagen der Binnenschifffahrt“
VERKEHRSTRÄGERVERGLEICH
STÄRKUNG DER DONAUSCHIFFFAHRT aus der Präsentationsserie „Grundlagen der Binnenschifffahrt“
STÄRKUNG DER DONAUSCHIFFFAHRT aus der Präsentationsserie „Grundlagen der Binnenschifffahrt“
PORIS steht für POlice River Information Service.
Perfact training GVV. Gewachsen aus Vertrauen Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Umweltschadensgesetz - Haftung und Versicherungsschutz.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
| Folie 1 Das Umweltbundesamt stellt den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Umweltsituation in das Zentrum seiner Arbeit.
Wasserstraßenmanagement: transnationale Informationsdienste
Verkehrsträgervergleich
DIE BINNENSCHIFFFAHRTS-MILLIONENSHOW
DIE BINNENSCHIFFFAHRTS-MILLIONENSHOW
 Präsentation transkript:

RECHTLICHE ASPEKTE DER BINNENSCHIFFFAHRT aus der Präsentationsserie „Grundlagen der Binnenschifffahrt“

Übersicht Rechtliche Aspekte der Binnenschifffahrt breitgefächerte rechtliche Themenbereiche: Förderung der Binnenschifffahrt als Ausgangslage Regelung über den Verkehr auf Wasserstraßen Abschluss von Transportverträgen, Haftungsfragen, Versicherungen rechtlicher Rahmen beim eigentlichen Transport per Binnenschiff  Mindestbesatzung und Fahrzeiten  Antrieb, Schadstoffwerte  Exkurs: Gefahrguttransport 2 Quelle: viadonau/ Jürgen Trögl

Rechtliche Themenfelder 3 Förderung der Binnenschifffahrt Wasserstraßen Transportverträge, Haftung Binnenschiff – Besatzung, Ausstattung, Antrieb

Förderung der Binnenschifffahrt nationale und internationale Verkehrspolitik gibt Entwicklungsrichtung vor durch: Definition grundlegender Ziele und Strategien Einführung/Umsetzung von Infrastrukturprojekten 4 wichtig dabei: Zusammenarbeit der Donauanrainerstaaten Quelle: viadonau/Robert Trögel Win-Win für Schifffahrt und Umwelt durch integrative Wasserstraßen-Infrastrukturprojekte an der Donau

Verkehrspolitischer Rahmen - auf gesamteuropäischer Ebene EU-Strategie Europa 2020 (Europäische Kommission, 2010a) legt übergeordnete (verkehrs-)politische Ziele fest z.B. Reduktion der Treibhausgasemissionen gibt Entwicklungsrahmen für Binnenschifffahrt vor Weißbuch Verkehr (Europäische Kommission, 2011) Zielvorgaben zur Reduktion der Co2 Emissionen und Erdölabhängigkeit:  Verlagerung von 30% des Straßengüterverkehrs >300 km bis 2030  Einrichtung eines voll funktionsfähigen EU-weiten transeuropäischen Kernnetzes bis 2030 (EU Leitlinie, 2010)  Einführung äquivalenter River Information Services (RIS) Binnenschifffahrt darin als energieeffizienter Verkehrsträger anerkannt 5 weitere Infos zur EU- Strategie: Europa 2020Europa 2020 das Weißbuch Verkehr der Europäischen Kommission finden Sie hierhier

Verkehrspolitischer Rahmen - auf gesamteuropäischer Ebene NAIADES (Europäische Kommission, 2006) und NAIADES II – Aktionsprogramm zur Förderung der Binnenschifffahrt : Leitlinien zur Stärkung der Binnenschifffahrt Bereiche: Infrastruktur, Märkte, Flotte, Arbeitsplätze/Kenntnisse und RIS Ziel: Steigerung der Auslastung und Nachhaltigkeit PLATINA: Plattform zur koordinierten Umsetzung von NAIADES EU Donauraumstrategie – EUSDR (Europäische Kommission, 2010) Donaustaaten + Interessensvertretungen Aktionsplan mit Zielen bis 2020 z.B. Erhöhung des Güterverkehrs auf der Donau um 20% (im Vergleich zu 2010) 6 Website des NAIADES- Aktionsprogrammes: Website von PLATINA: tina tina Web-Plattform zur Donauraumstrategie:

Verkehrspolitischer Rahmen - auf österreichischer Ebene Gesamtverkehrsplan (bmvit, 2012)  regelt gesamte Verkehrsinfrastruktur von Nationaler Aktionsplan Donauschifffahrt – NAP (bmvit, viadonau, 2006)  Maßnahmen zur Stärkung der Binnenschifffahrt  im Einklang mit EU weiter Donauraumstrategie  seit 2007 im österreichischen Regierungsprogramm verankert  vom bmvit und viadonau umgesetzt 7 Quelle: viadonau Das Wirkungsgefüge des österreichischen Nationalen Aktionsplans Donauschifffahrt weitere Infos zum NAP finden Sie hierhier

Förderung des Kombinierten Verkehrs Kombinierter Verkehr: Transport per Schiff oder Bahn, Vor- und Nachlauf auf Straße möglichst gering starker Anstieg des Güterverkehrsaufkommens -> EU-Richtlinie zur Liberalisierung von Vor- und Nachlauf bei kombiniertem Verkehr gesteigerte Attraktivität des kombinierten Verkehrs durch:  Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs  steuerliche Vorteile (z.B. Begünstigung KFZ-Steuer)  finanzielle Förderungen  sonstige Vorteile: Befreiung vom Nachtfahrverbot, von Wochenend- und Feiertagsfahrverbot, etc… 8 Quelle: viadonau weitere Infos zur Förderung des kombinierten Verkehrs finden Sie hierhier

rechtliche Themenfelder 9 Förderung der Binnenschifffahrt Wasserstraßen Transportverträge, Haftung Binnenschiff – Besatzung, Ausstattung, Antrieb

Gesamteuropäische Ebene - Belgrader Konvention „Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau“ von allen Donau-Anrainerstaaten unterzeichnet Hauptziele:  Freiheit der Schifffahrt auf Donau  Erhaltungspflicht der Wasserstraße Donau durch die Staaten Vollzug durch Donaukommission überwacht: (  gibt Empfehlungen ab (z.B. zur Schifffahrtsrinne oder zum Ausbau)  legt einheitliches System zur Bezeichnung und Verkehrsregeln fest  vereinheitlicht Regeln zur Stromüberwachung 10

Belgrader Konvention - Freiheit der Schifffahrt Befahrung der Donau abgabenfrei, kontingentfrei und genehmigungsfrei somit keine Kanal- und Schleusungsgebühren (Klassifikation als internationale Wasserstraße) Schleusungen werden 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche kostenlos durchgeführt für das Befahren des Main-Donau-Kanals und des Donau- Schwarzmeerkanals (Rumänien) sind Abgaben zu entrichten (nat. Wasserstraßen) fallen nicht unter Belgrader Konvention 11

Klassifizierung von Binnenwasserstraßen wichtig für Transportorganisation: welches Schiff kann wo fahren? maximaler Tiefgang der Schiffe, Brückendurchfahrtshöhen etc. Wasserstraßenklassen Schiffszeugnis bescheinigt, welche Wasserstraßen befahren werden können Unterteilung der Wasserstraßen in Klassen durch AGN (=Europ. Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung)  Welche Schiffe können wo fahren? (Breite, Länge, Tiefgang,…) 12 Quelle: United Nations Economic Commission for Europe 2010

Nationales Recht Schifffahrtsgesetz, Wasserstraßengesetz Umsetzung europäischer Vorgaben + spezifisch nationale Rechtsgrundlagen Schifffahrtsgesetz:  Vorschriften zur Wasserstraße, Schifffahrtsanlangen, Schifffahrtsgewerberecht, Schiffszulassung und –führung etc. Wasserstraßengesetz  regelt Aufgaben und Organisation der österreichischen Bundes- Wasserstraßenverwaltung  von viadonau wahrgenommen (Tochterunternehmen des bmvit)  Planung und Kontrolle obliegt dem Bundesministerium selbst 13 das gesamte Schifffahrtsgesetz finden Sie hierhier das gesamte Wasserstraßengesetz finden Sie hierhier

Nationales Recht - Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) enthält detaillierte Regeln über das Befahren österreichischer Wasserstraßen: allgemeine Bestimmungen über Benutzung der Wasserstraße Schifffahrtszeichen Sorgfaltspflichten Kennzeichnung der Fahrzeuge Fahrregeln Regeln für das Stilllegen von Schiffen 14 gesamte Wasserstraßen- Verkehrsordnung finden Sie hierhier

Rechtliche Themenfelder 15 Förderung der Binnenschifffahrt Wasserstraßen Transportverträge, Haftung Binnenschiff – Besatzung, Ausstattung, Antrieb

Transportvarianten gesamtes Schiff (Komplettladung) Teil des Laderaums (Teilladung), Stückgutverfrachtung Kontraktfahrten:  mehrere Fahrten über bestimmten Zeitraum  oft Jahresverträge Spotmarkt: Tagesgeschäfte, einzelne Fahrten nach aktuellem Tagespreis abgegolten, idR kurzfristig Multimodale Liniendienste: bestimmte Häfen nach fixem Fahrplan 16 Quelle: viadonau

Frachtvertrag Frachtführer = Beförderer der Güter (z.B. Reederei oder Verfrachter) Transportvereinbarungen im Frachtvertrag geregelt z.B.:  Laufzeit  Menge und Güter  Lade- und Löschstellen; Lade- und Löschzeiten  Transportpreis grenzüberschreitend: grds. Recht des Erfüllungsortes gültig ABER CMNI als internationales Regelwerk zum Frachtvertrag 17

Bratislavaer Abkommen privatrechtliche Verträge zwischen Donaureedereien zur Regelung der Zusammenarbeit Rechte und Pflichten von Verladern und Reedereien:  Gestaltung der Transportdokumente  Übernahme und Übergabe, Be- und Entladung,  Vertragserfüllung Haftung etc. zunehmend von CMNI abgelöst 18

Budapester Übereinkommen – CMNI einheitliche Vorschriften zur grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern (seit April 2005 in Kraft) für grenzüberschreitende Frachtverträge über Binnenschifftransporte deren Lade- oder Löschhafen in Vertragsstaat liegt enthält allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:  Inhalt  Haftung bei Verlust oder Beschädigung  Haftungsbefreiung von Österreich und Ukraine nicht ratifiziert 19

Haftung - nach dem Budapester Übereinkommen Absender: Art 6  Zahlungspflicht nach Frachtvertrag  schriftliche Information über Güter  angemessene Verpackungs- und Ladungspflicht Frachtführer:  Art 3 (1): „ Der Frachtführer hat die Güter zu befördern und fristgemäß am Ablieferungsort in demselben Zustand, in dem er sie erhalten hat, an den Empfänger abzuliefern.“  Art 10: Pflicht zur Ausstellung einer Frachturkunde  Art 16: Verschuldenshaftung für Verlust oder Beschädigung  Art 17: Haftung für dessen Bedienstete und Beauftragte  Art 18: enthält Gründe die zu einem Haftungsausschluss führen  Art 19: Entschädigung: Wert der Güter am Ort und Tag der Ablieferung, bzw. dessen Wertminderung  Art 20: Haftungshöchstgrenzen 20

Haftung - in Österreich, Transportversicherung Haftung in Österreich  CMNI nur innerhalb von Österreich und bei Transporten zwischen Österreich und Ukraine nicht anwendbar  CMNI oft durch Transportunternehmen als Teil der AGB Transportversicherung:  Versicherung für Schäden auf dem Schiff (Frachtführer- Haftpflichtversicherung unter Einschluss des Gewässerschadenrisikos, Schiffskasko-Versicherung) üblicherweise durch Frachtführer  Versicherung von Warenschäden üblicherweise durch Versender 21

Rechtliche Themenfelder 22 Förderung der Binnenschifffahrt Wasserstraßen Transportverträge, Haftung Binnenschiff – Besatzung, Ausstattung, Antrieb

Mindestbesatzung und Fahrzeiten Mindestbesatzung abhängig von Größe, Ausstattung und Betriebsform verschiedene Mitglieder  mit unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten  z.B. Kapitän/in, Steuermann/frau, Deckmannschaft, Maschinist, Lotse Besatzungsempfehlung durch UNECE (ansonsten national geregelt) in Österreich durch Schiffsbesatzungsverordnung und Arbeitszeitengesetz (AZG) geregelt gesetzliche Ruhezeiten beachten! 23 Quelle: viadonau/ Reinhard Reidinger Matrosen bei der Verheftung eines Tankschubleichters

Treibstoffe Schiffe idR mit Dieselmotoren betrieben Richtlinie 1999/32/EG (zuletzt geändert durch 2012/33/EU) regelt maximalen Schwefelgehalt des Treibstoffes zusätzlich in § WVO (Wasserstraßen-Verkehrsordnung) geregelt:  Schwefelgehalt im Schiffskraftstoff darf 0,001 Massenhundertteile (10 mg/kg) nicht überschreiten daher größtenteils schwefelarmes Marine Gas Oil (MGO) eingesetzt 24

Exkurs: Gefahrguttransport Gefahrenpotenzial gewisser Güter beim Transport (für Mensch, Tier, Sachen oder die Umwelt) z.B. Erdölerzeugnisse und gewisse Düngemittel nat. + int. Vorschriften zur Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung, Beförderung etc. international in ADN geregelt (Europ. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen) Einstufung in Klassen – z.B. Klasse 3 „entzündbare flüssige Stoffe“ – Erdölerzeugnisse fallen darunter national im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG, verweist auf ADN) Meldepflicht solcher Transporte – ERI (Electronic Reporting) :  elektronische Eingabe von Daten, länderübergreifend so nur einmal notwendig 25 Vertiefende Literatur der Viadonau: nähere Infos hier:

Quellenverzeichnis viadonau (2013): Handbuch der Donauschifffahrt, Wien. Bestellen : viadonau (2005): Handbuch der Donauschifffahrt, Wien. INeS Danube Informationsplattform für den Bereich Intermodale Binnenschifffahrt Zugang: 26

Zusatzinformation Wir hoffen unser Foliensatz hat Ihren Ansprüchen entsprochen! - Sie können den Foliensatz gerne Ihren Wünschen und Anforderungen entsprechend adaptieren und für Ihren Unterricht/Vorträge verwenden. Für Fragen und Rückmeldungen stehen wir jederzeit gerne per Mail unter zur Verfügung. Weitere Foliensätze finden Sie unter: Haben Sie vielleicht Interesse an einer Exkursion oder einem Fachvortrag? 27